Hallo an alle,
Ich bin beim Arbeitsamt gewesen, da ich Arbeitslos wurde. Hatte dann einen Motorradunfall weshalb ich ab 29.09.11 krankgeschrieben wurde. Ich habe wie immer die Krankmeldung per Post der Kasse zukommen lassen. Ich habe bis 10.11.11 vom Arbeitsamt noch mein Geld bekommen. Ab dem 11.11.11 hätte ich Krankengeld bekommen. Jjetzt bekomm ich nen Schreiben von der Kasse das ich kein Anspruch auf Krankengeld hätte, da in meinem Fall der Auszahlschein spätestens am 10.11.11 vorliegen hätte müssen! Ich hatte aber am 09.11.11, also einen Tag davor eine ambulante Op, und ich vertrage die Narkose sehr schlecht, was mein Arzt auch mir attestiert hat, da ich mich 2-3 Tage übergebe danach. Deshalb habe ich den Auszahlschein am 14.11.11 geholt .Ausserdem hatte ich auch die Aok am 02.11.11 angerufen und gefragt wie es nach den 6 Wochen weitergehe, worauf mir die Dame gesagt hat, dass ich einfach wie die anderen AU diese auch dene zuschicken solle, sie hätte mich ja hinweisen könne auf eine Sanktion wenn es verspätet ankomme. Mein Arzt hat mir auch nichts gesagt. Nun hat mir der Herr bei der Aok gesagt das man ausnahmen machen kann, er es aber mit seiner chefin klären muss. nach zwei tagen kam dann das Schreiben mit der Absage. Ich habe dann bei seiner Chefin angerufen heute und meinen Fall geschildert, sie sagte ich solle es vom Arzt attestieren lassen und sie entscheidet dann bis Freitag nochmal über meinen Fall.
Falls das nicht klappt hab ich noch eine andere möglichkeit.
Jetzt hab ich ne wichtige frage an euch, weil das lass ich mir auf keinen Fall gefallen, weil das nicht in Ordnung ist:
Ich bin jetzt krankgeschrieben bis 16.12.11. Da ich beim Arbeitsamt abgemeldet bin will ich ab 16.12.11 wieder mich arbeitslos melden. Dann geh ich 2 Wochen dorthin und schreibe bewerbungen und danach geh ich wieder zum Arzt und lasse mich wegen der selben Geschichte wieder krankschreiben und nach 6 Wochen hätte ich ja wieder Krankengeldanspruch. bin ich dann immer noch gesperrt weil es die selbe Krankheit ist oder besteht neuer Anspruch weil es keine Folgemeldung der AU sondern eine neue Ausgesllte AU ist. Was denkt ihr bzw. wisst ihr aus erfahrung.
Ich bin echt so sauer auf diese Aktion von der KK das ich es halt versuche dene auf diese Weise dann zurückzuzahlen, was nicht die netteste Art ist aber was die abgezogen haben ist ja auch ungerecht.
AOK will kein Krankengeld zahlen
Moderator: Czauderna
Hallo,
wie einmal so ein Fall, den ich als Krankenkassen-Mitarbeiter nicht nachvollziehen kann. Wenn der Krankenkasse alle Arbeitsunfähigkeitbescheinigungen fristgerecht eingereicht wurden, dann wusste die Kasse ganz genau, dass die AU. länger als sechs Wochen andauern würde - ich kenne es, so, dass uns meist zeitnah vom Arbeitsamt die Meldung zugeht dass die Leistung wegen Anspruch auf Krankengeld eingestellt wurde und dann gibt es die Krankengeldbewilligung, dieser sind dann ein oder zwei Auszahlscheine beigefügt. Die ganzen sechs Wochen zuvor war es der Krankenkasse relativ egal wann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht wurde und dann, ab dem 43. Tag
will sie kein Krankengeld zahlen weil der Versicherte den Auszahlschein, den er wahrscheinlich noch gar nicht hatte, einen oder zwei Tage nach Zahlungsbeginn erst einreicht. Ich weiss schon, die Kasse berift sich da auf ein bestehende BSG-Urteil zu einem ähnlich gelagerten Fall, aber das war ein Einzelfall.
