AOK möchte Krankengeldzahlung zum Monatsende einstellen

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 06.01.2011, 00:55

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Peter_10
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Beitrag von Peter_10 » 10.01.2011, 10:28

Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Peter,

hat deine Frau während der Arbeitslosigkeit der Arbeitsvermittlung für Vollzeit zur Verfügung gestanden? Dann schau mal hier, § 2 Abs. 3 Satz 1: http://www.g-ba.de/downloads/62-492-56/ ... -09-19.pdf

[...]
Falls Du die Urteile bezüglich Aktenlagebegutachtung nicht findest, helfe ich gerne mal beim Suchen.
[...]

Also ich denke mal, ihr habt die besseren Karten – und könnt auch noch einiges nachlegen. Aber die AOK macht sich einmal mehr lächerlich, wenn sie die Kuh nicht schnell vom Eis holt!

Gruß!
Machts Sinn
Hallo Machts Sinn,

meine Frau war vor ihrer AU voll vermittelbar. Zu der Zeit gab es noch keine Diagnose und stand daher dem Arbeitsmarkt in vollem Umfang zur Verfügung.

Gerade hat der gute Mann von der KK angerufen und sich nach dem angekündigten ärztlichen Attest der Psychaterin erkundigt... damit sie nun letztendlich entscheiden können.
Für mich zunächst erstmal ein positives Zeichen.
Das Attest ist Freitag angekommen. Habe es ihm gerade als weiteren "ergänzenden Widerspruch" gefaxt.

Ich habe schon einiges über dieses "Gutachten nach Aktenlage" gelesen und auch, dass diese bei psychischen Erkrankungen nicht Aussagekräftig sind. Ein Urteil, welches man verwenden kann, habe ich aber noch nicht gefunden.

Wir hoffen nun, dass bald Ruhe ist und wir bzw. meine Frau sich wieder voll auf Ihre Genesung konzentrieren kann.
Wir bemühen uns schon seit einigen Wochen um eine Psychotherapie.
Wartezeiten dort beginnen aber ab 6 Monaten. Unerträglich so ein Zustand.



@ Fatbob

vom VDK habe ich auch schon gehört. Ich habe diesen Weg aber noch nicht gewählt, da mir diese ganze Geschichte mit der KK lächerlich erscheint. Womöglich dachte der gute Mann von der KK, dass er welche erwischt hat, die einfach mal "Ja, machen wir, danke!" sagen.

Obwohl wir natürlich froh und auch dankbar sind, dass es diese Leistungen gibt.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 10.01.2011, 22:48

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Peter_10
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Beitrag von Peter_10 » 18.02.2011, 12:00

Hallo,

kurze Zwischeninfo...

wir waren wie angekündigt am 27.01. beim MDK.
Der dort behandelnde Arzt war sehr verwundert darüber, dass meine Frau bei ihm vorstellig sein muss, obwohl 2 Ärzte Sie AU geschrieben haben. Seines erachtens ist Sie auch bis auf weiteres AU. Nichtmal eine REHA sollte im Moment Gesprächsthema sein.

Unseren Ansprechpartner (KK) bekomme ich im Moment nichtmal mehr ans Telefon.

Die haben uns doch tatsächlich "erstmal" nur "vorsorglich" bis zum 26.01.11 KG gezahlt. Nach einem Telefonat war die AOK aber selbstverständlich freundlich und gerne bereit, nach Erhalt des Berichts des MDK uns auch sofort die restlichen Tage zu zahlen...
Ist wohl am laufen...

Bis dahin

Peter

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 18.02.2011, 12:57

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Peter_10
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Beitrag von Peter_10 » 21.02.2011, 12:35

Hallo Machts Sinn,

oha, ich war fest im Glauben, dass ich das mit dem MDK hier reingeschrieben habe :oops: sry!

Ich hoffe nun, dass der gute Mann bei der AOK, sich auf die Beurteilungen und die Kompetenz unseres Facharztes verlässt und nicht dauernd das MDK einspringen muss.
Diese Geschichte hat meiner Frau doch sehr geschadet.

Heute habe ich mal wieder mit unserem Ansprechpartner (dem guten Mann) gesprochen. Ich habe ihn angerufen, da die Restzahlung für Januar ausgeblieben ist. Das Geld ist jetzt auf dem Weg.

