--
Moderator: Czauderna
Re: GKV, Fragebogen Krankengeld
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Hallo leonardo,
für Dein Krankengeld reicht die Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers nicht aus. Du musst zusätzlich einen Krankengeldantrag bei Deiner Kasse stellen. Ich vermute, dass es sich bei dem Schreiben genau darum handelt. Dort wird oftmals nach aktuellen beruflichen Dingen gefragt (Tätigkeit), ob eine Reha beantragt wurde, ob eine Behinderung vorliegt, ob die Beschwerden etwas mit der ausgeübten Tätigkeit zu tun haben könnten etc.
Wenn Du Dir bei der Beantwortung unsicher bist, würde ich Dir raten, mit dem Antrag zu Deiner Kasse zu gehen und um Hilfe beim Ausfüllen zu bitten. Dann kannst Du direkt Deine Vorbehalte gegen die entsprechenden Fragen ansprechen.
Alles Gute für Deine OP und gute Besserung!
Herby
für Dein Krankengeld reicht die Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers nicht aus. Du musst zusätzlich einen Krankengeldantrag bei Deiner Kasse stellen. Ich vermute, dass es sich bei dem Schreiben genau darum handelt. Dort wird oftmals nach aktuellen beruflichen Dingen gefragt (Tätigkeit), ob eine Reha beantragt wurde, ob eine Behinderung vorliegt, ob die Beschwerden etwas mit der ausgeübten Tätigkeit zu tun haben könnten etc.
Wenn Du Dir bei der Beantwortung unsicher bist, würde ich Dir raten, mit dem Antrag zu Deiner Kasse zu gehen und um Hilfe beim Ausfüllen zu bitten. Dann kannst Du direkt Deine Vorbehalte gegen die entsprechenden Fragen ansprechen.
Alles Gute für Deine OP und gute Besserung!
Herby
Hallo,
mich "stört" etwas der Umstand dass die Kasse eine OP. vorher genehmigen soll.
Das geschieht in der Regel nur dann wenn es sich um eine, nicht dem Normalfall ,entsprechende Op. handelt. In der Praxis läuft das nämlich so ab - der einweisende Arzt schreibt eine Verordnung von Krankenhauspflege, der Patient meldet sich beim Vertragskrankenhaus an, wird dort aufgenommen und operiert, das Krankenhaus übermittelt der Kasse die Aufnahmeanzeige und erhält dann die Kostenübernahme. Das ist der Normalfall. Der Ausnahmefall oder Einzelfall sieht eben eine vorherige Kostenübernahmeerklärung der Kasse vor - da ist es allerdings so, dass die Kasse schon näher in die Prüfung einsteigt, ob eine solche Op. medizinisch notwendig ist, denn wenn das aufnehmende Krankenhaus daran keine Zweifel hätte, wäre es ja wieder ein Normalfall. Und im Rahmen dieser Prüfung hat der Patient schon eine Mitwirkungspflicht - ich sehe da eigentlich kein Problem, den Fragebogen nicht auszufüllen, aber ich arbeite ja auch ei einer Krankenkasse.
Gruss
Czauderna
mich "stört" etwas der Umstand dass die Kasse eine OP. vorher genehmigen soll.
Das geschieht in der Regel nur dann wenn es sich um eine, nicht dem Normalfall ,entsprechende Op. handelt. In der Praxis läuft das nämlich so ab - der einweisende Arzt schreibt eine Verordnung von Krankenhauspflege, der Patient meldet sich beim Vertragskrankenhaus an, wird dort aufgenommen und operiert, das Krankenhaus übermittelt der Kasse die Aufnahmeanzeige und erhält dann die Kostenübernahme. Das ist der Normalfall. Der Ausnahmefall oder Einzelfall sieht eben eine vorherige Kostenübernahmeerklärung der Kasse vor - da ist es allerdings so, dass die Kasse schon näher in die Prüfung einsteigt, ob eine solche Op. medizinisch notwendig ist, denn wenn das aufnehmende Krankenhaus daran keine Zweifel hätte, wäre es ja wieder ein Normalfall. Und im Rahmen dieser Prüfung hat der Patient schon eine Mitwirkungspflicht - ich sehe da eigentlich kein Problem, den Fragebogen nicht auszufüllen, aber ich arbeite ja auch ei einer Krankenkasse.
Gruss
Czauderna
Hallo,
dann mach das so - ich habe dir meine
Sicht der Dinge geschildert, die aus
meiner ueber 40jaehrigen Praxis heraus.
Von Boeswilligkeit oder Hinterhaeltigkeit
kann da keine Rede sein.
Im Gegenteil, gerade deine Angaben
koennten die ganze Sache zu deinen
Gunsten, sprich "Bewilligung der Op."
beschleunigen.
Trotzdem - viel Erfolg und alles Gute
fuer dich.
Gruss
Czauderna
dann mach das so - ich habe dir meine
Sicht der Dinge geschildert, die aus
meiner ueber 40jaehrigen Praxis heraus.
Von Boeswilligkeit oder Hinterhaeltigkeit
kann da keine Rede sein.
Im Gegenteil, gerade deine Angaben
koennten die ganze Sache zu deinen
Gunsten, sprich "Bewilligung der Op."
beschleunigen.
Trotzdem - viel Erfolg und alles Gute
fuer dich.
Gruss
Czauderna
Dieser Fragebogen wurde nicht extra für dich konzipiert, sondern es ist ein Formular zum Antrag auf Krankengeld, welches jeder erhält der KG beantragt.leonardo hat geschrieben:Was mich wundert, daß meine körperliche Verfassung bei dem Bogen abgefragt wird.
Das ist bei mir nämlich alles OK.
Ich arbeite im Büro und werde an einem Sinnesorgan operiert.
Somit können natürlich die Fragen nicht für jeden Antragsteller genau passen.
Ich würde dir, genau wie meine Vorrednerin, dazu raten den Fragebogen schnellstmöglich auszufüllen, wenn du Krankengeld erhalten möchtest!
Keiner schickt dir einen solchen Fragebogen um dich zu ärgern, sondern nur um zuhelfen - kannste glauben