AOK stellt Krankengeldzahlung ein
Moderator: Czauderna
AOK stellt Krankengeldzahlung ein
Hallo
ich schreibe hier für meinen Onkel(55)
Er hatte am 11.1.2012 eine Operation am linken Knie. Krankengeld hat er ab 22.2.2012 bezogen. Bei seinem bisherigen Arbeitgeber hat er aus gesundheitlichen Gründen auf Ende April gekündigt(Bauarbeiter) Er hat weiterhin Schmerzen am operierten Knie, vor allem bei Treppen steigen, sowie auch im rechten Knie und im Rücken. Er ist daher weiterhin krank geschrieben. Auch stehen weitere ärtzliche Untersuchungen in beiden Knien sowie im Rücken an(Kernspin).
Problem ist, dass die Aok ihm schriftlich mitgeteilt hat, dass er laut ihrer Auffassung leichte bis miitel schwere Arbeiten ausführen kann und stellen die Krankengeldzahlung zum 4.5.2012 ein.
Welche Mittel dagegen gibt es?
ich schreibe hier für meinen Onkel(55)
Er hatte am 11.1.2012 eine Operation am linken Knie. Krankengeld hat er ab 22.2.2012 bezogen. Bei seinem bisherigen Arbeitgeber hat er aus gesundheitlichen Gründen auf Ende April gekündigt(Bauarbeiter) Er hat weiterhin Schmerzen am operierten Knie, vor allem bei Treppen steigen, sowie auch im rechten Knie und im Rücken. Er ist daher weiterhin krank geschrieben. Auch stehen weitere ärtzliche Untersuchungen in beiden Knien sowie im Rücken an(Kernspin).
Problem ist, dass die Aok ihm schriftlich mitgeteilt hat, dass er laut ihrer Auffassung leichte bis miitel schwere Arbeiten ausführen kann und stellen die Krankengeldzahlung zum 4.5.2012 ein.
Welche Mittel dagegen gibt es?
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- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
Du schreibst Dein Onkel hat als Bauarbeiter gearbeitet. Das ist also seine letzte Tätigkeit. Diese ist beendet, weil das Arbeitsverhältnis beendet ist.
Um beurteilen zu können, was die AOK da vor hat, müssten wir wissen, welchen Beruf Dein Onkel gelernt hat. Was für eine Ausbildung hat er denn erfolgreich abgeschlossen - damals? Oder hat er vielleicht keine?
Bitte teile uns das mit, damit wir Dir eine fachlich korrekte Antwort geben können.
LG, Fee
Du schreibst Dein Onkel hat als Bauarbeiter gearbeitet. Das ist also seine letzte Tätigkeit. Diese ist beendet, weil das Arbeitsverhältnis beendet ist.
Um beurteilen zu können, was die AOK da vor hat, müssten wir wissen, welchen Beruf Dein Onkel gelernt hat. Was für eine Ausbildung hat er denn erfolgreich abgeschlossen - damals? Oder hat er vielleicht keine?
Bitte teile uns das mit, damit wir Dir eine fachlich korrekte Antwort geben können.
LG, Fee
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Hallo,
war es eine Meniskus-OP? Wenn ja, geht man in der Regel von einer Heilungszeit von 6 Wochen nach der OP aus.
Die individuelle Heilungszeit ist natürlich abhängig von Alter, Job, Übergewicht usw. Insofern denke ich nach den Schilderungen schon, dass Dein Onkel eben nicht vermittlungsfähig für den Job auf dem Bau/Straßenbau ist. Denn das ist der Maßstab der anzulegen ist und nicht ein Pförtner- oder Bürojob. Und ich dene mal, dass ist genau die Strategie.
Jetzte haben wir einmal die falsche Grundlage nach den AU-Richtlinien, die die AOK zugrunde legt. Hiergegen solltest Du bzw. Dein Onkel morgen einen schriftlichformulierten Widerspruch in der Geschäftsstelle einlegn. Wo eben genau drinsteht, dass für die Beurteilung der AU nicht die allgemeine Vermittlungsfähigkeit maßgeblich ist, sondern der letzte und der gelernte Beruf, den ihr genau auch beschreibt bzw. per Gesellenbrief nachweist.
