Wiedereintritt in die GKV - diverse fragen/ probleme

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

blaugrau
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Wiedereintritt in die GKV - diverse fragen/ probleme

Beitrag von blaugrau » 11.12.2013, 19:03

hallo ihr wissenenden...

ich verfall mehr und mehr in panik. und je mehr ich lese, umso verwirrter und unsicher werde ich. deshalb möchte ich mich im vorraus entschuldigen, wenn ich hier fragen stelle, deren antworten schon mal irgendwo irgendwie aufgetaucht sind.

mein ziel: zurück in gkv! mittels beitragsschulden-entlassungsgesetz

1. ich war schon vor dem eintritt der versicherungspflicht (1.4.2007) nicht versichert: hat das finanzielle konsquenzen? oder werden mir alle kosten bzw Beitragsschulden und Säumniszuschläge erlassen?

2. kann sich die kasse da querstellen und von mir dennoch geld verlangen oder mich nicht aufnehmen? wodurch sehe ich, dass ich nichts nachzahlen muß?

3. muß ich mich von der neuen krankenkasse gesundheitlich durchchecken lassen? sprich, die haben ihre ärzte und nur mit deren okay, nehmen sie mich auf?

4. was muß ich der krankenkasse genau schreiben? was sollte drinstehen? welche formulierungen sollte ich am besten verwenden?

5. ist es korrekt, dass es terminlich reicht (frist vom 31.12.), wenn mein antrag "nur" dort angekommen ist, unabhängig davon, ob er bewilligt worden ist, vertragsdetails besprochen und festgelegt worden sind oder ich meine neue karte schon erhalten habe. sprich am besten den antrag schreiben und eine bestätigung darüber erhalten, dass er bei der krankenkasse angekommen ist.

6. sollte mein antrag via email oder besser schriftlich per post erfolgen?

7. kann ich nach beitritt der neuen/alten krankenversicherung quasi sofort zum arzt gehen und sämtliche leistungen in anspruch nehmen? oder muß ich eine gewisse zeit abwarten, sodass geld für die ein oder andere behandlung quasi einbezahlt worden sind?

8. ich kann bei meiner alten krankenkasse online mitglied werden. dabei bin ich allerdings auf folgende probleme/fragen im antrag gestoßen:
a) die wollen meine vorversicherung/letzen 18 monate wissen. und ich soll es dort eintragen, geht ja aber nicht, weil ich keine hatte und als option ist es nicht angegeben. was tun?

b) bei "art der versicherung" muß ich wählen zwischen "pflichtversichert" oder "freiwillig versichert".
wo ist da der unterschied bezüglich leistungen und kosten?
ich bin aber dennoch gesetzlich versichert und nicht privat oder?? (ich war vorher gesetzlich versichert und muß es nach dem wiedereintritt ja auch sein (was ich ja auch will))
da ich nicht beschäftigt bin, muß ich "freiwillig versichert" angeben. ist das so richtig?
wenn ich allerdings wieder wieder einer arbeit nachgehen sollte, was passiert dann?

c) ich muß die zukünftigen beiträge komplett selbst bezahlen? wenn ich mich arbeitssuchend melde, zahlt dann das amt? wie hoch können die beiträge in meinem fall sein?

d) kann ich im nachhinein noch zusätzliche sachen/leistungen dazubuchen?

e) habe damals keine kündigung der alten (jetzt neuen versichung) erhalten. sie lief damals aus. die wollen jetzt natürlich eine kündigung sehen, aber das problem liegt ja im haus. muß ich sie dennoch noch extra von ihnen anfordern?

f) sind fragen zum einkommen legitim? was muß ich da angeben, ich habe ja kein einkommen? es ist schon eine weile her, dass ich einer beschäftigung nachgekommen bin.



ich werde erst eure ratschläge/ hilfe abwarten, bevor ich mich an die kasse wende. (denn wenn ich z.b. die beiträge von vor 2007 bezahlen soll...)

vielen dank für eure geduld, mühe und hilfe!

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 11.12.2013, 20:53

erstmal: keine Panik, tief durchatmen, und dann folgende Fragen beantworten:

- bist du verheiratet? Wenn ja - wie ist deine bessere Hälfte versichert?
- war die letzte Versicherung eine GKV oder eine PKV?
- wann endete die letzte Versicherung?
- was hast du seither gemacht?
- hast du nach dem Ende der letzten Versicherung noch Leistungen in Anspruch genommen - z.B. indem du mit der Versichertenkarte nochmal beim Arzt warst?
- du schreibst, dass du kein Einkommen hast. Wovon lebst du?

