An alle die bei einer Krankenversicherung arbeiten
Moderator: Czauderna
An alle die bei einer Krankenversicherung arbeiten
bei längerer krankheit und bezug von krankengeld schickt die krankenkasse ein schreiben an den arzt oder, was steht in so einem brief was muss der arzt in so einem brief angeben und muss der arzt genau die diagnosen die auf dem auszahlschein stehen genauso angeben.
auf antworten würde ich mich freuen.
auf antworten würde ich mich freuen.
Hallo Sandy,
ja, seit 45 Jahren - ich schreibe das hier immer wieder, weil es inzwischen zu so einer Art "Markenzeichen" geworden ist - 45 Jahre bei der gleichen Kasse beschäftigt und immer noch " munter" - das ist schon recht selten.
Und ich mache auch nicht irgend etwas mit Sachbearbeitung (obwohl ich diese Tätigkeit damit in keinster Weise herabsetzen will), sondern bin als Kundenberater tätig, mache innerbetriebliche Schulungen in Sachen Technik und betreue ein innerbetriebliches Intranet-Portal.
Ja, und hier schreibe ich um den Ratsuchenden zu helfen, die Probleme jeglicher Art mit ihrer Krankenkasse haben, aber es gibt natürlich noch viel mehr richtige Experten hier, die genau so helfen wollen.
Gruss
Czauderna
ja, seit 45 Jahren - ich schreibe das hier immer wieder, weil es inzwischen zu so einer Art "Markenzeichen" geworden ist - 45 Jahre bei der gleichen Kasse beschäftigt und immer noch " munter" - das ist schon recht selten.
Und ich mache auch nicht irgend etwas mit Sachbearbeitung (obwohl ich diese Tätigkeit damit in keinster Weise herabsetzen will), sondern bin als Kundenberater tätig, mache innerbetriebliche Schulungen in Sachen Technik und betreue ein innerbetriebliches Intranet-Portal.
Ja, und hier schreibe ich um den Ratsuchenden zu helfen, die Probleme jeglicher Art mit ihrer Krankenkasse haben, aber es gibt natürlich noch viel mehr richtige Experten hier, die genau so helfen wollen.
Gruss
Czauderna
Nach wievielen Monaten KG-Bezug verschickt die KK denn ca. solche Schreiben?
Was passiert denn, wenn der Arzt ankreuzt, dass die Erwerbsfähigkeit gefährdet ist?
Besteht dann die Gefahr, dass die KK das KG einstellt oder eher das Gegenteil?
Ich möchte, siehe meinen Thread, während des Krankengeldbezugs EM-Rente beantragen, da absehbar ist, dass ich bis auf weiteres nicht arbeiten gehen können werde.
Die Letzte und bisher einzige Reha war erst im Winter 2011. Aus dieser heraus wurde ich AU entlassen, aber als voll erwerbsfähig eingestuft, was damals zutraf (bin zwischen den AU-Zeiten immer wieder arbeiten gegangen), aber jetzt nicht mehr zutrifft.
Danke.
Was passiert denn, wenn der Arzt ankreuzt, dass die Erwerbsfähigkeit gefährdet ist?
Besteht dann die Gefahr, dass die KK das KG einstellt oder eher das Gegenteil?
Ich möchte, siehe meinen Thread, während des Krankengeldbezugs EM-Rente beantragen, da absehbar ist, dass ich bis auf weiteres nicht arbeiten gehen können werde.
Die Letzte und bisher einzige Reha war erst im Winter 2011. Aus dieser heraus wurde ich AU entlassen, aber als voll erwerbsfähig eingestuft, was damals zutraf (bin zwischen den AU-Zeiten immer wieder arbeiten gegangen), aber jetzt nicht mehr zutrifft.
Danke.
Hallo, das kann man so nicht beantworten, das kommt wirklich auf die jeweilige Kasse an bzw. auf die dort gängigen Arbeitsabläufe.Miep hat geschrieben:Nach wievielen Monaten KG-Bezug verschickt die KK denn ca. solche Schreiben?
Was passiert denn, wenn der Arzt ankreuzt, dass die Erwerbsfähigkeit gefährdet ist?
Besteht dann die Gefahr, dass die KK das KG einstellt oder eher das Gegenteil?
Ich möchte, siehe meinen Thread, während des Krankengeldbezugs EM-Rente beantragen, da absehbar ist, dass ich bis auf weiteres nicht arbeiten gehen können werde.
Die Letzte und bisher einzige Reha war erst im Winter 2011. Aus dieser heraus wurde ich AU entlassen, aber als voll erwerbsfähig eingestuft, was damals zutraf (bin zwischen den AU-Zeiten immer wieder arbeiten gegangen), aber jetzt nicht mehr zutrifft.
Danke.
Bei Zweifeln an der AU. (durch Arbeitgeber) werden diese Anfragen natürlich sofort eingesetzt, ansonsten kommt es auch auf die Diagnose an und ob z.B. der Versicherte in der Vergangenheit schon öfters wegen dieser Erkrankung AU. war . Wenn der Arzt die drohende Erwerbsminderung ankreuzt, dann kann es schon mal sein, dass eine Kasse den Brief zum § 51 SGB V. raus schickt,
was an und für sich kein Problem darstellt wenn der Arzt auch darüber mit seinem Patienten im Vorfeld gesprochen hat - in der Regel wird aber vor Versand dieses Briefes die "Bestätigung" vom MDK. eingeholt.
Wenn bereits ein Rentenantrag auf EM-Rente vorliegt dann werden solche Anfragen relativ selten versandt.
Gruss
Czauderna