Die andere Sache ist die medizinische. Hier ist der Arzt per Attest gefragt, der sagt, dass die Tätigkeit (theoretisch, weil der der Job ja nicht mehr da ist) noch nicht aufgenommen werden kann, und die Beschwerden am besten objektivierbar beschrieben werden. Treppensteigen würde ich persönlich nicht zu erste nennen, eber knien oder Gewichte tragen.
Viel Glück, Geduld und Ausdauer - das könnte dauern und ein Kampf werden.
Parallel sollte Dein Onkel sich sicherheitshalber bei der Arbeitsagentur melden, damit die Fristen gewahrt werden. Auch wenn die ihn nicht wirklich da haben wollen, helfe sie Euch vielleicht mit dem Widerspruch. Dein Onkel sollte nicht alleine zur AOK gehen.
LG, Fee
war es eine Meniskus-OP? Wenn ja, geht man in der Regel von einer Heilungszeit von 6 Wochen nach der OP aus.
Die individuelle Heilungszeit ist natürlich abhängig von Alter, Job, Übergewicht usw. Insofern denke ich nach den Schilderungen schon, dass Dein Onkel eben nicht vermittlungsfähig für den Job auf dem Bau/Straßenbau ist. Denn das ist der Maßstab der anzulegen ist und nicht ein Pförtner- oder Bürojob. Und ich dene mal, dass ist genau die Strategie.
Jetzte haben wir einmal die falsche Grundlage nach den AU-Richtlinien, die die AOK zugrunde legt. Hiergegen solltest Du bzw. Dein Onkel morgen einen schriftlichformulierten Widerspruch in der Geschäftsstelle einlegn. Wo eben genau drinsteht, dass für die Beurteilung der AU nicht die allgemeine Vermittlungsfähigkeit maßgeblich ist, sondern der letzte und der gelernte Beruf, den ihr genau auch beschreibt bzw. per Gesellenbrief nachweist.
Die andere Sache ist die medizinische. Hier ist der Arzt per Attest gefragt, der sagt, dass die Tätigkeit (theoretisch, weil der der Job ja nicht mehr da ist) noch nicht aufgenommen werden kann, und die Beschwerden am besten objektivierbar beschrieben werden. Treppensteigen würde ich persönlich nicht zu erste nennen, eber knien oder Gewichte tragen.
Viel Glück, Geduld und Ausdauer - das könnte dauern und ein Kampf werden.
Parallel sollte Dein Onkel sich sicherheitshalber bei der Arbeitsagentur melden, damit die Fristen gewahrt werden. Auch wenn die ihn nicht wirklich da haben wollen, helfe sie Euch vielleicht mit dem Widerspruch. Dein Onkel sollte nicht alleine zur AOK gehen.
LG, Fee
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Problem ist, dass die Aok ihm schriftlich mitgeteilt hat, dass er laut ihrer Auffassung leichte bis miitel schwere Arbeiten ausführen kann und stellen die Krankengeldzahlung zum 4.5.2012 ein.
wenn ihr schon zur Geschäftsstelle geht, fragt mal nach, ob der AOK ein entsprechendes Gutachten vorliegt, worin steht, dass er Arbeiten ausführen kann. Ist dein Onkel beim MDK untersucht worden? lasst euch das Gutachten zeigen....wenn kein Gutachten aufrgrund vorliegt, bittet die AOK, eines zu veranlassen. Und schreibt genau wie die Fee es gesagt hat, dass der Maßstab für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit die erlernte und zuletzt ausgeführte Tätigkeit ist.Die andere Sache ist die medizinische.
viel Erfolg!
Gruß
Lady Butterfly
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- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Ja, MS, das wissen wir. Wir wissen aber auch, dass Ungelernte auf jede Tätigkeit nach den AU-Richtlinien verweisbar sind, so wie Arbeitslose, und dann die AU des Onkels ganz anders beurteilt werden müsste. Deshalb ja auch die Frage nach dem erlernten Beruf, um sauber antworten zu können.Dabei weiß doch jeder, dass Bauarbeiter (unabhängig vom erlernten Beruf !) körperlich schwere Arbeiten verrichten müssen.
