Wieviel xxx genehmigt die GKV
Moderator: Czauderna
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Wieviel xxx genehmigt die GKV
Meine Frage habe ich aus folgendem Grund gestellt.
Mein Physiotherapeut der mich 2x wöchentlich behandelt empfahl mir ein MOTOmed bei der GKV zu beantragen.
Er ist der Meinung dass ich durch intensives Training mit dem MOTOmed wieder laufen kann und hat mit Erfolg viele seiner Patienten nachweislich zum selbstständigen Laufen verholfen.
Leider wird sein Physiotherapeutisches Gutachten von der Kasse nicht anerkannt.
Deshalb will meine Hausärztin es von der Krankenkasse genehmigen lassen.
Mich würde interessieren, welche Chancen habe ich und ob ich auch mehrere med.Hilfsgeräte bekommen könnte.
Gibt es ein Kostenlimit der Kassen.
Wie ist das im Pflegeheim mit Eigenbeteiligung für Hilfsmittel, wenn man nur 100 € /M Taschengeld bekommt und Eigenbeteiligung nicht möglich ist.
Wie prüfen die Kassen oder MDK und nach welchen Kriterien.
Wie weit spielt eine Verordnung außerhalb Regelfall hier eine Rolle?
Bringt mir Einspruch erheben, wenn Kasse ablehnt?
LG
Berty
Mein Physiotherapeut der mich 2x wöchentlich behandelt empfahl mir ein MOTOmed bei der GKV zu beantragen.
Er ist der Meinung dass ich durch intensives Training mit dem MOTOmed wieder laufen kann und hat mit Erfolg viele seiner Patienten nachweislich zum selbstständigen Laufen verholfen.
Leider wird sein Physiotherapeutisches Gutachten von der Kasse nicht anerkannt.
Deshalb will meine Hausärztin es von der Krankenkasse genehmigen lassen.
Mich würde interessieren, welche Chancen habe ich und ob ich auch mehrere med.Hilfsgeräte bekommen könnte.
Gibt es ein Kostenlimit der Kassen.
Wie ist das im Pflegeheim mit Eigenbeteiligung für Hilfsmittel, wenn man nur 100 € /M Taschengeld bekommt und Eigenbeteiligung nicht möglich ist.
Wie prüfen die Kassen oder MDK und nach welchen Kriterien.
Wie weit spielt eine Verordnung außerhalb Regelfall hier eine Rolle?
Bringt mir Einspruch erheben, wenn Kasse ablehnt?
LG
Berty
Hallo,
das kann man von hier aus nicht so beantworten, dass es dir wirklich hilft.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass auch bei der Hilfsmittelverordnung bzw. Ausstattung das Maß des Notwendigen nicht überschritten werden darf - die Kosten sind hier eher zweitrangig. Natürlich ist es denkbar, das ein versicherter auch mehrere Hilfsmittel bekommt welche auch von der Kasse bezahlt werden - es kommt eben auf die Fallkonstellation - deswegen schalten die Kassen zur Klärung auch den MDK. ein - Ob du Chancen hast das von dir genannte Hilfsmittel zu bekommen - wie gesagt, das kann man von hier aus nicht sagen sondern nur mutmaßen - und ich sage mal, deine Chancen stehen derzeit 50:50.
was die Eigenanteile angeht, so muss man unterscheiden zwischen den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteilen, z.B. 10 % - welche dann durch eine ggf. vorhandene Zuzahlungsbefreiung abgedeckt wären und einem evtl. Mehrbetrag, der dann zu zahlen ist, wenn es für das Hilfsmittel einen Festbetrag geben sollte, wie z.B. bei Hörgeräten - da gilt die Zuzahlungsbefreiung nicht.
Ob bei einer Ablehnung ein Widerspruch Erfolgschancen hat - siehe oben -
auch hier kann ich derzeit nur sagen 50:50.
Gruss
Czauderna
das kann man von hier aus nicht so beantworten, dass es dir wirklich hilft.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass auch bei der Hilfsmittelverordnung bzw. Ausstattung das Maß des Notwendigen nicht überschritten werden darf - die Kosten sind hier eher zweitrangig. Natürlich ist es denkbar, das ein versicherter auch mehrere Hilfsmittel bekommt welche auch von der Kasse bezahlt werden - es kommt eben auf die Fallkonstellation - deswegen schalten die Kassen zur Klärung auch den MDK. ein - Ob du Chancen hast das von dir genannte Hilfsmittel zu bekommen - wie gesagt, das kann man von hier aus nicht sagen sondern nur mutmaßen - und ich sage mal, deine Chancen stehen derzeit 50:50.
was die Eigenanteile angeht, so muss man unterscheiden zwischen den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteilen, z.B. 10 % - welche dann durch eine ggf. vorhandene Zuzahlungsbefreiung abgedeckt wären und einem evtl. Mehrbetrag, der dann zu zahlen ist, wenn es für das Hilfsmittel einen Festbetrag geben sollte, wie z.B. bei Hörgeräten - da gilt die Zuzahlungsbefreiung nicht.
