AOK will kein Krankengeld zahlen
Moderator: Czauderna
AOK will kein Krankengeld zahlen
Hallo an alle,
ich bin neu hier und habe auch gleich was auf dem Herzen und hoffe, das ich hier rege Antworten und Unterstüzung bekommen kann.
Zum Sachverhalt ich bin aufgrund von schweren Vorwürfen meines Arbeitgebers, psychisch erkrankt. Meine 6 Wochen sind nun am Mittwoch um und am Freitag wurde ich zum "Beratungsgespräch" bei meiner Krankenkasse eingeladen. Dort teilte die "nette Dame" mir mit, das ich aufgrund des Sachverhaltes ja ein "arbeitsrechtliches Problem" hätte und die deshalb aussen vor wären und mir kein Krankengeld zahlen wollen. Sie wollte sich aber noch mal "schlau" achen und mich so wie heute morgen anrufen. Natürlich ist nichts passiert. Die erste Doagnose meines Arztes wäre wohl Migräneattacken und Stress gewesen. Das stimmt auch, denn durch die Vorwürfe habe ich extremste migräneattacken, Schlafstörungen, Depressionen usw. Ich begeben mich sogar deshalb nächste Woche in Psychologische Behandlung. Was soll das also von meiner Kasse, dürfen die das, was kann ich tun. Bitte helft mir...
Lg
ich bin neu hier und habe auch gleich was auf dem Herzen und hoffe, das ich hier rege Antworten und Unterstüzung bekommen kann.
Zum Sachverhalt ich bin aufgrund von schweren Vorwürfen meines Arbeitgebers, psychisch erkrankt. Meine 6 Wochen sind nun am Mittwoch um und am Freitag wurde ich zum "Beratungsgespräch" bei meiner Krankenkasse eingeladen. Dort teilte die "nette Dame" mir mit, das ich aufgrund des Sachverhaltes ja ein "arbeitsrechtliches Problem" hätte und die deshalb aussen vor wären und mir kein Krankengeld zahlen wollen. Sie wollte sich aber noch mal "schlau" achen und mich so wie heute morgen anrufen. Natürlich ist nichts passiert. Die erste Doagnose meines Arztes wäre wohl Migräneattacken und Stress gewesen. Das stimmt auch, denn durch die Vorwürfe habe ich extremste migräneattacken, Schlafstörungen, Depressionen usw. Ich begeben mich sogar deshalb nächste Woche in Psychologische Behandlung. Was soll das also von meiner Kasse, dürfen die das, was kann ich tun. Bitte helft mir...
Lg
-
- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
das eine ist das rechtliche. Sieh zu, dass Du lückelos weiter krank geschrieben wirst. Also Beispiel: AU bius voraussichtlich 15.6., da musst Du spätestens am 14.6. beim Doc aufschlagen und eine Verlängerung holen. So tickt die AOK.
Das andere ist das Krankengeldmanagement. Es gibt so durchschnittliche Anhaltspunkte, wie lange man auf welche Diagnose krank geschrieben werden kann. Wobei das sicher vom Einzelfall abhängt. Mobbing an sich ist keine AU-Diagnose. Aber sehr wohl eine Depression, Angststörung usw.
Aber es sollte auch in Deinem Interesse sein, dass etwas passiert. Du abwarten oder aussitzen ändert sich an Arbeitsplatzkonflikten nichts. Sinnvoll ist, wie Du auch schon schriebst, eine fachärztliche Behandlung (um ggf. Medikamente zu erhalten) oder auch eine Psychotherapie, um Strategien zu erlernen mit dem Konflikt umzugehen oder ihn zu lösen. Auch kann das Anschließen an eine Selbsthilfegruppe Dir helfen, denn Du bist nicht die einzige mit diesem Problem.
In Deiner Situation empfehle ich Dir nicht im 4-Augen-Gespräch mit der Kassenmitarbeiterin zu reden. Lieber mit einem Zeugen.
Von der AOK habe ich hier schon einiges gelesen, also sei vorsichtig.
