Antrag auf Reha bei Rentenversicherung
Moderator: Czauderna
Antrag auf Reha bei Rentenversicherung
Hallo,
eine Frage, ich wurde von der Krankenkasse aufgefordert einen Reha bei der Rentenversicherung zu beantragen. Frist hier 4 Wochen. Allerdings habe ich gelesen, dass lt. Gesetz 10 Wochen angesetzt sind.
Zudem soll ich zur Prüfung den Antrag mit Arztbefund erst an die Krankenkasse schicken, die den Antrag auf Fehler prüft und dann weiterleitet. Ist das rechtens? Kann ich den Antrag nicht selbst versenden?
Ich habe keine Lust, dass meine Bearbeiterin Informationen über mich erhält, die sie nichts angeht.
Vielen Dank
eine Frage, ich wurde von der Krankenkasse aufgefordert einen Reha bei der Rentenversicherung zu beantragen. Frist hier 4 Wochen. Allerdings habe ich gelesen, dass lt. Gesetz 10 Wochen angesetzt sind.
Zudem soll ich zur Prüfung den Antrag mit Arztbefund erst an die Krankenkasse schicken, die den Antrag auf Fehler prüft und dann weiterleitet. Ist das rechtens? Kann ich den Antrag nicht selbst versenden?
Ich habe keine Lust, dass meine Bearbeiterin Informationen über mich erhält, die sie nichts angeht.
Vielen Dank
Die Frist von 10 Wochen gilt wenn die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist.
Da folgen auch Konsequenzen wenn der Antrag innerhalb dieser Frist nicht gestellt wird (Wegfall des Krankengeldes)
Ziel ist ja jetzt die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Ziel der Krankenkasse und gleichzeitig Ziel des Versicherten.
Wenn der behandelnde Arzt mitteilt das eine stationäre Kurmassnahme zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit beiträgt kann die Krankenkasse natürlich darum bitten einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Im allgemeinen ist man dann beim ausfüllen des Antrages behilflich, um längere Bearbeitungszeit beim Rentenversicherungsträger zu vermeiden. Dazu fügt man dem Antrag eigene Unterlagen bei (Arztanfragen, MDK Gutachten, sonstige Leistungsausdrucke). Alles im Rahmen.
Im Schreiben der Kasse ist sicher kein Hinweis auf die Folgen genannt, wenn dieser Antrag nicht gestellt wird oder direkt gestellt wird. Allerdings sollte man ja ein eigenes Interesse an der Gesundung haben.
Und im Antrag stehen keine Daten die die Kasse nichts angehen.
Vorversicherungszeiten (liegen meistens selber vor, da die Kasse die Meldungen an den RV Träger weiterleitet), medizinische Daten liegen durch die AU Meldungen, Arztanfragen, MDK Gutachten vor und die Beschreibung des Arbeitsplatzes (hat die Kasse in der Regel vor Beginn der Krankengeldzahlung selber beim Versicherten abgefragt).
Da folgen auch Konsequenzen wenn der Antrag innerhalb dieser Frist nicht gestellt wird (Wegfall des Krankengeldes)
Ziel ist ja jetzt die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Ziel der Krankenkasse und gleichzeitig Ziel des Versicherten.
Wenn der behandelnde Arzt mitteilt das eine stationäre Kurmassnahme zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit beiträgt kann die Krankenkasse natürlich darum bitten einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Im allgemeinen ist man dann beim ausfüllen des Antrages behilflich, um längere Bearbeitungszeit beim Rentenversicherungsträger zu vermeiden. Dazu fügt man dem Antrag eigene Unterlagen bei (Arztanfragen, MDK Gutachten, sonstige Leistungsausdrucke). Alles im Rahmen.
Im Schreiben der Kasse ist sicher kein Hinweis auf die Folgen genannt, wenn dieser Antrag nicht gestellt wird oder direkt gestellt wird. Allerdings sollte man ja ein eigenes Interesse an der Gesundung haben.
Und im Antrag stehen keine Daten die die Kasse nichts angehen.
