AOK möchte Krankengeldzahlung zum Monatsende einstellen
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 17.08.2010, 18:20
Hallo zusammen,
hier gehts ja heiß her
Wir haben ja nun in der Tat noch etwas Zeit.
Ich habe gerade bei der Rentenversicherung angerufen und gefragt, in welchem Rahmen sich die Zahlungen bewegen würden.
Ich habe noch eine Renteninformation aus dem vergangenem Jahr vorliegen. Die Dame der Rentenversicherung teilte mir mit, dass sich die Zahlungen ungefähr in dem Bereich "Rente wegen voller Erwerbsminderung" bewegen wird.
Dieser Betrag entspricht nicht mal der Hälfte (ca. 45 %) des derzeitigen KGs.
Die Dame deutete auch an, dass die KK uns natürlich loswerden wollte (mal grob gesagt).
Ich habe es bereits schon mal erwähnt: Wir haben grundsätzlich nichts gegen eine Rente, da diese ja evtl. irgendwann eh beantragt werden muss. Ich persönlich hoffe aber immer noch auf eine Genesung meiner Frau. Dazu bedarf es -wie auch der MDK gesagt hat- noch etwas Zeit.
Für mich sieht das also nach wie vor noch so aus, als wenn die KK sparen will. Die Genesung meiner Frau hat damit nichts mehr zu tun.
Wie jede andere Familie es tun würde, so muss auch ich sehen wo meine Familie bleibt. Auch und gerade finanziell.
So wie ich das MDK Gutachten deute, wäre der Weg für eine Reha zwar frei, aber zur Zeit -und nicht auf Dauer- noch nicht empfehlenswert. Nun kommt die AOK, greift sich das Gutachten, dreht es etwas in eine für sie passende Richtung und hält uns wieder die Pistole vor die Brust.
Ich weis mittlerweile nicht mehr, was rechtens ist und was nicht.
Die AOK macht hier in meinen Augen einen ziemlich unfairen Schachzug. Ob das ihr gutes Recht ist oder nicht spielt für mich keine Rolle.
Mir geht es auch nicht unbedingt darum, das KG bis auf den letzten Tag auszuschöpfen. Es geht mir darum, daß wir finanziel bis zur Genesung meiner Frau abgesichert sind. Es geht hier ja schliesslich nicht um Peanuts, sondern um eine Existenz.
Da tut die Tatsache, dass meine Frau ja eh nur noch 1 Monat ALG bezogen hätte, nichts zur Sache. Sie wäre auch mit einem neuen Job krank geworden... meistens sind depressive Menschen ja auch schon vor der Diagnose krank. Selber merkt man nur, dass etwas nicht stimmt. Aber was da in einem vorgeht, erkennt man erst nach einem Arztbesuch.
MfG
Peter
hier gehts ja heiß her
Wir haben ja nun in der Tat noch etwas Zeit.
Ich habe gerade bei der Rentenversicherung angerufen und gefragt, in welchem Rahmen sich die Zahlungen bewegen würden.
Ich habe noch eine Renteninformation aus dem vergangenem Jahr vorliegen. Die Dame der Rentenversicherung teilte mir mit, dass sich die Zahlungen ungefähr in dem Bereich "Rente wegen voller Erwerbsminderung" bewegen wird.
Dieser Betrag entspricht nicht mal der Hälfte (ca. 45 %) des derzeitigen KGs.
Die Dame deutete auch an, dass die KK uns natürlich loswerden wollte (mal grob gesagt).
Ich habe es bereits schon mal erwähnt: Wir haben grundsätzlich nichts gegen eine Rente, da diese ja evtl. irgendwann eh beantragt werden muss. Ich persönlich hoffe aber immer noch auf eine Genesung meiner Frau. Dazu bedarf es -wie auch der MDK gesagt hat- noch etwas Zeit.
Für mich sieht das also nach wie vor noch so aus, als wenn die KK sparen will. Die Genesung meiner Frau hat damit nichts mehr zu tun.
Wie jede andere Familie es tun würde, so muss auch ich sehen wo meine Familie bleibt. Auch und gerade finanziell.
So wie ich das MDK Gutachten deute, wäre der Weg für eine Reha zwar frei, aber zur Zeit -und nicht auf Dauer- noch nicht empfehlenswert. Nun kommt die AOK, greift sich das Gutachten, dreht es etwas in eine für sie passende Richtung und hält uns wieder die Pistole vor die Brust.
