AOK möchte Krankengeldzahlung zum Monatsende einstellen
Moderator: Czauderna
AOK möchte Krankengeldzahlung zum Monatsende einstellen
Hallo,
ich bin neu hier und habe ein dringendes Anliegen.
Ich komme sofort zum Thema:
Meine Frau ist seit August 2009 arbeitslos und bekommt Arbeitslosengeld.
Seit Anfang Juli diesen Jahres ist sie allerdings aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung AU geschrieben. 1 Woche nach Krankschreibung folgte dann, wie vom Hausarzt angekündigt, ein Stationärer aufenthalt in einer Klinik. Nach 6 Wochen began dann die Krankengeldzahlung der AOK.
Entlassen wurde sie erst im Oktober.
Mittlerweile hat sie auch einen Psychiater bei diesem sie einmal Monatlich vorstellig sein muss. Sie ist auch weiterhin AU geschrieben.
Der nächste Termin ist am 4. Januar.
Auf dem Auszahlungsschein ist das auch alles so vermerkt.
Laut diesem ist sie "bis auf weiteres" AU geschrieben und hat ihren nächsten Termin (siehe oben) am 4.1.11.
Soweit die Geschichte.
Am 22.12. bekam ich einen Anruf von "unserem Gesprächspartner" von der AOK.
Er teilte mir mit, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung festgestellt hat, dass meine Frau mindestens 3 Stunden arbeitsfähig sei. Ein entsprechender Brief würde folgen.
Der sah dann so aus:
Sehr geehrte Frau S,
der Medizinische Dienst der Krankenkasse hat festgestellt, dass Sie für leichte Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt über 6 Stunden arbeitsfähig sind. Wir bitten Sie sich zur Vermittlung einer entsprechenden Tätigkeit an die Agentur für Arbeit zu wenden. Durch den Bezug von Arbeitslosengeld wäre auch Ihr weiterer Krankenversicherungsschutz sichergestellt.
Krankengeld zahlen wir Ihnen noch bis zum 31.12.2010. Bitte reichen Sie uns dafür den von Ihnen unterschriebenen Krankengeld-Auszahlungsschein ein. Ihr behandelnder Arzt erhält eine Kopie dieses Schreibens.
Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift unter der unten bezeichneten Anschrift oder bei jedem anderen Kundencenter der AOK Widerspruch erheben.
Mit freundlichen Grüßen
Drauf folgte unser Widerspruch. Der sah so aus:
Widerspruch
Ihr Schreiben vom 22.12.2010, Ihr Zeichen: XXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben lege ich Widerspruch gegen Ihre Entscheidung ein.
Meine Arbeitsunfähigkeit geht über den 31.12.2010 hinaus. Nach einem Gespräch am 23.12.2010 mit Frau Dr. med. XXX (Fachbereich Psychiatrie) besteht auch nach einem erneuten Termin am 04.01.2011 (siehe Auszahlungsschein) aufgrund der schwere meiner Erkrankung (F32.3) weiterhin bis auf Weiters die Arbeitsunfähigkeit. Ein entsprechendes Attest wird in Kürze nachgereicht.
Ich bitte Sie daher, mir das zustehende Krankengeld weiterhin auszuzahlen. Sobald ich wieder arbeitsfähig bin, werden Sie von mir bzw. den zuständigen Stellen informiert.
Mit freundlichen Grüßen,
Darauf folgte recht zügig:
Sehr geehrte Frau S,
wir bestätigen den Eingang Ihres Widerspruchs gegen unseren Bescheid vom 24.12.2010.
Wir prüfen zunächst, ob unsere Entscheidung zu Ihren Gunsten geändert werden kann. Sofern eine Änderung für uns nicht möglich ist, werden wir die für die Entscheidung ausschlaggebenden Gründe in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen erörtern und erforderlichenfalls die Unterlagen unserem Widerspruchsausschuss zur entgültigen Entscheidung vorlegen.
