2 xdie gleiche Krankheit 12 Wochen krank KK will nicht zahle
Moderator: Czauderna
2 xdie gleiche Krankheit 12 Wochen krank KK will nicht zahle
Guten Tag, ich bin heute das erstemal hier und habe eine Frage.
Also ich bin AG´rin, meine Mitarbeiterin hat sich im letzen Jahr 2 OP`s unterziehen müssen ( Hallux valgus Grosszehenballen ). Erst den rechten Fuß- 6 Wochen krank- danach paar Wochen Arbeitsfähig, dann den linken Fuß und wieder 6 Wochen krank. Als die ersten 6 Wochen der Lohnfortzahlung vorbei waren, habe ich bei Ihrer KK (Barmer) angerufen und habe nachgefragt, ab wann die KK Krankengeld bezahlen würde. Ein netter Mitarbeiter dieser KK schaute nach, zählte die Krankentage ab und teilte mir das Datum mit, ab wann dann das Krankengeld gezahlt würde.
Soweit so gut. Bis gestern, meine Mitarbeiterin teilte mir telefonisch mit, dass Sie kein Krankengeld von Ihrer KK bekäme, da es sich ja um zwei verschiedene Füße gehandel hätte???? So meine Frage. Ist das die gleiche Krankheit? Aus meiner Sicht ja, bloß eben rechts dann links, aber doch das identische Krankheitsbild. Oder nicht?
Gibt es einen § wo man nachschlagen kann?
Vielen Dank für die aufschlußreichen Antworten im vorraus.
Also ich bin AG´rin, meine Mitarbeiterin hat sich im letzen Jahr 2 OP`s unterziehen müssen ( Hallux valgus Grosszehenballen ). Erst den rechten Fuß- 6 Wochen krank- danach paar Wochen Arbeitsfähig, dann den linken Fuß und wieder 6 Wochen krank. Als die ersten 6 Wochen der Lohnfortzahlung vorbei waren, habe ich bei Ihrer KK (Barmer) angerufen und habe nachgefragt, ab wann die KK Krankengeld bezahlen würde. Ein netter Mitarbeiter dieser KK schaute nach, zählte die Krankentage ab und teilte mir das Datum mit, ab wann dann das Krankengeld gezahlt würde.
Soweit so gut. Bis gestern, meine Mitarbeiterin teilte mir telefonisch mit, dass Sie kein Krankengeld von Ihrer KK bekäme, da es sich ja um zwei verschiedene Füße gehandel hätte???? So meine Frage. Ist das die gleiche Krankheit? Aus meiner Sicht ja, bloß eben rechts dann links, aber doch das identische Krankheitsbild. Oder nicht?
Gibt es einen § wo man nachschlagen kann?
Vielen Dank für die aufschlußreichen Antworten im vorraus.
Hallo,
das muss ein Arzt, im Zweifelsfall der MDK, festlegen, ob es sich hier um ein und dieselbe Erkrankung handelt oder ob es sich tatsächlich zwei verschiedene Erkrankungen mit gleicher Diagnose handelt - ich habe in meiner Praxis schon Fälle gehabt (Hüftgelenk), bei denen gutachterlich auf zwei Erkrankungen entschieden wurde.
Gruss
Czauderna
das muss ein Arzt, im Zweifelsfall der MDK, festlegen, ob es sich hier um ein und dieselbe Erkrankung handelt oder ob es sich tatsächlich zwei verschiedene Erkrankungen mit gleicher Diagnose handelt - ich habe in meiner Praxis schon Fälle gehabt (Hüftgelenk), bei denen gutachterlich auf zwei Erkrankungen entschieden wurde.
Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 16.01.2013, 11:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Hallo,
also einzigste Rechntsgrundlage ist hierfür § 3 vom Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).
Mehr bzw. Details hierzu gibt es eigentlich nur noch in Form von Gerichtsurteilen.
Dieselbe Erkrankung bedeutet vom Grundsatz her, dass halt ein innerer Zusammenhang zwischen beiden Krankheitszeiten bestehen muss.
Ich tendiere dazu zu sagen, die beiden AU-Zeiten müssten angerechnet werden werden, sprich: nur 1x 6 Wochen Lohnfortzahlung für beide zusammen.
Gruß
Sportsfreund
also einzigste Rechntsgrundlage ist hierfür § 3 vom Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).
Mehr bzw. Details hierzu gibt es eigentlich nur noch in Form von Gerichtsurteilen.
Dieselbe Erkrankung bedeutet vom Grundsatz her, dass halt ein innerer Zusammenhang zwischen beiden Krankheitszeiten bestehen muss.
Ich tendiere dazu zu sagen, die beiden AU-Zeiten müssten angerechnet werden werden, sprich: nur 1x 6 Wochen Lohnfortzahlung für beide zusammen.
Gruß
Sportsfreund
Hallo thia63,
für mich sind das keine zusammenhängenden Arbeitsunfähigkeitszeiten. Auch wenn beide Füße die gleiche Erkrankung haben, müssen sie getrennt voneinander betrachtet werden. Rechter Fuß und linker Fuß.
Etwas anderes wäre, wenn eine Person aufgrund Hallux valgus am rechten Fuß krank ist, dann wieder kurz arbeitet und dann wiederum wegen Hallux valgus am rechten Fuß krank wird. Dann kann man anrechnen.
Hier aber jetzt: Hallux valgus linker Fuß, keine Anrechnung, Du musst leider 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten, dann Krankengeld.
Lieben Gruß
Herby
für mich sind das keine zusammenhängenden Arbeitsunfähigkeitszeiten. Auch wenn beide Füße die gleiche Erkrankung haben, müssen sie getrennt voneinander betrachtet werden. Rechter Fuß und linker Fuß.
Etwas anderes wäre, wenn eine Person aufgrund Hallux valgus am rechten Fuß krank ist, dann wieder kurz arbeitet und dann wiederum wegen Hallux valgus am rechten Fuß krank wird. Dann kann man anrechnen.
Hier aber jetzt: Hallux valgus linker Fuß, keine Anrechnung, Du musst leider 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten, dann Krankengeld.
Lieben Gruß
Herby
Hallo Herby 2011,
soweit habe ich das verstanden, aber der Witz dabei ist, wenn Sie sich den rechten Fuß und dann gleich den linken Fuß ohne Unterbrechnung hätte operieren lassen hätte, also krank gewesen wäre, hätte die KK Krankengeld bezahlt, ab der 7 Woche.
Das finde ich dannn wieder völlig unlogisch. Das hat nähmlich was mit dem Krankenschein vom Arzt zu tun. Der Arzt hat 2 x eine Erstbescheinigung ausgefüllt! Deshalb kann die KK das schön trennen! Zu meinen ungunsten versteht sich.
soweit habe ich das verstanden, aber der Witz dabei ist, wenn Sie sich den rechten Fuß und dann gleich den linken Fuß ohne Unterbrechnung hätte operieren lassen hätte, also krank gewesen wäre, hätte die KK Krankengeld bezahlt, ab der 7 Woche.
Das finde ich dannn wieder völlig unlogisch. Das hat nähmlich was mit dem Krankenschein vom Arzt zu tun. Der Arzt hat 2 x eine Erstbescheinigung ausgefüllt! Deshalb kann die KK das schön trennen! Zu meinen ungunsten versteht sich.
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