Wie werden meine Familie und ich Mitglied in der GKV?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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djorakae
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Wie werden meine Familie und ich Mitglied in der GKV?

Beitrag von djorakae » 01.02.2016, 11:47

Ich lebe seit 13 Jahren in Thailand und plane dieses Jahr zusammen mit meiner Partnerin, unserem gemeinsamen Sohn und ihrem Sohn aus erster Ehe im Zuge der Familienzusammenfuehrung zurueck nach D zu ziehen. Ich werde meine Situation schildern und hoffe, dass man mir hier behilflich ist mit meiner Familie zurueck in die GKV zu kommen.

Von Ende 1997 bis Herbst 2002 war ich arbeitslos ohne Leistungen zu beziehen und war auch nicht in der GKV. Im Herbst 2002 habe ich in den Niederlanden fuer eine Zeitarbeitsfirma gearbeitet, ueber die ich auch in den NL krankenversichert war. Ich habe dort im Feb 2003 aufgehoert und bin Anfang Maerz 2003 nach Thailand gezogen. Ich habe mich auch ordnungsgemaess beim zustaendigen Einwohnermeldeamt abgemeldet und lebe seitdem in Thailand. Ich plane Ende Febrauar 2016 nach D zu fliegen und meinen Sohn und mich hier anzumelden. Die Anmeldung unseres gemeinsamen Sohnes ist eine Voraussetzung fuer die Erteilung eines Visums fuer meine Partnerin (im Moment noch nicht verheiratet).

Ich habe hier gelesen, dass normalerweise die GKV in der man zuletzt versichert war einen wieder aufnehmen muss. Mein Problem ist, ich weiss nicht mehr wo ich versichert war und ich habe auch keinerlei Unterlagen mehr darueber. Woran ich mich erinnern kann ist, ich war damals in der BKK versichert mit dem damals guenstigsten Beitragssatz. Leider weiss ich auch nicht ob diese BKK von einer anderen Kasse uebernommen wurde. Der Betrieb bei dem ich damals angestellt war existiert nicht mehr und die Aufbewahrungspflicht ist ja auch bereits abgelaufen. Gibt es eine Moeglichkeit herauszufinden welche GKV/BKK nun zustaendig ist?

Wenn ich eine versicherungspflichtige Beschaeftigung aufnehmen wuerde, haette ich dann die freie Wahl einer neuen GKV?

Wie hoch muss der Verdienst jetzt mindestens sein, um Pflichtmitglied in einer GKV zu werden (451 EUR)?

Wenn mein Sohn und ich hier angemeldet sind, und wir nochmals zurueck nach Thailand fahren um den Haushalt aufzuloesen was einige Zeit dauern kann (ca 3 Monate,) muessen wir dann in der Zwischenzeit freiwillig versichert sein?

Wie waere es, wenn mein neuer Arbeitgeber mir fuer die Zeit, die ich fuer die Haushaltsaufloesung benoetige unbezahlten Urlaub gewaehrt?

Wenn das Visum fuer meine Partnerin und ihren Sohn aus erster Ehe erteilt wird, koennen die beiden dann ueber mich familienversichert sein oder brauchen die beiden eine eigene GKV? Es ist nicht geplant staatliche Leistungen fuer die beiden in Anspruch zu nehmen, abgesehen vom Integrationskurs fuer meine Partnerin, der ja Pflicht ist.

Falls sie eine eigene GKV benoetigen, ist es dann sinnvoll wenn beide Kinder in der gleichen GKV (ueber die Mutter) versichert sind oder ist das egal?

Muss die GKV fuer meine Partnerin und ihren Sohn vor der Einreise bestehen oder reicht es die beiden nach ihrer Einreise bei der GKV anzumelden (Welche Frist?)?

Gibt es eine GKV die zahnaerztliche Leistungen in Thailand bezuschussen oder uebernehmen wuerde, kostenlose Impfungen fuer Kinder anbietet und vieleicht noch ein gutes Bonusprogramm hat?

Im Moment fallen mir keine weiteren Fragen ein aber in Laufe dr Diskussion koennen sich ja neue Fragen ergeben.

Danke fuer alle guten Ratschlaege

djorakae

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 01.02.2016, 13:41

Warst du in den NL Grenzgänger und hattest einen deutschen aushelfenden Träger?

Oder hast du noch Unterlagen zu den gemeldeten Beiträgen zur Rentenversicherung, da müsste die letzte Kasse drauf stehen.

Bei der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung und Eintritt von Versicherungspflicht besteht eine freie Kassenwahl.

Ohne Heirat muss sich deine Partnerin selbst versichern. Ihr Sohn aus erster Ehe kann nach einer evtl. Hochzeit über dich familienversichert werden, wenn er von dir überwiegend unterhalten wird.

Ob PKV oder GKV für deine Partnerin zuständig ist, ergibt sich aus ihrem Erwerbsstatus in Thailand.

Keine Kasse bezuschusst zahnärztliche Leistungen in Thailand. Die Impfungen laut Impfkatalog werden von allen Kassen übernommen. Und was verstehst du unter einem guten Bonusprogramm?

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