LG, Fee
das eine ist das rechtliche. Sieh zu, dass Du lückelos weiter krank geschrieben wirst. Also Beispiel: AU bius voraussichtlich 15.6., da musst Du spätestens am 14.6. beim Doc aufschlagen und eine Verlängerung holen. So tickt die AOK.
Das andere ist das Krankengeldmanagement. Es gibt so durchschnittliche Anhaltspunkte, wie lange man auf welche Diagnose krank geschrieben werden kann. Wobei das sicher vom Einzelfall abhängt. Mobbing an sich ist keine AU-Diagnose. Aber sehr wohl eine Depression, Angststörung usw.
Aber es sollte auch in Deinem Interesse sein, dass etwas passiert. Du abwarten oder aussitzen ändert sich an Arbeitsplatzkonflikten nichts. Sinnvoll ist, wie Du auch schon schriebst, eine fachärztliche Behandlung (um ggf. Medikamente zu erhalten) oder auch eine Psychotherapie, um Strategien zu erlernen mit dem Konflikt umzugehen oder ihn zu lösen. Auch kann das Anschließen an eine Selbsthilfegruppe Dir helfen, denn Du bist nicht die einzige mit diesem Problem.
In Deiner Situation empfehle ich Dir nicht im 4-Augen-Gespräch mit der Kassenmitarbeiterin zu reden. Lieber mit einem Zeugen.
Von der AOK habe ich hier schon einiges gelesen, also sei vorsichtig.
LG, Fee
@Krankenkassenfee
Stimmt,was die SB der AOK angeht.
Hatte innerhalb von 4 Jahren zwei mal das Pech mir Sachbearbeitern.
Wobei ich jetzt weis das ich mich wehren kann,wusste ich vorher nicht.
@ninjayvi
Auf alle fälle NUR MIT Beistand dort hin gehn.
Notfalls alles Schriftlich geben lassen.So mache ich das immer.
Nicht das die später kommen können und sagen......so habe ich das nicht gesagt
EDIT:
Es gibt aber auch ausnahmen!!!!!!!
Ich hatte vor vier Jahren eine SB die mir in allem helfen wolte.
Von Sozialer Rehe bis zur Beruflichen Rehe/Umschulung.
Leider hatte sie nicht lange die "Macht" darüber zu Urteilen......wurde kurzer Hand versetzt.
Sie war wohl zu Gutmütig für die AOK
Stimmt,was die SB der AOK angeht.
Hatte innerhalb von 4 Jahren zwei mal das Pech mir Sachbearbeitern.
Wobei ich jetzt weis das ich mich wehren kann,wusste ich vorher nicht.
@ninjayvi
Auf alle fälle NUR MIT Beistand dort hin gehn.
Notfalls alles Schriftlich geben lassen.So mache ich das immer.
Nicht das die später kommen können und sagen......so habe ich das nicht gesagt
EDIT:
Es gibt aber auch ausnahmen!!!!!!!
Ich hatte vor vier Jahren eine SB die mir in allem helfen wolte.
Von Sozialer Rehe bis zur Beruflichen Rehe/Umschulung.
Leider hatte sie nicht lange die "Macht" darüber zu Urteilen......wurde kurzer Hand versetzt.
Sie war wohl zu Gutmütig für die AOK
Nur nicht bequatschen lassen
Hallo,
für die Krankenkasse ist es prinzipiell unerheblich, warum Du arbeitsunfähig bist und was die AU ausgelöst hat.
Fakt ist: Du bist arbeitsunfähig. Punkt. Und da der Arbeitgeber seine Lohnfortzahlungspflicht erfüllt, steht Dir danach von der AOK die Krankengeldzahlung zu.
Vielleicht hat die Mitarbeiterin entweder Arbeitsrecht mit Arbeitsunfall verwechselt (dazu gleich mehr) oder sie erzählt Dir schlicht rechtlichen Unsinn!