Um finanzielle Nachteile zu vermeiden (und den weiteren Versichrungsschutz sicherzustellen) empfehlen wir Ihnen, sich vorsorglich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden und einen Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
So...
Bis jetzt habe ich noch nicht auf dieses Schreiben reagiert.
Auch habe ich meiner Frau davon abgeraten sich arbeitslos geschweige denn arbeitssuchend zu melden.
Ich habe schon einiges hier im Forum gelesen.
Der medizinische Dienst hat nur nach Aktenlage "festgellt".
Für mich sieht das Ganze so aus, als wenn die AOK meine Frau dazu nötigt sich Arbeitslos zu melden.
Eine Frechheit finde ich ausserdem, dass uns so ein Schreiben nur wenige Tage vor (der geplanten) Aufhebung des Krankengeldes zukommt.
Wir haben den Ausszahlungsschein natürlich auch noch nicht unterschrieben zurückgesendet.
Meine Frau war damals ein Arbeitstier, doch heute geht garnichts mehr.
Sie ist sehr oft müde, kann Nachts kaum schlafen und schläft daher häufig tagsüber.
Sie fällt jedes Mal wieder in ein tiefes Loch, sollten irgendwelche Schlüßelreize gegenwärtig sein.
Sie leidet an starken (für Angehörige kaum auszuhaltenden) Depressionen. Ihr Zustand hat sich ausserdem wieder verschlechtert.
Und dann noch dieser Ärger der mit zusätzlichem Stress verbunden ist.
Ihre Psychiaterin hat ihr gesagt, dass an Arbeit noch lange nicht zu denken ist und diese ganz hinten ansteht.
Aber mal wieder zum vorgehen der AOK.
Wie ich hier im Forum erfahren habe, hat ein Widerspruch mittlerweile aufschiebende Wirkung. Ich bin fest davon überzeugt, dass die AOK bzw. dieser Mitarbeiter reichlich Formfehler in seinem Versuch, die Ängste und Unsicherheit der Menschen auszunutzen, getan hat.
Wie sollte ich auf sein letztes Schreiben reagieren? Soll ich ihm schreiben, dass meine Frau sich nicht Arbeitslos meldet? Oder muss sie sich gar arbeitslos melden?
Soll ich ihn evtl. um Einsicht in die Entscheidung des MDK bitten?
Warum liegt unser Schreiben noch nicht bei der Widerspruchsstelle???
Sollte ich ihm mal das "Rundschreiben 49" (hier aus dem Forum zukommen lassen?
Sollte sich meine Frau noch vor Jahresende (also vor dem 31.12.) erneut AU schreiben lassen? Ihre Psychiaterin ist aber zwischen Weihnachten und Neujahr nicht da.
Was sollen wir tun?
ich bin neu hier und habe ein dringendes Anliegen.
Ich komme sofort zum Thema:
Meine Frau ist seit August 2009 arbeitslos und bekommt Arbeitslosengeld.
Seit Anfang Juli diesen Jahres ist sie allerdings aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung AU geschrieben. 1 Woche nach Krankschreibung folgte dann, wie vom Hausarzt angekündigt, ein Stationärer aufenthalt in einer Klinik. Nach 6 Wochen began dann die Krankengeldzahlung der AOK.
Entlassen wurde sie erst im Oktober.
Mittlerweile hat sie auch einen Psychiater bei diesem sie einmal Monatlich vorstellig sein muss. Sie ist auch weiterhin AU geschrieben.
Der nächste Termin ist am 4. Januar.
Auf dem Auszahlungsschein ist das auch alles so vermerkt.
Laut diesem ist sie "bis auf weiteres" AU geschrieben und hat ihren nächsten Termin (siehe oben) am 4.1.11.
Soweit die Geschichte.
Am 22.12. bekam ich einen Anruf von "unserem Gesprächspartner" von der AOK.
Er teilte mir mit, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung festgestellt hat, dass meine Frau mindestens 3 Stunden arbeitsfähig sei. Ein entsprechender Brief würde folgen.