Vorversicherungszeiten (liegen meistens selber vor, da die Kasse die Meldungen an den RV Träger weiterleitet), medizinische Daten liegen durch die AU Meldungen, Arztanfragen, MDK Gutachten vor und die Beschreibung des Arbeitsplatzes (hat die Kasse in der Regel vor Beginn der Krankengeldzahlung selber beim Versicherten abgefragt).
Huch! Entschuldigung stardust.Die Krankenkasse hat für die von dir beanstandeten Praktiken also keine Rechtsgrundlage; die gesundheitlichen Details haben im Übrigen allenfalls den MDK zu interessieren. Das wird bisher aber nur bei psychischen Erkrankungen im Zusammenhang mit Entscheidungen über Psychotherapie beachtet.
Ich muss mich korrigieren. Selbstverständlich ist es ein Skandal das Deine Kasse eine Hilfestellung im Bereich einer stationären Reha anbietet.
Sofort solltest Du einen Anwalt für Sozialrecht einschalten. Frechheit, das die Kasse Interesse an Deiner Gesundung hat. Oder sogar die gesamte Solidargemeinschaft. Sowas geht natürlich gar nicht.
Dieses kriminelle Verhalten der Kasse muss sofort unterbunden werden. Schalte bitte den Petitionsausschuss des Bundestages ein, stelle Verfassungsbeschwerde und achte tunlichst darauf das auf keinen Fall irgendwelche Therapie von der Solidargemeinschaft bezahlt werden die Deinen Gesundheitszustand zum positiven beinflussen könnten.
Für Machts Sinn, der sowieso immer eine globale Verschwörung vermutet schalte ich hier mal wieder die Ironie aus.
Hallo Brömmel,
ich finde es eine Frechheit solche Kommentare von sich zu lassen!!!!! Egal ob oder ob man keine Ahnung über entsprechende Gründe hat. Lerne erstmal vernünftig mit Leuten umzugehen bevor du deine Meinung in einem Forum kundtust!!!!! Zudem solltest du erstmal lesen wer was schreibt und nicht falsche Zitate verwenden.
Zumal gewinne ich immer mehr die Auffassung, dass die Krankenkasse nicht mir, sondern in erster Linie ihrem Geldbeutel helfen möchte. Egal was sonstige Fachärzte dazu sagen.
Friss oder stirb. Soviel dazu.
Hallo Machts Sinn,
vielen Dank für deine Antwort. Ich hatte ein Vorgespräch beim MDK. Dort wurde am Rande erwähnt, dass ja ev. eine Reha sinnvoll sein könnte.
Darauf wurde nicht näher eingegangen und ich hatte auch nicht die Kraft zu erklären, dass ich mich bei weitem nicht fit genug fühle jetzt eine Reha anzutreten. Dies zwar grundsätzlich möchte, aber erst, wenn ich nicht nur im Bett liegen muss und ich dann auch das Reha Angebot effektiv nutzen kann.
In der Aufforderung zur Rehaantragsstellung wurden glaube ich auch fast alle rechtlichen Aspekte aufgeführt. Allerdings wurde anstatt einer 10 Wochen Frist eine 4 Wochen Frist aufgeführt.
Hat es Sinn gegen das Schreiben mit entsprechenden Gutachten zu widersprechen?
Ich danke dir für deine Hilfe
ich finde es eine Frechheit solche Kommentare von sich zu lassen!!!!! Egal ob oder ob man keine Ahnung über entsprechende Gründe hat. Lerne erstmal vernünftig mit Leuten umzugehen bevor du deine Meinung in einem Forum kundtust!!!!! Zudem solltest du erstmal lesen wer was schreibt und nicht falsche Zitate verwenden.
Zumal gewinne ich immer mehr die Auffassung, dass die Krankenkasse nicht mir, sondern in erster Linie ihrem Geldbeutel helfen möchte. Egal was sonstige Fachärzte dazu sagen.
Friss oder stirb. Soviel dazu.
Hallo Machts Sinn,
vielen Dank für deine Antwort. Ich hatte ein Vorgespräch beim MDK. Dort wurde am Rande erwähnt, dass ja ev. eine Reha sinnvoll sein könnte.