Die einzige Möglichkeit, dass die Kasse (erstmal) außen vor ist, wäre, dass die Mitarbeiterin der AOK davon ausgeht, dass die AU durch das Verhalten Deines Chefs verursacht wurde, also mit Deiner beruflichen Tätigkeit zu tun hat und somit im weitesten Sinne als "Arbeitsunfall" gewertet werden könnte. Dann würdest Du tatsächlich anstatt Krankengeld Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft bekommen. Dieses würde allerdings auch von der Krankenkasse ausgezahlt. Ob das Ganze allerdings von der BG anerkannt wird vermag ich nicht zu beurteilen.
Andernfalls ist mir keine rechtliche Grundlage bekannt, wonach bei Fremdverschulden kein Krankengeld zu zahlen ist.
Sprich in jedem Fall unter Zeugen mit der AOK und lass Dir einen schriftlichen Bescheid geben! Lehnt die AOK weiter ab, lege Widerspruch ein. Lass Dir von der AOK keinen Bären aufbinden!
Ansonsten lass Dich nicht unterkriegen.
Gute Besserung.
Einebär
für die Krankenkasse ist es prinzipiell unerheblich, warum Du arbeitsunfähig bist und was die AU ausgelöst hat.
Fakt ist: Du bist arbeitsunfähig. Punkt. Und da der Arbeitgeber seine Lohnfortzahlungspflicht erfüllt, steht Dir danach von der AOK die Krankengeldzahlung zu.
Vielleicht hat die Mitarbeiterin entweder Arbeitsrecht mit Arbeitsunfall verwechselt (dazu gleich mehr) oder sie erzählt Dir schlicht rechtlichen Unsinn!
Die einzige Möglichkeit, dass die Kasse (erstmal) außen vor ist, wäre, dass die Mitarbeiterin der AOK davon ausgeht, dass die AU durch das Verhalten Deines Chefs verursacht wurde, also mit Deiner beruflichen Tätigkeit zu tun hat und somit im weitesten Sinne als "Arbeitsunfall" gewertet werden könnte. Dann würdest Du tatsächlich anstatt Krankengeld Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft bekommen. Dieses würde allerdings auch von der Krankenkasse ausgezahlt. Ob das Ganze allerdings von der BG anerkannt wird vermag ich nicht zu beurteilen.
Andernfalls ist mir keine rechtliche Grundlage bekannt, wonach bei Fremdverschulden kein Krankengeld zu zahlen ist.
Sprich in jedem Fall unter Zeugen mit der AOK und lass Dir einen schriftlichen Bescheid geben! Lehnt die AOK weiter ab, lege Widerspruch ein. Lass Dir von der AOK keinen Bären aufbinden!
Ansonsten lass Dich nicht unterkriegen.
Gute Besserung.
Einebär
Tja, die Problematik ist mir auch bekannt. Sehr häufig sprechen mich Seminarteilnehmer deswegen kann.
Ich komme zu nachfolgendem Ergebnis.
Zitat aus meinen Unterlagen:
Neuerdings beenden etliche KKen (häufig die XXXX) die Krankengeldzahlungen (häufig bei Alg II-Bezug) in Fällen, in denen eine psychische Erkrankung aufgrund von Mobbing am Arbeitsplatz vorliegt. Die KK sieht in diesen Fällen die Ursache für die Erkrankung in einer Konfliktsituation am Arbeitsplatz gegeben; die Arbeitsunfähigkeit (AU) würde nicht fortbestehen, wenn die Probleme am Arbeitsplatz nicht bestünden. Eine AU im Sinne der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (AU-RL, http://www.g-ba.de/downloads/62-492-56/ ... -09-19.pdf) läge nicht vor (meint die KK), es handele sich vielmehr um arbeitsrechtliche Probleme, die nicht zu Lasten der Krankenkasse zu klären seien.
Für derartige Entscheidungen gibt es keine Rechtsgrundlage: Gem. § 44 (1) haben Versicherte Anspruch auf Krankengeld, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt werden. Der Anspruch auf Krankengeld entsteht gem. § 46 (1) bei Krankenhausbehandlung oder Behandlung in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung von ihrem Beginn an, (2) im Übrigen von dem Tag an, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt.