Der sah dann so aus:
Sehr geehrte Frau S,
der Medizinische Dienst der Krankenkasse hat festgestellt, dass Sie für leichte Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt über 6 Stunden arbeitsfähig sind. Wir bitten Sie sich zur Vermittlung einer entsprechenden Tätigkeit an die Agentur für Arbeit zu wenden. Durch den Bezug von Arbeitslosengeld wäre auch Ihr weiterer Krankenversicherungsschutz sichergestellt.
Krankengeld zahlen wir Ihnen noch bis zum 31.12.2010. Bitte reichen Sie uns dafür den von Ihnen unterschriebenen Krankengeld-Auszahlungsschein ein. Ihr behandelnder Arzt erhält eine Kopie dieses Schreibens.
Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift unter der unten bezeichneten Anschrift oder bei jedem anderen Kundencenter der AOK Widerspruch erheben.
Mit freundlichen Grüßen
Drauf folgte unser Widerspruch. Der sah so aus:
Widerspruch
Ihr Schreiben vom 22.12.2010, Ihr Zeichen: XXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben lege ich Widerspruch gegen Ihre Entscheidung ein.
Meine Arbeitsunfähigkeit geht über den 31.12.2010 hinaus. Nach einem Gespräch am 23.12.2010 mit Frau Dr. med. XXX (Fachbereich Psychiatrie) besteht auch nach einem erneuten Termin am 04.01.2011 (siehe Auszahlungsschein) aufgrund der schwere meiner Erkrankung (F32.3) weiterhin bis auf Weiters die Arbeitsunfähigkeit. Ein entsprechendes Attest wird in Kürze nachgereicht.
Ich bitte Sie daher, mir das zustehende Krankengeld weiterhin auszuzahlen. Sobald ich wieder arbeitsfähig bin, werden Sie von mir bzw. den zuständigen Stellen informiert.
Mit freundlichen Grüßen,
Darauf folgte recht zügig:
Sehr geehrte Frau S,
wir bestätigen den Eingang Ihres Widerspruchs gegen unseren Bescheid vom 24.12.2010.
Wir prüfen zunächst, ob unsere Entscheidung zu Ihren Gunsten geändert werden kann. Sofern eine Änderung für uns nicht möglich ist, werden wir die für die Entscheidung ausschlaggebenden Gründe in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen erörtern und erforderlichenfalls die Unterlagen unserem Widerspruchsausschuss zur entgültigen Entscheidung vorlegen.
Um finanzielle Nachteile zu vermeiden (und den weiteren Versichrungsschutz sicherzustellen) empfehlen wir Ihnen, sich vorsorglich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden und einen Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
So...
Bis jetzt habe ich noch nicht auf dieses Schreiben reagiert.
Auch habe ich meiner Frau davon abgeraten sich arbeitslos geschweige denn arbeitssuchend zu melden.
Ich habe schon einiges hier im Forum gelesen.
Der medizinische Dienst hat nur nach Aktenlage "festgellt".
Für mich sieht das Ganze so aus, als wenn die AOK meine Frau dazu nötigt sich Arbeitslos zu melden.
Eine Frechheit finde ich ausserdem, dass uns so ein Schreiben nur wenige Tage vor (der geplanten) Aufhebung des Krankengeldes zukommt.
Wir haben den Ausszahlungsschein natürlich auch noch nicht unterschrieben zurückgesendet.
Meine Frau war damals ein Arbeitstier, doch heute geht garnichts mehr.
Sie ist sehr oft müde, kann Nachts kaum schlafen und schläft daher häufig tagsüber.
Sie fällt jedes Mal wieder in ein tiefes Loch, sollten irgendwelche Schlüßelreize gegenwärtig sein.
Sie leidet an starken (für Angehörige kaum auszuhaltenden) Depressionen. Ihr Zustand hat sich ausserdem wieder verschlechtert.