Darauf wurde nicht näher eingegangen und ich hatte auch nicht die Kraft zu erklären, dass ich mich bei weitem nicht fit genug fühle jetzt eine Reha anzutreten. Dies zwar grundsätzlich möchte, aber erst, wenn ich nicht nur im Bett liegen muss und ich dann auch das Reha Angebot effektiv nutzen kann.
In der Aufforderung zur Rehaantragsstellung wurden glaube ich auch fast alle rechtlichen Aspekte aufgeführt. Allerdings wurde anstatt einer 10 Wochen Frist eine 4 Wochen Frist aufgeführt.
Hat es Sinn gegen das Schreiben mit entsprechenden Gutachten zu widersprechen?
Ich danke dir für deine Hilfe
Hallo,Stardust hat geschrieben:Hallo Brömmel,
ich finde es eine Frechheit solche Kommentare von sich zu lassen!!!!! Egal ob oder ob man keine Ahnung über entsprechende Gründe hat. Lerne erstmal vernünftig mit Leuten umzugehen bevor du deine Meinung in einem Forum kundtust!!!!! Zudem solltest du erstmal lesen wer was schreibt und nicht falsche Zitate verwenden.
Zumal gewinne ich immer mehr die Auffassung, dass die Krankenkasse nicht mir, sondern in erster Linie ihrem Geldbeutel helfen möchte. Egal was sonstige Fachärzte dazu sagen.
Friss oder stirb. Soviel dazu.
Hallo Machts Sinn,
vielen Dank für deine Antwort. Ich hatte ein Vorgespräch beim MDK. Dort wurde am Rande erwähnt, dass ja ev. eine Reha sinnvoll sein könnte.
Darauf wurde nicht näher eingegangen und ich hatte auch nicht die Kraft zu erklären, dass ich mich bei weitem nicht fit genug fühle jetzt eine Reha anzutreten. Dies zwar grundsätzlich möchte, aber erst, wenn ich nicht nur im Bett liegen muss und ich dann auch das Reha Angebot effektiv nutzen kann.
In der Aufforderung zur Rehaantragsstellung wurden glaube ich auch fast alle rechtlichen Aspekte aufgeführt. Allerdings wurde anstatt einer 10 Wochen Frist eine 4 Wochen Frist aufgeführt.
Hat es Sinn gegen das Schreiben mit entsprechenden Gutachten zu widersprechen?
Ich danke dir für deine Hilfe
ich bin zwar nicht Machts Sinn (das wäre auch ein Hammer), aber ich bin Mitarbeiter einer Krankenkasse. Natürlich macht der Widerspruch einen Sinn, denn die "Abänderung" von 10 Wochen auf vier Wochen entspricht eben nicht den gesetzlichen Vorgaben - mein Rat - Widerspruch - dann erfolgt wahrscheinllich eine "Korrektur" mit den 10 Wochen und diese Frist gilt als gewahrt wenn der Antrag in der letzten Woche gestellt wird.
Gruß
Czauderna
Hallo Stardust,
zum einen solltest Du Dir mal überlegen, ob Du hier alle relevanten Informationen eingestellt hast.
Im Rahmen des Krankengeldmanagements gibt es zahlreiche Möglichkeiten und Variationen.
1. Der MDK stellt fest das eine Reha sinnvoll ist (wie später von Dir geschrieben). Das bedeutet nicht das die Erwerbsfähigkeit gefährdet oder gemindert ist.
Reaktion der Kasse: Aufforderung im Rahmen der Mitwirkung einen Reha-Antrag zu stellen. Eine gesetzlich festgelegte Frist hierfür gibt es nicht.
Daraus ergeben sich auch vorerst keine Konsequenzen wie z. B. Wegfall des Krankengeldes.
2. Die Erwerbsfähigkeit ist gefährdet oder gemindert lt. MDK
Reaktion der Kasse: Aufforderung nach § 51 SGB V zur Stellung eines Reha-Antrages. Hier gibt es eine im § festgelegte Frist von 10 Wochen.
