Ab wann wieder Krankengeldanspruch bei neuem Arbeitgeber nach Aussteuerung + ALG1-Bezug

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Moderator: Czauderna

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Tina Weiß
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Ab wann wieder Krankengeldanspruch bei neuem Arbeitgeber nach Aussteuerung + ALG1-Bezug

Beitrag von Tina Weiß » 10.04.2022, 14:14

Liebe Forums-Mitglieder/innen,

da mir meine seit 01.01.2022 neue Krankenkasse meine Frage auch in einem längeren Telefonat nicht beantworten konnte, bitte ich euch um Hilfe:
Ich wurde zum 07.07.2021 von der KK ausgesteuert und erhielt seit dem 08.07.2021 ALG1, weil ich mich "dem Arbeitsmarkt im Rahmen meiner Möglichkeiten" mehr als 15 Std./Woche zur Verfügung stellte. Zum 31.01.2021 wechselte ich meine KK und werde nach Ostern eine auf 1 Jahr befristete Vollzeitstelle antreten. Wie lange muß ich arbeiten, um einen neuen Anspruch auf Krankengeld zu haben, wenn ich mir z.B. den Fuß breche und operiert werden muß, was nichts mit meiner vorherigen Krankheit (psychisch) zu tun hat? Ich hoffe natürlich nicht, daß so etwas passiert, aber sonst müßte ich ja krank zur Arbeit gehen.
Die KK konnte mir jedenfalls nicht weiterhelfen und meinte, daß ich sonst halt wieder ALG1 bekomme, was ich nicht verstehe...

Liebe Grüße,

Tina
Zuletzt geändert von Tina Weiß am 11.04.2022, 07:22, insgesamt 1-mal geändert.

Czauderna
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Re: Ab wann wieder Krankengeldanspruch bei neuem Arbeitgeber nach Aussteuerung + ALG1-Bezug

Beitrag von Czauderna » 10.04.2022, 15:20

Tina Weiß hat geschrieben:
10.04.2022, 14:14
Liebe Forums-Mitglieder/innen,

da mir meine seit 01.01.2022 neue Krankenkasse meine Frage auch in einem längeren Telefonat nicht beantworten konnte, bitte ich euch um Hilfe:
Ich wurde zum 07.07.2021 von der KK ausgesteuert und erhielt seit dem 08.07.2021 ALG1, weil ich mich "dem Arbeitsmarkt im Rahmen meiner Möglichkeiten mehr als 15 Std./Woche zur Verfügung stellte. Zum 31.01.2021 wechselte ich meine KK und werde nach Ostern eine auf 1 Jahr befristete Vollzeitstelle antreten. Wie lange muß ich arbeiten, um einen neuen Anspruch auf Krankengeld zu haben, wenn ich mir z.B. den Fuß breche und operiert werden muß, was nichts mit meiner vorherigen Krankheit (psychisch) zu tun hat? Ich hoffe natürlich nicht, daß so etwas passiert, aber sonst müßte ich ja krank zur Arbeit gehen.
Die KK konnte mir jedenfalls nicht weiterhelfen und meinte, daß ich sonst halt wieder ALG1 bekomme, was ich nicht verstehe...

Liebe Grüße,

Tina
Hallo,
also, seit dem 01.02.2022 neue Krankenkasse und nach Ostern neue Beschäftigung, bei der Krankenversicherungspflicht besteht. So wie geschildert, besteht ab der Aufnahme der Tätigkeit grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld.
Während der ersten 28 Tage dieser Beschäftigung muss der Arbeitgeber bei einer Arbeitsunfähigkeit keine Entgeltfortzahlung leisten, sondern die Krankenkasse muss Krankengeld zahlen, danach der Arbeitgeber bis sechs Wochen Arbeitsentgelt, dann wieder die Krankenkasse Krankengeld.
Gruss
Czauderna

Tina Weiß
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Re: Ab wann wieder Krankengeldanspruch bei neuem Arbeitgeber nach Aussteuerung + ALG1-Bezug

Beitrag von Tina Weiß » 11.04.2022, 07:38

Hallo Czauderna,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort!
Es geht aber nicht speziell um die ersten 4 Wochen sondern generell darum, ob man z.B. erst wieder 6 Monate arbeiten muß, um einen Anspruch auf Krankengeld zu haben: anders als beim Arbeitslosengeld gibt's hier ja meines Wissens keine Karenzzeit, oder?
Die Mitarbeiterin der KK meinte im Telefonat, daß bei einer länger andauernden AU erst geprüft werden muß, ob diese in Zusammenhang mit der Krankheit steht, wegen der ich ausgesteuert wurde, doch was hat denn z.B. ein unfallbedingter Beinbruch mit der vorherigen psychischen Erkrankung zu tun? Die KK-Mitarbeiterin hat mich total verunsichert, aber wenn ich es logisch betrachte, dann müßte ich ja in diesem speziellen Fall auf jeden Fall Krankengeld erhalten. Ich hoffe natürlich nicht, daß dieser Fall eintritt, sondern ich möchte endlich wieder eine längere Zeit gesund bleiben!

