Hallo an alle.
Folgende Frage habe ich. Wie errechnet sich die Anspruchsdauer von Krankengeld bei gleicher Diagnose und folgender Sachlage:
Feb 2010 bis Dez 2010 krank Jan 2011 bis 6/2014 Arbeit dann wieder AU
78 Monate - 11 Monate = 7 Monate.
Was ist mit den 2 1/2 Jahren Arbeit danach? Gibts da einen Teilanspruch oder fällt da alles unter den Tisch bis auf die noch offen stehenden 7 Monate? und der Vollanspruch entsteht erst wieder nach 3 Jahren Arbeit.
Ich möchte das wissen, weil ich eine üble rheumatische Erkrankung habe die mich in absehbarer Zeit in die AU treibt. Die Krankmeldungen aus der knapp 1 jährigen AU Phase erfolgte mit einer psychiatrischen Diagnose. Jeztt steht das Rheuma im Vordergrund.
Anspruchsdauer für Krankengeld
Moderator: Czauderna