Gleichzeitig wird auch darauf hingewiesen das das Krankengeld entfällt wenn der Antrag nicht innerhalb der gesetzen Frist gestellt wird. Ziel ist hier das der RV Träger zume inen die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit durch eine Reha erreicht. Andernfalls wird der Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet und ggf. eine Erwerbsminderung auf Dauer oder auf Zeit gewährt. Damit würde der Krankengeldanspruch wegfallen.
Es gibt also 2 Varianten die zu deinem eingestellten Text passen.
Ich habe Dir die 1. Variante erläutert. Aus Deinem Text geht nicht hervor das auf den Wegfall des Krankengeldes hngewiesen wurde. Also passt für mich, da ich als Kassenmitarbeiter beide Varianten kenne die 1. Variante.
Zu der späteren Aussage das Du Dich noch nicht fit genug siehst, um eine Reha durchzuführen. die Bearbeitung eines Antrages nimmt bei der RV auch Zeit in Anspruch. Wenn eine Reha für einen späteren Zeitpunkt bewilligt werden sollte stellt sich (in der Zukunft) die Frage der Rehafähigkeit. Der Anspruch wurde dann aber bereits festgestellt. Es ist dann nur noch die Frage des Antritts zu klären. Sowas passiert aber erst wenn es so weit ist. Erst zu warten bis man Rehafähig ist und dann den Antrag zu stellen verkürzt meistens nicht die Zeit der Arbeitsunfähigkeit.
Die Intention der Kasse liegt in diesem Fall immer darin die Genehmigung frühzeitig zu erhalten. Natürlich ist es im Interesse der Kasse das dann auch kurzfristig eine Reha zur Wiederherstellung der Gesundheit durchgeführt wird. Auch im eigenen Interesse des Versicherten das aber nur am Rande.
Zu Variation 2. Natürlich hat die Kasse die im Gesetz genannte Frist zu beachten. Natürlich soll man Widerspruch gegen falsche Bescheide einlegen und auch auf seinem Recht bestehen. Keine Frage.
Entscheidend für die Beurteilung deines Eingangstextes ist wohl der Blickwinkel. Ich habe beide Varianten in Betracht gezogen. Aus den fehlenden Angaben habe ich mich für Variante 1 entschieden.
Und da hier bekannt ist das Machts Sinn sofort Rechtsbeugung und kriminelle Machenschaften bei den Kassen vermutet meine Erwiderung. Soviel dazu.
Und nun vergleich das Schreiben der Kasse (das nur Du im Wortlaut kennst) mit den beiden Varianten. Dann kannst Du für Dich feststellen was zutreffend ist.
zum einen solltest Du Dir mal überlegen, ob Du hier alle relevanten Informationen eingestellt hast.
Das waren nämlich die von Dir freigegebenen Informationen.Hallo,
eine Frage, ich wurde von der Krankenkasse aufgefordert einen Reha bei der Rentenversicherung zu beantragen. Frist hier 4 Wochen. Allerdings habe ich gelesen, dass lt. Gesetz 10 Wochen angesetzt sind.
Im Rahmen des Krankengeldmanagements gibt es zahlreiche Möglichkeiten und Variationen.
1. Der MDK stellt fest das eine Reha sinnvoll ist (wie später von Dir geschrieben). Das bedeutet nicht das die Erwerbsfähigkeit gefährdet oder gemindert ist.
Reaktion der Kasse: Aufforderung im Rahmen der Mitwirkung einen Reha-Antrag zu stellen. Eine gesetzlich festgelegte Frist hierfür gibt es nicht.
Daraus ergeben sich auch vorerst keine Konsequenzen wie z. B. Wegfall des Krankengeldes.
2. Die Erwerbsfähigkeit ist gefährdet oder gemindert lt. MDK
Reaktion der Kasse: Aufforderung nach § 51 SGB V zur Stellung eines Reha-Antrages. Hier gibt es eine im § festgelegte Frist von 10 Wochen.
