hallo sportsfreund,Was den eigentlichen Reha-Antrag bestrifft: dieser kann wahlweise direkt an den Rententräger oder die Kasse geschickt werden. Auf diesem Antrag (Formular G100) muss aber i.d.R. noch die Kasse was ausfüllen. Außerdem fügt die Kasse dann noch G120 bei. Das ist so ein Ausdruck von AU- und Krankenhaus-Zeiten. Von daher doch eher bei Kasse einreichen.
meine freundin hat gar keinen antrag auf medizinische reha erhalten, also kein Formular G100 sondern nur eine mitteilung von der aok die sie unterschreiben muß. also daß sie einen antrag auf medizinische reha stellen will und daß sie ab abruf (telefonisch) und so schnell wie möglich eine reha beginnen kann. dieses schreiben sollte sie ausfüllen und die krankenkasse macht alles andere und leitet es weiter. sie hat gar keinen antrag erhalten, sondern nur eine EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG ZUR MEDIZINISCHEN REHA. muß der versicherte oder patient gar kein formular ausfüllen?
liebe grüße