Hallo Czauderna,
danke für die Infos.
Vielleicht kannst Du hierzu ja auch etwas sagen, siehe:
https://www.deutscherentenversicherung. ... rente.html
Dort steht u.a.:
Für die Wartezeit zählen mit:
Beitragszeiten: Pflichtbeitragszeiten und unter bestimmten Voraussetzungen auch Zeiten des Bezuges von Krankengeld, Arbeitslosengeld, im Zeitraum vom Januar 2005 bis Dezember 2010 Arbeitslosengeld II, Übergangsgeld, Zeiten der Kindererziehung und der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege sowie freiwillige Beitragszeiten,
Ersatzzeiten: zum Beispiel Zeiten der politischen Verfolgung in der DDR,
Zeiten aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung,
Zeiten aus Zuschlägen für eine geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung: Minijob,
Was bedeutet "unter bestimmten Voraussetzungen" bzgl. Krankengeld, ALG I und Übergangsgeld bzw. welche Voraussetzungen sind das ?
Bei einem Minijob im Privathaushalt, welche "Zuschlägen für eine geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung" sind da gemeint ?
Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente bei KG/ÜG ...
Moderator: Czauderna
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Re: Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente bei KG/ÜG ...
Sorry der Link funktioniert nicht. Könntest Du trotzdem etwas dazu sagen ?
Re: Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente bei KG/ÜG ...
Hallo,
es sollte sich hier um Zeiten des Krankengeldbezugs durch die GKV handeln, die in der Regel auch mit Beiträgen zur Rentenversicherung belegt sind.
Gruss
Czauderna
es sollte sich hier um Zeiten des Krankengeldbezugs durch die GKV handeln, die in der Regel auch mit Beiträgen zur Rentenversicherung belegt sind.
Gruss
Czauderna