Czauderna
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Re: Ab wann wieder Krankengeldanspruch bei neuem Arbeitgeber nach Aussteuerung + ALG1-Bezug

Beitrag von Czauderna » 11.04.2022, 10:06

Tina Weiß hat geschrieben:
11.04.2022, 07:38
Hallo Czauderna,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort!
Es geht aber nicht speziell um die ersten 4 Wochen sondern generell darum, ob man z.B. erst wieder 6 Monate arbeiten muß, um einen Anspruch auf Krankengeld zu haben: anders als beim Arbeitslosengeld gibt's hier ja meines Wissens keine Karenzzeit, oder?
Die Mitarbeiterin der KK meinte im Telefonat, daß bei einer länger andauernden AU erst geprüft werden muß, ob diese in Zusammenhang mit der Krankheit steht, wegen der ich ausgesteuert wurde, doch was hat denn z.B. ein unfallbedingter Beinbruch mit der vorherigen psychischen Erkrankung zu tun? Die KK-Mitarbeiterin hat mich total verunsichert, aber wenn ich es logisch betrachte, dann müßte ich ja in diesem speziellen Fall auf jeden Fall Krankengeld erhalten. Ich hoffe natürlich nicht, daß dieser Fall eintritt, sondern ich möchte endlich wieder eine längere Zeit gesund bleiben!
Hallo,
wie ich schon schrieb, Anspruch auf Krankengeld besteht sofort. Du hattest ja mit der Frage auf Neuerkrankungen abgezielt.
Das mit den sechs Monaten beträfe nur, wenn eine Arbeitsunfähigkeit wegen der Erkrankung (oder im Zusammenhang mit dieser) eintreten würde, wegen der das Leistungsende eingetreten ist, dann kämen diese sechs Monate ins Spiel.
Insofern war die Auskunft der Kasse schon richtig. Bei einem "Beinbruch", der hoffentlich nicht eintritt, gibt es mit dem Krankengeld keine Probleme.
Gruss
Czauderna

Tina Weiß
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Re: Ab wann wieder Krankengeldanspruch bei neuem Arbeitgeber nach Aussteuerung + ALG1-Bezug

Beitrag von Tina Weiß » 11.04.2022, 10:18

Ja super, recht herzlichen Dank nochmal!

Nicogrumo62
Beiträge: 11
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Re: Ab wann wieder Krankengeldanspruch bei neuem Arbeitgeber nach Aussteuerung + ALG1-Bezug

Beitrag von Nicogrumo62 » 11.04.2022, 12:06

Hallo zusammen, ich heise Nico, und ich wollte was fragen ob mich jemand helfen kann.

Ich wurde am 15.12.2018 erstmals eine Woche Krankgeschrieben wegen Rückenprobleme, dann habe ich weiter gearbeitet bis am 07.03.2019 weil Ich hatte die gleichen Rückenprobleme mit stärkeren Schmerzen, und war ich dan seit den 07.03.2019 bis 24.08.2020 krankgeschrieben und habe ich 78 Wochen lang Krankengeld bekommen, danach würde ich vom K.K. ausgesteuert, und ab den 25.08.2020 habe ich mich arbeitslos 1 angemeldet. da ich fast 60 Jahre alt bin habe ich anschprüch auf 18 Monaten ALG bekommen,
meine frage ist: inzwischen sind meine rücken schmerzen immer noch stärker geworden, das ich das erstmal wegen dieses Krankheit am

15.12.2018 krank geschrieben war, kann ich jetzt wieder krankengeld vom K.K. für 78 Wochen bekommen , wenn ich mich für die selber Krankheit krank schreiben lassen? weil ich glaube so wie ich vestanden habe, dass der blockfrist für die selber krankheit hat am 15.12.2021 beendet, und dass ich auch wenn Arbeitslos gemeldet bin kann ich , sobald ich wieder mehr wie 6 wochen krank geschrieben bin , wieder krankengeld bekommen? und wenn Ja, was passiert nach diesen 78 wochen, bekommen ich wieder ALG 1 ?

vielen dank

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