ALG 1 und Krankengeld

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Janine04
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ALG 1 und Krankengeld

Beitrag von Janine04 » 11.09.2023, 10:25

Hi zusammen,

folgendes:

ich bin seit 2 Monaten leider im ALG 1.....
Hier bekomme ich 60% meines letztes Gehaltes (Auszahlungsbetrag für 30 Tage = 1596 €)

Nun muss ich demnächst zur OP und werde mindestens 8-10 Wochen ausfallen.
Bei einem "normalen" AG bekommt man ja den normalen Gehalt 6 Wochen weiter, danach von der Krankenkasse Krankengeld (70% vom Brutto bzw. 90 vom Netto).
Wenn ich jetzt noch von den 60% ALG1 "nur" 70 bzw. 90% bekomme, wird es problematisch als Alleinverdiener.
Nun habe ich gelesen, dass Krankengeld bei ALG1 von der Kasse in gleicher Höhe beglichen wird.
Bedeutet das, dass ich ab Woche 7 Geld von der Krankenkasse bekomme und dann trotzdem die 1596 €?

Das macht mir echt zu denken und ich bin am überlegen ob ich mit der OP nicht warte, bis ich einen neuen Job habe - Bewerbungen laufen fleißig.

Hintergrund der Frage ist: mein Bekannter bekommt momentan auch Krankengeld (ist aber angestellt, also mit Job). Allerdings wird ihm vom Krankengeld dann noch die RV, AV, PF abgezogen und die Kasse zieht auch noch was ab, obwohl das steht, er muss keine Beiträge bezahlen...
von seinen ca. 80% geht also noch was weg.

Deshalb habe ich Angst, dass mir vom ALG1 das Krankengeld berechnet wird.

Kennt sich hier jemand aus?
Danke für Informationen.

Czauderna
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Re: ALG 1 und Krankengeld

Beitrag von Czauderna » 11.09.2023, 11:53

Hallo und willkommen im Forum

ja, das ist richtig - für die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit zahlt das Arbeitsamt ALG-1 weiter und ab dem 7. Woche die Krankenkasse Krankengeld in Höhe des ALG-1 ohne Abzüge.
Gruss
Czauderna

D-S-E
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Re: ALG 1 und Krankengeld

Beitrag von D-S-E » 14.09.2023, 17:37

Hallo,

ich ergänze noch kurz, bevor du bei der Krankenkasse anrufst und fragst:

Das Krankengeld wird immer rückwirkend gezahlt, und zwar:

Eine Auszahlung kommt immer kurz nach Eingang der AU auf deinem Konto an (ca. 3 Arbeitstage nach Verlängerung der elektronischen AU).

Gezahlt wird bis zu dem Tag, an dem der Arzt deine AU verlängert ("festgestellt am"-Datum auf der AU).

Wird die AU alle 2 Wochen verlängert, kommt das Krankengeld alle 2 Wochen.

Wird die AU alle 4 Wochen verlängert, kommt das Krankengeld alle 4 Wochen.

Ich hoffe, diese Erklärung erspart einem Krankenkassenmitarbeiter einen solchen Anruf. :wink:

Viele Grüße
D-S-E

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