Witwenrente Zuschuss GKV
Moderator: Czauderna
Witwenrente Zuschuss GKV
Hallo,
ich meine Frage bezüglich der Witwenrente meiner Mutter. Meine Mutter ist erwerbstätig und ist gesetzlich pflichtversichert.
Da mein Vater sehr früh verstorben ist bezieht meine Mutter eine Witwenrente in Höhe von ca 670 €. Von der Rentenkasse wird
der volle Beitragssatz zur GKV bei der Witwenrente abgezogen. Gibt es für die Witwenrente keinen Zuschuss zur GKV oder muss
dieser voll getragen werden ?
ich meine Frage bezüglich der Witwenrente meiner Mutter. Meine Mutter ist erwerbstätig und ist gesetzlich pflichtversichert.
Da mein Vater sehr früh verstorben ist bezieht meine Mutter eine Witwenrente in Höhe von ca 670 €. Von der Rentenkasse wird
der volle Beitragssatz zur GKV bei der Witwenrente abgezogen. Gibt es für die Witwenrente keinen Zuschuss zur GKV oder muss
dieser voll getragen werden ?
Re: Witwenrente Zuschuss GKV
Hallo,Andi400 hat geschrieben:Hallo,
ich meine Frage bezüglich der Witwenrente meiner Mutter. Meine Mutter ist erwerbstätig und ist gesetzlich pflichtversichert.
Da mein Vater sehr früh verstorben ist bezieht meine Mutter eine Witwenrente in Höhe von ca 670 €. Von der Rentenkasse wird
der volle Beitragssatz zur GKV bei der Witwenrente abgezogen. Gibt es für die Witwenrente keinen Zuschuss zur GKV oder muss
dieser voll getragen werden ?
wenn es sich um eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung handelt, dann sollte eigentlich der Beitragsabzug für die Kranken- und Pflegeversicherung direkt vom Rentenversicherungsträger erfolgen -
handelt es sich denn um eine solche Rente ?.
Gruss
Czauderna
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- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Gesetzliche Rente:
Auf dem Rentenbescheid müsste ein Beitragsabzug von 7,3 % ausgewiesen werden, zusätzlich der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, wenn vorhanden. Gleichzeitig führt die Rentenversicherung ihren Beitragsanteil von 7,3 % ab.
Zusatzrente/Pension:
Der volle Beitrag muss von der Mutter getragen werden, die Zahlstelle führt diesen ab.
Rechtsgrundlagen liefere ich bei Bedarf gerne nach.
Auf dem Rentenbescheid müsste ein Beitragsabzug von 7,3 % ausgewiesen werden, zusätzlich der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, wenn vorhanden. Gleichzeitig führt die Rentenversicherung ihren Beitragsanteil von 7,3 % ab.
Zusatzrente/Pension:
Der volle Beitrag muss von der Mutter getragen werden, die Zahlstelle führt diesen ab.
Rechtsgrundlagen liefere ich bei Bedarf gerne nach.
Hallo,Andi400 hat geschrieben:Die Witwenrente wird von Deutschen Rentenversicherung bezahlt. Da meine Mutter noch im Beruf ist, erzielt sich noch Ihr Einkommen.
Daher ist mir nicht ganz logisch warum Sie GKV bei der Witwenrente voll bezahlen muss.
schau dir mal den letzten Rentenbescheid (Anpassung) an - da sollte etwas zur Krankenversicherung stehen.
Meinst du evtl. dass deine Mutter überhaupt aus der Rente Krankenversicherung bezahlen muss ?
Gruss
Czauderna
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Sie zahlt nicht voll. Die Rentenversicherung zahlt ebenfalls 7,3 %.Andi400 hat geschrieben:Die Witwenrente wird von Deutschen Rentenversicherung bezahlt. Da meine Mutter noch im Beruf ist, erzielt sich noch Ihr Einkommen.
Daher ist mir nicht ganz logisch warum Sie GKV bei der Witwenrente voll bezahlen muss.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Gesetzliche Rente:
Auf dem Rentenbescheid müsste ein Beitragsabzug von 7,3 % ausgewiesen werden, zusätzlich der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, wenn vorhanden. Gleichzeitig führt die Rentenversicherung ihren Beitragsanteil von 7,3 % ab.