Und dann noch dieser Ärger der mit zusätzlichem Stress verbunden ist.
Ihre Psychiaterin hat ihr gesagt, dass an Arbeit noch lange nicht zu denken ist und diese ganz hinten ansteht.
Aber mal wieder zum vorgehen der AOK.
Wie ich hier im Forum erfahren habe, hat ein Widerspruch mittlerweile aufschiebende Wirkung. Ich bin fest davon überzeugt, dass die AOK bzw. dieser Mitarbeiter reichlich Formfehler in seinem Versuch, die Ängste und Unsicherheit der Menschen auszunutzen, getan hat.
Wie sollte ich auf sein letztes Schreiben reagieren? Soll ich ihm schreiben, dass meine Frau sich nicht Arbeitslos meldet? Oder muss sie sich gar arbeitslos melden?
Soll ich ihn evtl. um Einsicht in die Entscheidung des MDK bitten?
Warum liegt unser Schreiben noch nicht bei der Widerspruchsstelle???
Sollte ich ihm mal das "Rundschreiben 49" (hier aus dem Forum zukommen lassen?
Sollte sich meine Frau noch vor Jahresende (also vor dem 31.12.) erneut AU schreiben lassen? Ihre Psychiaterin ist aber zwischen Weihnachten und Neujahr nicht da.
Was sollen wir tun?
Hallo noch mal,
ich möchte noch hinzufügen, dass meine Frau, sollte sie sich arbeitslos melden, nur noch 4 Wochen Anspruch auf ALGI hat, danach würde sie in Hartz 4 rutschen. Wir leben also praktisch im Moment vom Krankengeld meiner Frau, da ich auch nur einen 400 € Job habe. Wir waren einige Zeit getrennt und unsere gemeinsammes Kind lebte in dieser Zeit bei mir. Ich habe damals meinen Job aufgegeben damit ich mich um unsere Tochter kümmern konnte. Job und Kind liessen sich zu dieser Zeit zeitlich nicht vereinbaren.
ich möchte noch hinzufügen, dass meine Frau, sollte sie sich arbeitslos melden, nur noch 4 Wochen Anspruch auf ALGI hat, danach würde sie in Hartz 4 rutschen. Wir leben also praktisch im Moment vom Krankengeld meiner Frau, da ich auch nur einen 400 € Job habe. Wir waren einige Zeit getrennt und unsere gemeinsammes Kind lebte in dieser Zeit bei mir. Ich habe damals meinen Job aufgegeben damit ich mich um unsere Tochter kümmern konnte. Job und Kind liessen sich zu dieser Zeit zeitlich nicht vereinbaren.
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
aber bei allem bereits geschriebenen sollte man auch bedenken, dass bei Arbeitslosen andere Kriterien für die Krankschreibung bestehen.
Und der individuell durchaus nachvollziehbare Hinweis, dass nur noch ein geringer Restansdpruch auf ALG 1 besteht, ist sicher kein Argument weiter Krankengeld zu bekommen.
Sicher steht es Dir frei Widerspruch einzulegen. Aber das hier vielzitierte Urteil ist ledigleich ein Urteil eines LSG, nicht des BSG. Und je nachdem wie restriktiv die Kasse ist, wird sie die Gesundschreibung auch durchziehen. Hilfreich ist sicher eine ärztliche Aussage, die mit objektivierbaren Befunden/Aussagen die Vermittlungsfähigkeit widerlegt. Denn wenn nur Du oder Deine Frau Widerspruch einlegt, dann wirds sehr sehr schwierig.
Du solltest also auch Plan B haben, wenn das Krankengeld also tatsächlich endet. Den Plan hättest Du ja auch für den Herbst haben müssen, wo das ALG 1 regulär ausgelaufen wäre. Oder war der Plan ggf. das Krankengeld?
LG, Fee
aber bei allem bereits geschriebenen sollte man auch bedenken, dass bei Arbeitslosen andere Kriterien für die Krankschreibung bestehen.
