Anspruch auf Krankengeld?
Moderator: Czauderna
Anspruch auf Krankengeld?
Hallo ihr Lieben ich habe eine Frage ob mir Krankengeld zusteht und in welcher Höhe ca. ?
Ich war von 2015 an im Krankengeld bis ich ausgesteuert wurde , danach erhielt ich 6monate ALG1 dann 3-4 Monate ALG 2 , was mir zu blöd war danach machte ich 2 Monate lang ein Minijob und seit dem war ich Selbstständig von zuhause aus mit mäßigen Erfolg. Jetzt gehe ich seit 2 Wochen wieder Vollzeit Arbeiten und merke das meine Erkrankung nicht weg ist und ich das alles nicht so schaffe.
Jetzt zu mein fragen.
Die 6 Monate Erwerbstätigkeit sind ja so gegeben oder? Alleine durch ALG1 Bezug und ALG2 war ich ja dem Arbeitsmarkt verfügbar. Nach der Blockfrist.
Gehe jetzt seit 2 Wochen Arbeiten auf 40 StD die Woche verdiene 13€ die StD und Knapp 2050 Brutto oder so was im Dreh, was passiert wenn ich jetzt zum Arzt gehe dann zahlt die Krankenkasse mir bis zu 28 Tagen mein Geld weiter oder? Aber glaube das der Arbeitgeber mich sowieso Kündigen wird sobald ich mich jetzt krankmelde, wie funktioniert das dann mit dem Krankengeld und wie viel wird das sein? Habe irgendwie gelesen ein Tarifgehalt wird bestimmt bzw. Krankengrundgeld.
lg
Ich war von 2015 an im Krankengeld bis ich ausgesteuert wurde , danach erhielt ich 6monate ALG1 dann 3-4 Monate ALG 2 , was mir zu blöd war danach machte ich 2 Monate lang ein Minijob und seit dem war ich Selbstständig von zuhause aus mit mäßigen Erfolg. Jetzt gehe ich seit 2 Wochen wieder Vollzeit Arbeiten und merke das meine Erkrankung nicht weg ist und ich das alles nicht so schaffe.
Jetzt zu mein fragen.
Die 6 Monate Erwerbstätigkeit sind ja so gegeben oder? Alleine durch ALG1 Bezug und ALG2 war ich ja dem Arbeitsmarkt verfügbar. Nach der Blockfrist.
Gehe jetzt seit 2 Wochen Arbeiten auf 40 StD die Woche verdiene 13€ die StD und Knapp 2050 Brutto oder so was im Dreh, was passiert wenn ich jetzt zum Arzt gehe dann zahlt die Krankenkasse mir bis zu 28 Tagen mein Geld weiter oder? Aber glaube das der Arbeitgeber mich sowieso Kündigen wird sobald ich mich jetzt krankmelde, wie funktioniert das dann mit dem Krankengeld und wie viel wird das sein? Habe irgendwie gelesen ein Tarifgehalt wird bestimmt bzw. Krankengrundgeld.
lg
Re: Anspruch auf Krankengeld?
Hallo und willkommen im Forum,
so, wie geschildert liegt folgende Fallkonstellation vor - wenn innerhalb der ersten 28 Tage einer neuen Beschaeftigung eine Arbeitsunfähigkeit eintritt dann zahlt die Krankenkasse erst mal bis zum 28. Tag ab Beginn der Beschaeftigung Krankengeld und erst danach setzt der Arbeitgeber mit seiner Entgeltfortzahlung für maximal sechs Wochen ein. Wenn durch Beendigung des Beschaeftigungsverhältnisses (z.B. Kündigung innerhalb der Probezeit) die Beschaeftitung entsprechend früher endet, dann muss er keine sechs Wochen mehr zahlen.
Endet die Beschaeftigung innerhalb der ersten 28 Tage und besteht die Arbeitsunfähigkeit dann über das Beschaeftigungsende hinaus weiter, muss die Krankenkasse auch über das Beschaeftigungsende weiter Krankengeld zahlen.