Gruß
Swantje

blaugrau
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Beitrag von blaugrau » 11.12.2013, 21:13

hi,

okay ist in meinem langem brief wohl alles unübersichtlich geworden..

hier also die kurz fakten:

single
letzte versicherung war eine gkv
ende 2005 endete die versicherung
nein, habe keine leistungen in anspruch genommen
zur zeit leb ich vom erspartem, was nicht mehr allzulange währen wird...

Lady Butterfly
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Re: Wiedereintritt in die GKV - diverse fragen/ probleme

Beitrag von Lady Butterfly » 11.12.2013, 21:26

blaugrau hat geschrieben: 1. ich war schon vor dem eintritt der versicherungspflicht (1.4.2007) nicht versichert: hat das finanzielle konsquenzen? oder werden mir alle kosten bzw Beitragsschulden und Säumniszuschläge erlassen?
unter bestimmten Voraussetzungen können dir die Beiträge und Säumniszuschläge bis Juli 2013 erlassen werden
blaugrau hat geschrieben:2. kann sich die kasse da querstellen und von mir dennoch geld verlangen oder mich nicht aufnehmen? wodurch sehe ich, dass ich nichts nachzahlen muß?
wie gesagt - es sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, wenn dies der Fall ist "muss" die Kasse dich aufnehmen und dir die Beiträge erlassen
du siehst das an dem Schreiben ("Bescheid") den du von der Kasse erhälst
blaugrau hat geschrieben:3. muß ich mich von der neuen krankenkasse gesundheitlich durchchecken lassen? sprich, die haben ihre ärzte und nur mit deren okay, nehmen sie mich auf?
nur bei privaten Versicherungen - da du "Krankenkasse" schreibst, denke ich aber, dass du eine gesetzliche Krankenkasse meinst. Dort: nein
die folgenden Antworten beziehen sich übrigens auch auf gesetzliche Kassen
blaugrau hat geschrieben:4. was muß ich der krankenkasse genau schreiben? was sollte drinstehen? welche formulierungen sollte ich am besten verwenden?
es gibt keine vorgeschriebenen Formulierungen - du musst wahrscheinlich ein Antrag-Formular ausfüllen
blaugrau hat geschrieben:5. ist es korrekt, dass es terminlich reicht (frist vom 31.12.), wenn mein antrag "nur" dort angekommen ist, unabhängig davon, ob er bewilligt worden ist, vertragsdetails besprochen und festgelegt worden sind oder ich meine neue karte schon erhalten habe. sprich am besten den antrag schreiben und eine bestätigung darüber erhalten, dass er bei der krankenkasse angekommen ist.
es gibt keine "Vertragsdetails", die auszuhandeln sind - diese werden gesetzlich bzw. per Satzung geregelt
bei der Kasse sollte der -vollständige- Antrag noch in diesem Jahr vorliegen
blaugrau hat geschrieben:6. sollte mein antrag via email oder besser schriftlich per post erfolgen?
bei meiner Kasse wäre das egal - der Antrag muss aber auf jeden Fall eigenhändig unterschrieben sein
blaugrau hat geschrieben:7. kann ich nach beitritt der neuen/alten krankenversicherung quasi sofort zum arzt gehen und sämtliche leistungen in anspruch nehmen? oder muß ich eine gewisse zeit abwarten, sodass geld für die ein oder andere behandlung quasi einbezahlt worden sind?
ja -
blaugrau hat geschrieben:8. ich kann bei meiner alten krankenkasse online mitglied werden. dabei bin ich allerdings auf folgende probleme/fragen im antrag gestoßen:
a) die wollen meine vorversicherung/letzen 18 monate wissen. und ich soll es dort eintragen, geht ja aber nicht, weil ich keine hatte und als option ist es nicht angegeben. was tun?
du musst dich bei deiner alten Kasse melden - wenn auf dem Formular kein passendes Feld ist, am besten handschriftlich ergänzen
es kann aber auch sein, dass du ein falsches Formular erwischt hast
blaugrau hat geschrieben:b) bei "art der versicherung" muß ich wählen zwischen "pflichtversichert" oder "freiwillig versichert".
wo ist da der unterschied bezüglich leistungen und kosten?
es gibt bestimmte Unterschiede, die betreffen dich aber jetzt nicht
du wirst dich pflichtversichern nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, hier richten sich die Beiträge nach deinem Einkommen
blaugrau hat geschrieben: ich bin aber dennoch gesetzlich versichert und nicht privat oder?? (ich war vorher gesetzlich versichert und muß es nach dem wiedereintritt ja auch sein (was ich ja auch will))
da ich nicht beschäftigt bin, muß ich "freiwillig versichert" angeben. ist das so richtig?
nee, pflichtversichert
blaugrau hat geschrieben: wenn ich allerdings wieder wieder einer arbeit nachgehen sollte, was passiert dann?
unter bestimmten Voraussetzungen (Einkommensgrenzen) wirst du als Arbeitnehmer pflichtversichert
blaugrau hat geschrieben:c) ich muß die zukünftigen beiträge komplett selbst bezahlen? wenn ich mich arbeitssuchend melde, zahlt dann das amt? wie hoch können die beiträge in meinem fall sein?
die Höhe der Beiträge hängt von deinem EInkommen ab - näheres kannst du z. B. hier nachlesen tk.de/tk/bei-der-tk-versichert/selbststaendige/beitragspflichtige-einnahmen/346916
blaugrau hat geschrieben:d) kann ich im nachhinein noch zusätzliche sachen/leistungen dazubuchen?
was verstehst du unter "im Nachhinein"?
blaugrau hat geschrieben:e) habe damals keine kündigung der alten (jetzt neuen versichung) erhalten. sie lief damals aus. die wollen jetzt natürlich eine kündigung sehen, aber das problem liegt ja im haus. muß ich sie dennoch noch extra von ihnen anfordern?
nee, aber musst zu deiner alten Kasse und hast kein Wahlrecht
blaugrau hat geschrieben:f) sind fragen zum einkommen legitim? was muß ich da angeben, ich habe ja kein einkommen? es ist schon eine weile her, dass ich einer beschäftigung nachgekommen bin.
dei komplettes Einkommen, von dem du lebst