Es gibt dann div. Ausschlüsse von Krankengeld: Im § 44 (2) für best. Personengruppen von Versicherten (z.B. für Familienversicherte) und im § 50 bei Bezug von best. Leistungen (z.B. Rente wegen voller Erwerbsminderung). Schließlich werden im § 51 Sachverhalte aufgelistet, bei denen das Krankengeld entfallen kann (z.B. wenn Versicherte sich weigern, Anträge auf Rehaleistungen zu stellen).
Die Ursache einer Krankheit, die zur AU führt, spielt in allen diesen relevanten §§ keine Rolle. Nach den Ursachen zu fragen, würde in der Praxis zu kaum möglichen Einschätzungen führen, die Ursachen für eine Erkrankung sind derart multipel (von persönlichen Lebenssituation wie Trennung oder Scheidung über Belastungen am Arbeitsplatz bis hin zu Erkrankungen aufgrund von Umweltschäden), dass ein Abzielen hierauf praktisch nicht umsetzbar wäre. Lediglich bei Selbstverschulden gibt es besondere Regelungen im § 52.
Nun bezieht die KK ihre Entscheidung für die Einstellung des Krankengeldes auf die AU-RL. Leider verweist sie nicht auf einen best. Paragrafen, sondern schreibt nur „Eine Arbeitsunfähigkeit im Sinne der AURL liegt nicht vor“. Die AU-RL können hier: http://www.g-ba.de/downloads/62-492-56/ ... -09-19.pdf eingesehen werden und geben keinerlei Hinweise, dass bei der Feststellung der AU nach den Ursachen einer Krankheit gefragt wird. Genau dies macht aber die KK, sie erklärt, die Ursache für die Erkrankung liegt an der Konfliktsituation am Arbeitsplatz.
Grundlage für den Anspruch auf Krankengeld ist die vom Arzt festgestellte Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit. Psychische Erkrankungen sind Krankheiten. Die Ursachen für diese Krankheiten spielen für einen Ausschluss keine Rolle. Die KK hätte die Möglichkeit, aufgrund einer Untersuchung durch den MDK feststellen zu lassen, ob überhaupt AU vorliegt. Dies ist aber meist überhaupt nicht strittig, denn die KK stellt fest, dass zwar eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt („Die Arbeitsunfähigkeit würde nicht bestehen, wenn die Probleme am Arbeitsplatz nicht bestünden“), bewertet dann aber, dass diese Form von AU „nicht zählt“, weil keine AU im Sinne der AURL vorliegen würde.
Dazu auch folgende Entscheidungen: LSG Nordrhein-Westfalen, L 16 KR 242/04 vom 9.3.06, SG Aachen, S 13 KR 66/07 vom 4.3.08 und SG Würzburg, S 6 KR 14/09 vom 10.11.09.
Auch für PKV-Versicherte mit Anspruch auf Krankentagegeld wurde vom BGH am 9.3.11 ein Anspruch bestätigt (IV ZR 137/10).
Ich komme zu nachfolgendem Ergebnis.
Zitat aus meinen Unterlagen:
Neuerdings beenden etliche KKen (häufig die XXXX) die Krankengeldzahlungen (häufig bei Alg II-Bezug) in Fällen, in denen eine psychische Erkrankung aufgrund von Mobbing am Arbeitsplatz vorliegt. Die KK sieht in diesen Fällen die Ursache für die Erkrankung in einer Konfliktsituation am Arbeitsplatz gegeben; die Arbeitsunfähigkeit (AU) würde nicht fortbestehen, wenn die Probleme am Arbeitsplatz nicht bestünden. Eine AU im Sinne der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (AU-RL, http://www.g-ba.de/downloads/62-492-56/ ... -09-19.pdf) läge nicht vor (meint die KK), es handele sich vielmehr um arbeitsrechtliche Probleme, die nicht zu Lasten der Krankenkasse zu klären seien.
