Ablehnung Krankengeld Zahlung
Moderator: Czauderna
Ablehnung Krankengeld Zahlung
Hallo Guten Tag
Vielleicht kann mir Jemand helfen?
Habe Folgendes Problem
Bin seit 14.11.2o14 Krankgeschieben .
Mit schweren Depressionen ,Angstzuständen und einige da durch körperliche Beschwerden
Der Arzt schrieb auf den Auszahlungsschein immer Krank bis auf weiteres.
Nun war ich von Januar bis April so schlecht drauf dass ich es einfach nicht geschafft habe zum Arzt zu kommen.
Krankenkasse verweigert nun von Januar bis April Krankengelt und teilte mit am 7.5 2016 dass ich ausgesteuert bin und zur Arge soll rechnet aber nun dass nicht gezahlte Krankengeld in die Leistungszeit rein. Arzt hat Attest geschrieben auf Grund der Erkrankung war meiner Patientin Arzt auf zu suchen nicht möglich.
Bin seit 1979 bei der Krankenkasse nie so erkrankt und nun bekomme für 4 Monate einfach kein Geld
Kann ich irgendwas machen?
lg anja
Vielleicht kann mir Jemand helfen?
Habe Folgendes Problem
Bin seit 14.11.2o14 Krankgeschieben .
Mit schweren Depressionen ,Angstzuständen und einige da durch körperliche Beschwerden
Der Arzt schrieb auf den Auszahlungsschein immer Krank bis auf weiteres.
Nun war ich von Januar bis April so schlecht drauf dass ich es einfach nicht geschafft habe zum Arzt zu kommen.
Krankenkasse verweigert nun von Januar bis April Krankengelt und teilte mit am 7.5 2016 dass ich ausgesteuert bin und zur Arge soll rechnet aber nun dass nicht gezahlte Krankengeld in die Leistungszeit rein. Arzt hat Attest geschrieben auf Grund der Erkrankung war meiner Patientin Arzt auf zu suchen nicht möglich.
Bin seit 1979 bei der Krankenkasse nie so erkrankt und nun bekomme für 4 Monate einfach kein Geld
Kann ich irgendwas machen?
lg anja
Hallo,
auf den ersten Blick sehe ich dass die Kasse richtig gehandelt und entschieden hat. Dass jemand mal eine oder vielleicht auch zwei Wochen keinen Arzt aufsuchen kann, dass kann schon mal vorkommen und das habe ich auch in der Praxis schon erlebt, aber das man vier Monate keinen Arztkontakt herstellen kann, z.B. auch durch Hausbesuch, dass ist schon sehr, sehr verwunderlich. Auch wenn ich lese, dass offenbar schon seit 2014 Krankengeld gezahlt wurde und nun vier Monate kein Auszahlschein eingereicht wurde und dann der behandelnde Arzt in einem Attest bestätigt, dass die Kontaktaufnahme mit ihm aus medizinischen Gründen nicht möglich war - das passt alles nicht zusammen. Auch die Krankenkasse hätte selbst schon längst aktiv werden müssen. Was meinen die anderen Experten - ist hier noch etwas zu retten ?
Gruss
Czauderna
auf den ersten Blick sehe ich dass die Kasse richtig gehandelt und entschieden hat. Dass jemand mal eine oder vielleicht auch zwei Wochen keinen Arzt aufsuchen kann, dass kann schon mal vorkommen und das habe ich auch in der Praxis schon erlebt, aber das man vier Monate keinen Arztkontakt herstellen kann, z.B. auch durch Hausbesuch, dass ist schon sehr, sehr verwunderlich. Auch wenn ich lese, dass offenbar schon seit 2014 Krankengeld gezahlt wurde und nun vier Monate kein Auszahlschein eingereicht wurde und dann der behandelnde Arzt in einem Attest bestätigt, dass die Kontaktaufnahme mit ihm aus medizinischen Gründen nicht möglich war - das passt alles nicht zusammen. Auch die Krankenkasse hätte selbst schon längst aktiv werden müssen. Was meinen die anderen Experten - ist hier noch etwas zu retten ?
