Wo "freiwillig pflichtversichern"?
Moderator: Czauderna
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Ich habe mal eine Frage an die Profis hier. Wie erklärt ihr denn einem Versicherten, dass er dazu verpflichtet ist, sich zu versichern, diese Versicherung aber angeblich freiwillig ist? Diese Begrifflichkeiten "freiwillig" und "Pflichtversicherung" stammen noch aus der Zeit vor dem 01.04.2007, als es diese Zwitterlösung noch nicht gab. Ich glaube mich zu erinnern, dass auch ich - um den Versicherten genau dieses Paradoxon zu erklären - schon mal den Begriff "freiwillig pflichtversichern" benutzt habe - und zwar dann, wenn die Versicherten sich an unserer Formulierung "Hiermit beantrage ich die freiwillige Weiterversicherung" stören. Im Grunde genommen gibt es die freiwillige Versicherung im exakten Wortsinn (es ist meine freie Entscheidung, ob ich mich überhaupt versichere) nicht mehr.
Mich wundert es etwas, wie hier im Umgang mit einem fachlichen Laien auf der angeblich korrekten Formulierung bestanden wird. Dass wir intern nach wie vor zwischen freiwilliger und Pflichtversicherung unterscheiden, kann ich ja nachvollziehen. Aber extern finde ich die Formulierung von Blare absolut in Ordnung.
Mich wundert es etwas, wie hier im Umgang mit einem fachlichen Laien auf der angeblich korrekten Formulierung bestanden wird. Dass wir intern nach wie vor zwischen freiwilliger und Pflichtversicherung unterscheiden, kann ich ja nachvollziehen. Aber extern finde ich die Formulierung von Blare absolut in Ordnung.
Genau so ist es, bravo! Und, @roemer, ob nun freiwillig oder privat, in jedem Fall MUSS ich den Nachweis einer Krankenversicherung führen, ergo sind wir wieder beim MUSS.GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Ich habe mal eine Frage an die Profis hier. Wie erklärt ihr denn einem Versicherten, dass er dazu verpflichtet ist, sich zu versichern, diese Versicherung aber angeblich freiwillig ist? Diese Begrifflichkeiten "freiwillig" und "Pflichtversicherung" stammen noch aus der Zeit vor dem 01.04.2007, als es diese Zwitterlösung noch nicht gab. Ich glaube mich zu erinnern, dass auch ich - um den Versicherten genau dieses Paradoxon zu erklären - schon mal den Begriff "freiwillig pflichtversichern" benutzt habe - und zwar dann, wenn die Versicherten sich an unserer Formulierung "Hiermit beantrage ich die freiwillige Weiterversicherung" stören. Im Grunde genommen gibt es die freiwillige Versicherung im exakten Wortsinn (es ist meine freie Entscheidung, ob ich mich überhaupt versichere) nicht mehr.
Mich wundert es etwas, wie hier im Umgang mit einem fachlichen Laien auf der angeblich korrekten Formulierung bestanden wird. Dass wir intern nach wie vor zwischen freiwilliger und Pflichtversicherung unterscheiden, kann ich ja nachvollziehen. Aber extern finde ich die Formulierung von Blare absolut in Ordnung.
Gruss
KKA
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Hi Zusammen,
also ich erklär das so:
Die Leute sind ja bei mir, also bei einer GKV. Meine Auskunft geht dann soweit, dass ich sage: Natürlich müssen Sie sich krankenversichern. Aber sie haben nun die Wahl ob weiterhin bei uns, oder in PKV.
Bei uns handelt es sich dann um eine freiwillige Mitgliedschaft.
Punkt. Und ich finde damit ist das ganze auch so ziemlich auf den Punkt gebracht.
Gruß
Sportsfreund
also ich erklär das so:
Die Leute sind ja bei mir, also bei einer GKV. Meine Auskunft geht dann soweit, dass ich sage: Natürlich müssen Sie sich krankenversichern. Aber sie haben nun die Wahl ob weiterhin bei uns, oder in PKV.
Bei uns handelt es sich dann um eine freiwillige Mitgliedschaft.
Punkt. Und ich finde damit ist das ganze auch so ziemlich auf den Punkt gebracht.
Gruß
Sportsfreund
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Hallo GKV,GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Ich habe mal eine Frage an die Profis hier. Wie erklärt ihr denn einem Versicherten, dass er dazu verpflichtet ist, sich zu versichern, diese Versicherung aber angeblich freiwillig ist?
mein "Erklärmuster" im Beratungsgespräch, wenn sich jemand an der [angeblich nicht vorhandenen] "Freiwilligkeit" reibt:
1.) Der Gesetzgeber will, dass jeder zu jeder Zeit versichert ist. Nicht versichert sein ist gesetzlich nicht mehr möglich. Durch verschiedene Regelungen wurde ein allgemeiner Versicherungszwang eingeführt.
