3 Wochen KG, zweites Mal MDK?

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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pelle
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3 Wochen KG, zweites Mal MDK?

Beitrag von pelle » 25.01.2012, 12:50

Hallo Liebe Forumsmitglieder,

seit Tagen informiere ich mich hier.
Gefühlte Ungerechtigkeit und gesetzliche Ungerechtigkeit sind 2 Paar Schuhe.
Vielen Dank an die Vertreter der KK (Czauderna. Krankenkassenfee und weitere) für die sachlichen Erklärungen und Richtigstellungen.

Nun zu mir:

16.11. AU , Epicon. Und grippaler Infekt
29.11. Mausarm OP (Epicondilitis humeri radialis, mittlerweile chronisch – 1 Jahr schon- und massiv lt. MRT), stationärer Krankenhausaufenthalt.

27.12. Anruf vom SB , freundlich und > Ja, da werden sie nächste Woche wohl noch krankgeschrieben werden, Sie erhalten dann KG
29.12. Ende der Lohnfortzahlung
31.12. Vorladung zum MDK ( kannte ich bisher nur als Begriff, war noch nie im KG-Bezug)
für den 03.01.

02.01. pflichtbewusst zum HA für weitere AU, Vordruck fehlt ( bin dann über das Verfahren KG vom Arzt aufgeklärt worden).
Ich habe daraufhin wieder zuhause den SB angerufen und nach dem „Vordruck“ gefragt. Er erklärte mir dann, dass er mich deswegen ja erst zum MDK schicken würde um meine AU dort feststellen zu lassen

03.01. MDK. Der SB hatte mich nicht angemeldet, Liste war lang und „Wartezimmer“ fast voll. Meine Erklärung gem SB > Ich bin vorgeladen lt SB um meine AU festzustellen oder auch nicht, wegen KG> verärgerte den Arzt dann noch mehr, denn das sei nicht seine Aufgabe. Ich habe die Welt nicht mehr verstanden…. Entlassen mit AU.

16.01. erneuter Besuch beim HA, war als Termin auf KG-Vordruck angeben. Weiter AU bis 30.01.

21.01. Anruf vom SB. >wie geht es jetzt weiter, Sie sind ja nur bis 16.01. krankgeschrieben (???). HA hat mich bis 30.01. krankgeschrieben. SB: MDK sagt, bis 16.01. , längstens bis 23.01.. Ich werde Sie wieder zum MDK schicken.

22.01. Vorladung zum MDK für heute.

Ist das jetzt fürsorglich oder betriebswirtschaftlich. Muß die AU meines HA jedes Mal vom MDK bestätigt werden? Ich will niemandem Unrecht tun, ich bin nach über 30 Jahren das erste Mal im KG Bezug. Allerdings bin ich jetzt schon etwas irritiert.

Meinungen, Erklärungen? Vielen Dank schon mal.

Liebe Grüße
pelle

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 25.01.2012, 15:56

Hallo,

aus irgendwelchen Gründen hat man da ein Auge auf Dich geworfen. Und nein, dass ist alles schon arg ungewöhnlich.

Die OP war am 29.11.11. Ich gehe davon aus, dass Du Rechtshänder bist und es auch der rechte Ellenbogen ist. Man sagt so ungefähr 6 Wochen Heilungszeit nach OP. Insofern war der erste MDK-Termin meiner Meinung nach schon für die Katz. Klingt auch nach dem Paula-Programm aus Westfalen mit diesen Sammelterminen.

Darf man mal nach Deinem Alter und Deinem Beruf fragen? Denn wenn das nach dem MRT-Befund schon eine massive Sache war, ist die Heilungszeit eher länger, auch abhängig vom Alter und Beruf.

Mal was anderes, ist der Mausarm alleine auf die berufliche Tätigkeit (und nicht auf privaten PC-Umgang) zurückzuführen? Wenn ja, dann würde ich mal über den Arzt das als Berufskrankheit prüfen lassen. Einen Versuch wäre es wert, da z.B. eine Sehnenscheidenentzündung mittlerweile auch als Berufskrankheit anerkannt ist.

