AOK möchte Krankengeldzahlung zum Monatsende einstellen

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Grampa
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Beitrag von Grampa » 08.04.2011, 10:52

ja hatte ich übersehen, sorry :lol:

Termin ist ja ok, bringt ihm einfach den bereits ausgefüllten Reha-Antrag mit und lasst euch die Abgabe bestätigen, eure Kasse hat keine rechtliche Handhabe euch zu zwingen, einen Antrag auf Rente zu stellen, es entscheidet immer noch der RVT ob es zu einer Umdeutung kommt, ich wage zu bezweifeln dass der RVT aufgrund eines MDK-Gutachtens (war ja nicht mal ein Facharzt...) ohne Rehaversuch gleich eine Rente prüft, meine Erfahrungen bezüglich Rentenbewilligungen sind da irgendwie komplett anders :roll:

Peter_10
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Beitrag von Peter_10 » 08.04.2011, 11:03

Ich danke dir sehr für deine Hilfe :)

Peter_10
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Beitrag von Peter_10 » 03.05.2011, 16:28

Hallo,
so, den Reha-Antrag haben wir fristgerecht gestellt. Den Empfang habe ich mir auch bestätigen lassen.

Heute haben wir den Bescheid vom RVT bekommen. Folgendes steht da:

Bescheid:

Sehr geehrte Frau X,

Ihrem Antrag vom 12.04.2011 auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können wir nicht entsprechen.

Begründung

Leitungen zur medizinischen Rehabilitation können erbracht werden, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Nach $ 10 des Sechsten Buchs Sozialgesetztbuch (SGB VI) sind die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn

1) die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist

und

2) voraussichtlich

a) bei erheblicher Gefährdung der Erwerbsfähigkeit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur medizinschen Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitsleben abgewendet werden kann,

oder

b) bei geminderter Erwerbsfähigkeit diese durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitsleben wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann

Diese Voraussetzungen sind bei Ihnen nicht erfüllt.


Hinweis

Nach unseren Feststellungen lässt Ihr derzeitiger Gesundheitszustand eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation nicht zu. Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem behandelnden Arzt in Verbindung zu setzen.
Sollte dieser zu einem späteren Zeitpunkt eine Leistung für angezeigt halten, so kann ein neuer Antrag gestellt werden.

Ihr Recht

Gegen diesen Bescheid können Sie ......


Wie gehts jetzt weiter?
Ich denke mal, das sich unsere KK bei uns melden wird, oder?
Von einem Rentenantrag steht da ja auch nichts.
Kann die KK uns nun zu einem Rentenantrag (auch formel) drängen?
So wie ich das bis jetzt hier gelesen habe ja eher nicht.
Das heisst, das weiterhin die KK zuständig ist, oder?
Meine Frau ist auch noch weiter AU geschrieben. Der nächste Termin ist in ein paar Tagen.



liebe Grüße

Peter

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 03.05.2011, 20:43

Hallo,
ja, das heisst es - die Rentenversicherungsträger hält dich derzeit nicht für Rehafähig, hat aber gleichzeitig nicht festgestellt dass du auch erwerbsgemindert bist. Ergo, wie der Lateiner sagt, ist jetzt wieder die Krankenkasse am Zuge und muss weiter Krankengeld zahlen. Zur Rentenantragstellung können sie dich nicht zwingen - sie werden es wahrscheinlilch versuchen, aber das wird sicherlich nur mündlich geschehen - schriftlich geht da vorerst nix. Was allerdings auch möglich sein kann - die Kasse wird ziemlich zeitnah den MDK beauftragen deine Reha-Fähigkeit festzustellen, auch kann die Kasse von dir verlangen dass du Widerspruch gegen die Ablehnung einlegst bzw. dass du deinen Antrag aufrecht erhälst, aber da gehst du meines Erachtens kein Risiko ein - ich kenne keinen Widerspruchsfall, der kurzfristig im Sinne des Versicherten geklärt wurde.
Jetzt heisst es einfach abwarten und regelmässig den Krankengeldauszahlschein einreichen.
Gruss
Czauderna

Grampa
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Beitrag von Grampa » 04.05.2011, 07:26

da sieht man mal wieder, wie oberflächlich über einen Rehe-Antrag entschieden wird

wie lange hat die Entscheidung gedauert? 2 Wochen? wenn man den Postweg beim RVT beachtet (die haben epische interne Postlaufzeiten...) wurde hier nicht wirklich medizinisch ermittelt, da wurde eine fragliche Aussage eines MDK-Gutachters genutzt um schnell die Reha abzulehnen

ich wage nicht zu beurteilen, ob das jetzt wirklich im Sinne deiner Frau war, Fakt ist aber, sie ist ihrer Mitwirkungspflicht nachgekommen und eine Umdeutung erfolgt vorerst nicht, also auch erstmal Ruhe bezüglich Rentenantrag

ihr solltet überlegen wie wichtig die Reha für die Genesung ist, wenn die Reha doch Sinn macht und auch eine Motivation dafür da ist, ist es relativ leicht sich per Attest vom behandelnden Arzt die Reha-Fähigkeit bestätigen zu lassen und damit einen Widerspruch einzureichen bzw. einen Neuantrag zu stellen

Peter_10
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Beitrag von Peter_10 » 05.05.2011, 10:00

Ok, danke euch beiden.