Gruss
Czauderna
Hallo
Danke für deine Antwort Czauderna
Ja ich hätte auch nicht gedacht dass Depressionen schwere Episode
es auslösen dass ich mich so verkrieche nur Bett liegen es kaum in die Küche schaff
Und je ich mich unter Druck gesetzt habe morgen aber zum Arzt je weniger wollten mich meine Beine tragen
Kommt noch hinzu dass ich regelrechte Panik Attacken habe vor Krankenhaus
Ich dachte ja auch mit Krankmeldung bis auf weiteres dass die Krankenkasse ja weiß dass ich Krank bin
lg anja
Danke für deine Antwort Czauderna
Ja ich hätte auch nicht gedacht dass Depressionen schwere Episode
es auslösen dass ich mich so verkrieche nur Bett liegen es kaum in die Küche schaff
Und je ich mich unter Druck gesetzt habe morgen aber zum Arzt je weniger wollten mich meine Beine tragen
Kommt noch hinzu dass ich regelrechte Panik Attacken habe vor Krankenhaus
Ich dachte ja auch mit Krankmeldung bis auf weiteres dass die Krankenkasse ja weiß dass ich Krank bin
lg anja
und deinen Arzt anrufen war auch nicht möglich?
dein Arzt hat meiner Meinung nach auch "gepennt". wenn ein Patient so krank ist und nicht in der Praxis auftaucht, dann würde meiner sich von selbst melden. wie kann ein Arzt, der einen 4 Monate nicht gesehen hat, so ein Attest ausstellen? ich glaube hier stimmt irgendwas nicht.
ich finde die Krankenkasse handelt korrekt in diesem Fall.
dein Arzt hat meiner Meinung nach auch "gepennt". wenn ein Patient so krank ist und nicht in der Praxis auftaucht, dann würde meiner sich von selbst melden. wie kann ein Arzt, der einen 4 Monate nicht gesehen hat, so ein Attest ausstellen? ich glaube hier stimmt irgendwas nicht.
ich finde die Krankenkasse handelt korrekt in diesem Fall.
Hallo
Ja ist alles Blöd gelaufen
Klar hätte ich den Arzt anrufen müssen aber ich hatte ja meine Tabletten und ich wußte auch nicht dass er Hausbesuche macht
Ich sagte ja ich hab mich irgendwie verkrochen
Ich kann ja nicht erklären warum dass so ist mein Partner mußte alles machen Einkauf Wäsche kochen. Mein Arzt wußte dass man so Löcher fallen kann nur er dachte ich bin bei Psychologin in Behandlung wo ich ja auch war die hat mir Schlaftabletten aufgeschrieben und dann sollte ich auf Ihre Nachfolgerin warten und hier in Hamburg muss man teilweise wochenlang Psychologin Termin warten viele haben auch Aufnahme Stop .
Danke für eure Antworten
lg anja
Ja ist alles Blöd gelaufen
Klar hätte ich den Arzt anrufen müssen aber ich hatte ja meine Tabletten und ich wußte auch nicht dass er Hausbesuche macht
Ich sagte ja ich hab mich irgendwie verkrochen
Ich kann ja nicht erklären warum dass so ist mein Partner mußte alles machen Einkauf Wäsche kochen. Mein Arzt wußte dass man so Löcher fallen kann nur er dachte ich bin bei Psychologin in Behandlung wo ich ja auch war die hat mir Schlaftabletten aufgeschrieben und dann sollte ich auf Ihre Nachfolgerin warten und hier in Hamburg muss man teilweise wochenlang Psychologin Termin warten viele haben auch Aufnahme Stop .
Danke für eure Antworten
lg anja
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Hallo Devil1211,
ganz einfach ist das hier nicht - insbesondere hat hier keiner was "schwarz auf weiß"
und wohl nicht allein mir fehlt der Glaube daran, was du hier zum Besten gibst. Aber
wenn es so wäre, sind die bisherigen Antworten nicht wirklich hilfreich ...
Also ein Vorschlag: stelle mal den Bescheid der Krankenkasse hier ein -
dann sehen wir weiter.
Schönen Gruß!
Anton Butz
ganz einfach ist das hier nicht - insbesondere hat hier keiner was "schwarz auf weiß"
und wohl nicht allein mir fehlt der Glaube daran, was du hier zum Besten gibst. Aber
wenn es so wäre, sind die bisherigen Antworten nicht wirklich hilfreich ...
Also ein Vorschlag: stelle mal den Bescheid der Krankenkasse hier ein -
dann sehen wir weiter.
Schönen Gruß!