Grund für die Aktion der Kasse kann ich mir nur vorstellen, wenn irgendwas sie zu denken veranlasst, dass die AU zu lange dauert. Eine OP hat stattgefunden, daher kann es an der Diagnose nicht liegen. Deinen Beruf kenne ich nicht, wenn Du aber Arbeitslosengeld 1 beziehst, sieht die Sache anders aus. Wie alt Du bist, weiß ich nicht, wenn Du 64,5 Jahre alt bist, wollen sie evt. dass Du Rent beantragst, wenn sie Dich aus dem Krankengeld bekommen. Mehr fällt mir beim besten Willen nicht ein.

Wie schreitet den die Heilung voran? Machst Du schon Physiotherapie? Was sagen denn die Behandler, wann Du wieder arbeiten kannst?

Bei der Diagnose könnte so eine stufenweise Wiedereingliederung auch für Dich sinnvoll sein. Erst mal mit ein paar Stunden täglich anfangen, dann merkst Du ja, wie man das über die Wochen steigern kannst.

LG, Fee

pelle
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Beitrag von pelle » 25.01.2012, 19:05

Hallo Krankenkassenfee,

vielen Dank für die umfangreiche Antwort und die vielen Gedanken, die Du Dir dazu gemacht hast.

Ich hielt mein posting schon für zu lang…….

Aber nun zu Deinen Anmerkungen:

Ich bin 51 Jahre, arbeite seit 24 Jahren täglich am Computer. Bevor jetzt Einwände kommen, ich bin gelernte Reiseverkehrskauffrau und im Reisebüro gab es da schon weltweit vernetztes Computersystem – nicht so umfangreich wie heute – von Lufthansa mit American Airlines zum Flüge buchen, Bahnfahrkarten incl Ausland und Hotelreservierungen, Prospektanforderungen und ein kleines „www“ mit Reisebüroforum, Stellenangeboten, Info`s etc.

Seit 2003 arbeite ich als Assistenz der Geschäftsleitungen, also Sekretariat bei internationalen Unternehmen >>> ergo email, email, Briefe, Excel-Auswertungen etc.
Nach einem solchen Arbeitstag ( private Internetnutzung war in angemessenem Rahmen gestattet) habe ich abends meinen Haushalt. Da noch 5 Stunden im Internet zu surfen …….also verursacht durch private Computernutzung, davon kann jetzt nicht die Rede sein

Der Entlassungsbericht aus dem Krankenhaus lautet auf : 2 Wochen Stillegung mit Gipsschiene, 6 Wochen Schonung, Vollbelastung erst nach 12 Wochen empfohlen.
Ich habe eine 15 cm lange S-förmige Narbe vom Unterarm über den Ellbogen bis in den Oberarm, Nach Aussage des Arztes haben sie die Haut von den Muskeln getrennt, die Muskeln vom Knochen getrennt und dann aufgeschnitten um den Nerv im Unterarm zu kappen und im Oberarm freizulegen.und dann alles von „unten nach oben“ wieder zusammengenäht. Die örtliche Narkose des rechten Armes führt zusätzlich zu einer Nervenentzündung im Achselbereich. Lt. HA ist es eine sehr schwierige örtl. Narkose…..

Zum 31.12. habe ich überraschend die betriebsbedingte Kündigung erhalten, also KG aus Arbeitsverhältnis und nicht aus ALG I. Die KK hat eine Reha befürwortet, wurde abgelehnt.
Dazu die Aussage des SB: Ihre Reha wurde ja abgelehnt, da werden Sie ja wohl nicht widersprechen, oder?

Könnte das ein Erklärungsversuch sein, mich vielleicht an die AfA abschieben zu wollen?

Nochmals, ich will hier niemandem Unrecht tun, weder dem SB noch der KK. Ich bin über 30 Jahre dort versichert und das erste Mal im Krankengeldbezug.