Ob bei einer Ablehnung ein Widerspruch Erfolgschancen hat - siehe oben -
auch hier kann ich derzeit nur sagen 50:50.
Gruss
Czauderna
Was ich ja hier nicht verstehe ist folgendes.
Es wird sich strikt geweigert den Facharzt einzuschalten.
Erst der Therspeut und jetzt der Hausarzt. Drr sich üblicherweise nicht mit dem Gerät auskennt.
Der MDK weiß das auch.
Die zweite Ablehnung ist doch vorprogrammiert. Warum wird d s s nicht gleich richtig angegangen?
Es wird sich strikt geweigert den Facharzt einzuschalten.
Erst der Therspeut und jetzt der Hausarzt. Drr sich üblicherweise nicht mit dem Gerät auskennt.
Der MDK weiß das auch.
Die zweite Ablehnung ist doch vorprogrammiert. Warum wird d s s nicht gleich richtig angegangen?
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hallo broemmel kannst du das näher erklären was du damit gemeint hast?broemmel hat geschrieben:Was ich ja hier nicht verstehe ist folgendes.
Es wird sich strikt geweigert den Facharzt einzuschalten.
Erst der Therapeut und jetzt der Hausarzt.
Der sich üblicherweise nicht mit dem Gerät auskennt.
Der MDK weiß das auch.
Die zweite Ablehnung ist doch vorprogrammiert.
Warum wird das nicht gleich richtig angegangen?
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Habe diesen Link gefunden
Dieser erklärt die meisten Fragen von Heim Bewohner und auch von meinen.
http://www.vzsa.de/hilfsmittel-im-pflegeheim
Dieser erklärt die meisten Fragen von Heim Bewohner und auch von meinen.
http://www.vzsa.de/hilfsmittel-im-pflegeheim
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Danke Czauderna,Czauderna hat geschrieben:Natürlich ist es denkbar, das ein versicherter auch mehrere Hilfsmittel bekommt welche auch von der Kasse bezahlt werden - es kommt eben auf die Fallkonstellation - deswegen schalten die Kassen zur Klärung auch den MDK. ein - Ob du Chancen hast das von dir genannte Hilfsmittel zu bekommen - wie gesagt, das kann man von hier aus nicht sagen sondern nur mutmaßen - und ich sage mal, deine Chancen stehen derzeit 50:50.
Ob bei einer Ablehnung ein Widerspruch Erfolgschancen hat auch hier kann ich derzeit nur sagen 50:50.
Gruss
Czauderna
Was mich zu diesem Thema noch interessieren würde
Wie sieht es mit dem MDK mit der Genehmigung aus?
Unter welchen Kriterien entscheidet der MDK (Erfolgsaussichten)
zb. Genehmigung wie das MOTOmed etc.
Ich kenne mich damit aus und habe diese bei früheren Rehamaßnahmen mit Erfolg angewendet
Mein Hausarzt befürwortet einen solches oder ähnlichen trainings gerät um laufen zu lernen und würde ein Genehmigungsantrag (Überweisung) an die Kasse senden.
Ich erkundigte mich bei der Kasse über eine Genehmigung und Kostenübernahme.
Diese sagte mir, dass sie nicht selbst entscheiden, sondern den Antrag dem MDK zur Prüfung weiterleiten.
Eine Genehmigung obliegt also allein dem MDK, obwohl dieser mich noch nie gesehen oder gesprochen hat.
Welche Möglichkeiten habe ich bei einem Ablehnungsbescheid, lohnt es sich Widerspruch einlegen?
Kann ich verlangen, dass der MDK ins Pflegeheim zur Überprüfung kommt?
Gruß berty
Grussindiaberty hat geschrieben:Danke Czauderna,Czauderna hat geschrieben:Natürlich ist es denkbar, das ein versicherter auch mehrere Hilfsmittel bekommt welche auch von der Kasse bezahlt werden - es kommt eben auf die Fallkonstellation - deswegen schalten die Kassen zur Klärung auch den MDK. ein - Ob du Chancen hast das von dir genannte Hilfsmittel zu bekommen - wie gesagt, das kann man von hier aus nicht sagen sondern nur mutmaßen - und ich sage mal, deine Chancen stehen derzeit 50:50.