Also abwarten.

Der Zeiger bzgl. einer Reha steht bei meiner Frau eher auf "Keine Reha".
Sie kann sich in Ihrem Zustand im Mom noch garnichts vorstellen. Weder arbeiten noch sonst was. Sagen wir mal so: Im Moment ist sie froh, dass sie lebt.
Sie wird auch zur Zeit noch Tablettenmässig eingestellt. Da sind starke Stimmungsschwankungen die Nebenwirkung. Sie kann Nachts kaum schlafen und ist aufgedreht.

Sie braucht halt noch etwas Zeit.
Erfahrungsgemäss kann ich sagen, dass (wenn die AOK die Füße still hällt) es meiner Frau mit der Zeit und wenn sie Ruhe hat, immer etwas besser geht. Sollte aber mal wieder etwas auftauchen (z.B. Stress durch die KK) dann wirds schlechter.
Deswegen würde ich unseren Sachbearbeiter eigentlich gerne bitten, sich zu gedulden und nicht immer wieder in regelmässigen Abständen Druck zu machen. Wie schon oft gesagt, tut das meiner Frau nicht gut und hindert eine Genesung bzw. tritt immer wieder eine vermeidbare Verschlechterung ein.

Deswegen Frage ich mich grad, ob wir auf einen Widerspruch (gegen den RVT) von Seiten der KK eingehen müssen?

Wäre meine Frau der Meinung, dass ihr eine Reha gut tun würde, dann würde sie von sich aus schon einen Widerspruch einlegen.


Grüße

Peter

Grampa
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Beitrag von Grampa » 05.05.2011, 10:17

die Kasse kann gegen die Ablehnung keinen Widerspruch einlegen, schliesslich wurde der Verwaltungsakt nicht gegen die Kasse sondern gegen deine Frau erlassen, die Kasse kann lediglich einen Überprüfungsantrag stellen, welcher nach meiner Erfahrung aber i.d.R. keine Änderung bringt, bleibt also der Kasse nur durch eine erneute MDK-Stellungnahme zu beweisen, dass eine Reha-Fähigkeit besteht

ist denn parallel zur Med.Einstellung noch eine amb. Psychotherapie geplant? ich könnte mir vorstellen, dass eine Verhaltenstherapie (VT) helfen könnte mit bestimmten Situationen besser umzugehen, es wird immer irgendwelche Konflikte geben, sei es nun mit der Krankenkasse oder weil jemand im Supermarkt vordrängelt

auch eine gerade begonnene amb. VT kann ein plausibler medizinischer Grund sein, eine Reha-Maßnahme erst später anzutreten 8)

Peter_10
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Beitrag von Peter_10 » 05.05.2011, 10:26

Hallo Grampa,

danke für den Tipp :) und ja, ich rufe monatlich bei Therapeuten an um noch Interesse an einem Therapieplatz (ambulante VT) anzumelden. Das musst du bei einigen monatlich tun, damit du nicht von der Warteliste fliegst. Das mache ich jetzt schon seit einigen Monaten bzw. seit dem meine Frau aus der Stationären raus ist (Herbst 2010)

Bei Ihrem Psychiater steht sie auf der Warteliste ganz oben mit Priorität.
Es gibt halt viele Bedürftige... leider.

Aso... nicht das wir uns falsch verstehen, ich meinte schon, ob die KK meine Frau dazu bringen kann, gegen den Bescheid des RVT Widerspruch einzulegen? Gerade weil meine Frau im Mom eher gegen eine Reha ist.
Czauderna hatte da was zu geschrieben:
Czauderna hat geschrieben:[...] auch kann die Kasse von dir verlangen dass du Widerspruch gegen die Ablehnung einlegst bzw. dass du deinen Antrag aufrecht erhälst, [...]
Gruss Czauderna
Danke für deine schnellen Antworten :)

