Wo "freiwillig pflichtversichern"?
Moderator: Czauderna
Wo "freiwillig pflichtversichern"?
Hi!
Ich stehe kurz davor micht "freiwillig plichtzuversichern". Der Begriff ansich ist ja schon paradox, findet ihr nicht? Ich stelle nicht den Sinn in Frage, sondern nur die Formulierung
Nun stellt sich mir die Frage, bei welcher Versicherung bzw. in welchem Tarif ich dies möglichst kostengünstig machen kann. Momentan bin ich bei der BARMER GEK gesetzlich versichert.
Demnächst werde ich mich dann selbst versichern, im Herbst dann wahrscheinlich ein Studium anfangen (bin über 30, daher muss ich mich auch dann selbst versichern). Es geht mir aber vorwiegend um die kommende Versicherung, das Studium ist noch nicht klar.
Hier nochmal kurz die Fakten:
- kein Einkommen (kein ALG I/II)
- über 30 Jahre
- ledig, kein Partner, keine Kinder
- günstigste Versicherung gesucht
Habe ich da überhaupt eine Wahl, bzw. lohnt sich eine Suche, oder soll ich gleich bei der Barmer bleiben, wenn ja wieviel kostet mich das dann im Monat?
Danke für Eure Hilfe!
Grüße
Ich stehe kurz davor micht "freiwillig plichtzuversichern". Der Begriff ansich ist ja schon paradox, findet ihr nicht? Ich stelle nicht den Sinn in Frage, sondern nur die Formulierung
Nun stellt sich mir die Frage, bei welcher Versicherung bzw. in welchem Tarif ich dies möglichst kostengünstig machen kann. Momentan bin ich bei der BARMER GEK gesetzlich versichert.
Demnächst werde ich mich dann selbst versichern, im Herbst dann wahrscheinlich ein Studium anfangen (bin über 30, daher muss ich mich auch dann selbst versichern). Es geht mir aber vorwiegend um die kommende Versicherung, das Studium ist noch nicht klar.
Hier nochmal kurz die Fakten:
- kein Einkommen (kein ALG I/II)
- über 30 Jahre
- ledig, kein Partner, keine Kinder
- günstigste Versicherung gesucht
Habe ich da überhaupt eine Wahl, bzw. lohnt sich eine Suche, oder soll ich gleich bei der Barmer bleiben, wenn ja wieviel kostet mich das dann im Monat?
Danke für Eure Hilfe!
Grüße
WEr hat Dir denn den Begriff an den Kopf geschmissen?
Entweder man ist freiwillig versichert oder man ist pflichtversichert
Die Formuliertung "freiwillig pflichtversichern" gibt es nicht oder ist unsinnig.
Die gemeinsamen Beitragsbemessungsgrundsätze gelten für alle gesetzlichen Kassen. Insofern solltest Du den Schwerpunkt eher auf die Leistungen setzen, wenn Du da Kassenvergleiche anstellen möchtest.
Entweder man ist freiwillig versichert oder man ist pflichtversichert
Die Formuliertung "freiwillig pflichtversichern" gibt es nicht oder ist unsinnig.
Die gemeinsamen Beitragsbemessungsgrundsätze gelten für alle gesetzlichen Kassen. Insofern solltest Du den Schwerpunkt eher auf die Leistungen setzen, wenn Du da Kassenvergleiche anstellen möchtest.
Und wir halten ganz kurz fest, dass 99,9% der medizinisch notwendigen leistungen identisch sind!broemmel hat geschrieben:Die gemeinsamen Beitragsbemessungsgrundsätze gelten für alle gesetzlichen Kassen. Insofern solltest Du den Schwerpunkt eher auf die Leistungen setzen, wenn Du da Kassenvergleiche anstellen möchtest.
Wahltarife sind wohl eher nonsens für jemanden, der mutmaßlich über nur geringe finanzielle Möglichkeiten verfügt, wie es bei studenten üblich ist!
Habe ich mal irgendwo aufgeschnappt, trifft doch aber zu, oder?
Die Versicherung, die ich abschließen kann ist die "Freiwillige Krankenversicherung", oder?
Ferner unterliege ich einer Versicherungspflicht in der KV, stimmts?
Ich bin also verpflichtet, mich freiwillig zu versichern. Klingt komisch, ist aber so
Die Versicherung, die ich abschließen kann ist die "Freiwillige Krankenversicherung", oder?
Ferner unterliege ich einer Versicherungspflicht in der KV, stimmts?
Ich bin also verpflichtet, mich freiwillig zu versichern. Klingt komisch, ist aber so
broemmel hat geschrieben:WEr hat Dir denn den Begriff an den Kopf geschmissen?
