1 Jahr nach Aussteuerung wird von KK die AU hinterfragt
Moderator: Czauderna
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1 Jahr nach Aussteuerung wird von KK die AU hinterfragt
Hallo Leute,
nehmen wir mal an jemand ist seit einem Jahr aus der Krankenkasse ausgesteuert. Wenn dieser dann einen Brief seiner Krankenkasse bekommt mit dem Hinweis wie ist denn weitergehen sollte mit der AU und ob man den MDK einschalten sollte, würde ich den Sinn nicht verstehen. Die Krankenkasse bezahlt doch krankengeld mehr. Ob Zufall oder nicht, der Arzt würde auch darauf hinweisen dass er ab sofort keine AU mehr ausstellen kann. Mein Glaube ist dass die Krankenkasse mit Aussteuerung doch komplett raus ist und kein Interesse mehr hat. Könnte es sein dass ich da ein Gedankenfehler habe?
Liebe Grüße
nehmen wir mal an jemand ist seit einem Jahr aus der Krankenkasse ausgesteuert. Wenn dieser dann einen Brief seiner Krankenkasse bekommt mit dem Hinweis wie ist denn weitergehen sollte mit der AU und ob man den MDK einschalten sollte, würde ich den Sinn nicht verstehen. Die Krankenkasse bezahlt doch krankengeld mehr. Ob Zufall oder nicht, der Arzt würde auch darauf hinweisen dass er ab sofort keine AU mehr ausstellen kann. Mein Glaube ist dass die Krankenkasse mit Aussteuerung doch komplett raus ist und kein Interesse mehr hat. Könnte es sein dass ich da ein Gedankenfehler habe?
Liebe Grüße
Re: 1 Jahr nach Aussteuerung wird von KK die AU hinterfragt
Hallo,
so wie geschildert sehe ich da auch keinen Sinn.
Wann genau war das Leistungsende und wann endet die Blockfrist und wie ist der Versichertenstatus seit dem Leistungsende ?.
Vielleicht kann man dann mehr schreiben.
Gruss
Czauderna
so wie geschildert sehe ich da auch keinen Sinn.
Wann genau war das Leistungsende und wann endet die Blockfrist und wie ist der Versichertenstatus seit dem Leistungsende ?.
Vielleicht kann man dann mehr schreiben.
Gruss
Czauderna
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Re: 1 Jahr nach Aussteuerung wird von KK die AU hinterfragt
Hallo,
Aussteuerung war 8.23 Blockfrist ust mir nicht bekannt AU mit der selben Diagnose durchgängig seit 2.22 bis heute und zur Zeit ALG1 nach ReHa siebenwöchiger Reha. Von Aussteuerung bis Beginn der Reha auch ALG1 Nahtlosigkeit.. Es besteht ein Arbeitsvertrag. Vor kurzem wurde ein LTA Antrag gestellt der von der DRV dem Grunde nach bewilligt wurde aber ein detailliertes Gespräch erst kommt.
Vielen Dank für die Hilfe.
Liebe Grüße
Holger
Aussteuerung war 8.23 Blockfrist ust mir nicht bekannt AU mit der selben Diagnose durchgängig seit 2.22 bis heute und zur Zeit ALG1 nach ReHa siebenwöchiger Reha. Von Aussteuerung bis Beginn der Reha auch ALG1 Nahtlosigkeit.. Es besteht ein Arbeitsvertrag. Vor kurzem wurde ein LTA Antrag gestellt der von der DRV dem Grunde nach bewilligt wurde aber ein detailliertes Gespräch erst kommt.
Vielen Dank für die Hilfe.
Liebe Grüße
Holger
Re: 1 Jahr nach Aussteuerung wird von KK die AU hinterfragt
Hallo,
ich kann nur vermuten, dass das Ende der maßgebenden Blockfrist hier eine Rolle spielt.
Leistungsende war z.b. 15.08.2023, dann könnte es sein, dass die maßgebende Blockfrist z.b. am 30.09.2024 enden könnte. Dann würde dem Grunde nach ab dem 01.10.2024 für diese Erkrankung, welche zum Leistungsende geführt hat wieder Krankengeldanspruch bestehen. Dagegen spricht allerdings, dass in der Zeit vom Leistungsende (z.B. 15.08.23) bis zum Beginn einer erneuten Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Blockfrist (z.b. 30.09.2024) ein Zeitraum von sechs Monaten nachweisbar ist, in denen keine Arbeitsunfähigkeit wegen dieser gleichen Erkrankung attestiert wurde, aber das sollte bei dir nicht zutreffen, denn du schreibst ja, dass du seit dem Leistungsende durchgehend arbeitsunfähig warst.
Es könnte aber auch sein, dass die Anfrage der Kasse gar nichts mit der alten Sache zu tun hat, sondern sich nur auf die Reha bezieht, die sieben Wochen dauerte.
