4 Wochen ohne Geld?
Moderator: Czauderna
4 Wochen ohne Geld?
Hallo und Moin Moin
Ich hab da folgendes Problem welches mich momentan extremst stresst und schlaflose Nächte bereitet.
Ich bekomme momentan alle 14 Tage Krankengeld von der GKV (Rückwirkend natürlich auf Vorlage der AU).
Nun folgendes Szenario (Fiction):
Ich würde am 1. Februar wieder voll anfangen zu arbeiten.
Dann endet am 1 Febr auch die Zahlung der GKV.
Demnach würde ich 4 Wochen lang kein Geld bekommen, da der Arbeitgeber ja auch nur rückwirkend das Gehalt vom Vormonat zahlt.
Da ich aber im Januar AU bin und aus der LFZ raus, würde ich also im Monat Februar leer ausgehen?
Das nächste Gehalt, würde ich dann erst wieder im März bekommen?
Ich war gestern bei meiner KV und habe dort nachgebohrt.
Die gute Frau war etwas verunsichert und hat erstmal telefoniert.
Danach hat sie dieses verneint und hat mir gesagt alles gut, ich bekomme ja eine Endbescheinigung.
Ich hoffe Ihr könnt mit meinem Anliegen etwas anfangen.
Danke im voraus!
Ich hab da folgendes Problem welches mich momentan extremst stresst und schlaflose Nächte bereitet.
Ich bekomme momentan alle 14 Tage Krankengeld von der GKV (Rückwirkend natürlich auf Vorlage der AU).
Nun folgendes Szenario (Fiction):
Ich würde am 1. Februar wieder voll anfangen zu arbeiten.
Dann endet am 1 Febr auch die Zahlung der GKV.
Demnach würde ich 4 Wochen lang kein Geld bekommen, da der Arbeitgeber ja auch nur rückwirkend das Gehalt vom Vormonat zahlt.
Da ich aber im Januar AU bin und aus der LFZ raus, würde ich also im Monat Februar leer ausgehen?
Das nächste Gehalt, würde ich dann erst wieder im März bekommen?
Ich war gestern bei meiner KV und habe dort nachgebohrt.
Die gute Frau war etwas verunsichert und hat erstmal telefoniert.
Danach hat sie dieses verneint und hat mir gesagt alles gut, ich bekomme ja eine Endbescheinigung.
Ich hoffe Ihr könnt mit meinem Anliegen etwas anfangen.
Danke im voraus!
Re: 4 Wochen ohne Geld?
Hallo,
erst mal - herzlich willkommen im Forum.
Nein, so richtig kann ich dein Problem nicht verstehen.
richtig ist, dass das Krankengeld rückwirkend gezahlt wird. Wenn es absehbar ist und feststeht, dann stellt der Arzt eine Endebescheinigung aus, d.h. in deinem Fall wäre am 31.01.2019 Ende der Arbeitsunfähigkeit. Ich glaube nicht, dass dein Arzt schon heute eine solche Endebescheinigung ausstellen wird. In der Praxis, so wie ich sie noch kenne ist es so, dass solche Endebscheinigungen im Zeitraum kürzer sind, z.B. am 26.01.2019 ausgestellt mit Ende-Datum 31.01. - Da ist es für die Kasse kein Problem in diesem Fall die restlichen 4 Tage im voraus zu zahlen. Theoretisch ginge das natürlich auch, wenn der Arzt diese Ende-Bescheinigung schon heute ausstellen würde, aber, ob die Krankenkasse daraufhin dir heute das Krankengeld bis 31.01. auszahlen wird, dass kann nur die Kasse selbst sagen. Unabhängig davon bis du keinen Tag ohne Geld. Dass du erst Ende Februar wieder Geld von deinem Arbeitgeber bekommst, das ist normal, war doch vorher auch so - erst arbeiten dann Gehalt/Lohn bekommen.
Gruss
Czauderna
erst mal - herzlich willkommen im Forum.
Nein, so richtig kann ich dein Problem nicht verstehen.
richtig ist, dass das Krankengeld rückwirkend gezahlt wird. Wenn es absehbar ist und feststeht, dann stellt der Arzt eine Endebescheinigung aus, d.h. in deinem Fall wäre am 31.01.2019 Ende der Arbeitsunfähigkeit. Ich glaube nicht, dass dein Arzt schon heute eine solche Endebescheinigung ausstellen wird. In der Praxis, so wie ich sie noch kenne ist es so, dass solche Endebscheinigungen im Zeitraum kürzer sind, z.B. am 26.01.2019 ausgestellt mit Ende-Datum 31.01. - Da ist es für die Kasse kein Problem in diesem Fall die restlichen 4 Tage im voraus zu zahlen. Theoretisch ginge das natürlich auch, wenn der Arzt diese Ende-Bescheinigung schon heute ausstellen würde, aber, ob die Krankenkasse daraufhin dir heute das Krankengeld bis 31.01. auszahlen wird, dass kann nur die Kasse selbst sagen. Unabhängig davon bis du keinen Tag ohne Geld. Dass du erst Ende Februar wieder Geld von deinem Arbeitgeber bekommst, das ist normal, war doch vorher auch so - erst arbeiten dann Gehalt/Lohn bekommen.
Gruss
Czauderna
Re: 4 Wochen ohne Geld?
Hi
Dann versuche ich das nochmal.