Ich weis mittlerweile nicht mehr, was rechtens ist und was nicht.
Die AOK macht hier in meinen Augen einen ziemlich unfairen Schachzug. Ob das ihr gutes Recht ist oder nicht spielt für mich keine Rolle.
Mir geht es auch nicht unbedingt darum, das KG bis auf den letzten Tag auszuschöpfen. Es geht mir darum, daß wir finanziel bis zur Genesung meiner Frau abgesichert sind. Es geht hier ja schliesslich nicht um Peanuts, sondern um eine Existenz.
Da tut die Tatsache, dass meine Frau ja eh nur noch 1 Monat ALG bezogen hätte, nichts zur Sache. Sie wäre auch mit einem neuen Job krank geworden... meistens sind depressive Menschen ja auch schon vor der Diagnose krank. Selber merkt man nur, dass etwas nicht stimmt. Aber was da in einem vorgeht, erkennt man erst nach einem Arztbesuch.
MfG
Peter
Hallo,
naja zugegeben der Artikel, ist schon a bissel älter.
ich frage mich natürlich " Wieviel Wahrheit steckt dahinter " ??
und " welche Prämien wurden/ werden denn hier so ausgelobt
http://www.bild.de/BILD/news/wirtschaft ... rente.html
Gruß Bully
naja zugegeben der Artikel, ist schon a bissel älter.
ich frage mich natürlich " Wieviel Wahrheit steckt dahinter " ??
und " welche Prämien wurden/ werden denn hier so ausgelobt
http://www.bild.de/BILD/news/wirtschaft ... rente.html
Gruß Bully
Hallo,
so, so eine formelle Rechtswidrigkeit - Tatsache ist, dass der MDK die Voraussetzungen des § 51 SGB für erfüllt erklärt hat und das Die Kasse dann tätig werden kann. Tatsache ist auch, dass der MDK. in seinem Gutachten einer Reha-Beantfragung zum jetzigen Zeitpunkt keine grossen Chancen einräumt weil die Patientin nicht Reha-fähig ist. Wenn der MDK. der Auffassung wäre dass die Erwerbsfähigkeit nicht mit einer Reha grundsätzlich wiederhergestellt werden kann, dann hätte er dies in sein Gutachten auch reingeschrieben. Die Kasse hat nun eine Frist von 10 Wochen gestellt - nun, wo ist das Problem ?? Ich habe das doch irgendwo schon einmal geschrieben - den Antrag in den letzten Tagen dieser Frist stellen und abwarten was der RV-Träger macht - bis zur Entscheidung des RV-Trägers vergehen somit, Stand heute mindestens 13 Wochen, ein Vierteljahr - da kann sehr viel passieren, negativ wie positiv gesehen.
Es steht doch überhaupt nicht fest ob der RV-Träger den Reha-Antrag dann auch in einen Rentenantrag umdeutet ??
Ich sehe derzeit keinerlei Anlass um von einer materiellen oder formellen Rechtswidrigkeit zu sprechen.
Selbst wenn der RV-Träger den Reha-Antrag dann in einen Rentenatrag umdeutet - ist immer noch nicht Ende der Fahnenstange, dann muss nämlich geprüft werden ob es der Versicherten zugemutet werden kann deinen (notwendigen) formellen Rentenantrag nachzuschieben - wobei
es viele Möglichkeiten gäbe, dies zu verhindern, wobei ich heute sagen muss, dass der Vergleich zwischen Höhe Rente und Höhe Krankengeld heute nicht mehr möglich ist - ich kannte das noch anders, ist aber nicht mehr so.
Fazit - der Versicherten ist bis dato keinerlei Schaden entstanden, sie hat leidiglich aufgrund eines Gutachtens des MDK eine Aufforderung zur Beantragung von Reha-Massnahmen innerhalb von 10 Wochen erhalten.
