Nachdem ich bei den DAK einen Fahrtkostenantrag für eine Kurmaßnahme beantragt bekam ich meinen original Antrag doch
von dem Reisebüro HRG in Hamburg, versehen mit einer Peisauskunft
für eine Fahrkarte an meine Privatradresse zugesandt.
Die Weitergabe von Patientendaten an die Fa HRG in Hamburg ist gängige DAK Praxis.
Das ist der Hammer !
Unzulässige Weitergabe von Patientendaten duch die DAK
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Stellungnahme der DAK zu Ihrem Eintrag
Sehr geehrter Herr schulzi306
Die Weitergabe von Kundendaten der DAK an Dritte ist nicht zulässig und wird von uns auch nicht praktiziert. Der Versicherte erhält den Fahrtkostenantrag von der DAK, füllt ihn aus und sendet ihn zur Erstellung einer Fahrkarte zum Kurort bzw. zwecks Ausstellung einer Fahrpreisbescheinigung selbst an die HRG.
Wir möchten Ihrem Fall jedoch nachgehen und werden uns über pn mit Ihnen in Verbindung setzen.
Herzlichst
Jörg Bodanowitz
DAK-Pressestelle
Die Weitergabe von Kundendaten der DAK an Dritte ist nicht zulässig und wird von uns auch nicht praktiziert. Der Versicherte erhält den Fahrtkostenantrag von der DAK, füllt ihn aus und sendet ihn zur Erstellung einer Fahrkarte zum Kurort bzw. zwecks Ausstellung einer Fahrpreisbescheinigung selbst an die HRG.
Wir möchten Ihrem Fall jedoch nachgehen und werden uns über pn mit Ihnen in Verbindung setzen.
Herzlichst
Jörg Bodanowitz
DAK-Pressestelle