Der besagte 31.01 wäre das Ende der Zahlung von der GKV (Krankengeld) weil die AU zum 31.01 ja ausläuft/endet.
Mein Gehalt kommt normal immer zum 15 des Monats.
Da ich aber aus der LFZ raus bin, bekomme ich für Januar, Mitte Februar, ja kein Gehalt von der Firma.
Also bekomme ich doch im Monat Februar ja gar kein Geld weder von der GKV oder meiner Firma, sondern erst wieder Mitte März für Februar vom Arbeitgeber.
Oder stehe ich mir gerade selbst im weg?
Dann versuche ich das nochmal.
Der besagte 31.01 wäre das Ende der Zahlung von der GKV (Krankengeld) weil die AU zum 31.01 ja ausläuft/endet.
Mein Gehalt kommt normal immer zum 15 des Monats.
Da ich aber aus der LFZ raus bin, bekomme ich für Januar, Mitte Februar, ja kein Gehalt von der Firma.
Also bekomme ich doch im Monat Februar ja gar kein Geld weder von der GKV oder meiner Firma, sondern erst wieder Mitte März für Februar vom Arbeitgeber.
Oder stehe ich mir gerade selbst im weg?
Re: 4 Wochen ohne Geld?
Hallo,
wenn es wirklich so ist, dass du erst am 15. des Folgemonats dein Gehalt ausbezahlt bekommst, also am 15.2. den Januar und am 15.3. den Februar, dann hast du recht, dann musst du bis zum 15.3. warten, aber das musstest du vor dem Krankengeldbezug doch auch. Du musstest z.B. bis zum 15.8.2018 warten bis zu über ein Gerhalt vom Juli 2018 verfügen konntest, trotzdem hast du keinen Geldverlust.
Was ist das denn für eine Branche - ich kenne es so, dass es grundsaetzlich drei Arten gibt -
1. Zahlung am 1. des Monats im voraus - also 1.2. für Februar
2. Zahlung am 15. des Monats für den lfd. Monat - also 15.2. für Februar
3. Zahlung am 30/31 des Monats für den abgelaufenen Monat - also am 28.2. für Februar
dass es nochmal einen halben Monat dauert bis der vorangegangene Monat bezahlt wird, das kenne ich nicht und hatte es noch nie in meiner Praxis.
Gruss
Czauderna
wenn es wirklich so ist, dass du erst am 15. des Folgemonats dein Gehalt ausbezahlt bekommst, also am 15.2. den Januar und am 15.3. den Februar, dann hast du recht, dann musst du bis zum 15.3. warten, aber das musstest du vor dem Krankengeldbezug doch auch. Du musstest z.B. bis zum 15.8.2018 warten bis zu über ein Gerhalt vom Juli 2018 verfügen konntest, trotzdem hast du keinen Geldverlust.
Was ist das denn für eine Branche - ich kenne es so, dass es grundsaetzlich drei Arten gibt -
1. Zahlung am 1. des Monats im voraus - also 1.2. für Februar
2. Zahlung am 15. des Monats für den lfd. Monat - also 15.2. für Februar
3. Zahlung am 30/31 des Monats für den abgelaufenen Monat - also am 28.2. für Februar
dass es nochmal einen halben Monat dauert bis der vorangegangene Monat bezahlt wird, das kenne ich nicht und hatte es noch nie in meiner Praxis.
Gruss
Czauderna
Re: 4 Wochen ohne Geld?
Naja sorry vielleicht denke ich Tatsache so quer, dass ich mir gerade selbst im weg stehe!!
Aber danke für die Mühe!!
Aber danke für die Mühe!!
Re: 4 Wochen ohne Geld?
Wenn du den Lohn immer erst am 15. des Folgemonats bekommst, hast du aber auch im 1. Monat der Krankengeldzahlung doppelt Geld bekommen. Nämlich das Krankengeld und den Lohn aus dem Vormonat.
Re: 4 Wochen ohne Geld?
Hallo "Stress",
wenn im Februar die eingehenden Zahlungen sehr gering sind (Eingang der Krankengeldzahlung noch im Januar oder erst am 1.2. oder 4.2.?) bzw. gar nicht erfolgen und alle Haushaltsangehörigen ("Bedarfsgemeinschaft") bedürftig sind, kann für Februar beim Jobcenter Arbeitslosengeld II als Überbrückungsdarlehen beantragt werden.
Wenn die Einnahmen oder das Vermögen für Arbeitslosengeld II zu hoch sind, ggf. beim Wohnungsamt der Stadt über Wohnungsgeld für Januar bzw. die Dauer des Krankengeldzeitraums informieren:
https://www.wohngeld.org/wohngeldrechner.html
Gruß
RHW
wenn im Februar die eingehenden Zahlungen sehr gering sind (Eingang der Krankengeldzahlung noch im Januar oder erst am 1.2. oder 4.2.?) bzw. gar nicht erfolgen und alle Haushaltsangehörigen ("Bedarfsgemeinschaft") bedürftig sind, kann für Februar beim Jobcenter Arbeitslosengeld II als Überbrückungsdarlehen beantragt werden.
Wenn die Einnahmen oder das Vermögen für Arbeitslosengeld II zu hoch sind, ggf. beim Wohnungsamt der Stadt über Wohnungsgeld für Januar bzw. die Dauer des Krankengeldzeitraums informieren:
https://www.wohngeld.org/wohngeldrechner.html
Gruß
RHW