Ob bei einer Ablehnung ein Widerspruch Erfolgschancen hat auch hier kann ich derzeit nur sagen 50:50.
Gruss
Czauderna
Was mich zu diesem Thema noch interessieren würde
Wie sieht es mit dem MDK mit der Genehmigung aus?
Unter welchen Kriterien entscheidet der MDK (Erfolgsaussichten)
zb. Genehmigung wie das MOTOmed etc.
Wie du schon sagst, der MDK beurteilt die medizinische Notwendigkeit sowiedie Erfolgsaussichten - natürlich auch, ob du damit umgehen kannst.
Ich kenne mich damit aus und habe diese bei früheren Rehamaßnahmen mit Erfolg angewendet
weiß das die Kasse bzw. der MDK schon ?
Mein Hausarzt befürwortet einen solches oder ähnlichen trainings gerät um laufen zu lernen und würde ein Genehmigungsantrag (Überweisung) an die Kasse senden.
Ob die Verordnung vom Hausarzt da sinnvoll ist ? - ich empfehle da einen Facharzt - aber grundsätzlich geht das schon.
Ich erkundigte mich bei der Kasse über eine Genehmigung und Kostenübernahme.
Diese sagte mir, dass sie nicht selbst entscheiden, sondern den Antrag dem MDK zur Prüfung weiterleiten.
Das ist so nicht richtig - entscheiden tut immer die Kasse - sie orientiert sich aber grundsätzlich in hohem Masse an dem Ergebnis des MDK-Gutachtens
Eine Genehmigung obliegt also allein dem MDK, obwohl dieser mich noch nie gesehen oder gesprochen hat.
siehe oben und ob tatsächlich nach Aktenlage entschieden wird, das kannst du doch heute noch nicht sagen, oder ?
Welche Möglichkeiten habe ich bei einem Ablehnungsbescheid, lohnt es sich Widerspruch einlegen?
dazu kann man wirklich nur etwas sagen, wenn die Ablehnungsgründe bekannt sind
Kann ich verlangen, dass der MDK ins Pflegeheim zur Überprüfung kommt?
Du kannst da nix verlangen - zur Not musst du schon hinfahren, wenn die Kasse bzw. der MDK das will - du fährst doch zu den Ärzten, warum dann nicht zum MDK ?
Gruß berty
Czauderna
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Danke, für die sehr hilfreichen Antworten, werde sie alle berücksichtigen.
Noch eine letzte Frage
Am kommenden Freitag habe ich einen Termin bei meinem Neurologen und möchte ihn um ein Gutachten zur Genehmigung eines MOTOmed für die Kasse bitten.
Ich denke, dass die Aussage des Neurologen mehr Gewicht hat.
Ähnliches hatte ich schon früher, bezahlte 50 € für ein ausführliches Gutachten.
Damals hatte ich damit Erfolg.
Lg
berty
Noch eine letzte Frage
Am kommenden Freitag habe ich einen Termin bei meinem Neurologen und möchte ihn um ein Gutachten zur Genehmigung eines MOTOmed für die Kasse bitten.
Ich denke, dass die Aussage des Neurologen mehr Gewicht hat.
Ähnliches hatte ich schon früher, bezahlte 50 € für ein ausführliches Gutachten.
Damals hatte ich damit Erfolg.
Lg
berty
indiaberty hat geschrieben:Danke, für die sehr hilfreichen Antworten, werde sie alle berücksichtigen.
Noch eine letzte Frage
Am kommenden Freitag habe ich einen Termin bei meinem Neurologen und möchte ihn um ein Gutachten zur Genehmigung eines MOTOmed für die Kasse bitten.
Ich denke, dass die Aussage des Neurologen mehr Gewicht hat.
Ähnliches hatte ich schon früher, bezahlte 50 € für ein ausführliches Gutachten.
Damals hatte ich damit Erfolg.
Hallo,
und was war jetzt die Frage ?
Gruss
Czauderna
Lg
berty
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Hallo,indiaberty hat geschrieben:Meine Frage bezieht sich auf die Genehmigung
Habe ich bessere Chancen mit einem Gutachten vom Neurologen den med. Trainer zu bekommen, oder hat das Gutachten des Neurologen keinen Einfluß bei der Entscheidung der Kassen?
gruß
berty
das kann ich dir nicht sagen, das kommt auf den oder die Gutachter/in
an.
Gruss
Czauderna