Ich vermute mal ganz stark, dass sich meine damaligen Vermutungen bewahrheitet haben, und sich die ganze Geschichte nur auf einen Versuch der AOK (bzw. des Sachbearbeiters) jemanden "rauszuboxen" stützt.

Bisher habe ich auch noch nichts von meiner "Bitte um Akteneinsicht/Gutachten" gehört.
Evtl. gibt es dieses Gutachten nicht oder es war nicht plausibel... sei dahingestellt und ist für uns -zwar noch interessant- auch nicht mehr wichtig.

lg

Peter

Peter_10
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Beitrag von Peter_10 » 23.02.2011, 10:17

Hallo,

mist, habe gestern einen längeren Text hier reingestellt.. der ist aber scheinbar in die ewigen Jagtgründe verschwunden...

Ich glaube, es folgt der nächste Stress.

Am Montag bekam ich einen Anruf unseres SB von der AOK.
Er teilte mir das Ergebnis des MDK Gutachtens mit.
In seinen Worten (so ungefähr): "Herr Doktor X vom MDK hält Ihre Frau auch weiterhin für AU. Desweiteren wäre aus seiner Sicht eine REHA wünschenswert. Diese kommt aber nicht in Frage, da meine Frau, aufgrund der schwere ihrer Erkrankung, nicht in der Lage dazu ist.
Wir "müssen" nun eine Zeitrente beantragen. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet. Es ist ja auch zu Ihrer Sicherheit, da KG ja nicht ewig gezahlt wird."


In den Ohren meiner Frau und mir klang das vom Onkel Doktor aber etwas anders. Arzt vom MDK: "Ich halte Ihre Frau für Arbeitsunfähig. Im Moment würde ich sogar von einer REHA Abstand nehmen. Alles was Ihre Frau nun braucht ist noch etwas Zeit... und vor allem Geduld!".
Auch die Aussage unseres SB; es ginge ja auch um die Sicherheit, da das KG ja nicht ewig gezahlt wird... beruhigt mich da wenig.

Entgegen meiner Erwartung, war der Arzt vom MDK sehr einfühlsam und hat sich auch wirklich viel Zeit genommen (ca. 1 Stunde). Auch meine Meinung wollte er wissen.

Ich frage mich nun, warum die AOK jetzt schon wieder Druck ausübt!?!
Unsere SB pocht nun auf diese Zeitrente und stellt uns diese 10 Wochen Frist.
Ich checke das nun in soweit nicht, da der MDK doch gesagt hat, dass an eine weitere Maßnahme im Moment noch nicht zu denken ist. Er zog sogar in Betracht, dass meine Frau sich doch evtl. wieder in stationärer Behandlung begeben sollte... das müsse man nun abwarten, sagte er.

Warum nimmt sich die AOK nicht die Empfehlung des MDK zu Herzen und lässt die Zeit noch etwas für meine Frau arbeiten... Geduld... wo bist du!!!??
Warum jetzt schon wieder (nach gerade einmal ca. 32 Wochen KG bezug) eine -in meinen Augen- Sparmaßnahme?
Hat die AOK da nur drauf gewartet?
Meine Frau hat gute Chancen, nach Überwindung der Krankheit, diese nicht nochmal zu bekommen.
Warum muß meine Frau jetzt eine REHA machen, obwohl der MDK sagt: "Im Moment noch nicht"

Ich denke Mal, dass ´-finanziell gesehen- diese Zeitrente nur eine Teil des KGs ist, und sollte diese abgelaufen sein, das weitere KG entsprechend ausfällt.
Wer kennt sich mit so einer Zeitrente aus?

Was sollen diese Spielchen?
Oder sehe ich da was falsch?

MfG

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 23.02.2011, 11:01

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Peter_10
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Beitrag von Peter_10 » 23.02.2011, 11:52

Hallo Machts Sinn,

diese Telefonate laufen eigentlich nur über mein Telefon.

Ich muss zugeben... freundlich sind die Angestellten IMMER... zumindest am Telefon :)

Ich habe über das Gespräch am Montag auch nochmal nachgedacht.
Ich habe unserem SB gesagt, dass diese ganze Geschichte meiner Frau doch sehr geschadet hat. Sie musste alles nochmal durchleben... und das vor einem "fremden" Arzt. Obwohl der -wie gesagt- sehr einfühlsam war.