Und der individuell durchaus nachvollziehbare Hinweis, dass nur noch ein geringer Restansdpruch auf ALG 1 besteht, ist sicher kein Argument weiter Krankengeld zu bekommen.
Sicher steht es Dir frei Widerspruch einzulegen. Aber das hier vielzitierte Urteil ist ledigleich ein Urteil eines LSG, nicht des BSG. Und je nachdem wie restriktiv die Kasse ist, wird sie die Gesundschreibung auch durchziehen. Hilfreich ist sicher eine ärztliche Aussage, die mit objektivierbaren Befunden/Aussagen die Vermittlungsfähigkeit widerlegt. Denn wenn nur Du oder Deine Frau Widerspruch einlegt, dann wirds sehr sehr schwierig.
Du solltest also auch Plan B haben, wenn das Krankengeld also tatsächlich endet. Den Plan hättest Du ja auch für den Herbst haben müssen, wo das ALG 1 regulär ausgelaufen wäre. Oder war der Plan ggf. das Krankengeld?
LG, Fee
Hallo,
danke für eure Antworten.
@ Krankenkassenfee
Alles was ich weiß ist, dass meine Frau an einigen Maßnahmen beim Arbeitsamt teilgenommen hat (Umschulung etc.). Zuletzt im Juli, am gleichen Tag kurz vor ihrer AU. Sie wurde vom dortigen (Arbeitsamt) Psychologen aber darauf hingewiesen, dass sie in Ihrem Zustand eigentlich nicht teilnehmen kann. Worauf hin sie dann zum Arzt ist. Der hat sie dann AU geschrieben und es wurde ein Platz in einer Klinik organisiert. Sie war also auch schon vor dem Sommer krank bzw. hatte starke psychische Probleme.
Ich bin schon auf der Suche nach einer Festanstellung. Evtl. klappt es ja auch in meinem derzeitigen Betrieb.
@ Machts Sinn
Und danke auch für den Link.
Peter
danke für eure Antworten.
@ Krankenkassenfee
Nein, den Plan hätte ich/wir nicht haben müssen, da meine Frau und ich zu dieser Zeit noch getrennt gelebt haben.Du solltest also auch Plan B haben, wenn das Krankengeld also tatsächlich endet. Den Plan hättest Du ja auch für den Herbst haben müssen, wo das ALG 1 regulär ausgelaufen wäre. Oder war der Plan ggf. das Krankengeld?
Alles was ich weiß ist, dass meine Frau an einigen Maßnahmen beim Arbeitsamt teilgenommen hat (Umschulung etc.). Zuletzt im Juli, am gleichen Tag kurz vor ihrer AU. Sie wurde vom dortigen (Arbeitsamt) Psychologen aber darauf hingewiesen, dass sie in Ihrem Zustand eigentlich nicht teilnehmen kann. Worauf hin sie dann zum Arzt ist. Der hat sie dann AU geschrieben und es wurde ein Platz in einer Klinik organisiert. Sie war also auch schon vor dem Sommer krank bzw. hatte starke psychische Probleme.
Ich bin schon auf der Suche nach einer Festanstellung. Evtl. klappt es ja auch in meinem derzeitigen Betrieb.
@ Machts Sinn
Danke, werden wir dann so tun.1. deine Frau soll schnellstmöglichst (!) persönlich zur Arbeitsagentur um sich - vorsorglich - arbeitslos zu melden und Arbeitslosengeld zu beantagen (nur der Formularkram kann zunächst warten)
2. ebenfalls schnellstmöglichst weitere durchgehende, lückenlose AUB einholen
3. auch schnellstmöglichst durch behandelnden Arzt Verfahren nach § 7 Abs. 2 AU-RL einleiten lassen
4. Kopie des Rundschreibens des BVA vom 12.11.2010 an Krankenkasse schicken und um Bestätigung der aufschiebenden Wirkung bitten, weitere AUB gleich beifügen, denn diese ist Voraussetzung dafür. Außerdem auf der Basis des Akteneinsichtsrechts nach § 25 SGB X um Kopie des MDK-Gutachtens bitten und weitere Widerspruchsbegründung ankündigen. Alles andere später.
