Wiedereintritt nach Scheidung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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herbyhd9
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Wiedereintritt nach Scheidung

Beitrag von herbyhd9 » 23.02.2010, 09:38

Kann eine Unterhaltsberechtigte nach der Scheidung in die GVK, in der sie vor Jahrzehnten war, zurückkehren, auch wenn sie nicht arbeitet oder erwerbsunfähig ist?

Hucky
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Beitrag von Hucky » 23.02.2010, 18:21

Wenn Sie vor der Scheidung familienversichert über den Ehemann waren, dann ja als freiwilliges Mitglied.

RHW
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Registriert: 21.02.2010, 12:42

Beitrag von RHW » 23.02.2010, 18:54

Wenn bis zum Tag der Rechtskraft des Scheidungsurteils eine Familienversicherung in der GKV bestand, kann ab Folgetag eine eigene GKV-Mitgliedschaft beantragt werden. Die Frist beträgt 3 Monate.
Sonst ist eine GKV-Versicherung nur bei einer Beschäftigung über 400 EUR oder bei Bezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II möglich.

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