Anspruch auf rückwirkendes Krankengeld?

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Moderator: Czauderna

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MelWi
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Anspruch auf rückwirkendes Krankengeld?

Beitrag von MelWi » 16.08.2022, 09:31

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weiß nicht genau, welches Forum für meine Frage das Richtige ist, daher versuche ich es hier einmal.

Ich bin seit 04/2018 krank geschrieben. Zunächst gab es Lohnfortzahlung für 6 Wochen, danach für ca. 1,5 Jahre Krankengeld, dann wurde ich ausgesteuert, habe 1 Jahr und 3 Monate ALG 1 (Verlängerung aufgrund von Corona) und danach Hartz IV bis 30.08.2021 erhalten.
Hartz IV endete, weil ich eine neue Krankheitsdiagnose erhielt, die nichts mit meiner bisherigen Erkrankung zu tun hatte, jedoch aufgrund der Schwere zur sofortigen privaten Berufsunfähigkeitsrente ab September 2021 (inkl. rückwirkender Zahlung) führte.
Da die Voraussetzungen für eine volle Erwerbsminderungsrente laut DRV seit 31.05.2021 gegeben waren, diese aber nur befristet gewährt wurde, erhielt ich zusätzlich seit 01.12.2021 die EMR (die ersten 6 Monate wird ja leider nichts gezahlt).
Da das letzte Jahr ein reiner Überlebenskampf war, komme ich erst jetzt dazu, mich mit diesem Thema zu beschäftigen.
Hätte ich meine (wirklich geringe) private Berufsunfähigkeitsrente nicht erhalten, hätte ich ja theoretisch ohne monatliches Einkommen dagestanden. Es kann ja nicht sein, dass Sozialleistungen wegfallen und ich schlechter gestellt bin als diejenigen, die nicht privat vorgesorgt haben und weiterhin Sozialleistungen erhalten hätten. Zudem hatte ich dadurch unterm Strich weniger Einkommen als mit Hartz IV, da die KVdR bis zur Zahlung der EMR von mir privat zu tragen war. Hätte ich ggf. Anspruch auf erneutes Krankengeld aufgrund der neuen Erkrankung gehabt und kann ich dieses noch nachträglich beantragen? Oder was für eine Leistung hätte mir zugestanden? Falls Sie mir dies nicht beantworten können, welche Stelle kann mir da weiterhelfen?

Vielen Dank und freundliche Grüße
MelWi

Czauderna
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Re: Anspruch auf rückwirkendes Krankengeld?

Beitrag von Czauderna » 16.08.2022, 09:50

Hallo und willkommen im Forum

Nein, so wie geschildert wurde zuletzt ALG-2 bezogen und da gibt es keinen Krankengeldanspruch.
Wenn es da nicht zur Rente gekommen wäre, dann hättest du weiterhin ALG-2 bekommen
Krankengeldanspruch ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit besteht nur dann, wenn auch eine Versicherung mit grundsätzlichem Krankengeldanspruch besteht, z.B. Beschäftigungsverhältnis oder ALG-1 Bezug.
Gruß
Czauderna

MelWi
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Re: Anspruch auf rückwirkendes Krankengeld?

Beitrag von MelWi » 17.08.2022, 19:58

Okay, erstmal vielen Dank für die Beantwortung meines Beitrags. 2 Fragen habe ich noch. Entsteht durch die zum 01.06.2021 bewilligte EMR kein neuer Krankengeldanspruch? Und macht es in der Hinsicht einen Unterschied, dass ich immernoch (seit 2008) bei meinem Arbeitgeber angestellt bin (als Langzeitabweisende)? Der Arbeitsvertrag ruht allerdings während der EMR. Ändert das was in Bezug auf die neue Erkrankung und dem Krankengeldanspruch?

D-S-E
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Re: Anspruch auf rückwirkendes Krankengeld?

Beitrag von D-S-E » 17.08.2022, 20:43

Hallo MelWi,

um einen neuen Krankengeldanspruch zu erhalten, darfst du keinesfalls mehr die Erwerbsminderungsrente der Rentenversicherung erhalten. Absolutes K.O.-Kriterium für Krankengeldansprüche, auch wenn du noch ein ruhendes Beschäftigungsverhältnis hast.

Grundlage ist § 50 Absatz 1 SGB V (Fünftes Sozialgesetzbuch).

Viele Grüße
D-S-E

MelWi
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Re: Anspruch auf rückwirkendes Krankengeld?

Beitrag von MelWi » 25.08.2022, 10:02

Okay, ganz lieben Dank. Finde toll, dass es solche Foren gibt. Habe sie schon oft genutzt. 👍 Liebe Grüße

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