Entweder man ist freiwillig versichert oder man ist pflichtversichert
Die Formuliertung "freiwillig pflichtversichern" gibt es nicht oder ist unsinnig.
Die gemeinsamen Beitragsbemessungsgrundsätze gelten für alle gesetzlichen Kassen. Insofern solltest Du den Schwerpunkt eher auf die Leistungen setzen, wenn Du da Kassenvergleiche anstellen möchtest.
Blare hat geschrieben:Habe ich mal irgendwo aufgeschnappt, trifft doch aber zu, oder?
was alles so erzählt wird - sehr viel Unsinn!
Die Versicherung, die ich abschließen kann ist die "Freiwillige Krankenversicherung", oder?
Sie schließen bei einer GKV NICHTS ab, sonern Sie versichern sich als freiwilliges Mitglied weiter!
Ferner unterliege ich einer Versicherungspflicht in der KV, stimmts?
Nein, der Pflicht zur Versicherung, nicht der Pflichtversicherung!
Wenn Sie nicht versicherungspflichtig sind, also freiwilligers Mitglied, dann könnten Sie der Pflicht zur Versicherung auch durch eine PKV erfüllen!
Ich bin also verpflichtet, mich freiwillig zu versichern. Klingt komisch, ist aber so
Nein, Sie sind verpflichtet eine Krankenversicherung zu haben! Und in der GKV können Sie sich nicht versichern, sondern die Mitgliedschaft fortführen!
@Blare: Die freiwillige Weiterversicherung kostet Dich rd. 150€ im Monat. Wegen der Möglichkeiten, etwas Geld zurückzubekommen, empfehle ich Dir keine Wahltarife, denn die enthalten allesamt ein finanzielles Risiko, welches schnell zur Falle wird. Dafür gibt es bei der Barmer ein Bonusprogramm, bei welchem Du für Vorsorge, Prävention ein paar € zurückbekommen kannst.
So abwegig ist die Blare Formulierung nun nicht......oder?
Lediglich die Höhe des Einkommens legt grundsätzlich fest, wer pflichtversichert und wer sich entweder freiwillig oder privat versichern muss. Muss bedeutet in meinen Büchern Pflicht, ergo bin ich (in der Tat) defacto 'freiwillig pflichtversichert' (sofern ich Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung bin).
Gruss
KKA
Lediglich die Höhe des Einkommens legt grundsätzlich fest, wer pflichtversichert und wer sich entweder freiwillig oder privat versichern muss. Muss bedeutet in meinen Büchern Pflicht, ergo bin ich (in der Tat) defacto 'freiwillig pflichtversichert' (sofern ich Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung bin).
Gruss
KKA
Es gibt versicherungspflichtige und freiwillig Versicherte. Das hat auch nicht mit Einkommen, außer bei Arbeitnehmern, zu tun!KKA hat geschrieben:So abwegig ist die Blare Formulierung nun nicht......oder?
Lediglich die Höhe des Einkommens legt grundsätzlich fest, wer pflichtversichert und wer sich entweder freiwillig oder privat versichern muss. Muss bedeutet in meinen Büchern Pflicht, ergo bin ich (in der Tat) defacto 'freiwillig pflichtversichert' (sofern ich Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung bin).
Freiwillig Versicherte können zwischen PKV und GKV als Nachweis für die Pflicht zur Versicherung wählen!
Es gibt keine "freiwillig Pflichtversicherten", weil es nur eine Pflicht zur Versicherung gibt, die alle betrifft. Freiwillig ist ein gesetzlich definierter Status in Abweichung zum versicherungspflichtigen Mitglied!
Hi!
Ist interessant wie über die Formulierung diskutiert wird, vielleicht ist der Begriff rein Juristisch gesehen falsch, trifft jedoch in meinen Augen nach wie vor zu (ich denke KKA hat meinen Gedankengang verstanden).
Die Versicherung die ich abschließen muss ist eine freiwillge Krankenversicherung. Da ich aber einer Versicherungspflicht unterliege bleibt unterm Strich die etwas gräusliche Formulierung "freiwillig versichert mit Pflicht zur Versicherung" oder die saloppe Formulierung "freiwillig pflichtversichert".
Ist in meinen Augen wie mit folgendem Beispiel:
"Es ist verboten hier zu Parken" daraus folgt: "Hier ist Parkverbot". ("Pflicht zur Versicherung" -> "Versicherungspflicht"-> "Pflichtversichert").
Aber ich denke das kann man sehen wie man will und es liegt nur an der Formulierung, wie meinen alle das Gleiche.
Danke für Eure Hilfe, der monatliche Beitrag beid er BARMER wird sich wohl auf ca. 135 Euro belaufen.