Liebe Grüße

pelle

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 25.01.2012, 21:15

Hallo,
seit dem Dezember letzten Jahres gibt es neue Begutachtungsrichtlinien für den MDK bzgl Arbeitsunfähigkeit. Ich habe mir diese mal durchgelesen (ca. 130 Seiten)
und bin da auch auf den "Auffällig" in Bezug auf Arbeitsunfähigkeiten, deren Feststellung und Dauer gestoßen. So wie es hier geschildert wurde sehe ich da da drei Gründe warum die Kasse hier so "früh" und dann mehrfach den MDK bemüht - entweder es bestehen Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit (könnte auch ggf. der Arbeitgeber dahinter stecken) oder die "Diagnose" passt eben dieses Schema
was unter dem Begriff "Auffällig" zu verstehen ist oder es ist ganz einfach so, dass die "Zielerreichung" des Fallmanagements in Gefahr ist und sparen bei der Kasse bzw. der zuständigen Abteilung angesagt ist.
Was mich stört ist die Aussage der Kasse dass die Vorladung zum MDK, kurz nach Eintritt des Krankengeldfalls zur "Feststellung der Arbeitsunfähigkeit" -
das lässt eher den dritten Grund vermuten, denn bei eins und zwei greifen die
"Mechanismen" weit vor Eintritt des Krankengeldfalles.
Gruss
Czauderna

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 26.01.2012, 08:46

Hallo,
ich denke eher das der Wind daher weht, dass das Beschäftigungsverhältnis geendet hat.
Die Diagnose und die durchgeführte Op sprechen nicht dafür.

Empfehlungen von Ärtzen zu AU-Zeiten sind so eine Sache. Darauf würde ich mich nicht unbedingt verlassen.

Wenn Du zum MDK musst, dann nimm ärztliche Unterlagen mit, achte darauf, dass sie Dich nicht wie eine Arbeitslose beurteilen (erwähne, dass Du VOR Ende der Beschäftigung bereits Au warst, und frag den MDK doch mal, ob er es für eine Berufskrankheit halten würde.)

Übrigens wird nicht jeder vom MDK arbeitsfähig geschrieben.

Sei ehrlich bei der Untersuchung, sag was wehtut.

Das mit der Wiedereingliederung hat sich mangels Job leider erledigt.

LG, Fee

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 26.01.2012, 09:41

Ich könnte mir vorstellen, dass die Entscheidung für die OP nach der betriebsbedingten Kündigung gefallen ist. Krankenkassenmitarbeiter wissen natürlich auch, dass Behandlungen, die bis dahin aufgeschoben wurden, gerne in diesem Zusammenhang doch durchgeführt werden, da das Krankengeld höher ist als das Arbeitslosengeld. Da wird dann schon genauer hingeschaut, dass die Arbeitsunfähigkeit nicht zu lange dauert.

Ich schließe mich Fee an, geh zum MDK, sage ehrlich, was ist und dann schau'n wir mal. Und sei so fair und lasse dich nicht länger krankschreiben, als es unbedingt erforderlich ist.

pelle
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Beitrag von pelle » 27.01.2012, 07:38

Hallo liebe „KK-Ler“,

vielen Dank für die Antworten und Einschätzungen.

Ich war beim MDK, es war derselbe Arzt anwesend.

Ich sollte den Oberkörper frei machen und mich >dort< hinstellen. Er hat meinen linken Arm genommen und einmal im Kreis ( also ausgestreckter Arm, Kopf, hinten, unten vorne) gedreht. Das zweimalige Knacken in der Schulter „ muß uns jetzt nicht interessieren“.

Daraufhin dasselbe noch mal mit dem rechten Arm. Dann den Ellbogen mal anwinkeln

„OK, Sie sind arbeitsfähig, ich muß hier beurteilen, ob Sie länger 6,5 Stunden täglich arbeiten können. Es geht hier nicht darum, ob Sie Ihre bisherige Tätigkeit ausführen können, Sie können ja was anderes machen.“

Große Fragezeichen in meinen blauen Augen……

„Schau`n, Sie , ich erkläre es Ihnen: Wenn ich mir ein Bein brechen würde, dann könnte ich meine Arbeit hier – ich bin 1x in der Woche in B*****- weitermachen, meine Hände zum Schreiben sind davon ja nicht betroffen. Übrigens habe ich mich extra schulen lassen, wie ich mit der linken Hand die Maus betätigen kann. Wie lange hat Ihr HA Sie AU geschrieben“

AU bis voraussichtlich 30.01. >>>> arbeitsfähig ab 30.01., das bewerte ich mal als sympathisches Entgegenkommen – ich bin ja auch ein freundlicher Mensch – und er war von den Äußerungen des SB ( der MDK hat Sie bis 16.01. krankgeschrieben, maximal bis 23.01., Ihr HA ist darüber informiert) ziemlich angestochen, denn er hat in den Unterlagen geblättert und mir dann mitgeteilt, dass er voraussichtlich geschrieben hat. Außerdem würde mein HA den Bericht des MDK nicht erhalten! ( mea culpa, ich habe meinen HA schon innerlich der Lüge bezichtigt, als er mir mitteilte, er hätte keine Information vom MDK und wisse nicht, was der geschrieben hat) .