Gleichzeitig wird auch darauf hingewiesen das das Krankengeld entfällt wenn der Antrag nicht innerhalb der gesetzen Frist gestellt wird. Ziel ist hier das der RV Träger zume inen die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit durch eine Reha erreicht. Andernfalls wird der Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet und ggf. eine Erwerbsminderung auf Dauer oder auf Zeit gewährt. Damit würde der Krankengeldanspruch wegfallen.
Es gibt also 2 Varianten die zu deinem eingestellten Text passen.
Ich habe Dir die 1. Variante erläutert. Aus Deinem Text geht nicht hervor das auf den Wegfall des Krankengeldes hngewiesen wurde. Also passt für mich, da ich als Kassenmitarbeiter beide Varianten kenne die 1. Variante.
Zu der späteren Aussage das Du Dich noch nicht fit genug siehst, um eine Reha durchzuführen. die Bearbeitung eines Antrages nimmt bei der RV auch Zeit in Anspruch. Wenn eine Reha für einen späteren Zeitpunkt bewilligt werden sollte stellt sich (in der Zukunft) die Frage der Rehafähigkeit. Der Anspruch wurde dann aber bereits festgestellt. Es ist dann nur noch die Frage des Antritts zu klären. Sowas passiert aber erst wenn es so weit ist. Erst zu warten bis man Rehafähig ist und dann den Antrag zu stellen verkürzt meistens nicht die Zeit der Arbeitsunfähigkeit.
Die Intention der Kasse liegt in diesem Fall immer darin die Genehmigung frühzeitig zu erhalten. Natürlich ist es im Interesse der Kasse das dann auch kurzfristig eine Reha zur Wiederherstellung der Gesundheit durchgeführt wird. Auch im eigenen Interesse des Versicherten das aber nur am Rande.
Zu Variation 2. Natürlich hat die Kasse die im Gesetz genannte Frist zu beachten. Natürlich soll man Widerspruch gegen falsche Bescheide einlegen und auch auf seinem Recht bestehen. Keine Frage.
Entscheidend für die Beurteilung deines Eingangstextes ist wohl der Blickwinkel. Ich habe beide Varianten in Betracht gezogen. Aus den fehlenden Angaben habe ich mich für Variante 1 entschieden.
Und da hier bekannt ist das Machts Sinn sofort Rechtsbeugung und kriminelle Machenschaften bei den Kassen vermutet meine Erwiderung. Soviel dazu.
Und nun vergleich das Schreiben der Kasse (das nur Du im Wortlaut kennst) mit den beiden Varianten. Dann kannst Du für Dich feststellen was zutreffend ist.
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- Registriert: 12.01.2012, 11:00
Was ist denn an Broemmel'sches Theorie so verkehrt?
Fakt ist, die KK kann bestimmte Vorgänge einleiten und gemäß den Mitwirkungspflichten auch vom Versicherten "verlangen".
Ich denke die entsprechenden Rechtsgrundlagen hierzu im SGB V und X kennst Du vielleicht noch besser als ich. Will die jetzt auch nicht raussuchen.
Ob diese Rechtsgrundlagen im Falle von Stardust auch korrekt angewandt wurden, wäre ja jetzt die Frage. Aber das läßt sich aus den Schilderungen ja nicht entnehmen. Desh. ja auch nur eine "Theorie" von Broemmel.
Gruß
Sportsfreund
Fakt ist, die KK kann bestimmte Vorgänge einleiten und gemäß den Mitwirkungspflichten auch vom Versicherten "verlangen".
Ich denke die entsprechenden Rechtsgrundlagen hierzu im SGB V und X kennst Du vielleicht noch besser als ich. Will die jetzt auch nicht raussuchen.
Ob diese Rechtsgrundlagen im Falle von Stardust auch korrekt angewandt wurden, wäre ja jetzt die Frage. Aber das läßt sich aus den Schilderungen ja nicht entnehmen. Desh. ja auch nur eine "Theorie" von Broemmel.
Gruß
Sportsfreund
Der übliche Verfolgungswahn.
Ist ja undenkbar das sich Fälle ohne Sozialgericht mit einstweiliger Verfügung usw. lösen lassen.
