ALG 1 bzw. Krankengeldanspruch nach voller EM-Rente auf Zeit
Moderator: Czauderna
ALG 1 bzw. Krankengeldanspruch nach voller EM-Rente auf Zeit
Wenn nach dem Bezug einer vollen EM-Rente auf Zeit KEINE Verlängerung bewilligt werden sollte, was passiert dann?
Ich stand vor dem Rentenbezug in Krankengeld, davor ALG1, also sozialversicherungspflichtig. Krankengeld ist nicht aufgezehrt, da DRV rückwirkend der Krankenkasse 11 Monate zurückzahlt.
Erwirbt man mit dem Bezug der vollen EM-Rente auf Zeit automatisch einen erneuten ALG1-Anspruch? In meinem Rentenbescheid steht nichts davon, dass von der DRV Beiträge an die Arbeitslosenversicherung abgeführt werden, nur an KV/PV.
Ich stand vor dem Rentenbezug in Krankengeld, davor ALG1, also sozialversicherungspflichtig. Krankengeld ist nicht aufgezehrt, da DRV rückwirkend der Krankenkasse 11 Monate zurückzahlt.
Erwirbt man mit dem Bezug der vollen EM-Rente auf Zeit automatisch einen erneuten ALG1-Anspruch? In meinem Rentenbescheid steht nichts davon, dass von der DRV Beiträge an die Arbeitslosenversicherung abgeführt werden, nur an KV/PV.
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Hallo,
während des Bezuges von voller EM-Rente werden keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge abgeführt. Ob Du noch restliche Ansprüche aus der Zeit davor hast - musst Du erfragen.
Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht meines Erachtens nur, wenn eine entsprechende Versicherung (Pflichtversicherung) besteht. Ob Du da nach dem EM-Rentenbezug reinkommst? Keine Ahnung, ich würde mal ALG 1 bei der Arbeitsagentur beantragen. Die sagen Dir dann, ob Du Anspruch hast.
Was das Krankengeld angeht: Warst Du denn ausgesteuert bzw. hast Du den Höchstanspruch ausgeschöpft? Von wann bis wann lief denn die aktuelle 3-Jahres-Frist?
LG, Fee
während des Bezuges von voller EM-Rente werden keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge abgeführt. Ob Du noch restliche Ansprüche aus der Zeit davor hast - musst Du erfragen.
Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht meines Erachtens nur, wenn eine entsprechende Versicherung (Pflichtversicherung) besteht. Ob Du da nach dem EM-Rentenbezug reinkommst? Keine Ahnung, ich würde mal ALG 1 bei der Arbeitsagentur beantragen. Die sagen Dir dann, ob Du Anspruch hast.
Was das Krankengeld angeht: Warst Du denn ausgesteuert bzw. hast Du den Höchstanspruch ausgeschöpft? Von wann bis wann lief denn die aktuelle 3-Jahres-Frist?
LG, Fee
Habe im Internet dazu folgendes gefunden:
Nach § 26 Abs 2 Nr 3 SGB III in der seit 1. Januar 2003 geltenden Fassung sind Personen in der Zeit versicherungspflichtig,
für die sie von einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, wenn sie unmittelbar vor Beginn der Leistung versicherungspflichtig waren oder eine laufende Entgeltersatzleistung nach diesem Buch bezogen haben.
Nach § 26 Abs 2 Nr 1 SGB III gilt das gleiche für Personen,
die von einem Leistungsträger ua Krankengeld beziehen, wenn sie unmittelbar vor Beginn der Leistung versicherungspflichtig waren oder eine laufende Entgeltersatzleistung nach diesem Buch bezogen haben.
Nach § 28 Abs 1 Nr 2 SGB III sind versicherungsfrei Personen, die wegen einer Minderung ihrer Leistungsfähigkeit dauernd nicht mehr verfügbar sind, …
Nach PM Nr. 23/07 Bundessozialgericht 28. August 2007, Az.: B 7/7a AL 50/06 R
Quelle: juristen-blog.de
In meinem Fall liegt vor der rückwirkend bewilligten vollen EM-Rente auf Zeit ein Krankengeldbezug von 5 Monaten und davor ALG1-Bezug (mit geringem Rest), also immer versicherungspflichtig.
Würde die EM später nicht verlängert und ich wäre dennoch nicht arbeitsfähig, würde es Krankengeld geben?
Bzw. wenn ich bis dahin arbeitsfähig oder zumindest teilarbeitsfähig würde, müsste ich ALG1 beantragen?