2.) Wenn eine gesetzliche Versicherung endet [z.B. Ende der Beschäftigung, Ende Fami, etc. (hier nehme ich die konkrete Situation des Kunden)], hat man 2 Möglichkeiten: a) man versichert sich freiwillig weiter in der GKV, oder b) man versichert sich privat.
3.) Für die Entscheidung hat man nicht unbegrenzt Zeit. Wenn man sich nicht um eine andere Absicherung kümmert, wird einem die Entscheidung nach drei Monaten vom Gesetzgeber aus der Hand genommen. Die Mitgliedschaft ist dann zwangsweise bei der letzten Kasse weiterzuführen.
Für diese Beratung muss man natürlich vorher im Beratungsgespräch abklopfen, ob ohne PKV oder freiwillige GKV anschließend 5/1/13 eintritt. Wenn das nicht der Fall ist (§ 5, §10, § 19, Heilfürsorge, etc.), gibt es aber auch meist wenig Gründe, eine freiwillige KV abzuschließen.
Bei "freiwillig pflichtversichert" bekomme ich Zahnweh. Diese Formulierung würde ich selbst nicht benutzen. Ich sehe aber, dass die gesetzliche Konstruktion kompliziert ist und finde, dass Laien gegenüber (im Forum oder in der Kasse) Wortklauberei nicht nötig ist. Eine der größten Aufgaben als Sachbearbeiterin in der GKV ist doch ohnehin die Dolmetschertätigkeit "Amtsdeutsch - Deutsch".
Gruß
Swantje
Ich verstehe die Aufregung nicht, vielleicht fällt es menschen die von der anderen Seite schauen leichter!
Es gibt eine Pflicht zur Versicherung! Ich muss eine KV haben!
Menschen die versicherungspflichtig sind, müssen eine GKV wählen!
Menschen die versicherungsfrei sind, können zwischen GKV und PKV wählen!
P.S.: Warum bestehe ich auf die richtige Verbalisation? Weil es genug Unsinn im Netz gibt, der sich dann immer mehr verbreitet!
Es gibt eine Pflicht zur Versicherung! Ich muss eine KV haben!
Menschen die versicherungspflichtig sind, müssen eine GKV wählen!
Menschen die versicherungsfrei sind, können zwischen GKV und PKV wählen!
P.S.: Warum bestehe ich auf die richtige Verbalisation? Weil es genug Unsinn im Netz gibt, der sich dann immer mehr verbreitet!
Nehmen Sie es locker, niemand regt sich hier auf. Im Gegenteil, recht amüsant, die unterschiedlichen Auslegungen...und interessant zugleich.derKVProfi hat geschrieben:Ich verstehe die Aufregung nicht, vielleicht fällt es menschen die von der anderen Seite schauen leichter!
Es gibt eine Pflicht zur Versicherung! Ich muss eine KV haben!
Ergo, MUSS...
Menschen die versicherungspflichtig sind, müssen eine GKV wählen!
Ein weiteres 'MUSS'
Menschen die versicherungsfrei sind, können zwischen GKV und PKV wählen!
Korrektur: MÜSSEN zwischen GKV und PKV wählen...und noch ein MUSS...es sei denn, ich bin Muli-Millionär und pfeife auf die Pflicht zur Versicherung und zahle Ärzte und Apotheker mit meinem Taschengeld. Welch uneinholbarer Wunschtraum..
Fazit: Muss = Zwang = höflicher formuliert: Pflicht
P.S.: Warum bestehe ich auf die richtige Verbalisation? Weil es genug Unsinn im Netz gibt, der sich dann immer mehr verbreitet!
Gruss
KKA
Warum man die Begriffe sauber trennen sollte?
Weil durch Mischformen Missverständnisse und Irrtümer entstehen können.
Und wenn wir alle hier schon plietsch genug sind, das zu verstehen, dann sollten wir das auch ordentlich aufbereiten.
@ KKA: Auch wenn der Multimillionär auf die KV pfeift, handelt er nicht nach Recht und Gesetz. Aus gutem Grund - ich kenne Krankheitsbilder, deren Kosten auch diesen Personenkreis in den finanziellen Abgrund reißen.
Weil durch Mischformen Missverständnisse und Irrtümer entstehen können.
Und wenn wir alle hier schon plietsch genug sind, das zu verstehen, dann sollten wir das auch ordentlich aufbereiten.
@ KKA: Auch wenn der Multimillionär auf die KV pfeift, handelt er nicht nach Recht und Gesetz. Aus gutem Grund - ich kenne Krankheitsbilder, deren Kosten auch diesen Personenkreis in den finanziellen Abgrund reißen.