Hallo -
meine Frage: ist es richtig wenn die Kk behauptet , daß bei der berrechnung der Höchstgrenze für die Zuzahlung die man zu leisten hat der Unterhalt für ein minderjähriges Kind von dessen geschiedenen Vater nicht mit ins Familieneinkommen eingerechent wird ?
Obwohl das in allen Zuzahlungsrechnern und auch in Hinweistexten anders steht?
LG Sarah
Zuzahlungsbefreiung
Moderator: Czauderna
Re: Zuzahlungsbefreiung
Der Betrag wird beim Einkommen des Vaters abgezogen und als Einkommen des Kindes berücksichtigt.Sarah10 hat geschrieben:Hallo -
meine Frage: ist es richtig wenn die Kk behauptet , daß bei der berrechnung der Höchstgrenze für die Zuzahlung die man zu leisten hat der Unterhalt für ein minderjähriges Kind von dessen geschiedenen Vater nicht mit ins Familieneinkommen eingerechent wird ?
MfG
ratte1
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- Registriert: 16.03.2011, 18:30
Wenn deine KK das unbedingt so machen will, dann lass sie doch. Das würde ja bedeuten, dass ein geringeres Gesamteinkommen berechnet werden würde, was in Puncto Tarif und Leistung oft förderlich ist, wenn du nicht privat versichert bist. Aber jetzt mal im Ernst: Deine Krankenkasse müsste es eigentlich besser wissen, denn natürlich wird es angerechnet.