Zum Rest sag ich nichts mehr, wir drehen uns da eh im Kreis. Mag der Fragesteller sich das rauspicken, was ihm hilft oder was er meint, was ihm hilft.
Ein schönes Wochenende noch,
Fee
Hallo MS.,Machts Sinn hat geschrieben:Tja Fee,Krankenkassenfee hat geschrieben:
Wir wissen aber auch, dass Ungelernte auf jede Tätigkeit nach den AU-Richtlinien verweisbar sind, so wie Arbeitslose
das ist wieder ein weit verbreiteter Irrtum - gut dass wir darüber "gesprochen haben". Bei Ungelernten "Nicht-Arbeitslosen" gilt, dass die Verweisungstätigkeit im Hinblick auf die Art der Verrichtung, die körperlichen und geistigen Anforderungen, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten - und das Entgelt (!) - vergleichbar sein muss.
Im Übrigen: es lebe der feine Unterschied zwichen § 2 Abs. 3 und § 2 Abs. 4 AU-RL! http://www.g-ba.de/downloads/62-492-56/ ... -09-19.pdf
Und noch was:
Um im Zusammenhang mit dem erlernten Beruf sauber antworten zu könenn, käme es darauf an, ob der zuletzt ("aktuell") noch ausgeübt wurde. Mit 55 ist der Zenit - auch aus gesundheitlichen Gründen - aber oft schon überschritten. Wenn "Onkel" inzwischen also eine andere - angelernte - Tätigkeit ausgeübt hätte, würde ihm der Berufsabschluss nicht mehr "helfen". Deswegen die eingangs verwendete Formulierung:Krankenkassenfee hat geschrieben: Deshalb ja auch die Frage nach dem erlernten Beruf, um sauber antworten zu können.
Grußdass Bauarbeiter (unabhängig vom erlernten Beruf !) körperlich schwere Arbeiten verrichten müssen
Machts Sinn
diese Abkürzung gefällt mir irgendwie - und du meinst, dass jeder deine Gedanken nachverfolgen kann - für mich als Krankenkassen-Mitarbeiter geht das ja noch, obwohl ich da manches mal auch so meine Probleme habe, was aber nicht sicher nicht an mir liegt, aber ein Laie, der kann mit deiner
"Meinung" so nix anfangen, meine ich.
Gruss
Czauderna
Hallo broemmel, na ja, versaut alles, will ich nicht sagen, aber er setzt voraus, dass seinen Texten der Fragende auch unbedingt folgen kann, dabei muesste doch gerade er wissen, dass "Amtsdeutsch" und die schriftliche Wiedergabe von Urteilen, Gesetzen und Ähnlichem beim Leser gewisse Grundkenntnis voraussetzt, und wer hat die schon im Alltag, wenn er nicht gerade Rechtsanwalt ist oder bei Gericht arbeitet oder in einer Behörde. Der Rat suchende will eine klare, verständliche und möglichst kurze Antwort auf sein Frage bzw. zu seinem Problem.
Wenn man allerdings für eine bestimmte "Kulisse" schreibt, vergisst man das zu weilen.
Gruss
Czauderna
Wenn man allerdings für eine bestimmte "Kulisse" schreibt, vergisst man das zu weilen.
Gruss
Czauderna
Was mir als erstes einfällt:Machts Sinn hat geschrieben:Nun ihr Quälgeister – auch für euch eine auf die Frage reduzierte Antwort. Die „Mittel“ sind:
1. der behandelnde Arzt beantragt eine erneute Entscheidung auf der Basis eines Zweitgutachtens
2. der Onkel
a. legt einen (eigenen) Widerspruch bei der Krankenkasse ein
b. beantragt, Krankengeld bis zur Klärung weiter zu gewähren
c. bittet um Kopien der MDK-Beteiligung und seiner Äußerung
d. meldet sich (vorsorglich) arbeitslos und beantragt Arbeitslosengeld
Und meldet euch, falls euch auch zum Thema etwas einfällt.
Gruß!
Machts Sinn
Schreib einfach bei Fee ab.
Und des weiteren spar dir deine Möchtegern Anweisungen als
"Meldet euch wenn euch etwas zum Thema einfällt"
Ich wusste noch nicht das du hier Hausrecht hast