Anspruch auf Krankengeld - Lücke im AU-Nachweis

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Moderator: Czauderna

D-S-E
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Re: Anspruch auf Krankengeld - Lücke im AU-Nachweis

Beitrag von D-S-E » 26.05.2020, 17:10

Hallo Aristarete,

wie schnell du einen offiziellen Bescheid bekommst, hängt von dem Arbeitsaufkommen in der Abteilung ab. Ich halte zwischen 3 Tagen und 3 Monaten alles für möglich. Auf die Upload-Funktion würde ich mich nicht verlassen. Ruf die Kasse an. Leg dir vorher alle AU', sortiert nach Feststellungsdatum, bereit. Frag die Kasse zu jeder einzelnen AU, ob diese dort vorliegt und anerkannt wurde.

Viele Grüße
D-S-E

Aristarete
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Re: Anspruch auf Krankengeld - Lücke im AU-Nachweis

Beitrag von Aristarete » 26.05.2020, 17:53

Hallo D-S-E,

vielen Dank für deine rasche Antwort. 

Die Krankenkasse hat alle AU-Bescheinigungen von mir und diese wurden auch anerkannt, denn ansonsten hätte ich logischerweise kein Krankengeld bekommen. Zwei Tage nach Einreichung selbiger, über das "Meine AOK" Portal, ist das Geld auf dem Konto.

Es hat vor dieser AU-Bescheinigung, wie auch aktuell, überhaupt keine Probleme gegeben. Und es kann kaum möglich sein, dass bei wiederholter, mehrmaliger Zusendung, wieder nichts angekommen ist. Der Rest ist Schweigen.

Dass nun für die Bearbeitung der Anhörung (obwohl es da überhaupt keine Unklarheiten gibt - auch dorthin wurde nochmals eine Kopie dieser "Stein des Anstoßes AU-Bescheinigung" mitgeschickt), wahrscheinlich halbe Ewigkeiten ins Land gehen werden, dachte ich mir schon.

Nichts für Leute die das Geld dringend benötigen und mit jedem Cent rechnen müssen - ich zum Glück nicht -  aber das ist schon alles sehr befremdlich.


Gruß Aristarete 

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Re: Anspruch auf Krankengeld - Lücke im AU-Nachweis

Beitrag von Czauderna » 26.05.2020, 18:22

Hallo,
Also vom 17.04. bis heute, das ist schon sehr lang und grundsätzlich nicht zumutbar.
Mein Rat, die Kasse anschreiben und Termin setzen, mit dem Rechtsweg drohen.
Gruß
Czauderna

D-S-E
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Re: Anspruch auf Krankengeld - Lücke im AU-Nachweis

Beitrag von D-S-E » 26.05.2020, 21:04

Ich find das auch eher lang, seit dem 17.04. zu warten. Sonst schreib dem Ansprechpartner auf dem Anhörungsschreiben doch eine E-Mail. Frage, wann auf deine Antwort reagiert wird.

Nichts für ungut, mein Eindruck ist, du scheust ein bisschen den Kontakt zur Kasse. Das ist nie gut. Man kann vielleicht einiges übers Telefon klären. :wink:

Noch mal zu dem Thema "Kann nicht schief gegangen sein" - aus meiner Arbeit im gleichen Bereich, wenn auch nicht bei dieser Kasse, kann ich dir sagen, dass es viele Gründe geben kann, warum mal eine einzelne AU nicht beim Sachbearbeiter ankommt.

Gründe:
- Die AU wird schlicht nicht gefunden, weil sie mit anderen Dokumenten zusammen eingeschickt wurde und im System automatisch zusammengefasst wurde.
- Die AU war nicht lesbar / der Name fehlte z.B., konnte keinem Vers. zugeordnet werden
- Es wurde statt der KK-AU die AG-AU eingeschickt.
- Das System konnte die AU nicht verarbeiten, weil etwas wesentliches auf der AU fehlte (z.B. Diagnose)
- Die Sendebestätigung in der App war fehlerhaft - der Upload hat nicht geklappt.
- Die AU trägt eine falsche Jahreszahl (z.B. 2019 statt 2020) durch ein Versehen des Arztes - die AU wird automatisch eingespielt, aber bei den alten Fällen und fällt daher nicht auf.
- Bei Postversand: AU wurde an eine inzwischen geschlossene Filiale geschickt, für die kein Weiterleitungsauftrag der Deutschen Post besteht.
- Die Kasse hat die AU an den Arzt zurückgeschickt, weil die maximale Krankschreibungsdauer von 28 Tagen überschritten wurde, die AU also unzulässig ist.

Es gibt noch mehr Möglichkeiten, diese fallen mir spontan ein.

Viele Grüße
D-S-E

Aristarete
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Re: Anspruch auf Krankengeld - Lücke im AU-Nachweis

Beitrag von Aristarete » 27.05.2020, 18:32

Ich find das auch eher lang, seit dem 17.04. zu warten. Sonst schreib dem Ansprechpartner auf dem Anhörungsschreiben doch eine E-Mail. Frage, wann auf deine Antwort reagiert wird.

