Wiedereintitt in die Krankenkasse
Moderator: Czauderna
Wiedereintitt in die Krankenkasse
Hallo zusammen.
Ich bin seit ca 2,5 Jahren nicht mehr in der Gesetzlichen Krankenkasse gemeldet bzw habe mich nie abgemeldet nachdem ich ein weiterbildungkolleg verlassen habe und war auch nicht arbeitssuchend gemeldet .
Nun möchte wieder eintreten da ich eine neue Halbtagsstelle diesen Monat beginne.
Welche kosten werden auf mich zukommen und inwiefern müssen nicht geleistete Beiträge gezahlt werden?
Womit muss ich rechnen und welche möglichkeiten gibt es ggf kosten zu umgehen bzw inwiefern kann ich einen Auslandaufenthalt geltend machen wenn dieser nicht dokumentiert ist da ich per anhalter unterwegs war?
GGf es werden Rückzahlungen bzw nachzahlungen fällig, wie werden diese berechnet und ab wann gelten diese?
Ich bin wieder seit einem Jahr in einer Wohnung gemeldet.
Ich war bei der Techniker Krankenkasse zuvor .
Ich würde mich sehr freuen wenn ihr mir helfen könntet ein wenig licht ins Dunkel zu bringen.
Ciele Grüße
Ben
Ich bin seit ca 2,5 Jahren nicht mehr in der Gesetzlichen Krankenkasse gemeldet bzw habe mich nie abgemeldet nachdem ich ein weiterbildungkolleg verlassen habe und war auch nicht arbeitssuchend gemeldet .
Nun möchte wieder eintreten da ich eine neue Halbtagsstelle diesen Monat beginne.
Welche kosten werden auf mich zukommen und inwiefern müssen nicht geleistete Beiträge gezahlt werden?
Womit muss ich rechnen und welche möglichkeiten gibt es ggf kosten zu umgehen bzw inwiefern kann ich einen Auslandaufenthalt geltend machen wenn dieser nicht dokumentiert ist da ich per anhalter unterwegs war?
GGf es werden Rückzahlungen bzw nachzahlungen fällig, wie werden diese berechnet und ab wann gelten diese?
Ich bin wieder seit einem Jahr in einer Wohnung gemeldet.
Ich war bei der Techniker Krankenkasse zuvor .
Ich würde mich sehr freuen wenn ihr mir helfen könntet ein wenig licht ins Dunkel zu bringen.
Ciele Grüße
Ben
@derbensen:
Frage 1: Wie alt bist Du? Wenn Du unter 25 oder gar 23 bist könntest Du ggf. über die kostenlose Familienversicherung Deiner Eltern den zurückliegenden Zeitraum schließen...sofern die gesetzlich versichert sind.
Frage 2: Bist Du verheiratet/verpartnert? Dann könntest Du den zurückliegenden Zeitraum über die kostenlose Familienversicherung des/der EH schließen.
Wenn das alles nicht passt, dann solltest Du den kompletten Zwischenzeitraum im Nicht-EU-Ausland unterwegs gewesen sein (denn dort haben die ja auch teilweise Krankenkassen und Versicherungspflichten)...
Frage 1: Wie alt bist Du? Wenn Du unter 25 oder gar 23 bist könntest Du ggf. über die kostenlose Familienversicherung Deiner Eltern den zurückliegenden Zeitraum schließen...sofern die gesetzlich versichert sind.
Frage 2: Bist Du verheiratet/verpartnert? Dann könntest Du den zurückliegenden Zeitraum über die kostenlose Familienversicherung des/der EH schließen.
Wenn das alles nicht passt, dann solltest Du den kompletten Zwischenzeitraum im Nicht-EU-Ausland unterwegs gewesen sein (denn dort haben die ja auch teilweise Krankenkassen und Versicherungspflichten)...
Hallo Poet.
und danke für deine schnelle Antwort !
Also ich bin jetzt 32 Jahre alt und seit Februar mit einer Kolumbianerin verheiratet welche zZ in Kolumbien ist da sie kein Visum mehr hatte . Sie wird dort am 12.06 bei der Deutschen Botschaft die Familienzusammenführung beantragen.
Ich möchte am Donnerstag gerne den Arbeitvertrag unterschreiben und möchte die sache mit der Versicherung auch vorher klären, sprich morgen zu irgendeiner krankenkasse gehen und mich dort melden damit alles wieder "seine ordnung" hat. da ich ja viele Monate nicht gemeldetwar habe ich nun sorge um die folgen und frage mich was ich denen sagen soll. Vielleicht sage ich einfach ich war als Weltenbummler im nicht eu-Ausland unterwegs und sie müssten ggf selbst forschungen anstellen wann ich das letzte mal irgendwo gemeldet war.
Ich habe auch davon gehört das zZ bewegung in die Gesetzliche Lage kommt um den nich versicherten wie mir den einstieg in die Krankenkasse zu erleichter. Stichworte : Niedrigere Zinsen seitens der KV und Schuldenerlass ?!
Liebe Grüße
und danke für deine schnelle Antwort !
