Hallo,
ich bin derzeitig arbeitsunfähig und beziehe Krankengeld.
Nun habe ich von meiner KK eine Anhörung zur Einstellung der Krankengeldzahlung erhalten. Ich zitiere aus dem Schreiben:
"Sie sind seit dem ... arbeitsunfähig und beziehen Krankengeld.
Ab dem ... können wir Ihnen bei Fortbestehen der laufenden Arbeitsunfähigkeit keine Krankengeld mehr zahlen, da Sie dann die Höchstbezugsdauer erreicht haben.
Krankengeld wird wegen derselben Krankheit innehalb von drei Jahren für längstens 78 Wochen gezahlt. Auf diese Anspruchsdauer werden auch Arbeitsunfähigkeitszeiten wegen derselben Krankheit angerechnet, in denen der Anspruch auf Krankengeld ruhte (z.B. wegen Entgeltfortzahlung) oder versagt wurde.
Bevor wir Ihnen hierüber einen Bescheid erteilen, können Sie sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen [...] äußern. [...]"
Ferner wurde der für mich maßgebliche 3-Jahres-Zeitraum benannt und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit (zwei Zeiträume mit einer Unterbrechung von ca. 14 Monaten über insgesamt 78 Wochen innerhalb dieses Zeitraums) ermittelt. Die bei der ersten und zweiten Arbeitsunfähigkeit von den behandelnden Fachärzten gestellten, gesicherten Diagnosen unterscheiden sich zwar teilweise, allerdings existieren auch Übereinstimmungen.
Da meine Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich über den Tag der beabsichtigten Einstellung der Krankengeldzahlung fortbestehen wird, stellt sich nun die Frage, wie auf diese Anhörung zu erwidern ist. Welche Gründe könnten dafür sprechen, weiterhin Anspruch auf Krankengeld zu haben?
Ich freue mich auf zahlreiche Hilfestellungen und Hinweise, vielen Dank!
Anhörung zur Einstellung der Krankengeldzahlung
Moderator: Czauderna
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das hört sich doch gut an.....
Du hast Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld innerhalb von 3 Jahren aufgrund von der gleichen Erkrankung. hier näheres: http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159569,0
was "die gleiche Erkrankung" ist, kann letztendlich nur ein Arzt entscheiden...geh am besten mal mit dem Schreiben der Kasse zu deinem Arzt, nimm die Infos zur Blockfristberechnung mit und besprich das mit ihm.
Wann ist die Erkrankung denn zum ersten Mal aufgetreten?
Du hast Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld innerhalb von 3 Jahren aufgrund von der gleichen Erkrankung. hier näheres: http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159569,0
was "die gleiche Erkrankung" ist, kann letztendlich nur ein Arzt entscheiden...geh am besten mal mit dem Schreiben der Kasse zu deinem Arzt, nimm die Infos zur Blockfristberechnung mit und besprich das mit ihm.
Wann ist die Erkrankung denn zum ersten Mal aufgetreten?
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Hallo,
die Anhörung dient dazu, dass Du erst einmal die Gesetzeslage erklärt bekommst und dann in Ruhe die Zeiten prüfst.
Wenn das so passt, brauchst Du gar nichts machen.
Wenn was nicht in Ordnung ist, kannst Du Dich jetzt äußern oder eben nach dem richtigen BEscheid Widerspruch einlegen.
Dass Du über den Zeitpunkt weiter krank bist, das ist die Regel. Meist bekommst Du dann Arbewitslosengeld.
LG, Fee
die Anhörung dient dazu, dass Du erst einmal die Gesetzeslage erklärt bekommst und dann in Ruhe die Zeiten prüfst.
Wenn das so passt, brauchst Du gar nichts machen.
Wenn was nicht in Ordnung ist, kannst Du Dich jetzt äußern oder eben nach dem richtigen BEscheid Widerspruch einlegen.
Dass Du über den Zeitpunkt weiter krank bist, das ist die Regel. Meist bekommst Du dann Arbewitslosengeld.
LG, Fee
Kann das einem Laien in verständlicher Form nähergebracht werden?Lady Butterfly hat geschrieben: Du hast Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld innerhalb von 3 Jahren aufgrund von der gleichen Erkrankung. hier näheres: http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... euerrecht/
Verstehe ich es richtig, dass innerhalb einer Blockfrist von 3 Jahren, sowohl bei duchgehender als auch unterbrochener AU, insgesamt für 78 Wochen Krankengeld gezahlt wird, EGAL ob es die gleiche UND/ODER eine dazugekommene Krankheit betrifft?
Danke.
Hallo,
ja, eine hinzu getretene Erkrankung verlängert den Anspruch auf Krankengeld nicht. Nur wenn eine Erkrankung abgeschlossen ist und wegen einer neuen Erkrankung Arbeitsunfähigkeit eintritt und eine Versicherung mit Krankengeldanspruch besteht entsteht auch ein neuer Anspruch auf maximal 78 Wochen,
Extrembeispiel :
AU. vom 1.1.2011 - 31.05.2012 = 74 Wochen wegen Herzgeschichte,
dann eine Woche Arbeitsfähig und dann Unfall mit Wirbelsäulenfraktur -
Arbeitgeber muss sechs Wochen zahlen und ab Beginn der AU. entsteht neuer Anspruch auf 78 Wochen KG.
Hätte der Unfall vor dem 31.05.2012 stattgefunden, wäre es nichts geworden
mit dem neuen Anspruch.
Gruss
Czauderna
ja, eine hinzu getretene Erkrankung verlängert den Anspruch auf Krankengeld nicht. Nur wenn eine Erkrankung abgeschlossen ist und wegen einer neuen Erkrankung Arbeitsunfähigkeit eintritt und eine Versicherung mit Krankengeldanspruch besteht entsteht auch ein neuer Anspruch auf maximal 78 Wochen,
Extrembeispiel :
AU. vom 1.1.2011 - 31.05.2012 = 74 Wochen wegen Herzgeschichte,
dann eine Woche Arbeitsfähig und dann Unfall mit Wirbelsäulenfraktur -
Arbeitgeber muss sechs Wochen zahlen und ab Beginn der AU. entsteht neuer Anspruch auf 78 Wochen KG.
Hätte der Unfall vor dem 31.05.2012 stattgefunden, wäre es nichts geworden
mit dem neuen Anspruch.
Gruss
Czauderna
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- Registriert: 22.10.2012, 22:23
Anhörung zur Einstellung der Krankengeldzahlung
# Lady Butterfly
Vielen Dank für die schnelle und aus meiner Sicht sehr hilfreiche Antwort.
Ich werde nun zunächst mit meinem Arzt Rücksprache halten um zu klären, ob es sich um "unterschiedliche Erkrankungen" handelt. Die erste AU bestand übrigens seit dem 23.03.2010.
Vielen Dank für die schnelle und aus meiner Sicht sehr hilfreiche Antwort.
Ich werde nun zunächst mit meinem Arzt Rücksprache halten um zu klären, ob es sich um "unterschiedliche Erkrankungen" handelt. Die erste AU bestand übrigens seit dem 23.03.2010.