Das Beste ist... der SB von der AOK weis das auch. Es schadet meiner Frau. Er schlug mir auch vor, das Ganze unter uns (SB und Mir) zu regeln.... meine Frau müsse dann nur noch unterschreiben und gut ist.
Was denkt der sich? Soll ich meiner Frau einen leeren Zettel zur Unterschrift hinlegen, den wir (ich und der SB) dann nacher ausfüllen?


Ich werde gleich einen entsprechenden Brief aufsetzen und um Akteneinsicht bitten.


MfG

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 23.02.2011, 15:59

Ich würde gar nichts machen, sondern darauf warten, ob tatsächlich die schriftliche Aufforderung nach § 51 SGB V kommt. Und wenn sie kommt und der Arzt des MDK tatsächlich eine Minderung der Erwerbsfähigkeit festgestellt hat, beantragt die Reha am Ende der 10-Wochen-Frist. Nur dazu ist deine Frau verpflichtet. Und wenn im Gutachten steht, dass deine Frau nicht in Reha fahren kann, wird die Rentenversicherung diese auch nicht bewilligen. Es kann jedoch passieren, dass die Rentenversicherung den Rehaantrag deiner Frau in einen Rentenantrag umdeutet und eine Rente bewilligt. Diese werden fast nur noch auf Zeit bewilligt. Was ja auch nicht das Schlechteste wäre, nebenbei bemerkt. Allerdings ist das Vorgehen der AOK so nicht korrekt.

Peter_10
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Beitrag von Peter_10 » 23.02.2011, 16:31

Hallo,

der Brief ist gerade angekommen. Werde ihn morgen hier reinstellen.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:...Es kann jedoch passieren, dass die Rentenversicherung den Rehaantrag deiner Frau in einen Rentenantrag umdeutet und eine Rente bewilligt. ....
Genau so steht es im Schreiben der AOK.
Also, wenn die Reha nicht zum tragen kommt, dann wird das in eine Rente umgewandelt.

Dass das Thema "Rente" ein Thema sein könnte ist uns auch bewusst.
Es sind jetzt aber gerade mal ca. 32 Wochen vergangen. Warum schreibt man meine Frau jetzt schon ab?

Es gibt halt Krankheiten, die dauern seine Zeit. Genau wie der MDK aber schon gesagt hat: Zeit und Geduld.
Im Moment fühlt sich das aber eher wieder wie Druck an :(

Aso... dem Schreiben war das gleiche Schreiben und eine Art Empfangsbestätigung -die meine Frau Unterschreiben soll- beigelgt. Kam mir -obwohl in deutsch geschrieben- recht spanisch vor.


Morgen mehr...


MfG

Peter

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 23.02.2011, 17:26

Peter_10 hat geschrieben: Dass das Thema "Rente" ein Thema sein könnte ist uns auch bewusst.
Es sind jetzt aber gerade mal ca. 32 Wochen vergangen. Warum schreibt man meine Frau jetzt schon ab?

Es gibt halt Krankheiten, die dauern seine Zeit. Genau wie der MDK aber schon gesagt hat: Zeit und Geduld.
Im Moment fühlt sich das aber eher wieder wie Druck an :(
Das kann ich nachvollziehen. Aber auch wenn es so aussieht, als würde deine Frau abgeschrieben, so geht es doch gerade darum, den Druck rauszunehmen.

Es scheint Einigkeit zwischen dem MDK, deiner Frau und dir darüber zu herrschen, dass die Erwerbsfähigkeit deiner Frau erheblich gefährdet oder gemindert ist. Und sobald dies eingetreten ist, tritt ein Trägerwechsel innerhalb der Sozialversicherung ein. Zuständig ist dann nicht mehr die Krankenkasse, sondern die Rentenversicherung, deren Aufgabe es ist, diese Minderung der Erwerbsfähigkeit zu beheben - oder falls dies nicht möglich ist, eine Rente zu zahlen.

Wenn deine Frau eine Zeitrente bewilligt bekäme (z. Z. überwiegend zwei Jahre) bedeutet dies ja nicht, dass sie keine Leistungen der Krankenkasse in Form von Therapien oder stationären Aufenthalten mehr erhält. Sie kann dann in Ruhe an ihrer Genesung arbeiten, ohne dass die Arbeitsaufnahme in absehbarer Zeit das Ziel darstellt.

