2tage fehlzeit auf kg beschenigung = kündigung
Moderator: Czauderna
Hallo
Widerspruch aufrecht erhalten mit der Begründung, dass auch der Vertretungsarzt nicht zur Verfügung stand und ein anderer Arzt ohne Hintergrundwissen, also Einsicht in die Krankenakte mit Sicherheit keinen Krankengeldauszahlschein
bestätigen wird.
Wenn im ersten Widerspruch die Sache mit dem Vertretungsarzt schon aufgeführt wurde, dann wurde seitens der Kasse im Ablehnungsbescheid nicht auf die
Widerspruchsgründe ausführlich eingegangen
Gruss
Czauderna
Widerspruch aufrecht erhalten mit der Begründung, dass auch der Vertretungsarzt nicht zur Verfügung stand und ein anderer Arzt ohne Hintergrundwissen, also Einsicht in die Krankenakte mit Sicherheit keinen Krankengeldauszahlschein
bestätigen wird.
Wenn im ersten Widerspruch die Sache mit dem Vertretungsarzt schon aufgeführt wurde, dann wurde seitens der Kasse im Ablehnungsbescheid nicht auf die
Widerspruchsgründe ausführlich eingegangen
Gruss
Czauderna
Hallo Machts Sinn,
das war keine Rechtsberatung sondern ein Tipp aus der Praxis, der dazu dient, der Kasse zum einen zu zeigen, dass der Widerspruch aufrecht erhalten wird, ergo die Kasse den Fall so nicht abschließen darf und zum anderen, dass auf ein Argument hingewiesen wird (Vertretungsarzt), dass von der Kasse nicht oder nur unzureichend berücksichtigt wurde. Ich komme damit ganz ohne Gesetz und Beispielurteil und vor allem ohne seitenlangen Text aus, was u.U. mehr Interesse beim Empfänger erzeugt als das andere, von dir bevorzugte Vorgehen - was
Jovi damit macht, bleibt ihm überlassen, wenn es ihm nix bringt, dann macht er es eben wie du vorschlägst oder macht ganz etwas anderes.
Gruss
Czauderna
das war keine Rechtsberatung sondern ein Tipp aus der Praxis, der dazu dient, der Kasse zum einen zu zeigen, dass der Widerspruch aufrecht erhalten wird, ergo die Kasse den Fall so nicht abschließen darf und zum anderen, dass auf ein Argument hingewiesen wird (Vertretungsarzt), dass von der Kasse nicht oder nur unzureichend berücksichtigt wurde. Ich komme damit ganz ohne Gesetz und Beispielurteil und vor allem ohne seitenlangen Text aus, was u.U. mehr Interesse beim Empfänger erzeugt als das andere, von dir bevorzugte Vorgehen - was
Jovi damit macht, bleibt ihm überlassen, wenn es ihm nix bringt, dann macht er es eben wie du vorschlägst oder macht ganz etwas anderes.
Gruss
Czauderna
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- Beiträge: 9
- Registriert: 05.10.2012, 11:50
hallo machts sinn !
ich hab mich jetzt mal durch deine ideen und vorschläge geforstet . und ich muss sagen das du ja sehr gut über diese thematik bescheid weißt .... hut ab !
für mich ist aber vieles leider nur chinesisch , und da ich lange nicht so wortgewand bin so wie du es bist , wollte ich mal fragen , ob du evtl lust und zeit hast , mir mal einen widerspruch zu posten , so wie du ihn schreiben würdest .
über eine nachricht , auch wenn sie negativ ist , würde ich mich sehr freuen .
lg lars
ich hab mich jetzt mal durch deine ideen und vorschläge geforstet . und ich muss sagen das du ja sehr gut über diese thematik bescheid weißt .... hut ab !
für mich ist aber vieles leider nur chinesisch , und da ich lange nicht so wortgewand bin so wie du es bist , wollte ich mal fragen , ob du evtl lust und zeit hast , mir mal einen widerspruch zu posten , so wie du ihn schreiben würdest .
über eine nachricht , auch wenn sie negativ ist , würde ich mich sehr freuen .
lg lars