Wiedereintritt Freiwillige Versicherung mit über 55
Moderator: Czauderna
Wiedereintritt Freiwillige Versicherung mit über 55
Ich bin im letztem Jahr vor dem 55 Lebensjahr nach langjähriger Zeit ohne Versicherung durch Auslandswohnort (Abmeldung) und (vorher PKV) durch eine versicherungspflichtige Tätigkeit wieder in die gesetzliche Versicherung aufgenommen worden.Nach 5 Monaten habe ich dann dort wieder gekündigt, war kurzzeitig frewillig versichert und dann wieder gesetzlich versichert bis jetzt (MidijobI).Nun steht wieder ein Wechsel an zum Status "Freiwillig versichert" da ich wieder ins Ausland zurück muss.Dann war ich bei der AOK und habe mich erkundigt ob dann später ein Wiedereintritt möglich ist oder ob es Anwartschaften in der AOK gibt die mir eine Rückkehr garantieren,Der Berater meinte nur, das ich nach Rückkehr aus dem Ausland wenn ich mich vorher abgemeldet hätte,alle bis dato aufgelaufenen Beiträge nachzahlen müsste oder aber gleich weiter zahlen sollte ohne mich eben abzumelden.Oder aber meine ausländische Krankenkasse (Kolumbien) wird anerkannt dann wären keine Nachzahlungen fällig .Ist das so richtig ?
Re: Wiedereintritt Freiwillige Versicherung mit über 55
Hallo,
sehe ich nicht ganz so - also, letzte Krankenversicherung wäre dann eine freiwillige Versicherung in der GKV. Dann Verzug ins Ausland mit Wohnsitzverlegung. Krankenversicherung im Ausland, daher Ende der Mitgliedschaft in der GKV-Kasse.
Dann, Rückkehr nach Deutschland - zuständig ist letzte GKV-Kasse. Mit Datum der Wohnsitzverlegung ist wieder in Deutschland die Pflicht zur Krankenversicherung gegeben. Eine Nachzahlung für die Zeit der Krankenversicherung im Ausland ist natürlich nicht vorzunehmen.
Gruss
Czauderna
sehe ich nicht ganz so - also, letzte Krankenversicherung wäre dann eine freiwillige Versicherung in der GKV. Dann Verzug ins Ausland mit Wohnsitzverlegung. Krankenversicherung im Ausland, daher Ende der Mitgliedschaft in der GKV-Kasse.
Dann, Rückkehr nach Deutschland - zuständig ist letzte GKV-Kasse. Mit Datum der Wohnsitzverlegung ist wieder in Deutschland die Pflicht zur Krankenversicherung gegeben. Eine Nachzahlung für die Zeit der Krankenversicherung im Ausland ist natürlich nicht vorzunehmen.
Gruss
Czauderna