Ganz ehrlich, was wäre so schlimm an einer Zeitrente?

Schmarotzer,der
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Beitrag von Schmarotzer,der » 23.02.2011, 19:52

Peter_10 hat geschrieben:Es sind jetzt aber gerade mal ca. 32 Wochen vergangen. Warum schreibt man meine Frau jetzt schon ab?

Es gibt halt Krankheiten, die dauern seine Zeit. Genau wie der MDK aber schon gesagt hat: Zeit und Geduld.
Ich stimme GerneKrankenVersichert zu, möchte aber noch ein paar Ergänzungen anfügen ...

Ein Mitglied hat i.d.R. zwar Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld, das bedeutet aber nicht automatisch, dass diese 78 Wochen auch immer ausgeschöpft werden (müssen).

Ich gehe davon aus, dass das Gutachten des MDK im Sinne des §51 SGB V geschrieben wurde. So wie man Deinen Zeilen entnehmen kann, hält der MDK-Arzt Deine Frau zur Zeit nicht als rehafähig. Vermutlich wird in dem Gutachten empfohlen, dass die Rentenversicherung deshalb eine Erwerbsminderungsrente prüfen soll.

Da die Krankenkasse nicht direkt zur Rentenantragsstellung auffordern darf, muss das Verfahren über eine Antragsstellung für ein Heilverfahren eingeleitet werden.

Die Frage, ob eine Erwerbsminderungsrente in Frage kommt, ist somit keine zeitliche Frage, sondern eine Frage der aktuellen Gesundheit.

Und wie GerneKrankenVersichert bereits fragte, was ist so schlimm an einer (vermutlichen) Zeitrente? Deine Frau muss ihre Kraft nicht mehr in Richtung Krankenkasse verschwenden.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 23.02.2011, 20:26

Hallo,
klar, man muesste den wirklichen Inhalt des Gutachtens kennen, aber so wie geschildert hat der MDK eben nicht die Voraussetzungen des § 51 SGB V. als erfüllt beurteilt sondern hat eher zum Ausdruck gebracht dass derzeit an eine Reha nicht zu denken ist. Dass die Kasse nun den Weg mit der "Zeitrente" fahren will, na ja, aus Kassensicht zwar veständlich aber wohl rechtlich nicht abgesichert.
Wenn wir andererseits mal davon ausgehen dass der MDK § 51 SGB. als erfüllt ansieht, dann kann die Kasse auch nur zur "Reha" auffordern, mehr nicht - grundsätzlich wird auch hier eine Frist von 10 Wochen für die Beantragung gestellt
und die Frist gilt als gewahrt wenn der Antrag am letzten Tag bei der Kasse eingeht.
Selbst wenn der Rentenversicherungsträger eine Reha ablehnt und eine Umdeutung in einen Rentenantrag vornimmt, muss die Versicherte nicht unbedingt dem folgen und einen (zwingend notwendig) formellen Rentenantrag hinterher schieben. Das ist z.B. dann nicht durch die Kasse durchsetzbar wenn z.B. die Rente wesentlich geringer als das Krankengeld sein wird, also die Versicherte einen unzumutbaren finanziellen Verlust erleiden würde. Dies nur mal so ganz allgemein.
Gruss
Czauderna

Schmarotzer,der
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Beitrag von Schmarotzer,der » 23.02.2011, 21:00

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
klar, man muesste den wirklichen Inhalt des Gutachtens kennen, aber so wie geschildert hat der MDK eben nicht die Voraussetzungen des § 51 SGB V. als erfüllt beurteilt sondern hat eher zum Ausdruck gebracht dass derzeit an eine Reha nicht zu denken ist. Dass die Kasse nun den Weg mit der "Zeitrente" fahren will, na ja, aus Kassensicht zwar veständlich aber wohl rechtlich nicht abgesichert.
Da gebe ich Dir vollkommen recht! In meinem Kontext setze ich den §51 SGB V ja vorraus.
Czauderna hat geschrieben: wenn z.B. die Rente wesentlich geringer als das Krankengeld sein wird, also die Versicherte einen unzumutbaren finanziellen Verlust erleiden würde.
Und wer entscheidet am Ende, ob der Verlust unzumutbar ist?

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