Zuzahlung trotz "Gebühr frei" auf Rezept möglich?
Moderator: Czauderna
Zuzahlung trotz "Gebühr frei" auf Rezept möglich?
Hallo,
könnten Sie bitte eine Gesetzesgrundlage dafür nennen, dass wenn auf einem rosa Rezept "Gebühr frei" angekreuzt ist, dann die Apotheke die übliche Zuzahlung in die Krankenkasse ( 5 EUR ) nicht verlangen darf, oder so etwas in dem Sinne.
Danke schon mal
könnten Sie bitte eine Gesetzesgrundlage dafür nennen, dass wenn auf einem rosa Rezept "Gebühr frei" angekreuzt ist, dann die Apotheke die übliche Zuzahlung in die Krankenkasse ( 5 EUR ) nicht verlangen darf, oder so etwas in dem Sinne.
Danke schon mal
Re: Zuzahlung trotz "Gebühr frei" auf Rezept mögli
Hallo,Marned hat geschrieben:Hallo,
könnten Sie bitte eine Gesetzesgrundlage dafür nennen, dass wenn auf einem rosa Rezept "Gebühr frei" angekreuzt ist, dann die Apotheke die übliche Zuzahlung in die Krankenkasse ( 5 EUR ) nicht verlangen darf, oder so etwas in dem Sinne.
Danke schon mal
die gesetzliche Grundlage bildet der § 62 Abs. 1 SGB V.
Gruss
Czauderna
Re: Zuzahlung trotz "Gebühr frei" auf Rezept mögli
Hallo czauderna,Czauderna hat geschrieben:Hallo,Marned hat geschrieben:Hallo,
könnten Sie bitte eine Gesetzesgrundlage dafür nennen, dass wenn auf einem rosa Rezept "Gebühr frei" angekreuzt ist, dann die Apotheke die übliche Zuzahlung in die Krankenkasse ( 5 EUR ) nicht verlangen darf, oder so etwas in dem Sinne.
Danke schon mal
die gesetzliche Grundlage bildet der § 62 Abs. 1 SGB V.
Gruss
Czauderna
mit der Antwort komme ich nicht klar. Wo steht denn da, dass die Apotheke verpflichtet ist, dem einfachen Kreuz eines Arztes auf einem Rezept zu glauben und auf die Zuzahlung zu verzichten?
MfG
ratte1
Quelle: iww.de/aaa/archiv/verordnungen-von-arznei-heil-und-hilfsmitteln-schuetzen-sie-sich-durch-korrekte-verordnung-vor-regressen-f38200Die häufig erhobene Forderung, die Pflicht zur Überprüfung der Zuzahlungsbefreiung solle möglichst auf die Apotheker übertragen werden, läuft ins Leere, da nach der Vordruck-Vereinbarung die Ärzte zur Prüfung der Zuzahlungsbefreiung verpflichtet sind.
Besagte Vordruck-Vereinbarung:
kbv.de/rechtsquellen/2306.html
ABER:
Ist das Kreuz bei "Gebühr frei" nicht maschinell gesetzt (handschriftlich nachgetragen) oder nicht maschinenlesbar, sind beide Felder angekreuzt ("Geb. frei" und "-pflicht") oder bestehen seitens der Apotheke Zweifel, sind je nach Art der Unregelmäßigkeit entweder der Arzt zu kontaktieren oder die Befreiungskarte durch den Versicherten vorzulegen. Die Apotheken müssen dabei die "erforderliche Sorgfalt" walten lassen.
Das ergibt sich aus den Arzneimittellieferverträgen - die findet man zum Nachlesen je nach Bundesland bei Google.
Marned, wenn Du eine Zuzahlung leisten musstest, obwohl Du befreit bist, gib die Quittung einfach an die Kasse - die erstattet Dir das.
Gruß
roemer70
Zuzahlung trotz Befreiung
Hallo,
ähnliches hatte ich bei einem Rezept für meinen Sohn erlebt. Ich hatte der Apothekerin die Befreiungskarte vorgelegt u. das war es dann. Sie meinte, dass es ihr eigentlich egal sei, denn wenn die Angaben auf dem Rezept nicht stimmen würden, geht das Kostenrisiko auf den Arzt über.
Nun eine neue Frage.
Mein Sohn hat auch eine Befreiung für Hilfsmittel auf seiner Karte. Gilt das auch für Brillen?
Wenn er Anfrage bei der KK hält, wird wahrscheinlich die Sache verneint.
Wer hat hier Erkenntnisse? Mein Sohn ist linsenlos u. muss eine Spezialbrille tragen, welche ca. 1.000 Euro alle 2 Jahre kostet.
Besten Dank
Betty
ähnliches hatte ich bei einem Rezept für meinen Sohn erlebt. Ich hatte der Apothekerin die Befreiungskarte vorgelegt u. das war es dann. Sie meinte, dass es ihr eigentlich egal sei, denn wenn die Angaben auf dem Rezept nicht stimmen würden, geht das Kostenrisiko auf den Arzt über.
Nun eine neue Frage.
Mein Sohn hat auch eine Befreiung für Hilfsmittel auf seiner Karte. Gilt das auch für Brillen?
Wenn er Anfrage bei der KK hält, wird wahrscheinlich die Sache verneint.
Wer hat hier Erkenntnisse? Mein Sohn ist linsenlos u. muss eine Spezialbrille tragen, welche ca. 1.000 Euro alle 2 Jahre kostet.
Besten Dank
Betty
Hallo,
die Befreiung gilt für alle gesetzlichen Zuzahlungen für Hilfsmittel 5,00 € maximal 10,00 €, nicht jedoch für ggf. entstehende "Mehrkosten" - das Gleiche gilt für Heilmittel, da sind 10% zzgl. 10,00 € Verordnungsblattgebühr.
Brillen (Sehhilfen sind nach §§ 12-17 der Hilfsmittelrichtlinien für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres verordnungsfähig.
Gruss
Czauderna
die Befreiung gilt für alle gesetzlichen Zuzahlungen für Hilfsmittel 5,00 € maximal 10,00 €, nicht jedoch für ggf. entstehende "Mehrkosten" - das Gleiche gilt für Heilmittel, da sind 10% zzgl. 10,00 € Verordnungsblattgebühr.
Brillen (Sehhilfen sind nach §§ 12-17 der Hilfsmittelrichtlinien für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres verordnungsfähig.
Gruss
Czauderna