Grampa
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Beitrag von Grampa » 05.05.2011, 11:14

der Mitwirkungspflicht ist mit Stellen des Antrages Genüge getan, zu einem Widerspruch kann die Kasse euch m. E. defintiv nicht zwingen

ihr habt genug plausibel Gründe die aktuell gegen eine Reha sprechen und der dafür zuständige Leistungsträger sieht es offenbar genauso, sollte die Kasse also dennoch diesbezüglich Druck ausüben würde ich dann langsam dazu raten sich einen Rechtsbeistand zu Hilfe zu nehmen

du kannst deine Frau auch erstmal entlasten indem sie eine Vollmacht auf dich ausstellt, so dass du berechtigt bist alle Angelegenheiten bezüglich der AU mit der Kasse zu klären, dann läuft alles erstmal nur über dich

Peter_10
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Beitrag von Peter_10 » 22.07.2011, 18:56

Und nochmal ein großes "Dankeschön" an Grampa :)
Ich habe deine hilfreichen und beruhigenden Zeilen schon im Mai gelesen, konnte aber nicht Antworten.
Sry dafür!

Kurzer Zwischenbericht und etwas Neues:

Die KK hat uns bis heute in Ruhe gelassen. Das ist schon Mal gut und für meine Frau sehr entspannend.
Sie hat nämlich durch den ganzen Stress zusätzlich noch einige Angstzustände aufgebaut.
Mittlerweile ist sie aber relativ gut eingestellt was die Medikamente betrifft.

Wir haben nun Bescheid von der Deutschen Rentenversicherung bekommen. In dem Schreiben steht:

Aufnahme eines formellen Antrags


Sehr geehrte Frau X,

wir haben heute das Versicherungsamt der Gemeinde X gebeten, Sie zur Aufnahme des formellen Antrags auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung einzuladen.

Sie erhalten in Kürze von dort eine Mitteilung.


Mit freundlichen Grüßen



Was bedeutet das jetzt und worauf müssen wir achten?
Meine Frau ist jetzt seit knapp einem Jahr AU geschrieben.


MfG

Peter

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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 23.07.2011, 12:01

Das ist dann wohl die erwartete Umdeutung des Rehaantrages. Deine Frau (bzw. du als Bevollmächtigter) muss den Rentenantrag jetzt nur noch formell stellen, das heißt, unterschreiben und die zusätzlich erforderlichen Angaben machen, z. B. zur Vorversicherung, damit die Krankenversicherung der Rentner geprüft werden kann.

Grampa
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Beitrag von Grampa » 23.07.2011, 16:27

die Umdeutung nach §116 stellt einen Verwaltungsakt dar und muss per Bescheid mit Rechtsbehelf erfolgen, bisher wurde ja die Reha nur abgelehnt wg. Reha-Unfähigkeit, diese kann bekanntlich ja vorübergehend sein, eine Umdeutung aber setzt voraus, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Verbesserung bzw. Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit zu erwarten ist

wenn jetzt sowas kommt, muss irgendwas passiert sein, entweder hat die Kasse interveniert oder der RVT hat vom beh. Arzt einen aktuellen Befund bekommen aus dem hervorgeht, dass in absehbarer Zeit (also in den nächsten 6-12 Monaten) mit einer Besserung nicht zu rechnen ist

PEter, frag am besten beim RVT mal nach warum die jetzt einen Termin beim Amt füreuch organisieren, ohne Bescheid müsst ihr gar nichts machen

Gruß
Grampa

Peter_10
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Beitrag von Peter_10 » 23.07.2011, 17:26

Danke euch beiden für die Antworten!

@ Grampa

Ok, ich rufe da an und erkundige mich. Melde mich dann noch mal.

Nordseeinsel
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Beitrag von Nordseeinsel » 25.07.2011, 13:23

Hallo Peter 10
Hast du den mittlerweile was von dem ersten Gutachten des MDK erfahren
wo nach Aktenlage entschieden wurde. Was wäre wenn dieses Gutachten nicht exestiert :?: Hat man deiner Frau dann evt. das KG rechtswidrig vorendhalten :?:

Peter_10
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Beitrag von Peter_10 » 25.07.2011, 17:37

Nordseeinsel hat geschrieben:Hallo Peter 10
Hast du den mittlerweile was von dem ersten Gutachten des MDK erfahren
wo nach Aktenlage entschieden wurde. Was wäre wenn dieses Gutachten nicht exestiert :?: Hat man deiner Frau dann evt. das KG rechtswidrig vorendhalten :?:
Hallo Nordseeinsel,

von dem ersten Gutachten haben wir bis heute nichts gehört. Das KG wurde ja (zum Glück) lückenlos weitergezahlt. Wir hatten ja rechtzeitig Widerspruch eingelegt und waren dann ja beim MDK vorstellig.

Also von daher: kein Problem mit dem KG... bis jetzt :)

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