Hallo D-S-E,

das hatte ich doch längst gemacht. Darauf wurde nicht reagiert. Ebenfalls über das Online Portal keine Reaktion. Natürlich - Corona Krise und dann kann auch mal jemand erkranken, das weiß ich sehr wohl, trotzdem hat das schon einen Anschein von Willkür.


Nun denn, ich brauche das Geld nicht dringend daher ist es kein wirkliches Warten, sondern eher ein Wundern. Ansonsten hätte ich sicher schon die Geschäftsstelle aufgesucht (geht das mittlerweile überhaupt wieder, aufgrund von Corona?) und dort Zeter und Mordio geschrien. :wink:

Nichts für ungut, mein Eindruck ist, du scheust ein bisschen den Kontakt zur Kasse. Das ist nie gut. Man kann vielleicht einiges übers Telefon klären. 

In der Tat bin ich keine Freundin telefonischen Kontakts. Am Telefon kann nämlich viel erzählt werden, was nicht unbedingt weiterhilft (schon erlebt, zwar nicht mit der Kasse aber mit dem Finanzamt). Einen Nachweis über das was telefonisch gesagt wird gibt es nämlich nicht (im Zweifelsfall erinnert sich niemand mehr daran). Ich finde es schon sehr sinnvoll, dass man etwas Schriftliches in Händen hält. Das scheint ja auch im Interesse der Kasse zu liegen, denn ansonsten hätte man mir keinen Anhörungsbogen (der mit Vorlage der AU-Bescheinigung im Grunde genommen hinfällig gewesen wäre, siehe Passus: Wir geben Ihnen hiermit - im Rahmen einer Anhörung (§ 24 SGB X) - die Möglichkeit sich bis zum 27.04.2020 zu äußern oder den fehlenden Nachweis einzureichen (wie oft denn noch?). Einen Anhörungsbogen legen wir diesem Schreiben als Anlage bei.) zugesendet.

Noch mal zu dem Thema "Kann nicht schief gegangen sein" - aus meiner Arbeit im gleichen Bereich, wenn auch nicht bei dieser Kasse, kann ich dir sagen, dass es viele Gründe geben kann, warum mal eine einzelne AU nicht beim Sachbearbeiter ankommt.Gründe:- Die AU wird schlicht nicht gefunden, weil sie mit anderen Dokumenten zusammen eingeschickt wurde und im System automatisch zusammengefasst wurde.- Die AU war nicht lesbar / der Name fehlte z.B., konnte keinem Vers. zugeordnet werden- Es wurde statt der KK-AU die AG-AU eingeschickt.- Das System konnte die AU nicht verarbeiten, weil etwas wesentliches auf der AU fehlte (z.B. Diagnose)- Die Sendebestätigung in der App war fehlerhaft - der Upload hat nicht geklappt.- Die AU trägt eine falsche Jahreszahl (z.B. 2019 statt 2020) durch ein Versehen des Arztes - die AU wird automatisch eingespielt, aber bei den alten Fällen und fällt daher nicht auf.- Bei Postversand: AU wurde an eine inzwischen geschlossene Filiale geschickt, für die kein Weiterleitungsauftrag der Deutschen Post besteht.- Die Kasse hat die AU an den Arzt zurückgeschickt, weil die maximale Krankschreibungsdauer von 28 Tagen überschritten wurde, die AU also unzulässig ist.Es gibt noch mehr Möglichkeiten, diese fallen mir spontan ein.

Das mag sein - alles gute Gründe - und das kann auch sicher passieren, aber doch nicht mehrmals und nur bezogen auf diese eine einzige AU-Bescheinigung der Hausärztin. Ist das glaubwürdig?

Wie auch immer, als positiv denkender Mensch will ich nicht hadern und gehe einfach davon aus, dass die Bearbeitung hier, wie auch in vielen anderen Bereichen (nicht zuletzt aufgrund von Corona), länger dauert und mich in Geduld fassen.

PS: Die Stelle, an die der Anhörungsbogen gesendet werden musste, konnte mir telefonisch keine Auskunft geben. :roll:

Gruß Aristarete

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Re: Anspruch auf Krankengeld - Lücke im AU-Nachweis

Beitrag von D-S-E » 27.05.2020, 20:03

Also wie gesagt - ich geb dir Recht, finde auch dass du bald was hören solltest. Eine Anhörung macht die Kasse aber nur deshalb schriftlich, weil sie es muss bzw. weil eine telefonische Anhörung nicht klappt (z.B. weil du nicht mit denen telefonierst).

Ich empfehle, die Kasse nicht als Feind zu sehen. Ich kann dir nur erzählen, wie es bei uns ist. Wenn ich sehe, dass der AU-Fall nicht lückenlos ist, bin ich erst mal genervt, weil das zusätzliche Arbeit macht. Ich prüfe mehrfach, ob nicht ein Fehler vorliegt, vielleicht gibt es ja auch einen verspätet gemeldeten Krankenhausaufenthalt in der Zeit.