Ich werde jetzt Montag zur AfA gehen und mich „pumperlg`sund“ zur Verfügung stellen.

Und @GKV: Über Krankengeld habe ich gar nicht nachgedacht, denn ich bin nicht davon ausgegangen, dass ich länger 6 Wochen krank sein werde. Erst die AfA hat mich beim Gespräch mit meiner Arbeitsberaterin (4 Tage vor der OP und noch im Arbeitsverhältnis)informiert, dass ich ALG I erst beantragen kann, wenn ich gesund bin. Da ich die OP links Ulnaris vor Jahren schon hatte, bin ich von 4 Wochen ausgegangen. Daß dieser Heilungsprozeß jetzt so lange dauert, habe ich nicht gedacht. Auch die erste Ladung zum MDK hat bei mir überhaupt keinen Argwohn ausgelöst. Es entspricht meinem Rechtsempfinden, dass die KK es selber prüfen lässt. Erst das Verhalten des SB hat bei mir ein ungutes Bauchgefühl ausgelöst. Da habe ich dann angefangen, mich mit den Thema KG zu beschäftigen.

Dort wartet jetzt das nächste Problem auf mich, allerdings rechtlicher Art, denn Sie hat mir eine EVG vorgelegt, die ich unterschrieben habe, ( ich habe vermerkt, dass Sie krank sind, deswegen vereinbaren wir noch keine Anzahl der nachzuweisenden Bewerbungen, aber wir haben heute ja schon besprochen, dass Sie sich auch selbst um einen Job bemühen müssen. Solch perfekte Bewerbungsunterlagen wie von Ihnen habe ich noch nie gesehen und die Internetportale sind Ihnen ja alle bekannt. Jetzt werden Sie erst mal gesund und dann sehen wir uns)

Da ich zu dem Zeitpunkt bereits AU war und nicht zur Verfügung stand, auch noch kein ALG bezog, hätte sie diese Vereinbarung gar nicht mit mir machen dürfen. Warum also, ich vermute es seit letzter Woche >>>> um im vorhinein meinen „Bestandsschutz“ zu verkürzen.

Dies ist allerdings ein anderes Thema……..der Bürger wird sogar auf dem Amt „betrogen“.

Nein, ich bin so erschüttert und enttäuscht, ich finde es sehr belastend nach über 30 Jahren Arbeit von allen Beteiligten behandelt zu werden als jemand, der sich unrechtmäßig Geld erschleichen will. Und diese Erfahrung schmerzt stärker als der Arm.

Die Enttäuschung der geschilderten Fälle hier im Forum kann ich mittlerweile gut nachvollziehen. Es hat schon immer auch „Sozialschmarotzer“ gegeben, allerdings von vornherein so stigmatisiert zu werden, das hätte ich vor 3 Monaten überzeugt abgestritten.

Ich hoffe jetzt nur, dass ich eine neue Stelle finden werde, nicht ernsthaft krank werde und in Ruhe weiterleben kann. Rein aus Interesse werde ich dieses Forum weiterverfolgen.

Liebe Grüße

pelle

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 27.01.2012, 09:42

Hallo,

das tut mir leid, dass es so gelaufen ist. Ich kenne es aus der Praxis anders. Auch das mit dem Versand der Gutachten kenne ich im Regelfall so, dass der behandelnde Arzt es bekommt. Auf Wunsch sende ich auch dem Betroffenen eine Kopie.

Mit Eingliederungsvereinbarungen kenne ich mich nicht aus. Aber ich wäre an Deiner Stelle ein wenig vorsichtig, wenn man sich am Montag sehr intensiv nach Deinem Gesundheitszustand erkundigt. Nicht, dass man Dich da zum Spielball macht, und Du nachher ohne Geld da stehst.

Ein neuer Job wird schwer zu finden sein. Insofern hoffe ich für Dich, dass sich da etwas auftut, was nicht Call-Center oder Zeitarbeit heißt.