Wohlgemerkt, das gilt nur, wenn der Krnakengeldanspruch nach Ende der vorausgegangenen Blockfrist auch tatsaechlich besteht.
Gruss
Czauderna
so, wie geschildert liegt folgende Fallkonstellation vor - wenn innerhalb der ersten 28 Tage einer neuen Beschaeftigung eine Arbeitsunfähigkeit eintritt dann zahlt die Krankenkasse erst mal bis zum 28. Tag ab Beginn der Beschaeftigung Krankengeld und erst danach setzt der Arbeitgeber mit seiner Entgeltfortzahlung für maximal sechs Wochen ein. Wenn durch Beendigung des Beschaeftigungsverhältnisses (z.B. Kündigung innerhalb der Probezeit) die Beschaeftitung entsprechend früher endet, dann muss er keine sechs Wochen mehr zahlen.
Endet die Beschaeftigung innerhalb der ersten 28 Tage und besteht die Arbeitsunfähigkeit dann über das Beschaeftigungsende hinaus weiter, muss die Krankenkasse auch über das Beschaeftigungsende weiter Krankengeld zahlen.
Wohlgemerkt, das gilt nur, wenn der Krnakengeldanspruch nach Ende der vorausgegangenen Blockfrist auch tatsaechlich besteht.
Gruss
Czauderna
Re: Anspruch auf Krankengeld?
Danke für die Antwort
Ja die Blockfrist müsste eigentlich zuende sein war von 6.06.2015 krank bis ich ausgesteuert wurde also anfang 2017 , natürlich weiß ich nicht ob denne meine Erwerbstätigkeit so reicht
und wie staffelt sich solches Krankengeld? Ganz normal wie es im Arbeitsvertrag abgemacht war vom Bruttolohn?
was evtl auch noch wichtig ist ich war bis vor 2 wochen noch familienversichert über meine Frau
Ja die Blockfrist müsste eigentlich zuende sein war von 6.06.2015 krank bis ich ausgesteuert wurde also anfang 2017 , natürlich weiß ich nicht ob denne meine Erwerbstätigkeit so reicht
und wie staffelt sich solches Krankengeld? Ganz normal wie es im Arbeitsvertrag abgemacht war vom Bruttolohn?
was evtl auch noch wichtig ist ich war bis vor 2 wochen noch familienversichert über meine Frau
Re: Anspruch auf Krankengeld?
Hallo,
ja, die Höhe des Krankengeldes errechnet sich dann nach dem vereinbarten Gehalt.
Gruss
Czauderna
ja, die Höhe des Krankengeldes errechnet sich dann nach dem vereinbarten Gehalt.
Gruss
Czauderna
Re: Anspruch auf Krankengeld?
Ich hab aber so Angst mich wieder mit denen auseinander zusetzten , die machen doch sicher mega den Stress wenn ich jetzt nach 2 Wochen wieder geld von denne haben will. Diesmal hab ich eigentlich etwas anderes aber mein doc schiebt es wieder auf meine grunderkrankung... ich hab einfach keine Kraft jetzt wieder nicht finanziell abgesichert zu sein
Re: Anspruch auf Krankengeld?
Hallo,
was hattest du dir vorgestellt ? - deine Frage ging doch um die Krankengeldhöhe - nun stellt sich heraus, dass es auch um die Vorerkrankung gehen könnte - wann genau war denn die Blockfrist zu Ende - ich nehme an, das ist schon etwas her. Allerdings bleibt es dabei - so, wie geschildert ist erst mal die Krankenkasse dran mit zahlen.
Gruss
Czauderna
was hattest du dir vorgestellt ? - deine Frage ging doch um die Krankengeldhöhe - nun stellt sich heraus, dass es auch um die Vorerkrankung gehen könnte - wann genau war denn die Blockfrist zu Ende - ich nehme an, das ist schon etwas her. Allerdings bleibt es dabei - so, wie geschildert ist erst mal die Krankenkasse dran mit zahlen.
