bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=159229&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv
sondern der Zahlbetrag der Rente und der vergleichbaren Einnahmen anzusetzen.
bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=159194,0#gld4.2
naja würdenn heißen dein zu versteuerndes Einkommen + Zahlbetrag der BU : 2 - 4 kinder ( 4100) = Beitragsbemmessungsgrundlage
Ich erlaube mir mal hier die defintion laut Sv Lexikon einzustellen. Das stellt selbstständlich nur meine Meinung dar.
Wie wird der Beitrag in der GKV errechnet/berechnet!
Moderator: Czauderna
Ich habe falsch sollte heissen 4 x 525 = 2100, Sorryeik hat geschrieben:@CiceroOWL
Danke für deine Antworten und Links zur Rente und zum Gesamteinkommen!
Bei deiner Berechnung zur Beitragsbemessungsgrenze schreibst Du :
-4 Kinder(4100)? Meinst Du 2100 =4x525? oder hab ich was falsch
verstanden!
MfG Eik
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Re: Leibrenten udn Gesamteinkommen
Sorry, aber das ist nicht korrekt. Rechenweg lautet:CiceroOWL hat geschrieben:naja würdenn heißen dein zu versteuerndes Einkommen + Zahlbetrag der BU : 2 - 4 kinder ( 4100) = Beitragsbemmessungsgrundlage
Gesamteinkommen PKVler (Fragesteller)
- 2100 (4 Kinder)
+ Gesamteinkommen GKVler (Ehefrau)
: 2 (die Hälfte also erst NACH Subtraktion der Kinderfreibeträge und Addition mit dem Einkommen des GKV-Versicherten Elternteils)
--------------------------------
= Beitragsbemessungsgrundlage (aber mind. 875,- EUR/mtl.)
Siehe meine vorherigen Ausführungen.
Gruß
Sportsfreund