Hallo liebe Forums-Mitglieder,
ich will über das neue Gesetz § 188 Abs. 4 SGB V in die freiwillige Versicherung. Allerdings scheint das nur zu gehen, nachdem mich mein Arbeitgeber abgemeldet hat. Ich arbeite seit Anfang der Woche auf selbstständiger Basis und mein Arbeitgeber hat mich immer noch nicht abgemeldet. Außerdem ist er extrem schwer erreichbar..
Jetzt meine Frage: Welchen Grund kann er dafür haben, mich nicht abzumelden (~evtl. Versicherungspflicht?). Muss ich ihn extra darauf hinweisen oder werde ich von den Versicherungsberatern womöglich veräppelt?
Vielen Dank für die Antworten!
Will über § 188, SGB in freiwillige Versicherung
Moderator: Czauderna
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