Für derartige Entscheidungen gibt es keine Rechtsgrundlage: Gem. § 44 (1) haben Versicherte Anspruch auf Krankengeld, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt werden. Der Anspruch auf Krankengeld entsteht gem. § 46 (1) bei Krankenhausbehandlung oder Behandlung in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung von ihrem Beginn an, (2) im Übrigen von dem Tag an, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt.
Es gibt dann div. Ausschlüsse von Krankengeld: Im § 44 (2) für best. Personengruppen von Versicherten (z.B. für Familienversicherte) und im § 50 bei Bezug von best. Leistungen (z.B. Rente wegen voller Erwerbsminderung). Schließlich werden im § 51 Sachverhalte aufgelistet, bei denen das Krankengeld entfallen kann (z.B. wenn Versicherte sich weigern, Anträge auf Rehaleistungen zu stellen).
Die Ursache einer Krankheit, die zur AU führt, spielt in allen diesen relevanten §§ keine Rolle. Nach den Ursachen zu fragen, würde in der Praxis zu kaum möglichen Einschätzungen führen, die Ursachen für eine Erkrankung sind derart multipel (von persönlichen Lebenssituation wie Trennung oder Scheidung über Belastungen am Arbeitsplatz bis hin zu Erkrankungen aufgrund von Umweltschäden), dass ein Abzielen hierauf praktisch nicht umsetzbar wäre. Lediglich bei Selbstverschulden gibt es besondere Regelungen im § 52.
Nun bezieht die KK ihre Entscheidung für die Einstellung des Krankengeldes auf die AU-RL. Leider verweist sie nicht auf einen best. Paragrafen, sondern schreibt nur „Eine Arbeitsunfähigkeit im Sinne der AURL liegt nicht vor“. Die AU-RL können hier: http://www.g-ba.de/downloads/62-492-56/ ... -09-19.pdf eingesehen werden und geben keinerlei Hinweise, dass bei der Feststellung der AU nach den Ursachen einer Krankheit gefragt wird. Genau dies macht aber die KK, sie erklärt, die Ursache für die Erkrankung liegt an der Konfliktsituation am Arbeitsplatz.
Grundlage für den Anspruch auf Krankengeld ist die vom Arzt festgestellte Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit. Psychische Erkrankungen sind Krankheiten. Die Ursachen für diese Krankheiten spielen für einen Ausschluss keine Rolle. Die KK hätte die Möglichkeit, aufgrund einer Untersuchung durch den MDK feststellen zu lassen, ob überhaupt AU vorliegt. Dies ist aber meist überhaupt nicht strittig, denn die KK stellt fest, dass zwar eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt („Die Arbeitsunfähigkeit würde nicht bestehen, wenn die Probleme am Arbeitsplatz nicht bestünden“), bewertet dann aber, dass diese Form von AU „nicht zählt“, weil keine AU im Sinne der AURL vorliegen würde.
Dazu auch folgende Entscheidungen: LSG Nordrhein-Westfalen, L 16 KR 242/04 vom 9.3.06, SG Aachen, S 13 KR 66/07 vom 4.3.08 und SG Würzburg, S 6 KR 14/09 vom 10.11.09.
Auch für PKV-Versicherte mit Anspruch auf Krankentagegeld wurde vom BGH am 9.3.11 ein Anspruch bestätigt (IV ZR 137/10).
-
- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
ein Unfallereignis, kann ich auch gröbsten Nichtwissen der Sachbearbeiterin, nun gar nicht herleiten.
Die Sachbearbeiterin wußte meines Erachtens schon genau, was sie da erzählt hat. Fallvermeidung bzw. Steuerung in eine ganz bestimmte Richtung passt schon eher.
Klingt ja auch für den ein oder anderen logisch, und wenn sich 2 von 10 darauf einlassen und wieder arbeiten gehen, dann hat die AOK gewonnen.