Anton Butz
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Was ist damit?
http://www.aok-business.de/fachthemen/p ... d/5044925/
.
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... n&nr=125632. Eine einzige ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit kann einen Anspruch
auf Krankengeld für mehrere Zeitabschnitte begründen und weitere Meldungen der
Arbeitsunfähigkeit erübrigen.
http://www.aok-business.de/fachthemen/p ... d/5044925/
.
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Wieso "fürchten", Czauderna?
Hier noch ´n Zitat mit Fundstellen-Angabe:
.
Hier noch ´n Zitat mit Fundstellen-Angabe:
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/Display ... 9286A92FA}Bewilligung von Krankengeld als Dauerverwaltungsakt - Unzulässigkeit einer
befristeten Gewährung - Zur Änderung des § 46 SGB V durch das GKV-VSG
.
Hallo Ihr Lieben,
Vielen Dank für eure Mühe.
Nein ich bin kein Fake
Einscannen kann ich leider nichts habe keinen Scanner.
War gestern beim Arzt die Arge hat bei ihm Diagnose angefordert und er meinte ich bin Arbeitsunfähig und dass wird der Mediz.Dienst der Arge auch nicht anders sehen somit werde ich wohl in Hartz4 rutschen nach 37 Berufsjahren( Bin echt Verzweifelt)
Nun muss ich sehn wo ich Geld herbekomme
Die Arge hat ja jetzt erst Arzt angeschrieben und morgen ist der Erste
Verstehe dass alles nicht mehr KK verweigert Zahlung aber rechnet die 4 Monate voll in die Krankenwochen rein
lg Anja
Vielen Dank für eure Mühe.
Nein ich bin kein Fake
Einscannen kann ich leider nichts habe keinen Scanner.
War gestern beim Arzt die Arge hat bei ihm Diagnose angefordert und er meinte ich bin Arbeitsunfähig und dass wird der Mediz.Dienst der Arge auch nicht anders sehen somit werde ich wohl in Hartz4 rutschen nach 37 Berufsjahren( Bin echt Verzweifelt)
Nun muss ich sehn wo ich Geld herbekomme
Die Arge hat ja jetzt erst Arzt angeschrieben und morgen ist der Erste
Verstehe dass alles nicht mehr KK verweigert Zahlung aber rechnet die 4 Monate voll in die Krankenwochen rein
lg Anja
Hallo Anton,
ja sicher weiß ich, dass du der Auffassung bist, dass es genügt wenn ein Arzt die AU. auf Dauer bescheinigt, dass dann auch der Krankengeldanspruch gesichert ist, und zwar solange, bis die Kasse diesen Anspruch per Verwaltungsakt beendet, und das auch nur für die Zukunft -
also in diesem Falle, die Kasse deiner Auffassung nach die vier Monate Krankengeld zahlen müsste, auch ohne Berücksichtigung der Tatsache, dass in diesen vier Monaten kein Arzt-Patientenkontakt bestand.
Aber, das meinte ich nicht mit meiner Befürchtung - ich meinte, dass
die Ratsuchende hier keine "handfesten" Unterlagen einstellen kann, die und und ihr dann letztendlich weiterhelfen könnten.
Was allerdings interessant ist, und da bin ich wahrscheinlich sogar bei dir ist der Umstand, dass die Kasse diese vier Monate als Krankengeldanspruchszeitraum berücksichtigt. Bisher war es meines Wissens nach so, dass Zeiten, die nicht mit Krankengeldbelegt waren, weil die AU. zu spät gemeldet wurden oder das Krankengeld versagt wurde wegen fehlender Mitwirkungspflicht (z.B. § 51 SGB V) nicht bei der Berechnung des Leistungsendes berücksichtigt wurden - dazu gibt es offenbar eine neue Rechtsprechung, das dem nicht mehr so ist.
Daraus folgere ich, dass die Kasse zwar die AU. als solches anerkennt, aber das Krankengeld wegen fehlender AU-Meldungen verweigert.
Fazit : Ausschlaggebend ist meiner Meinung nach der letzte Auszahlschein für den es Krankengeld gab - enthielt der bei AU bis ein Datum, dann sehe ich schwarz für die Ratsuchende - stand da aber kein Datum oder z.B. " bis auf weiteres" - dann käme deine Auffassung wieder ins Spiel, aber damit wären wir wieder bei der Frage, würden das die Richter auch so sehen, wenn der Rechtsweg beschritten würde.