LG, Fee

Gerd.R
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Beitrag von Gerd.R » 27.01.2012, 11:10

Hallo, ich habe gerade diesen für Dich nicht angenehm verlaufenden
Bericht gelesen. Schätze mal das gegen Deinen (Ex) Arbeitgeber
ein Kündigungsschutzverfahren angestrebt ist?
Wenn jetzt die Arbeitsagentur ins Spiel kommt, ist für jemand der
noch nie mit dieser"Institution" zu tun hatte eine nicht so angenehme
Vorstellung. Habe selbst mal ein wenig in dieser Richtung gestöbert
und das Forum : Sozialleistungen.de gefunden. Dort findest Du
einiges drin, was eventuell Verhaltensmäßig interressant sein kann.
(Bin nicht arbeitslos, auch "Nur" AU im Krankengeld".) Viel Erfolg.
Gruß Gerd

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.01.2012, 17:02

Hallo,
ich habe hier mal die Ausführungen der neuen Begutachtungsrichtlinien des MDK
zu diesem Thema :

"AU bei beendetem Beschäftigungsverhältnis / nicht mehr bestehendem Arbeitsverhältnis
Versicherte, bei denen nach Eintritt der AU das Beschäftigungsverhältnis endet und die aktuell keinen von ihnen erlernten Ausbildungsberuf ausgeübt haben (ungelernter/angelernter Arbeitneh-mer), sind nur dann arbeitsunfähig, wenn sie krankheitsbedingt weder die Anforderungen der zu-letzt ausgeübten Tätigkeit noch einer ähnlich gearteten Tätigkeit leisten können. Die Krankenkasse gibt an, dass es sich um einen ungelernten/angelernten Arbeitnehmer handelt und teilt die zuletzt ausgeübte sowie ähnlich geartete Tätigkeiten mit.
Bei Versicherten, die bei Eintritt der AU einen von ihnen erlernten anerkannten Ausbildungsberuf ausgeübt haben, ist nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses der Bezug zum Abgleich der krankheitsbedingten Minderung des Leistungsvermögens das Anforderungsprofil des Ausbil-dungsberufs. Die besondere, individuelle Ausgestaltung des letzten Arbeitsplatzes ist nicht mehr AU-relevant.
Ist dem MDK-Gutachter ein Abgleich der aktuell vorliegenden Krankheitsauswirkungen zu einer beruflichen Tätigkeit nicht möglich, ist das Gutachten mit einem Leistungsbild abzuschließen. Unter Leistungsbild wird die Zusammenfassung der positiven und negativen Leistungsmerkmale des Versicherten für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit verstanden, als Synonym wird in der GKV der Begriff Leistungsvermögen verwandt.
Auf Basis des Leistungsbildes kann die Krankenkasse die Möglichkeiten für eine Verweisung prüfen."

Sollte die Kasse hier Probleme machen, würde ich in meinem Widerspruch
ggf. auf diesen Passus der Richtlinien berufen.
Gruss
Czauderna

BEK-Frust
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Beitrag von BEK-Frust » 28.01.2012, 17:38

Czauderna hat geschrieben: "AU bei beendetem Beschäftigungsverhältnis / nicht mehr bestehendem Arbeitsverhältnis
Versicherte, bei denen nach Eintritt der AU das Beschäftigungsverhältnis endet und die aktuell keinen von ihnen erlernten Ausbildungsberuf ausgeübt haben (ungelernter/angelernter Arbeitneh-mer), sind nur dann arbeitsunfähig, wenn sie krankheitsbedingt weder die Anforderungen der zu-letzt ausgeübten Tätigkeit noch einer ähnlich gearteten Tätigkeit leisten können. Die Krankenkasse gibt an, dass es sich um einen ungelernten/angelernten Arbeitnehmer handelt und teilt die zuletzt ausgeübte sowie ähnlich geartete Tätigkeiten mit.
Hallo,
ich bin auch in er Situation. Allerdings hält mich der MDK für AU, zumindestens noch bis März.
Wenn jetzt der MDK nach dem letzten erlernten Beruf geht, habe ich ja so zu sagen noch Glück gehabt. Meine Kasse hat dem MDK einen völlig falschen Beruf genannt. Jetzt stellt sich mich natürlich die Frage was hinter er falschen Benennung steckt. Laut KK hat mich mein ehemaliger AG falsch bei der Kasse gemeldet. Aber wenn ich das so lese kommen mir doch zweifel ob das wirklich so stimmt.
Es ist ja schon ein großer Unterschied ob ich körperlich arbeite oder im Büro sitze.
Ich habe die Sache zwar jetzt richtig gestellt aber was ist wenn das nicht geändert wurdet und das dann noch an die AfA weitergeleitet wird?

