Ich bin seit Juni vergangenen Jahres wegen Burnout krankgeschrieben.
Seit Februar versuche ich, meinen AG zur Unterzeichnung einer Wiedereingliederungsvereinbarung zu bringen. Leider wurde dieses vom AG abgelehnt - meine Arzt hatte daruafhin eine zweite, geänderte Wiedereingliederung vorgelegt - wieder abgelehnt. Wie kann es jetzt weitergehn? Sofort 8 Stunden täglich verkrafte ich noch nicht, irgendwann sind die 72 Wochen KGZ auch vorbei.
Mein Arbeitsplatz im Unternehmen existiert in der Form auch nicht mehr, beim letzten Gespräch wurde mir zu verstehen gegeben, dass ich auch mit einer Änderungskündigung rechnen müsse, da mein Arbeitsplatz in der Zentrale in einem anderen Bundesland noch vorhanden sei.
Kann ich jetzt überhaupt eine Änderungskündigung bekommen?
AG lehnt Wiedereingliederungsvereinbarung ab
Moderator: Czauderna
Hallo,
ich sag es mal ganz brutal - wenn der Arbeitgeber dich loswerden will, dann wird er dir keine Gelegenheit zur Wiedereingliederung geben und verpflichten kann man ihn schon gleich gar nicht dazu.
Die Praxis sieht allerdings so aus, dass Arbeitgeber Wiedereingliederungsmassnahmen grundsätzlich positiv gegenüberstehen, hängt aber auch von der Grösse der Firma ab - je grösser die Firma, je positiver auch die Möglichkjeiten der Wiedereingliederung.
Das, was Machts Sinn ansprach macht nur denselben, wenn es in dem Unternehmen tatsächlich eine Selbstverpflichtung im Rahmen des BEM. gibt,
was allerdings noch sehr selten ist in Deutschland. Wie gesagt, zwingen kann man den Arbeitgeber nicht, leider.
Dazu vielleicht noch passend - die SPD will künftig die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auf 12 Wochen erweitern für die Arbeitgeber, die eben kein BEM. betreiben - das hilft zwar dir und uns auch, momentan nicht weiter,
passt aber als Info zum Thema.
Gruss
Czauderna
ich sag es mal ganz brutal - wenn der Arbeitgeber dich loswerden will, dann wird er dir keine Gelegenheit zur Wiedereingliederung geben und verpflichten kann man ihn schon gleich gar nicht dazu.
Die Praxis sieht allerdings so aus, dass Arbeitgeber Wiedereingliederungsmassnahmen grundsätzlich positiv gegenüberstehen, hängt aber auch von der Grösse der Firma ab - je grösser die Firma, je positiver auch die Möglichkjeiten der Wiedereingliederung.
Das, was Machts Sinn ansprach macht nur denselben, wenn es in dem Unternehmen tatsächlich eine Selbstverpflichtung im Rahmen des BEM. gibt,
was allerdings noch sehr selten ist in Deutschland. Wie gesagt, zwingen kann man den Arbeitgeber nicht, leider.
Dazu vielleicht noch passend - die SPD will künftig die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auf 12 Wochen erweitern für die Arbeitgeber, die eben kein BEM. betreiben - das hilft zwar dir und uns auch, momentan nicht weiter,
passt aber als Info zum Thema.
Gruss
Czauderna
Re: AG lehnt Wiedereingliederungsvereinbarung ab
@Sandini: Och, das ist eine beliebte Aussage von der Arbeitgeberseite. Ob der Arbeitsplatz am anderen Ort tatsächlich dem bisherigen und den arbeitsvertraglich festgehaltenen Beschreibungen enspricht? Nur dann kann der AG nämlich die Tätigkeit am anderen Ort durch das Angebot eines Änderungsvertrags oder durch die Änderungskündigung erzwingen. Und weil es eineindeutig sein muss bei einer Änderungskündigung sind sie am schwersten und am seltensten. I.d.R. drehen beiden Seiten bei und man einigt sich auf eine Aufhebung. Ich habe schon AG wie Pferde vor der Apotheke ... sehen, wenn der Beschäftigte der Versetzung zugestimmt hat und dann plötzlich wieder krank wurde. Da freut sich natürlich die andere Niederlassung gar nicht...Sandini hat geschrieben:Mein Arbeitsplatz im Unternehmen existiert in der Form auch nicht mehr, beim letzten Gespräch wurde mir zu verstehen gegeben, dass ich auch mit einer Änderungskündigung rechnen müsse, da mein Arbeitsplatz in der Zentrale in einem anderen Bundesland noch vorhanden sei.
Kann ich jetzt überhaupt eine Änderungskündigung bekommen?
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