Gruss
Czauderna
ja sicher weiß ich, dass du der Auffassung bist, dass es genügt wenn ein Arzt die AU. auf Dauer bescheinigt, dass dann auch der Krankengeldanspruch gesichert ist, und zwar solange, bis die Kasse diesen Anspruch per Verwaltungsakt beendet, und das auch nur für die Zukunft -
also in diesem Falle, die Kasse deiner Auffassung nach die vier Monate Krankengeld zahlen müsste, auch ohne Berücksichtigung der Tatsache, dass in diesen vier Monaten kein Arzt-Patientenkontakt bestand.
Aber, das meinte ich nicht mit meiner Befürchtung - ich meinte, dass
die Ratsuchende hier keine "handfesten" Unterlagen einstellen kann, die und und ihr dann letztendlich weiterhelfen könnten.
Was allerdings interessant ist, und da bin ich wahrscheinlich sogar bei dir ist der Umstand, dass die Kasse diese vier Monate als Krankengeldanspruchszeitraum berücksichtigt. Bisher war es meines Wissens nach so, dass Zeiten, die nicht mit Krankengeldbelegt waren, weil die AU. zu spät gemeldet wurden oder das Krankengeld versagt wurde wegen fehlender Mitwirkungspflicht (z.B. § 51 SGB V) nicht bei der Berechnung des Leistungsendes berücksichtigt wurden - dazu gibt es offenbar eine neue Rechtsprechung, das dem nicht mehr so ist.
Daraus folgere ich, dass die Kasse zwar die AU. als solches anerkennt, aber das Krankengeld wegen fehlender AU-Meldungen verweigert.
Fazit : Ausschlaggebend ist meiner Meinung nach der letzte Auszahlschein für den es Krankengeld gab - enthielt der bei AU bis ein Datum, dann sehe ich schwarz für die Ratsuchende - stand da aber kein Datum oder z.B. " bis auf weiteres" - dann käme deine Auffassung wieder ins Spiel, aber damit wären wir wieder bei der Frage, würden das die Richter auch so sehen, wenn der Rechtsweg beschritten würde.
Gruss
Czauderna
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- Registriert: 16.09.2010, 15:43
Hallo Anja,
da könnte einiges drin sein, aber alleine schaffst du das wohl kaum,
selbst professionelle Hilfe allenfalls, wenn sie ungewöhnlich engagiert ist
und zweigleisig fährt - sowohl Krankengeld wie auch Alg II.
Außer den bereits angesprochenen "Eckpunkten" hier noch zwei Anmerkungen
zu "ersten Blick":
a. http://dejure.org/gesetze/SGB_X/28.html
b. kann es sein, dass du bei AU wegen schwerer Depression ab 14.11.2014
zuvor nie auch nur einen Tag wegen der Krankheit arbeitsunfähig warst?
Schönen Gruß
Anton Butz
da könnte einiges drin sein, aber alleine schaffst du das wohl kaum,
selbst professionelle Hilfe allenfalls, wenn sie ungewöhnlich engagiert ist
und zweigleisig fährt - sowohl Krankengeld wie auch Alg II.
Außer den bereits angesprochenen "Eckpunkten" hier noch zwei Anmerkungen
zu "ersten Blick":
a. http://dejure.org/gesetze/SGB_X/28.html
b. kann es sein, dass du bei AU wegen schwerer Depression ab 14.11.2014
zuvor nie auch nur einen Tag wegen der Krankheit arbeitsunfähig warst?
Schönen Gruß
Anton Butz
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Hallo Anton und Czauderna
Ich habe schon geschaut vielleicht kann mir die Öffentliche Rechtsauskunft ja helfen????????Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten stehe ja seit Januar ohne Geld da
Ich habe mit diesen ganzen § einfach keinen Durchblick
Nein ich war niemals auf Depression krank und habe auch vorher nie Krankengeld bezogen
Meine Nerven liegen nun richtig blank
lg anja
Ich habe schon geschaut vielleicht kann mir die Öffentliche Rechtsauskunft ja helfen????????Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten stehe ja seit Januar ohne Geld da
Ich habe mit diesen ganzen § einfach keinen Durchblick
Nein ich war niemals auf Depression krank und habe auch vorher nie Krankengeld bezogen
Meine Nerven liegen nun richtig blank
lg anja