Wenn ich den Versicherten kontaktiere, bin ich mir ganz sicher, dass keine AU da ist! Kein Krankenkassenmitarbeiter macht da irgendwas absichtlich. Die haben nämlich in der Regel viel mehr Arbeit zu erledigen als Arbeitszeit da ist. Und so ein Streit wie mit dir macht Arbeit und kostet Zeit, die bei einer Kasse niemand hat.

Viele Grüße
D-S-E

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Re: Anspruch auf Krankengeld - Lücke im AU-Nachweis

Beitrag von Aristarete » 29.05.2020, 15:04

Also wie gesagt - ich geb dir Recht, finde auch dass du bald was hören solltest. Eine Anhörung macht die Kasse aber nur deshalb schriftlich, weil sie es muss bzw. weil eine telefonische Anhörung nicht klappt (z.B. weil du nicht mit denen telefonierst).

Hallo D-S-E,

die Sache ist aber doch dem Grunde nach geklärt. Die angeblich fehlende AU-Bescheinigung wurde mehrmals eingereicht, auch der Sachverhalt geschildert. Das soll nun alles nicht angekommen bzw. zur Kenntnis genommen worden sein? Seltsamerweise war es vorher stets möglich einfach eine kurze E-Mail zu schreiben, wenn etwas unklar war, schnell und unkompliziert. Wieso in diesem Fall nicht auch?  


Ich empfehle, die Kasse nicht als Feind zu sehen. Ich kann dir nur erzählen, wie es bei uns ist. Wenn ich sehe, dass der AU-Fall nicht lückenlos ist, bin ich erst mal genervt, weil das zusätzliche Arbeit macht. Ich prüfe mehrfach, ob nicht ein Fehler vorliegt, vielleicht gibt es ja auch einen verspätet gemeldeten Krankenhausaufenthalt in der Zeit.

Nur weil ich gerne etwas schwarz auf weiß, nachweislich dokumentiert, in den Händen halte, sehe ich die Kasse doch nicht als Feind, warum auch. Außer als Besucherin, hatte mich vor meinem Unfall noch nie ein Krankenhaus als Patientin zu Gesicht bekommen, noch bezog ich jemals Krankengeld. Daher musste ich mich bisher nie mit diesen Dingen auseinandersetzen.  Es hätte ja auch sein können, dass die Kasse da im Recht ist und dann stünde ich ohnehin auf verlorenem Posten, daher meine Frage.

Apropos Krankenkasse, eben war mein Sohn zu Besuch, der mich daran erinnerte, dass die Kasse bei ihm eine Zahnarztrechnung mal nicht übernehmen wollte. Angeblich hätte zu dem Zeitpunkt kein Versicherungsschutz bestanden (freiwillige Versicherung), was definitiv nicht stimmte. Gegen diese Entscheidung konnte und wurde auch Widerspruch eingelegt. Mittlerweile wurde die Rechnung dann aber selbst gezahlt, um den Zahnarzt nicht unnötig lange warten zu lassen. Auf diesen Widerspruch erfolgte lediglich eine Eingangsbestätigung und das war es dann. Kein Bescheid, weder Ablehnung, noch Erstattung der Rechnung. Ja sicher, er hätte dann noch eine Beschwerde beim Bundesamt für Soziale Sicherung einreichen und nach drei Monaten eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht erheben können, hatte es dann aber einfach dabei belassen. Doch das nur am Rande. 

Wenn ich den Versicherten kontaktiere, bin ich mir ganz sicher, dass keine AU da ist! Kein Krankenkassenmitarbeiter macht da irgendwas absichtlich. Die haben nämlich in der Regel viel mehr Arbeit zu erledigen als Arbeitszeit da ist. Und so ein Streit wie mit dir macht Arbeit und kostet Zeit, die bei einer Kasse niemand hat.

Als würde ich streiten, ich bin ruhig und gelassen. :)   Außerdem weit davon entfernt zu behaupten, dass grundsätzlich bei der Kasse etwas etwas schief läuft und auch ganz sicher nicht das hohe Arbeitsaufkommen bestreiten. Nichts für Ungut, aber ich habe so den Eindruck du fühlst dich irgendwie angegriffen. :lol: Nun wahrscheinlich würde ich an deiner Stelle, wäre ich exakt in diesem Bereich tätig, genauso reagieren/argumentieren. 

Doch darüber hinaus sollte man sich auch mal in die Lage der Menschen versetzen, die vielleicht durch diese, warum auch immer entstandenen Verzögerungen bedingt, wichtige Rechnungen, Miete, Strom usw. nicht zahlen können, und deren Existenz dadurch gefährdet ist.

Sobald ich mehr weiß werde ich natürlich berichten und wünsche einstweilen dir und allen Lesern ein frohes Pfingstfest.

Gruß Aristarete

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