Hast du während dieser Reha Übergangsgeld von der Rentenversicherung erhalten und bis zum Antritt der Reha schon ALG-1 und erfolgte die Entlassung aus der Reha als arbeitsunfähig und was noch wichtiger ist, wurde die Reha wegen der alten Diagnose notwendig oder handelt es sich um eine andere Erkrankung?
Gruss
Czauderna
ich kann nur vermuten, dass das Ende der maßgebenden Blockfrist hier eine Rolle spielt.
Leistungsende war z.b. 15.08.2023, dann könnte es sein, dass die maßgebende Blockfrist z.b. am 30.09.2024 enden könnte. Dann würde dem Grunde nach ab dem 01.10.2024 für diese Erkrankung, welche zum Leistungsende geführt hat wieder Krankengeldanspruch bestehen. Dagegen spricht allerdings, dass in der Zeit vom Leistungsende (z.B. 15.08.23) bis zum Beginn einer erneuten Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Blockfrist (z.b. 30.09.2024) ein Zeitraum von sechs Monaten nachweisbar ist, in denen keine Arbeitsunfähigkeit wegen dieser gleichen Erkrankung attestiert wurde, aber das sollte bei dir nicht zutreffen, denn du schreibst ja, dass du seit dem Leistungsende durchgehend arbeitsunfähig warst.
Es könnte aber auch sein, dass die Anfrage der Kasse gar nichts mit der alten Sache zu tun hat, sondern sich nur auf die Reha bezieht, die sieben Wochen dauerte.
Hast du während dieser Reha Übergangsgeld von der Rentenversicherung erhalten und bis zum Antritt der Reha schon ALG-1 und erfolgte die Entlassung aus der Reha als arbeitsunfähig und was noch wichtiger ist, wurde die Reha wegen der alten Diagnose notwendig oder handelt es sich um eine andere Erkrankung?
Gruss
Czauderna
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Re: 1 Jahr nach Aussteuerung wird von KK die AU hinterfragt
Hallo,
ja das stimmt. Es war eine ununterbrochene krankmeldung bis heute. Allerdings haben wir diese nicht mehr zur Krankenkasse geschickt, aber der Arzt übermittelt diese mittlerweile ja elektronisch .
Übergangsgeld wurde während der Reha bezogen. Da die Reha sieben Wochen lang war musste das arbeitslosengeld neu beantragt werden. Vorher war der Bezug des arbeitslosengeld 1 gegeben. Entlassen als arbeitsunfähig. Die Reha wurde notwendig weil im Rahmen der nahtlosigkeit ein rehanantrag gestellt werden musste. Auf dieselbe Diagnose.
Gruss
Holger
ja das stimmt. Es war eine ununterbrochene krankmeldung bis heute. Allerdings haben wir diese nicht mehr zur Krankenkasse geschickt, aber der Arzt übermittelt diese mittlerweile ja elektronisch .
Übergangsgeld wurde während der Reha bezogen. Da die Reha sieben Wochen lang war musste das arbeitslosengeld neu beantragt werden. Vorher war der Bezug des arbeitslosengeld 1 gegeben. Entlassen als arbeitsunfähig. Die Reha wurde notwendig weil im Rahmen der nahtlosigkeit ein rehanantrag gestellt werden musste. Auf dieselbe Diagnose.
Gruss
Holger
Re: 1 Jahr nach Aussteuerung wird von KK die AU hinterfragt
Hallo,
also die alte Sache und durchgehend arbeitsunfähig , da kommt Krankengeld nicht zum Zuge. Ich sehe dann auch keinen Grund und keinen Sinn darin, dass die Krankenkasse sich bei dir meldet. Frag sie doch einfach mal.
Gruss
Czauderna
also die alte Sache und durchgehend arbeitsunfähig , da kommt Krankengeld nicht zum Zuge. Ich sehe dann auch keinen Grund und keinen Sinn darin, dass die Krankenkasse sich bei dir meldet. Frag sie doch einfach mal.
Gruss
Czauderna
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Re: 1 Jahr nach Aussteuerung wird von KK die AU hinterfragt
Genau,
Durchgängig arbeitsunfähig worauf ich geachtet habe normales Wissen derselbe Diagnose bzw Grund. Interessanterweise sagt wo der Arzt jetzt auch er kann nicht weiter krankschreiben. ob das Zufall ist? Im Brief wird argumentiert dass die Krankenkasse prüfen muss ob der MDK eingeschaltet werden nuss zur Genesung....
Liebe Grüße
Durchgängig arbeitsunfähig worauf ich geachtet habe normales Wissen derselbe Diagnose bzw Grund. Interessanterweise sagt wo der Arzt jetzt auch er kann nicht weiter krankschreiben. ob das Zufall ist? Im Brief wird argumentiert dass die Krankenkasse prüfen muss ob der MDK eingeschaltet werden nuss zur Genesung....