Und danke auch für den Link.
Peter
Ich mache mir gerade noch Gedanken über den Weg zum Arbeitsamt, bzw. die Arbeitslosmeldung.
Ich frage mich, warum die KK das KG weiter zahlen sollte, sobald meine Frau Arbeitslos gemeldet ist.
Schneiden wir uns da nicht ins eigene Fleisch?
Warum liegt unser Widerspruch eigentlich noch nicht bei der Widerspruchstelle der KK?
Wie können wir uns denn gegen diese "Ferndiagnose" wehren? Sollten wir um einen Vorstellungstermin beim MDK bitten?
Für mich sieht es nämlich erstmal so aus, als wenn dieses Gutachten "erfunden" ist. Weil, haben ja nichts in der Hand.
Deswegen wehre ich mich auch so vor einem Gang zum AA, weil evtl. ja unnötig?!?
Achso... eine finanzielle existenzgrundlage auf Kosten von Ämtern oder Kassen ist nicht unser Plan. Ich wäre heilfroh, wenn meine Frau wieder völlig gesund ist und alles in geordneten Bahnen laufen kann.
[EDIT]
Ich hoffe, das hat noch alles bis Montag Zeit. Vom Arbeitsamt weiß ich, dass es reicht, wenn meine Frau am Montag kommt.
Die Ärzte sind aber erst nächste Woche wieder da.
[/Edit]
Ich frage mich, warum die KK das KG weiter zahlen sollte, sobald meine Frau Arbeitslos gemeldet ist.
Schneiden wir uns da nicht ins eigene Fleisch?
Warum liegt unser Widerspruch eigentlich noch nicht bei der Widerspruchstelle der KK?
Wie können wir uns denn gegen diese "Ferndiagnose" wehren? Sollten wir um einen Vorstellungstermin beim MDK bitten?
Für mich sieht es nämlich erstmal so aus, als wenn dieses Gutachten "erfunden" ist. Weil, haben ja nichts in der Hand.
Deswegen wehre ich mich auch so vor einem Gang zum AA, weil evtl. ja unnötig?!?
Achso... eine finanzielle existenzgrundlage auf Kosten von Ämtern oder Kassen ist nicht unser Plan. Ich wäre heilfroh, wenn meine Frau wieder völlig gesund ist und alles in geordneten Bahnen laufen kann.
[EDIT]
Ich hoffe, das hat noch alles bis Montag Zeit. Vom Arbeitsamt weiß ich, dass es reicht, wenn meine Frau am Montag kommt.
Die Ärzte sind aber erst nächste Woche wieder da.
[/Edit]
Hallo und frohes neues Jahr
Ok, gestern waren wir beim AA.
Die haben dort auch nur mit dem Kopf geschüttelt.
Beim Hausarzt waren wir auch gestern.
Der hat meiner Frau ein Attest ausgestellt, daß sie seiner Einschätzung nach aufgrund der Erkrankung bis auf weiteres AU ist.
Heute haben wir einen Termin bei ihrer Psychiaterin.
Dort erwarten wir auch ein Attest.
Mein weiteres Vorgehen sieht so aus:
-Attest und AU der Psychaterin einholen und bitten, gegen das Gutachten (welches uns bis heute nicht vorliegt) vorzugehen.
-Alle gesammelten Unterlagen (Atteste) mit einem ergänzenden Widerspruch an die AOK (den Ansprechpartner) faxen und um Einsicht in das MDK Gutachten und um Bestätigung der aufschiebenden Wirkung bitten.
OK soweit?
Ok, gestern waren wir beim AA.
Die haben dort auch nur mit dem Kopf geschüttelt.
Beim Hausarzt waren wir auch gestern.