aber am besten auch mal die Fragen von Swantje beantworten

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 11.12.2013, 21:47

Nach diesen Angaben sieht's für dich so aus:

- du wirst bei deiner alten Kasse rückwirkend zum 1.4.2007 pflichtversichert (kein Wahlrecht evtl. eine andere Kasse auszusuchen)

- (nur) wenn du dich bis 31.12.2013 bei deiner alten Kasse meldest, werden die Beiträge und Säumniszuschläge für die Zeit vom 1.4.2007 - 30.11.2013 vollständig erlassen

- Ab 1.12.2013 musst du Beiträge zahlen (für Dezember ca. 160 €, ab Januar ca. 164 €)

- die Kasse kann die Versicherung nicht ablehnen

- es besteht sofort voller Leistungsanspruch, ohne Vorab-Check durch irgendeinen Arzt

Praktischer Ablauf
Möglichst sofort die Anzeige zur Pflichtversicherung ausfüllen und bei deiner alten Kasse einreichen. Ich würde das persönlich in einer Geschäftsstelle vor Ort machen, wenn es eine gibt. Und mir eine Kopie mit Eingangsstempel geben lassen.

Du musst ausserdem erklären, dass du keine Leistungen in Anspruch genommen hast, bzw. auf eine Erstattung verzichtest. Evtl. hat deine Kasse dafür ein Formular. Aber - das kann auch nachgereicht werden. Wichtig ist erstmal nur, dass du die Anzeige zur Pflichtversicherung einreichst.

Die Kasse wird den (theoretischen) Beitragsrückstand für die Zeit 1.4.2007 - 30.11.2013 berechnen und gleichzeitig niederschlagen (also erlassen). Dazu kommt ein Beitragsbescheid für die (zukünftigen) laufenden Beiträge.

Die Fragen zum Einkommen sind legitim und müssen beantwortet werden, damit die Kasse den Beitrag richtig berechnen kann. Antwortest du nicht, kann die Kasse den Höchstbeitrag festsetzen (2014: ca. 720 €/Monat).

Du musst den Beitrag (erstmal) alleine bezahlen. "Das Amt" übernimmt die Beiträge, wenn du Arbeitslosengeld I oder II oder Sozialhilfe beziehst. Wenn du dich nur arbeitssuchend meldest, aber keine Leistungen beziehst, wird auch die Versicherung nicht übernommen.

Gruß
Swantje

Swantje B.
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Re: Wiedereintritt in die GKV - diverse fragen/ probleme

Beitrag von Swantje B. » 11.12.2013, 21:58

Lady Butterfly hat geschrieben: unter bestimmten Voraussetzungen können dir die Beiträge und Säumniszuschläge bis Juli 2013 erlassen werden
Hallo Lady,

wenn graublau sich im Dezember meldet, sind die Beiträge bis November zu erlassen.