Verstehe ich den Juristentext so richtig?
Nach § 26 Abs 2 Nr 3 SGB III in der seit 1. Januar 2003 geltenden Fassung sind Personen in der Zeit versicherungspflichtig,
für die sie von einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, wenn sie unmittelbar vor Beginn der Leistung versicherungspflichtig waren oder eine laufende Entgeltersatzleistung nach diesem Buch bezogen haben.
Nach § 26 Abs 2 Nr 1 SGB III gilt das gleiche für Personen,
die von einem Leistungsträger ua Krankengeld beziehen, wenn sie unmittelbar vor Beginn der Leistung versicherungspflichtig waren oder eine laufende Entgeltersatzleistung nach diesem Buch bezogen haben.
Nach § 28 Abs 1 Nr 2 SGB III sind versicherungsfrei Personen, die wegen einer Minderung ihrer Leistungsfähigkeit dauernd nicht mehr verfügbar sind, …
Nach PM Nr. 23/07 Bundessozialgericht 28. August 2007, Az.: B 7/7a AL 50/06 R
Quelle: juristen-blog.de
In meinem Fall liegt vor der rückwirkend bewilligten vollen EM-Rente auf Zeit ein Krankengeldbezug von 5 Monaten und davor ALG1-Bezug (mit geringem Rest), also immer versicherungspflichtig.
Würde die EM später nicht verlängert und ich wäre dennoch nicht arbeitsfähig, würde es Krankengeld geben?
Bzw. wenn ich bis dahin arbeitsfähig oder zumindest teilarbeitsfähig würde, müsste ich ALG1 beantragen?
Verstehe ich den Juristentext so richtig?
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Hallo,
(@fee: Könnten Sie bitte meinen Text und meine Fragen lesen, bevor Sie lapidare Antworten schreiben?)
Antwort: Nein. Denn man hat hier keinen ANSPRUCH auf irgendwelche rechtlich abgesicherte Antworten, sondern es ist eine kostenfreie und freiwillige Leistung der User hier zu antworten und zu helfen.
Und ich lasse gerne nun anderen Usern den Vortritt, die dann hoffentlich qualitativ genehme Antworten (selbstverständlich incl. einer abschließenden Aufzählung aller Rechtsgrundlagen) posten
LG, Fee
(@fee: Könnten Sie bitte meinen Text und meine Fragen lesen, bevor Sie lapidare Antworten schreiben?)
Antwort: Nein. Denn man hat hier keinen ANSPRUCH auf irgendwelche rechtlich abgesicherte Antworten, sondern es ist eine kostenfreie und freiwillige Leistung der User hier zu antworten und zu helfen.
Und ich lasse gerne nun anderen Usern den Vortritt, die dann hoffentlich qualitativ genehme Antworten (selbstverständlich incl. einer abschließenden Aufzählung aller Rechtsgrundlagen) posten
LG, Fee
Hallo,
es können durch die Erwerbsminderungsrente auf Zeit Anwartschaftszeiten erworben werden, die haben aber meines Wissen nach, so steht das dann auch weiter untern in dem zitierten Merkblatt, nicht mit der Leistungsdauer des ALG-1
etwas zu tun - ich mag mich irren, aber so habe ich es gelesen.
Gruss
Czauderna
es können durch die Erwerbsminderungsrente auf Zeit Anwartschaftszeiten erworben werden, die haben aber meines Wissen nach, so steht das dann auch weiter untern in dem zitierten Merkblatt, nicht mit der Leistungsdauer des ALG-1
etwas zu tun - ich mag mich irren, aber so habe ich es gelesen.
Gruss
Czauderna
@ Machts Sinn:
Ein ganz herzliches Dankschön für den Link auf den Flyer der AA. Dort fand ich dann bestätigt, dass eine befristete volle EM-Rente einen neuen Anspruch auf ALG1 begründet.
@Fatbob:
Sie sind vermutlich sehr einsam und suchen Zeitvertreib darin, neuen Usern mit ernsthaften Fragen dumme (und falsche) Antworten zu posten.
Ein ganz herzliches Dankschön für den Link auf den Flyer der AA. Dort fand ich dann bestätigt, dass eine befristete volle EM-Rente einen neuen Anspruch auf ALG1 begründet.
@Fatbob:
Sie sind vermutlich sehr einsam und suchen Zeitvertreib darin, neuen Usern mit ernsthaften Fragen dumme (und falsche) Antworten zu posten.