Grüße
Ist interessant wie über die Formulierung diskutiert wird, vielleicht ist der Begriff rein Juristisch gesehen falsch, trifft jedoch in meinen Augen nach wie vor zu (ich denke KKA hat meinen Gedankengang verstanden).
Das ist richtig und das meine ich auch. Ich unterliege also der "Pflicht zur Versicherung", folglich ist diese Versicherung eine "Pflichtversicherung" (rein von der Logik her, mag sein dass der Begriff rein rechtlich falsch ist, bzw. nicht dem "Versicherungsdeutsch entspricht).weil es nur eine Pflicht zur Versicherung gibt
Die Versicherung die ich abschließen muss ist eine freiwillge Krankenversicherung. Da ich aber einer Versicherungspflicht unterliege bleibt unterm Strich die etwas gräusliche Formulierung "freiwillig versichert mit Pflicht zur Versicherung" oder die saloppe Formulierung "freiwillig pflichtversichert".
Ist in meinen Augen wie mit folgendem Beispiel:
"Es ist verboten hier zu Parken" daraus folgt: "Hier ist Parkverbot". ("Pflicht zur Versicherung" -> "Versicherungspflicht"-> "Pflichtversichert").
Aber ich denke das kann man sehen wie man will und es liegt nur an der Formulierung, wie meinen alle das Gleiche.
Danke für Eure Hilfe, der monatliche Beitrag beid er BARMER wird sich wohl auf ca. 135 Euro belaufen.
Grüße
Auch wenn es nur um Begrifflichkeiten geht, aber genau diese Diskussion hatte ich auch mal in einer Arbeitsgruppe.
freiwillig versichert: §9 SGB V
pflichtversichert: §5 SGB V - dort ist auch die Versicherungspflicht für Nichtversicherte zu finden (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) - von dieser sind ausdrücklich nur diejenigen ohne KV-Schutz (GKV oder ersetzend, z.B. PKV) betroffen.
Wer sich also freiwillig versichert, unterliegt nicht der Versicherungspflicht. Nur wer dies versäumt (Fristen!) oder darauf keinen Ansprucht hat, bei dem greift die Versicherungspflicht.
Also: Ich komme nicht drum rum, aber es geht um die Art des Zugangs und die Wahlmöglichkeiten.
Ich bin hier ganz nah beim KVProfi.
Und wer noch nicht verwirrt genug ist, darf sich gerne auch mit Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht beschäftigen.
freiwillig versichert: §9 SGB V
pflichtversichert: §5 SGB V - dort ist auch die Versicherungspflicht für Nichtversicherte zu finden (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) - von dieser sind ausdrücklich nur diejenigen ohne KV-Schutz (GKV oder ersetzend, z.B. PKV) betroffen.
Wer sich also freiwillig versichert, unterliegt nicht der Versicherungspflicht. Nur wer dies versäumt (Fristen!) oder darauf keinen Ansprucht hat, bei dem greift die Versicherungspflicht.
Also: Ich komme nicht drum rum, aber es geht um die Art des Zugangs und die Wahlmöglichkeiten.
Ich bin hier ganz nah beim KVProfi.
Und wer noch nicht verwirrt genug ist, darf sich gerne auch mit Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht beschäftigen.
Ein in der Tat typisch deutsches Formulierungsphänomen und aus meiner Sicht blödsinnig. Gem. Gesetz muss ich krankenversichert sein, da ist es sowas von Bockwurst, ob ich mich nun freiwillig versichern muss, oder als Arbeitnehmer bis zur Bemessungsgrenze verdienend automatisch pflichtversichert bin. Beides ist und bleibt ein 'Muss'...es sei denn, ich gewinne im Lotto und pfeife auf das kranke Gesundheitswesen..und gehe mit der Versicherungsfreiheit in's Bett.roemer70 hat geschrieben:
Also: Ich komme nicht drum rum, aber es geht um die Art des Zugangs und die Wahlmöglichkeiten.
......
Und wer noch nicht verwirrt genug ist, darf sich gerne auch mit Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht beschäftigen.
Gruss
KKA
Nein, KKA, Du MUSST Dich NICHT freiwillig versichern - Du kannst ja auch eine ersetzende Absicherung im Krankheitsfall haben (PKV o.ä.). Erst wenn Du nichts tust und die Fristen rum sind, greift die Pflicht. Dann bist Du aber auch nicht frw., sondern pflichtversichert.
Betrachte es als Sicherheitsmerkmal - für diejenigen, die nicht aktiv wurden oder aus anderen Gründen nicht versichert sind / waren.
Betrachte es als Sicherheitsmerkmal - für diejenigen, die nicht aktiv wurden oder aus anderen Gründen nicht versichert sind / waren.