§ 2 der Einheitlichen Grundsätze zur Beseitigung finanzieller Überforderung bei Beitragsschulden: Zeigt ein Versicherter das Vorliegen der Voraussetzungen der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V bis zum 31. Dezember 2013 an, sind die für die Zeit seit dem Beginn der Versicherungspflicht bis zum Ende des Monats, der dem Tag der Anzeige vorhergeht (Nacherhebungszeitraum), zu zahlenden Beiträge zu erlassen.

Lady Butterfly
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Re: Wiedereintritt in die GKV - diverse fragen/ probleme

Beitrag von Lady Butterfly » 11.12.2013, 22:09

Swantje B. hat geschrieben:
Lady Butterfly hat geschrieben: unter bestimmten Voraussetzungen können dir die Beiträge und Säumniszuschläge bis Juli 2013 erlassen werden
Hallo Lady,

wenn graublau sich im Dezember meldet, sind die Beiträge bis November zu erlassen.
du hast recht

blaugrau
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Re: Wiedereintritt in die GKV - diverse fragen/ probleme

Beitrag von blaugrau » 11.12.2013, 22:30

Swantje B. hat geschrieben:
Lady Butterfly hat geschrieben: unter bestimmten Voraussetzungen können dir die Beiträge und Säumniszuschläge bis Juli 2013 erlassen werden
Hallo Lady,

wenn graublau sich im Dezember meldet, sind die Beiträge bis November zu erlassen.

§ 2 der Einheitlichen Grundsätze zur Beseitigung finanzieller Überforderung bei Beitragsschulden: Zeigt ein Versicherter das Vorliegen der Voraussetzungen der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V bis zum 31. Dezember 2013 an, sind die für die Zeit seit dem Beginn der Versicherungspflicht bis zum Ende des Monats, der dem Tag der Anzeige vorhergeht (Nacherhebungszeitraum), zu zahlenden Beiträge zu erlassen.
nachtrag: ja gesetzliche krankenkasse


okay, was heißt das im klartext?

werden mir die kosten vom januar 2006 bis november 2013 erlassen? sprich ich muß nichts nachzahlen???
ich war bis dezember 2005 versichert. danach bis heute nicht mehr.
welches waeren die vorraussetzungen von denen du sprichst, lady butterfly?


pflichtversichert vs freiwillig versichert
wie kommt ihr darauf, dass ich mich pflichtversichern muß?

ich bin kein leistungsbezieher argentur für arbeit/jobcenter/arge etc

ich hab nochmal nachgeschaut bei dem online mitgliedschaftsantrag:
freiwillig versichert -> angaben zur tätigkeit: ohne beschäftigung

(ich schick euch beiden mal den link)

okay, worin besteht denn nun der unterschied für mich, ob ich pflichtversichert oder freiwillig versichert bin? geht ja beides von der gkv aus

hm ansonsten füll ich den antrag auf pflichtversicherung aus und schreibe das notwendige noch dazu.
hauptsache, meine versicherung bekommt erstmal einen antrag von mir, so dass ich den 21.12 einhalten kann.
oder?

ein formular speziell für menschen, die mithilfe des "Beitragsschulden-Entlassungsgesetzes" wieder zu ihrer krankenkasse wollen, gibt es ja nicht, sprich ich werde da improvisieren und hoffentlich nichts vergessen.


großen dank schon mal swantje und lady butterfly!
Zuletzt geändert von blaugrau am 11.12.2013, 23:15, insgesamt 1-mal geändert.

Swantje B.
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Re: Wiedereintritt in die GKV - diverse fragen/ probleme

Beitrag von Swantje B. » 11.12.2013, 23:13

blaugrau hat geschrieben: okay, was heißt das im klartext?
Okay, Klartext 1:
Wenn du dich nicht zügig in die Puschen kommst, hast du einen A... voll Schulden.

Klartext 2:
Du wirst pflichtversichert, weil's so im Gesetz steht. Ob da Pflichtversicherung oder freiwillige Versicherung drauf steht, kann dir Schnurz sein. Es gibt keine Wahl, du kannst es nicht beeinflussen, du wirst pflichtversichert, fertig.

Klartext 3:
Vergiss den online-Antrag. Nimm die Anzeige zur Pflichtversicherung aus meinem ersten Link, druck sie aus und geh damit zu deiner letzten Kasse.

Klartext 4:
Die Voraussetzungen sind 1.) du meldest dich bis 31.12., und 2.) du hast zwischen dem 1.4.2007 und 30.11.2013 keine Leistungen in Anspruch genommen.