Hatten die nicht auch bei der AOK mal so ein Programm, Obelix, Oskar oder so, wo Versicherte ganz bewußt in eine Richtung "beraten" wurden?
LG, Fee
ein Unfallereignis, kann ich auch gröbsten Nichtwissen der Sachbearbeiterin, nun gar nicht herleiten.
Die Sachbearbeiterin wußte meines Erachtens schon genau, was sie da erzählt hat. Fallvermeidung bzw. Steuerung in eine ganz bestimmte Richtung passt schon eher.
Klingt ja auch für den ein oder anderen logisch, und wenn sich 2 von 10 darauf einlassen und wieder arbeiten gehen, dann hat die AOK gewonnen.
Hatten die nicht auch bei der AOK mal so ein Programm, Obelix, Oskar oder so, wo Versicherte ganz bewußt in eine Richtung "beraten" wurden?
LG, Fee
Ah gucke mal da, das SG Kassel zitiert auch gleiche Rechtsprechung.
Na ja, im Bereich der PKV hat ja schon mal der Bundesgerichtshof dies entschieden. Jetzt prügeln offensichtlich einige Kasse die Klamotte noch einmal durch die Sozialgerichte bis zum BSG. Etwa in der Hoffnung, dass das BSG anders entscheidet als der BGH? Na ja?!
Wenn ich persönlich davon betroffen wäre, dann würde mich diese Geschichte noch kranker machen. So etwas nennt man dann Krankengeldfallmangement?!
Na ja, im Bereich der PKV hat ja schon mal der Bundesgerichtshof dies entschieden. Jetzt prügeln offensichtlich einige Kasse die Klamotte noch einmal durch die Sozialgerichte bis zum BSG. Etwa in der Hoffnung, dass das BSG anders entscheidet als der BGH? Na ja?!
Wenn ich persönlich davon betroffen wäre, dann würde mich diese Geschichte noch kranker machen. So etwas nennt man dann Krankengeldfallmangement?!
Hallo,
ich will ja nicht kleinlich sein aber schon Wert auf folgenden Satz aus dem Urteil legen :
"Löst nämlich (allein) das Mobbing eine seelische Erkrankung aus und führt diese zu Arbeitsunfähigkeit, so sind damit die Voraussetzungen zur Gewährung von Krankengeld nach § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB V auch erfüllt."
Auslöser ist zwar das Mobbing, aber AU-begründend immer noch eine Diagnosenstellung (seelische Erkrankung).
Mobbing allein ist keine Diagnose.
Allerdings ist schon klar, dass in 99,9 % aller Mobbing-Fälle nicht "Mobbing" als Diagnose auf dem "gelben Zettel" steht - das nur wegen der Ordnung.
Gruss
Czauderna
ich will ja nicht kleinlich sein aber schon Wert auf folgenden Satz aus dem Urteil legen :
"Löst nämlich (allein) das Mobbing eine seelische Erkrankung aus und führt diese zu Arbeitsunfähigkeit, so sind damit die Voraussetzungen zur Gewährung von Krankengeld nach § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB V auch erfüllt."
Auslöser ist zwar das Mobbing, aber AU-begründend immer noch eine Diagnosenstellung (seelische Erkrankung).
Mobbing allein ist keine Diagnose.
Allerdings ist schon klar, dass in 99,9 % aller Mobbing-Fälle nicht "Mobbing" als Diagnose auf dem "gelben Zettel" steht - das nur wegen der Ordnung.
Gruss
Czauderna
danke für eure antworten, hatte nun einen Termin bei meiner Ärztin die war total verärgert das ich überhaupt zu dem Termin gegangen bin sie sagte zu mir das die Kasse das gern macht um Geld zu sparen auf deutsch... Am besten bevor man zu sowas hin geht sich erstmal mit seinen Arzt auseinander setzen in manchen fällen kann der Arzt das auch regeln , laut meiner Ärztin wird das nun da ich dort hin gegangen bin ein Kampf um das Krankengeld da die sich weigern werden...
gruß
gruß