Gruss
Czauderna
Re: Anspruch auf Krankengeld?
So habe ma den großen Ordner rausgeholt.
War von 2014-2015 krank ab 7.1.2016 dann alg 1 bis 7.7 danach Jobcenter für 5 Monate seit dem Hausmann und nebenbei kleingewerbe mit familienversicherung somit müsste ich ja wieder 1 1/2 jahre Anspruch haben oder?
War von 2014-2015 krank ab 7.1.2016 dann alg 1 bis 7.7 danach Jobcenter für 5 Monate seit dem Hausmann und nebenbei kleingewerbe mit familienversicherung somit müsste ich ja wieder 1 1/2 jahre Anspruch haben oder?
Re: Anspruch auf Krankengeld?
Hallo,
So habe ma den großen Ordner rausgeholt.
War von 2014-2015 krank ab 7.1.2016 dann alg 1 bis 7.7 danach Jobcenter für 5 Monate seit dem Hausmann und nebenbei kleingewerbe mit familienversicherung somit müsste ich ja wieder 1 1/2 jahre Anspruch haben oder?
ja, sehe ich auch so.
Gruss
Czauderna
So habe ma den großen Ordner rausgeholt.
War von 2014-2015 krank ab 7.1.2016 dann alg 1 bis 7.7 danach Jobcenter für 5 Monate seit dem Hausmann und nebenbei kleingewerbe mit familienversicherung somit müsste ich ja wieder 1 1/2 jahre Anspruch haben oder?
ja, sehe ich auch so.
Gruss
Czauderna
Re: Anspruch auf Krankengeld?
Danke für die schnellen Antworten, weiss garnicht wie ich danken soll!
hab grad gesehn im Arbeitsvertrag das ich 1 Tag kündigungsfrist hab in der probezeit das wird mich dan wohl bald treffen, aber Krankenkasse zahlt ja weiter so hab ich es verstanden . Lg
hab grad gesehn im Arbeitsvertrag das ich 1 Tag kündigungsfrist hab in der probezeit das wird mich dan wohl bald treffen, aber Krankenkasse zahlt ja weiter so hab ich es verstanden . Lg
Re: Anspruch auf Krankengeld?
Sie werden zwar die Zähne fletschen und alles tun, um dich rauszukicken, aber ja, sie zahlen.
Re: Anspruch auf Krankengeld?
Hört sich spannend an,
-
- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Re: Anspruch auf Krankengeld?
Wurde ALG1 im Rahmen der Nahtlosigkeit gezahlt oder kam es nach der Leistungsunterbrechung zu einer Spontanheilung, so dass du dich der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen konntest? In welcher Form wurde die selbstständige Tätigkeit ausgeübt, gibt es eine Gewerbeanmeldung, Steuerbescheid o. ä. als Nachweis?
Re: Anspruch auf Krankengeld?
Hallo das mit der nahtlosigkeit weiss ich gar nicht genau. Aber musste aufjedenfall Bewerbungen schreiben beim Arbeitsamt. Über Die Selbstständigkeit gibt es ein kleingewerbeschein und habe es auch bei der Steuer angegeben habe dort aber nur sehr geringes Einkommen monatlich ca 40-120 euro lg
Re: Anspruch auf Krankengeld?
Laut mein akten war ich nicht ausgesteuert wurden hätte noch ein par Wochen über ändert das was an der Pflicht der erwerbstätigkeit
Re: Anspruch auf Krankengeld?
Hallo habe jetzt für die ersten 4 Wochen beschäftigung Krankengeld Zusage, aber Krankenkasse sagt nach den 4 Wochen bin ich wieder familienversichert und habe kein Anspruch mehr auf Krankengeld obwohl ich seit der blockfrist mehr als 1 Jahr erwerbstätig war. Kann ich dagegen was tun oder habe ich kein Anspruch auf Krankengeld?