Swantje B.
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Re: Wiedereintritt in die GKV - diverse fragen/ probleme

Beitrag von Swantje B. » 11.12.2013, 23:27

blaugrau hat geschrieben: ein formular speziell für menschen, die mithilfe des "Beitragsschulden-Entlassungsgesetzes" wieder zu ihrer krankenkasse wollen, gibt es ja nicht, sprich ich werde da improvisieren und hoffentlich nichts vergessen.
Es gibt die "Anzeige zur Pflichtversicherung" (Link in meinem vorherigen Beitrag). Improvisieren musst du nichts.

blaugrau
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Re: Wiedereintritt in die GKV - diverse fragen/ probleme

Beitrag von blaugrau » 11.12.2013, 23:40

Swantje B. hat geschrieben:
blaugrau hat geschrieben: okay, was heißt das im klartext?
Okay, Klartext 1:
Wenn du dich nicht zügig in die Puschen kommst, hast du einen A... voll Schulden.

Klartext 2:
Du wirst pflichtversichert, weil's so im Gesetz steht. Ob da Pflichtversicherung oder freiwillige Versicherung drauf steht, kann dir Schnurz sein. Es gibt keine Wahl, du kannst es nicht beeinflussen, du wirst pflichtversichert, fertig.

Klartext 3:
Vergiss den online-Antrag. Nimm die Anzeige zur Pflichtversicherung aus meinem ersten Link, druck sie aus und geh damit zu deiner letzten Kasse.

Klartext 4:
Die Voraussetzungen sind 1.) du meldest dich bis 31.12., und 2.) du hast zwischen dem 1.4.2007 und 30.11.2013 keine Leistungen in Anspruch genommen.
puschen sind an und der kopf ist heiß.
ich bin mir der situation sehr bewußt und weiß um diese große, einmalige chance. ferner weiß ich, dass eure hilfe hier nicht selbstverständlich ist..

zu klartext 2: okay!

zu klartext 3: sprich das ist ein allgemeiner antrag bezüglich des Beitragsschulden-Entlassungsgesetzes?
kann leider nicht direkt zur krankenkasse gehen. die haben ihren sitz nicht hier in meiner umgebung. waere mir auch lieber! deshalb jedenfalls die vielen fragen bezüglich des antrages/formulierung etc...
also: dein antrag ausfüllen + "Du musst ausserdem erklären, dass du keine Leistungen in Anspruch genommen hast, bzw. auf eine Erstattung verzichtest."
ich werde es dann per einschreiben verschicken.

zu klartext 4: passt! glück im unglück dann für mich

DANKE!!!

blaugrau
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Beitrag von blaugrau » 12.12.2013, 07:50

zusätzlich muß ich doch gleich mitbeantragen, dass nur der mindestbeitrag erhoben wird, weil ich kein einkommen habe.

richtig?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 12.12.2013, 08:10

Hallo,
richtig
Gruss
Czauderna

blaugrau
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Beitrag von blaugrau » 12.12.2013, 17:52

so! antrag/anzeige ist verschickt.
hoffe, dass ich alles richtig gemacht habe und es klappt.

und nu heißt es abwarten und daumen drücken :)

danke!

ps: ich werde berichten...

Gator
Beiträge: 6
Registriert: 24.09.2013, 20:20

Beitrag von Gator » 13.12.2013, 03:00

Was mich interessieren würde, dieses Gesetz auf Erlass der Beitragsschulden ist bis Ende 2013 gültig.

Es heißt

"Das seit 01. August 2013 geltende "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung""

Was ich nicht verstehe ist, wer das nicht mitbekommen hat muss nächstes Jahr wieder nachzahlen.
Das nicht mitbekommen zu haben ist einfach. Ohne Internet hätte ich davon nie erfahren. In der Tageszeitung stand dazu nichts, auch in den TV-Nachrichten nie eine Meldung mitbekommen.

Wieso gilt das nur bis Ende 2013? An der Situation unversicherter ändert sich doch nichts. Auch ab nächsten Jahr wäre es eine "soziale Überforderung".

Ab 2014 heißt es dann wieder

"kein Erlass der Beitragsschulden, aber
Ermäßigung nachzuzahlender Beiträge für den Nacherhebungszeitraum (Spanne zwischen Eintritt der Versicherungspflicht und Anzeige bei der Krankenkasse);
Zur Berechnung wird eine fiktive beitragspflichtige Einnahme in Höhe von zehn Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV für den Kalendermonat zugrunde gelegt."

Wie hoch sind dann die Nachzahlungen, was bedeutet 10% der monatlichen Bezugsgröße?

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