Liebe Grüße
Re: 1 Jahr nach Aussteuerung wird von KK die AU hinterfragt
Hallo,
warum kann der Arzt keine Arbeitsunfähigkeit mehr attestieren, wenn sie doch vorliegt. Nachdem du aus der Reha arbeitsunfähig entlassen worden bist, muss die Rentenversicherung sogar von sich aus prüfen, ob nicht die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt sind und es eines Rentenantrages von dir bedarf. Die Krankenkasse ist außen vor, meiner Meinung nach, da sie kein Krankengeld zahlt und es auch keinen Anspruch dafür gibt. Wenn jemand einen Gutachter beauftragt, dann ist das die Rentenversicherung. Die ganze Sache verläuft unlogisch, sowohl von Seiten deines Arztes als auch seitens der Krankenkasse.
Gruss
Czauderna
warum kann der Arzt keine Arbeitsunfähigkeit mehr attestieren, wenn sie doch vorliegt. Nachdem du aus der Reha arbeitsunfähig entlassen worden bist, muss die Rentenversicherung sogar von sich aus prüfen, ob nicht die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt sind und es eines Rentenantrages von dir bedarf. Die Krankenkasse ist außen vor, meiner Meinung nach, da sie kein Krankengeld zahlt und es auch keinen Anspruch dafür gibt. Wenn jemand einen Gutachter beauftragt, dann ist das die Rentenversicherung. Die ganze Sache verläuft unlogisch, sowohl von Seiten deines Arztes als auch seitens der Krankenkasse.
Gruss
Czauderna
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Re: 1 Jahr nach Aussteuerung wird von KK die AU hinterfragt
Das hat der Arzt nicht so genau gesagt. Generell ist das Problem von einer onkologischen Behandlung zur psychiatrischen Handlung gewechselt. Der frauenarzt sagt er kann nicht weiter krankschreiben man soll sich an einen anderen Arzt wetten Punkt was ja auch irgendwo Sinn macht aber meinen Augen dieselbe Ursache hat. Und bis jetzt auch als Argument angegeben worden ist. Die Reha hat schon beurteilt auf dem allgemeinen arbeitsmarkt und im Beruf voll erwerbsfähig. Leider weil die Person auch geäußert hat dass sie wieder arbeiten will nachdem sie gefragt worden ist wie es weitergehen soll. Punkt das hat sie jetzt leider geändert. Außerdem haben wir jetzt einen ltatrag weil er Rentenversicherung gestellt der im Grunde nach bewegt worden ist. Weiteres in einem aommenden Gespräch.
Liebe Grüße
Liebe Grüße
Re: 1 Jahr nach Aussteuerung wird von KK die AU hinterfragt
Aus der Praxis kann ich mir folgendes vorstellen:
Die Krankenkasse hat in ihrem System zwei AU-Zeiträume. Einmal den langen Zeitraum bis zur Aussteuerung, dann einen weiteren der nach der Reha beginnt.
Ein häufiger Fehler im IT System der Krankenkasse ist, dass die Durchgängigkeit einer AU aufgrund einer Reha nicht mehr erkannt wird.
Dann hat ein neuer Mitarbeiter den Fall bekommen mit der AU nach der Reha, hat das mit der Durchgängigkeit übersehen und eine Prüfung der "neuen" AU eingeleitet.
Also meine Vermutung: Eine Kombination aus technischem und menschlichen Fehler hat zu dem Brief geführt.
Die Krankenkasse hat in ihrem System zwei AU-Zeiträume. Einmal den langen Zeitraum bis zur Aussteuerung, dann einen weiteren der nach der Reha beginnt.
Ein häufiger Fehler im IT System der Krankenkasse ist, dass die Durchgängigkeit einer AU aufgrund einer Reha nicht mehr erkannt wird.
Dann hat ein neuer Mitarbeiter den Fall bekommen mit der AU nach der Reha, hat das mit der Durchgängigkeit übersehen und eine Prüfung der "neuen" AU eingeleitet.
Also meine Vermutung: Eine Kombination aus technischem und menschlichen Fehler hat zu dem Brief geführt.
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Re: 1 Jahr nach Aussteuerung wird von KK die AU hinterfragt
Tja, da könnte was dran sein. Wenn sie jetzt in der sechsten Woche der AU nach der Reha ist, wäre es noch passender. Aber sie ist jetzt in der elften Woche... Zudem finde ich halt kurios ist das der frauenarzt nicht mehr weiter krankschreiben will, obwohl er überzeugt ist dass es notwendig ist. Nur psychisch und ich denke er will dass sie zum Psychiater geht für weitere au. Ich habe das Gefühl dass der MDK da was gedreht hat, bzw die Au in Frage gestellt hat. So viel mein Stress damals bei der erwerbsminderungsrente auch an. Der hausarzt hat einen Anruf vom MDK bekommen und meinte er könnte ich weiter krankschreiben Punkt ich sollte zum facharzt gehen. Parallel dazu habe ich die aberkennung der AU vom MDK bekommen. Mit der AU vom Facharzt und Einspruch meinerseits ging es dann doch weiter...
Liebe Grüße
Liebe Grüße