Also ich bin jetzt 32 Jahre alt und seit Februar mit einer Kolumbianerin verheiratet welche zZ in Kolumbien ist da sie kein Visum mehr hatte . Sie wird dort am 12.06 bei der Deutschen Botschaft die Familienzusammenführung beantragen.
Ich möchte am Donnerstag gerne den Arbeitvertrag unterschreiben und möchte die sache mit der Versicherung auch vorher klären, sprich morgen zu irgendeiner krankenkasse gehen und mich dort melden damit alles wieder "seine ordnung" hat. da ich ja viele Monate nicht gemeldetwar habe ich nun sorge um die folgen und frage mich was ich denen sagen soll. Vielleicht sage ich einfach ich war als Weltenbummler im nicht eu-Ausland unterwegs und sie müssten ggf selbst forschungen anstellen wann ich das letzte mal irgendwo gemeldet war.
Ich habe auch davon gehört das zZ bewegung in die Gesetzliche Lage kommt um den nich versicherten wie mir den einstieg in die Krankenkasse zu erleichter. Stichworte : Niedrigere Zinsen seitens der KV und Schuldenerlass ?!
Liebe Grüße
Meinst du also ich könnte denen einfach sagen ich sei dort gewesen und sie werden keinen nachweiß in irgend einer art verlangen ?? ich denke ich werde dann morgen einfach zur tkk gehen und schauen was passiert. Ich weiß nicht genau was ich sagen soll , vielleicht gebe ich einfach bei meiner firma an das ich dort versichert sein möchte und warte ab was geschieht?! sie werden dann wahrscheinlich erst nach einiger zeit merken das es keine beiträge gab und nachhaken.. mir ist auf jedenfall sehr mullmig bei der ganzen sache :/
Du erklärst deinen Willen, dass du bei dieser Kasse Mitglied werden willst! Ab dem tag, an dem die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung beginnt. Vorher warst du in Kolumbien!derbensen hat geschrieben:ok, .. das werde ich dann machen. Stellt sich nur noch die frage was diese willenerklärung bedeutet
Wenn die mitgliedschaft unterbrochen war und du bisher von der alten Kasse keine schriftliche Bestätigung bekommen hast das du keine Mitgliedschaft in der alten Kasse mehr besteht und es wurde keine Pflichtmitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 begründet., denn hast du ein ein Kassenwahlrecht. Aufgrund des neu ausgeübten Wahlrechtes, siehe § 175 SGB V und der dazugehörigen BSG Rechtsprechung, bist du nicht an deine alte Kasse gebunden. Neue Kasse suchen, Mitgliedserkläung online ausfüllen und gut ist. Die Mitgliedschaft darf nicht verweigert werden vergl. § 175 Abs- 3a SGB V. Dadurch entstehen keine Kosten. By the way.
Danke ersteinmal für eure Antworten !
Mir fällt grade ein das ich vor drei- vier Monaten von der tkk meine neue Krankenversicherungskarte bekommen habe.
Bedeutet das dass sie nichts von alledem mitbekommen haben und sollte ich grade deswegen bei denen bleiben?
Oder welche Kasse empfehlt ihr mir?
Heute Abend mag ich den Vertrag bei meinem Arbeitgeber unterzeichnen, eine schnelle Antwort wäre spietzenmäßig um direkt alles eintüten zu können
Mir fällt grade ein das ich vor drei- vier Monaten von der tkk meine neue Krankenversicherungskarte bekommen habe.
Bedeutet das dass sie nichts von alledem mitbekommen haben und sollte ich grade deswegen bei denen bleiben?
Oder welche Kasse empfehlt ihr mir?
Heute Abend mag ich den Vertrag bei meinem Arbeitgeber unterzeichnen, eine schnelle Antwort wäre spietzenmäßig um direkt alles eintüten zu können
Hallo,derbensen hat geschrieben:Danke ersteinmal für eure Antworten !
Mir fällt grade ein das ich vor drei- vier Monaten von der tkk meine neue Krankenversicherungskarte bekommen habe.
Bedeutet das dass sie nichts von alledem mitbekommen haben und sollte ich grade deswegen bei denen bleiben?
Oder welche Kasse empfehlt ihr mir?
Heute Abend mag ich den Vertrag bei meinem Arbeitgeber unterzeichnen, eine schnelle Antwort wäre spietzenmäßig um direkt alles eintüten zu können
wenn ich deinen Eingangsbeitrag richti gelesen habe, bist zu seit 2,5i Jahren ohne Krankenversicherung - jetzt schreibst du aber, dass du vor drei - vier Monaten einen neue Krankenversichertenkarte von der TK. bekommen hast - wenn das wirklich so ist, dann passt da etwas nicht.
Gruss
Czauderna
Er schrieb ja auch, dass er seit einem Jahr wieder in einer Wohnung gemeldet sei. Würde ich wirklich baldmöglichst mit der TK klären.Czauderna hat geschrieben:[ jetzt schreibst du aber, dass du vor drei - vier Monaten einen neue Krankenversichertenkarte von der TK. bekommen hast - wenn das wirklich so ist, dann passt da etwas nicht.