Widerspruch einlegen, schriftlich, auch vom Arzt nochmals schriftlich bestätigen lassen, dass die Arbeitsunfähigkeit durchgehend bestanden hat - die Sache mit der amb. Op. nochmals explizit erwähnen und sofort einen rechtsmittelfähigen Bescheid anfordern.
Ich würde zur Kasse hingehen, es zuerst mündlich versuchen zu klären, und wenn das nichts fruchtet, den Widerspruch auf den Tisch legen - natürlich dann den Eingang bestätigen lassen.
Gruss
Czauderna
wie einmal so ein Fall, den ich als Krankenkassen-Mitarbeiter nicht nachvollziehen kann. Wenn der Krankenkasse alle Arbeitsunfähigkeitbescheinigungen fristgerecht eingereicht wurden, dann wusste die Kasse ganz genau, dass die AU. länger als sechs Wochen andauern würde - ich kenne es, so, dass uns meist zeitnah vom Arbeitsamt die Meldung zugeht dass die Leistung wegen Anspruch auf Krankengeld eingestellt wurde und dann gibt es die Krankengeldbewilligung, dieser sind dann ein oder zwei Auszahlscheine beigefügt. Die ganzen sechs Wochen zuvor war es der Krankenkasse relativ egal wann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht wurde und dann, ab dem 43. Tag
will sie kein Krankengeld zahlen weil der Versicherte den Auszahlschein, den er wahrscheinlich noch gar nicht hatte, einen oder zwei Tage nach Zahlungsbeginn erst einreicht. Ich weiss schon, die Kasse berift sich da auf ein bestehende BSG-Urteil zu einem ähnlich gelagerten Fall, aber das war ein Einzelfall.
Widerspruch einlegen, schriftlich, auch vom Arzt nochmals schriftlich bestätigen lassen, dass die Arbeitsunfähigkeit durchgehend bestanden hat - die Sache mit der amb. Op. nochmals explizit erwähnen und sofort einen rechtsmittelfähigen Bescheid anfordern.
Ich würde zur Kasse hingehen, es zuerst mündlich versuchen zu klären, und wenn das nichts fruchtet, den Widerspruch auf den Tisch legen - natürlich dann den Eingang bestätigen lassen.
Gruss
Czauderna
Vielen Danke Czauderna, dass ist sehr Hilfreich was sie geschrieben haben.
Ich werde genauso vorgehen wie sie beschrieben haben.
Hätten sie eventuell noch eine Info dazu falls es nicht klappt und ich dann 2 Wochen mich beim Arbeitsamt melde und dann wieder Krank mache. Hab ich dann nach sechs Wochen einen Anspruch bei der selben Diagnose auf Krankengeld, aber die AU wird neu erstellt und nicht fortgesetzt?
MfG
Oktay
Ich werde genauso vorgehen wie sie beschrieben haben.
Hätten sie eventuell noch eine Info dazu falls es nicht klappt und ich dann 2 Wochen mich beim Arbeitsamt melde und dann wieder Krank mache. Hab ich dann nach sechs Wochen einen Anspruch bei der selben Diagnose auf Krankengeld, aber die AU wird neu erstellt und nicht fortgesetzt?
MfG
Oktay
Ja, falls Ihr Arzt überzeugend bescheinigt, dass die Unfallfolgen völlig ausgeheilt sind und Sie eine ganz neue Krankheit haben.falls es nicht klappt und ich dann 2 Wochen mich beim Arbeitsamt melde und dann wieder Krank mache. Hab ich dann nach sechs Wochen einen Anspruch bei der selben Diagnose auf Krankengeld, aber die AU wird neu erstellt und nicht fortgesetzt