Ablehnung Krankengeld, nachdem MDK die AU bestätigt hat

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Moderator: Czauderna

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krissy
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Ablehnung Krankengeld, nachdem MDK die AU bestätigt hat

Beitrag von krissy » 20.06.2013, 11:29

Kann mir hier jemand helfen? Zum Ende der Probezeit erhielt ich plötzlich die Kündigung zum 14.05.2013, obwohl mir der Arbeitgeber immer wieder signalisiert hat, dass er zufrieden ist und ich langfristig bleiben kann. Die Kündigung hat mich so aus den Latschen gehauen, dass ich nicht mehr in der Lage war die einfachsten Dinge zu tun, ich saß nur zu Hause (musste eine Unmenge von Überstunden abbummen), unfähig zu irgendeiner Handlung. Nach 2 Wochen hat mich eine Freundin schließlich zur Ärztin gejagt, das war am 14. Mai 2013. Ich wurde ab sofort krank geschrieben (Depression). Umgehend ging der Telefonterror (sorry für diesen Ausdruck, aber so hab ich es empfunden) durch die Krankenkasse los. Nach 3 Anrufen erhielt ich am 29.05 2013 eine Vorladung zum MDK für den 02.06.2013. Ebenfalls am 29.05.2013 erhielt ich ein Schreiben der Krankenkasse, dass für Beginn und Höhe des Krankengeldes noch die Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers abgewartet werden muss. Es lag ein Auszahlungsschein bei und die Erklärung, dass ich diesen ab 14. Juni 2013 vom Arzt ausfüllen lassen soll. Beim MDK war ich dann, aber nur weil mich meine Freundin regelrecht dorthin geschliffen hat, ich war voller Panik, was jetzt passieren wird und danach ging es mir noch dreckiger als zu Anfang meiner Krankheit.
Heute erhielt ich nun ein Schreiben mit etwa folgendem Inhalt:
1. kein Krankengeldanspruch mit Verweis auf §46 Satz 1 Nr. 2 SGB V, da mein Beschäftigungsverhältnis am 14.05.13 geendet hat und die Ärztin am diesem Tag mich AU geschrieben hat
2. Die Krankenkasse zieht meine Arbeitsunfähigkeit nicht in Zweifel (super, wenigstens hab ich es jetzt auch noch von der Krankenkasse schriftlich, dass ich krank bin)
Meine Freundin hat schon etwas recherchiert: gilt hier die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG); (AZ: B1 KR 19/11 R) vom 10.05.2012? Und wenn ja, wieso schicken die erst den Auszahlungsschein und nachdem das MDK die Krankheit bestätigt, habe ich plötzlich "aus versicherungsrechtlichen Gründen" sowieso keinen Anspruch. Und wieso schreiben sie, dass ich den Auszahlungsschein ab 14.06.2013 ausfüllen lassen soll, aber ich bin doch ab 14.05.2013 krank??? Die Frage beschäftigt mich am meisten, weil am Ende kriege ich vom 14.05. - 14.06.2013 kein Geld, weil der Auszahlungsschein nicht vorlag. Ich bin total verwirrt und völlig fertig, bin allein mit meinem Sohn und wir brauchen das Geld dringend.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 20.06.2013, 11:40

Hallo,
dieses Urteil trifft hier genau auf dich zu, d.h. du hast Krankengeldanspruch.
Widerspruch (schriftlich) einlegen und auf dieses Urteil verweisen und sofortige Überweisung des Krankengeldes fordern. Unbedingt darauf achten, dass die Arbeitsunfähigkeit überlappend, also ohne zeitliche Zwischenräume vom Arzt auf dem Auszahlschein bestätigt wird.
Gruss
Czauderna

Poet
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Re: Ablehnung Krankengeld, nachdem MDK die AU bestätigt hat

Beitrag von Poet » 20.06.2013, 19:47

krissy hat geschrieben: Kann mir hier jemand helfen? Zum Ende der Probezeit erhielt ich plötzlich die Kündigung zum 14.05.2013, obwohl mir der Arbeitgeber immer wieder signalisiert hat, dass er zufrieden ist und ich langfristig bleiben kann.

Wenn dem so tatsächlich so war, dann sei nicht zu böse. Dieser Arbeitgeber ist dann nicht der richtige Arbeitgeber für Dich.

Und wieso schreiben sie, dass ich den Auszahlungsschein ab 14.06.2013 ausfüllen lassen soll, aber ich bin doch ab 14.05.2013 krank??? Die Frage beschäftigt mich am meisten, weil am Ende kriege ich vom 14.05. - 14.06.2013 kein Geld, weil der Auszahlungsschein nicht vorlag. Ich bin total verwirrt und völlig fertig, bin allein mit meinem Sohn und wir brauchen das Geld dringend.

Krissy, die dachten erst dass der MdK die Arbeitsunfähigkeit nicht bestätigt, hat er aber. Also gehen sie jetzt auf die vermeintliche Lücke, die es aber nicht gibt. Unbedingt Widerspruch mit allen Unterlagen einlegen, eine Ausfertigung zur Sachbearbeiterin, eine gleich an die Widerspruchsstelle der Kasse damit Druck in die Sache kommt.

Viel Erfolg!

Poet

krissy
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Beitrag von krissy » 21.06.2013, 12:40

Vielen Dank erstmal für die Antworten. Das hilft mir etwas ruhiger zu schlafen. Ich habe den Widerspruch gleich fertig gemacht.
Aber jetzt bin ich immer noch konfus wegen des Auszahlscheins. Ich kenne sowas nicht, war ja noch nie krank und wenn doch bin ich trotzdem arbeiten gegangen.
Welche rechtliche Bedeutung hat das Datum auf dem Schein, wenn seit 14.05.13 die AU durchgehend bestätigt wurde (auf der gelben Krankschreibung die man auch bei der Krankenkasse abgibt)? Also ich war das letzte Mal am 11.06.13 bei der Ärztin und wurde krank geschrieben bis 25.06.13. Wenn ich jetzt also am 25.06.13 wieder hingehe, muss sie auf den Auszahlschein schreiben 14.06.13 oder 14.05.13 oder den Tag wo ich dort bin (25.06.13)???

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 21.06.2013, 13:12

Hallo
extrem wichtig ist, dass du spätestens am 25.6. überhaupt zum Arzt gehst und dann die AU. weiter bestätigt wird, ob auf dem Auszahlschein oder, weil dieser noch fehlt, auf einer FOlge-Arbeitsunfähiugkeitsbescheinigung.
Gruss
Czauderna

Poet
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Beitrag von Poet » 21.06.2013, 13:31

...und Du bekommst KRG immer bis zum Tag wo Du beim Arzt vorstellig warst.

krissy
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Beitrag von krissy » 21.06.2013, 13:59

Vielen Dank für Eure die Antworten!!! Wahnsinn auf was man als Kranker alles achten muss...

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