Anschluß Übergangsgeld
Moderator: Czauderna
Anschluß Übergangsgeld
Hallo, Leute habe mal eine ganz komplizierte Frage! Es geht um das 3 monatige AnschlussÜbergangsgeld nach einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben. Wie lange erhalte ich Krankengeld, wenn ich während des 3 monatigen Anspruchs auf AnschlußÜbergangsgeld krankgeschrieben werde. Freue mich auf Eure Nachricht
Hallo,
wenn ich den Paragraphen richtig verstehe, endet das Anschluss-ÜG, wenn eine Arbeitsunfähihkeit eintritt. Ab Tag nach der ärztlichen Festellung der Arbeitsunfähigkeit besteht Krankengeldanspruch, wenn die AU rechtzeitig gemeldet wird.
Wenn kein KG-Anspruch besteht (z.B. KG-Höchstdauer bereits erschöpft), wird das Anschluss-ÜG trotz AU weitergezahlt.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_9/__51.html
Gruß
RHW
wenn ich den Paragraphen richtig verstehe, endet das Anschluss-ÜG, wenn eine Arbeitsunfähihkeit eintritt. Ab Tag nach der ärztlichen Festellung der Arbeitsunfähigkeit besteht Krankengeldanspruch, wenn die AU rechtzeitig gemeldet wird.
Wenn kein KG-Anspruch besteht (z.B. KG-Höchstdauer bereits erschöpft), wird das Anschluss-ÜG trotz AU weitergezahlt.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_9/__51.html
Gruß
RHW
Vielen Dank für diese konkrete Nachricht!RHW hat geschrieben:Hallo,
wenn ich den Paragraphen richtig verstehe, endet das Anschluss-ÜG, wenn eine Arbeitsunfähihkeit eintritt. Ab Tag nach der ärztlichen Festellung der Arbeitsunfähigkeit besteht Krankengeldanspruch, wenn die AU rechtzeitig gemeldet wird.
Wenn kein KG-Anspruch besteht (z.B. KG-Höchstdauer bereits erschöpft), wird das Anschluss-ÜG trotz AU weitergezahlt.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_9/__51.html
Gruß
RHW
NEUE FRAGE:
Wie lange wird in dem oben beschriebenen Fall das Krankengeld (bin zur Zeit 2 Wochen krankgeschrieben) maximal weitergezahlt?
Gruß Knolle
Hallo,
das Krankengeld wird gezahlt bis Arbeitsunfähigkeit eintritt oder die Höchstbezugsdauer (78 Wochen für dieselbe Krankheit inkl. der Entgeltfortzahlung) erreicht ist.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__48.html
Gruß
RHW
das Krankengeld wird gezahlt bis Arbeitsunfähigkeit eintritt oder die Höchstbezugsdauer (78 Wochen für dieselbe Krankheit inkl. der Entgeltfortzahlung) erreicht ist.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__48.html
Gruß
RHW