Gruss
Czauderna
so, so eine formelle Rechtswidrigkeit - Tatsache ist, dass der MDK die Voraussetzungen des § 51 SGB für erfüllt erklärt hat und das Die Kasse dann tätig werden kann. Tatsache ist auch, dass der MDK. in seinem Gutachten einer Reha-Beantfragung zum jetzigen Zeitpunkt keine grossen Chancen einräumt weil die Patientin nicht Reha-fähig ist. Wenn der MDK. der Auffassung wäre dass die Erwerbsfähigkeit nicht mit einer Reha grundsätzlich wiederhergestellt werden kann, dann hätte er dies in sein Gutachten auch reingeschrieben. Die Kasse hat nun eine Frist von 10 Wochen gestellt - nun, wo ist das Problem ?? Ich habe das doch irgendwo schon einmal geschrieben - den Antrag in den letzten Tagen dieser Frist stellen und abwarten was der RV-Träger macht - bis zur Entscheidung des RV-Trägers vergehen somit, Stand heute mindestens 13 Wochen, ein Vierteljahr - da kann sehr viel passieren, negativ wie positiv gesehen.
Es steht doch überhaupt nicht fest ob der RV-Träger den Reha-Antrag dann auch in einen Rentenantrag umdeutet ??
Ich sehe derzeit keinerlei Anlass um von einer materiellen oder formellen Rechtswidrigkeit zu sprechen.
Selbst wenn der RV-Träger den Reha-Antrag dann in einen Rentenatrag umdeutet - ist immer noch nicht Ende der Fahnenstange, dann muss nämlich geprüft werden ob es der Versicherten zugemutet werden kann deinen (notwendigen) formellen Rentenantrag nachzuschieben - wobei
es viele Möglichkeiten gäbe, dies zu verhindern, wobei ich heute sagen muss, dass der Vergleich zwischen Höhe Rente und Höhe Krankengeld heute nicht mehr möglich ist - ich kannte das noch anders, ist aber nicht mehr so.
Fazit - der Versicherten ist bis dato keinerlei Schaden entstanden, sie hat leidiglich aufgrund eines Gutachtens des MDK eine Aufforderung zur Beantragung von Reha-Massnahmen innerhalb von 10 Wochen erhalten.
Gruss
Czauderna
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- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Wow, welche Substanz in diesem Artikel. Naja, wer sich so seine Meinung BiILDet .Bully hat geschrieben:Hallo,
naja zugegeben der Artikel, ist schon a bissel älter.
ich frage mich natürlich " Wieviel Wahrheit steckt dahinter " ??
und " welche Prämien wurden/ werden denn hier so ausgelobt
http://www.bild.de/BILD/news/wirtschaft ... rente.html
Gruß Bully
Wie bereits mehrfach geschrieben, steht den Krankenkassen dieses Recht zu, höchstrichterlich abgesichert. Was Peter jetzt mit den Informationen macht, ist seine Sache. Wenn ihr jedoch diesen Antrag nicht stellen möchtet, empfehle ich, einen Anwalt für Sozialrecht aufzusuchen, damit ihr nicht am Ende ohne Rente und Krankengeld da steht.
Hallo,
das sehe ich haargenau auch so - er hat jetzt verschiedene Auffassungen gehört bzw. gelesen, auf der einen Seite die theoretische, lediglich auf das geschriebene Wort fussende, Schlussfolgerung und auf der anderen Seite einfach nur die Erfahrung der langen, langen Praxis. Beide Seiten haben, soweit ich das als Krankenkassenmensch überhaupt sagen darf, schluessig argumentiert.
Er muss jetzt entscheiden was er tut oder nicht tut.
Gruss
Czauderna
das sehe ich haargenau auch so - er hat jetzt verschiedene Auffassungen gehört bzw. gelesen, auf der einen Seite die theoretische, lediglich auf das geschriebene Wort fussende, Schlussfolgerung und auf der anderen Seite einfach nur die Erfahrung der langen, langen Praxis. Beide Seiten haben, soweit ich das als Krankenkassenmensch überhaupt sagen darf, schluessig argumentiert.
Er muss jetzt entscheiden was er tut oder nicht tut.
Gruss
Czauderna
aber sicher doch,GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Naja, wer sich so seine Meinung BiILDet .
wenn ich soetwas lese
fühle ich mich doch leicht veräppeltGerneKrankenVersichert hat geschrieben:
die Krankenkasse überhaupt nichts davon, wenn sie die Beiträge fordert. Die gehen schwuppdiwupps an den Gesundheitsfonds.
Gruß Bully