Einfach eine kleine Hilfestellung für Machts Sinn
Schau im SGB I ab § 60 nach.
Folgen fehlender Mitwirkung, unter anderem auch im Bereich Krankengeld sind im § 66 SGB I geschildert.
Und dann kannst Du im stillen Kämmerlein Schreiben aufsetzen die diese ach so bösen Paragraphen aushebeln sollen.
Ist ja undenkbar das sich Fälle ohne Sozialgericht mit einstweiliger Verfügung usw. lösen lassen.
Einfach eine kleine Hilfestellung für Machts Sinn
Schau im SGB I ab § 60 nach.
Folgen fehlender Mitwirkung, unter anderem auch im Bereich Krankengeld sind im § 66 SGB I geschildert.
Und dann kannst Du im stillen Kämmerlein Schreiben aufsetzen die diese ach so bösen Paragraphen aushebeln sollen.
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Ok Machts Sinn,
ich lerne gern dazu.
SGB VI ist ja die RV. Ob dieser Träger überhaupt zuständig ist, wenn (noch) keine Erwerbsminderung vorliegt/droht, habe ich mich auch schon gefragt. Aber dazu fehlen uns generell die notwendigen Hintergrundinfos zum Fall von Stardust.
Sollte die RV deswegen ablehnen, hätte sich die KK ohnehin ins eigene Fleisch geschnitten, da vielleicht alles nur unnötig verzögert.
Und wo im SGB IX genau läßt sich zum Fall von Stardust Näheres ableiten? Bzw. worauf genau zielst Du im SGB IX ab?
Gruß
Sportsfreund
ich lerne gern dazu.
SGB VI ist ja die RV. Ob dieser Träger überhaupt zuständig ist, wenn (noch) keine Erwerbsminderung vorliegt/droht, habe ich mich auch schon gefragt. Aber dazu fehlen uns generell die notwendigen Hintergrundinfos zum Fall von Stardust.
Sollte die RV deswegen ablehnen, hätte sich die KK ohnehin ins eigene Fleisch geschnitten, da vielleicht alles nur unnötig verzögert.
Und wo im SGB IX genau läßt sich zum Fall von Stardust Näheres ableiten? Bzw. worauf genau zielst Du im SGB IX ab?
Gruß
Sportsfreund
Hallo Brömmel,
Das findest du ist ein normaler sachlicher Umgang miteinander? Eine normale Antwort auf eine normale Frage? Da hat wohl jemand einen schlechten Tag.
Das findest du ist ein normaler sachlicher Umgang miteinander? Eine normale Antwort auf eine normale Frage? Da hat wohl jemand einen schlechten Tag.
Mir geht es darum, dass ich es nicht in Ordnung finde, wenn mich die Krankenkasse mit falschen Informationen unter Druck setzen will. Mir die Frist absichtlich verkürzt. Nicht nur ich muss mich an Gesetze und Regeln halten. Den Antrag werde ich stellen. Das ist nicht die Frage und nicht der Punkt. Ich möchte nur, dass für mich die Reha mit dem größtmöglichsten Nutzen für meine Gesundung abläuft.Huch! Entschuldigung stardust.
Ich muss mich korrigieren. Selbstverständlich ist es ein Skandal das Deine Kasse eine Hilfestellung im Bereich einer stationären Reha anbietet.
Sofort solltest Du einen Anwalt für Sozialrecht einschalten. Frechheit, das die Kasse Interesse an Deiner Gesundung hat. Oder sogar die gesamte Solidargemeinschaft. Sowas geht natürlich gar nicht.
Dieses kriminelle Verhalten der Kasse muss sofort unterbunden werden. Schalte bitte den Petitionsausschuss des Bundestages ein, stelle Verfassungsbeschwerde und achte tunlichst darauf das auf keinen Fall irgendwelche Therapie von der Solidargemeinschaft bezahlt werden die Deinen Gesundheitszustand zum positiven beinflussen könnten.
Für Machts Sinn, der sowieso immer eine globale Verschwörung vermutet schalte ich hier mal wieder die Ironie aus.