Anspruchsdauer auf Krankengeld

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Robbi
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Anspruchsdauer auf Krankengeld

Beitrag von Robbi » 03.11.2009, 22:02

Hallo,
nachdem ich infolge von OP mit anschließender Reha 7 1/2 Monate arbeitsunfähig war und ich in den letzten 3 Jahren außerdem insgesamt 9 Wochen auf unterschiedliche Diagnosen arbeitsunfähig erkrankt war, habe ich nun folgende Fragen:
Wie lange würde ich noch Krankengeld beziehen?
Wie lange müsste ich ohne Krankheitsunterbrechung arbeiten, um auf die gleichen Diagnosen wieder den vollen Krankengeldanspruch von 78 Wochen zu haben?
Und die gleiche Frage noch einmal, wenn es sich um eine vollkommen neue Diagnose handelt, welche in den letzten Jahren noch nicht genannt wurde?
Wäre nett von Euch zu hören. Bin 60 Jahre alt und muss noch ein paar Jahre hart arbeiten.
Vielen Dank im Voraus u. liebe Grüsse
Robbi

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 04.11.2009, 09:24

Hallo,
mal vereinfacht dargestellt.
Der Krankengeldanspruch beträgt insegsamt 78 Wochen.
Dabei wird vom Beginn der laufenden Arbeitsunfähigkeit drei Jahre zurückgeschaut. Alle in dieser 3-Jahresfrist liegenden Au`s, die mit der jetzigen in ursächlichem Zusammenhang stehen werden auf diese 78 Wochen angerechnet. Wird das Leistungsende innerhalb einer 3-Jahresfrist ab Beginn der ersten Au. erreicht, dann muss derrrjenige wegen der gleichen Diagnose nach Ende der festen 3-Jahresfrist mindestens sechs Monate nicht wegen der betreffenden Diagnose arbeitsunfähig gewesen sein bevor er wieder Krankengeldanspruch hat. NAtürlich muss zu Beginn dieser neuen Au. ein grundsätzlicher Anspruch auf Krankengeld bestehen.
Stark vereinfacht, trotzdem noch kompliziert genug.

Gruß

Czauderna

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