Gruß
BEK-Frust

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 28.01.2012, 22:35

Hallo,

zumindestens was Berufe von gemeldete/verschlüssete DEÜV-Meldungen angeht, erlebe ich leider täglich, dass die nicht so sauber verschlüsselt sind. Ein Chemiearbeiter, der als Datenverarbeitungskaufmann geschlüsselt ist und vieles mehr.
Ich erlebe aber auch, dass auf dem Arztbericht der Arzt den vom Patienten genannten Beruf schreib, der auch vom tatsächlichen arg abweicht. Kann daran liegen, dass Daten nicht aktualisiert wurden, aber auch daran, dass der Doc da nicht nachgefragt hat. Was natürlich auch ggf. auf die Qualität der Beurteilung einer AU seitens des Arztes ein Bild werfen kann.

Ich bleibe aber dabei: Die Diagnose und vor allem der Zustand nach der OP hätten mich nicht dazu bewegt, wie dieser SB vorzugehen. Eine gewisse Heilungszeit ist nachvollziehbar.

LG, Fee

Gerd.R
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Beitrag von Gerd.R » 29.01.2012, 00:09

Hallo, so wie ich das jetzt sehe,werden vom MDK Unterschiede
gemacht ???, Wenn ich aus Reha entlassen werde, und dort AU
nach Hause komme, aber einen Arbeitgeber noch habe, dann bin
ich für den MDK auch AU.? Sollte ich keinen Arbeitgeber mehr haben,
auch AU entlassen, dann wird vom MDK gesagt : arbeitsfähig ?
Wenn das wirklich so ist, dann ist das meiner Meinung nach eine
Riesensauerei.
Ich habe noch einen Arbeitgeber, aber das kann sich in der
heutigen Zeit schnell ändern.
Gruß Gerd

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 29.01.2012, 11:32

Hallo Gerd,
ja, da gibt es Unterschiede.
Es gibt Arbeitslose, die vorher ALG 1 Bezogen haben, die werden nach Verweisbarkeit beurteilt. Es gibt welche, deren Beschäftigungsverhältnis während der Arbeitsunfähifkeit geendet hat, die werden wie o.g. behandelt und es gibt welche die noch im Artbeitsverhältnis stehen.

Ja, und ich finde es richtig, dass unterschieden wird. Denn es heißt Arbeitsunfähigkeit, der Name alleine sagt schon etwas zum Berufsbezug aus. Es heißt nicht krank.

Und wenn man es mal sachlich, und ohne Bezug auf das eigene Schicksal sieht, dann ist es auch logisch.

LG, fee

BEK-Frust
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Beitrag von BEK-Frust » 29.01.2012, 12:09

Krankenkassenfee hat geschrieben:zumindestens was Berufe von gemeldete/verschlüssete DEÜV-Meldungen angeht, erlebe ich leider täglich, dass die nicht so sauber verschlüsselt sind. Ein Chemiearbeiter, der als Datenverarbeitungskaufmann geschlüsselt ist und vieles mehr.
Ich erlebe aber auch, dass auf dem Arztbericht der Arzt den vom Patienten genannten Beruf schreib, der auch vom tatsächlichen arg abweicht. Kann daran liegen, dass Daten nicht aktualisiert wurden, aber auch daran, dass der Doc da nicht nachgefragt hat. Was natürlich auch ggf. auf die Qualität der Beurteilung einer AU seitens des Arztes ein Bild werfen kann.
ok dann lasse ich das mal so stehen. Was ein AG aber davon hat wenn er seine Mitarbeiter falsch anmeldet verstehe ich nicht.
Ich hatte dem MDK meinen Beruf und dazugehörenden Tätigkeiten mitgeteilt. Warum die trotzdem das notiert haben was die Kasse mitgeteilt hat verstehe wer will. Mein Arzt hat meiner KK noch nie mitgeteilt was ich für einen Beruf habe. Na ja auch egal aber solche falschen Angaben können einen langen Schwanz hinter sich herziehen.

Gruß
Frust

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