Der hat meiner Frau ein Attest ausgestellt, daß sie seiner Einschätzung nach aufgrund der Erkrankung bis auf weiteres AU ist.
Heute haben wir einen Termin bei ihrer Psychiaterin.
Dort erwarten wir auch ein Attest.
Mein weiteres Vorgehen sieht so aus:
-Attest und AU der Psychaterin einholen und bitten, gegen das Gutachten (welches uns bis heute nicht vorliegt) vorzugehen.
-Alle gesammelten Unterlagen (Atteste) mit einem ergänzenden Widerspruch an die AOK (den Ansprechpartner) faxen und um Einsicht in das MDK Gutachten und um Bestätigung der aufschiebenden Wirkung bitten.
OK soweit?
-
- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo Krankenkassenfee,
Wie gesagt, wir waren vorgestern beim AA und haben den Antrag gestellt.
Wir haben nun noch etwas Zeit diesen auszufüllen und die Belege zu organisieren. Evtl. ergibt sich ja in dieser Zeit etwas mit der KK...
Es gibt keine aufschiebende Wirkung? Ich denke laut Rundschreiben 49 doch???
..................
Gestern waren wir bei der Psychiaterin meiner Frau. Sie stellt uns nun auch ein Attest aus und lässt es uns zukommen.
Man hat aber deutlich gemerkt, wieviel Respekt doch vor dem MDK vorhanden ist... "Die haben das Geld..." sagte sie.
Wir haben ja eigentlich nichts dagegen, dass meine Frau wieder arbeiten geht/gehen soll. Wenn sie denn könnte, und das auch wieder voll, wie sonst halt.
Meines erachtens ist das Vorgehen der AOK aber sehr seltsam.
Mündlich hiess es erst, sie könne ja (laut MDK-Gutachten, welches wir immer noch nicht haben) 3 Stunden arbeiten gehen. Und schriftlich (nachdem ich meine Bedenken angenmeldet habe) hiess es dann, sie könne laut Gutachten des MDK 6 Stunden gehen.
Wie soll meine Frau denn mit einer 6 stündigen Tätigkeit nur annähernd an den Betrag des derzeitigen ALGs/Krankengeldes kommen? Und sie hat vorher sehr gut verdient. Es gibt ja auch diese bereits hier angesprochenen Entgeldstufen.
Im Moment bezweifle ich sehr stark, dass es so ein Gutachten überhaupt gibt. Wie können Ärzte bei psychischen Erkrankungen überhaupt eine Ferndiagnose stellen? Haben die dort Glaskugeln oder legen sie Karten?
Ich denke, dass es sich bei uns auch nur um so eine Verschiebeaktion handelt.
Ich werde jetzt ein weiteres Fax an die AOK schicken.
Schon mal mit dem Attest des Hausarztes.
Wir waren eigentlich immer zufrieden mit der AOK... aber jetzt diesen Stress... Für die Genesung meiner Frau ist dieser Vorgang ganz und garnicht förderlich.
Grüße
Peter
Wie gesagt, wir waren vorgestern beim AA und haben den Antrag gestellt.
Wir haben nun noch etwas Zeit diesen auszufüllen und die Belege zu organisieren. Evtl. ergibt sich ja in dieser Zeit etwas mit der KK...
Es gibt keine aufschiebende Wirkung? Ich denke laut Rundschreiben 49 doch???
..................
Gestern waren wir bei der Psychiaterin meiner Frau. Sie stellt uns nun auch ein Attest aus und lässt es uns zukommen.
Man hat aber deutlich gemerkt, wieviel Respekt doch vor dem MDK vorhanden ist... "Die haben das Geld..." sagte sie.
Wir haben ja eigentlich nichts dagegen, dass meine Frau wieder arbeiten geht/gehen soll. Wenn sie denn könnte, und das auch wieder voll, wie sonst halt.
Meines erachtens ist das Vorgehen der AOK aber sehr seltsam.
Mündlich hiess es erst, sie könne ja (laut MDK-Gutachten, welches wir immer noch nicht haben) 3 Stunden arbeiten gehen. Und schriftlich (nachdem ich meine Bedenken angenmeldet habe) hiess es dann, sie könne laut Gutachten des MDK 6 Stunden gehen.
Wie soll meine Frau denn mit einer 6 stündigen Tätigkeit nur annähernd an den Betrag des derzeitigen ALGs/Krankengeldes kommen? Und sie hat vorher sehr gut verdient. Es gibt ja auch diese bereits hier angesprochenen Entgeldstufen.
Im Moment bezweifle ich sehr stark, dass es so ein Gutachten überhaupt gibt. Wie können Ärzte bei psychischen Erkrankungen überhaupt eine Ferndiagnose stellen? Haben die dort Glaskugeln oder legen sie Karten?
Ich denke, dass es sich bei uns auch nur um so eine Verschiebeaktion handelt.
Ich werde jetzt ein weiteres Fax an die AOK schicken.
Schon mal mit dem Attest des Hausarztes.
Wir waren eigentlich immer zufrieden mit der AOK... aber jetzt diesen Stress... Für die Genesung meiner Frau ist dieser Vorgang ganz und garnicht förderlich.
Grüße
Peter
So, das habe ich jetzt so gefaxt:
Mein Widerspruch vom 24.12.2010
Ihr Schreiben vom 27.12.2010, Ihr Zeichen: xxxxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
ergänzend zu meinem Widerspruch vom 24.12.2010 und wie darin bereits angekündigt, sende ich Ihnen zunächst ein ärztliches Attest meines Hausarztes Dr. med. xxxxxx, xxxx.
Ein weiteres ärztliches Attest von Frau Dr. xxxx xxxx wird zur Ergänzung in Kürze folgen.
Wie aus dem Ihnen bereits vorliegenden Auszahlungsschein (per Fax am 04.01.2011) ersichtlich,
besteht auch weiterhin bis auf Weiteres die Arbeitsunfähigkeit.
Ich bitte Sie daher um eine Kopie des MDK-Gutachtens.
Weiterhin bitte Sie um eine Bestätigung über die aufschiebenden Wirkung meines Widerspruchs.
Mit freundlichen Grüßen,
XXX
Anlage:
- Ärztliches Attest, Dr. med. XXX
- Auszahlungsschein
Das Rundschreiben habe ich jetzt noch nicht gefaxt... erschien mir zu diesem Zeitpunkt noch zu "forsch".
Ich will ja keinen Krieg, sondern nur das, was uns zusteht.
Grüße
Peter
Mein Widerspruch vom 24.12.2010
Ihr Schreiben vom 27.12.2010, Ihr Zeichen: xxxxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
ergänzend zu meinem Widerspruch vom 24.12.2010 und wie darin bereits angekündigt, sende ich Ihnen zunächst ein ärztliches Attest meines Hausarztes Dr. med. xxxxxx, xxxx.
Ein weiteres ärztliches Attest von Frau Dr. xxxx xxxx wird zur Ergänzung in Kürze folgen.
Wie aus dem Ihnen bereits vorliegenden Auszahlungsschein (per Fax am 04.01.2011) ersichtlich,
besteht auch weiterhin bis auf Weiteres die Arbeitsunfähigkeit.
Ich bitte Sie daher um eine Kopie des MDK-Gutachtens.
Weiterhin bitte Sie um eine Bestätigung über die aufschiebenden Wirkung meines Widerspruchs.
Mit freundlichen Grüßen,
XXX
Anlage:
- Ärztliches Attest, Dr. med. XXX
- Auszahlungsschein
Das Rundschreiben habe ich jetzt noch nicht gefaxt... erschien mir zu diesem Zeitpunkt noch zu "forsch".
Ich will ja keinen Krieg, sondern nur das, was uns zusteht.
Grüße
Peter