Wie versichern und was kostet das ????
Moderator: Czauderna
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Wie versichern und was kostet das ????
Hallochen,
ich beziehe ab nächsten Monat ca. 600 Euro von einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. (bekomme kein Harz 4)
Bin bei der KKH Allianz.
Ich wohne zusammen mit meinem Freund der berufstätig ist.
Wie muss ich mich jetzt krankenversichern und was kostet das ungefähr??
Bei meinem Freund mit versichern oder eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung???
Vielen Dank.
ich beziehe ab nächsten Monat ca. 600 Euro von einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. (bekomme kein Harz 4)
Bin bei der KKH Allianz.
Ich wohne zusammen mit meinem Freund der berufstätig ist.
Wie muss ich mich jetzt krankenversichern und was kostet das ungefähr??
Bei meinem Freund mit versichern oder eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung???
Vielen Dank.
Hallo, dazu gibt es nur zwei mögliche Lösungen :
1. freiwillige KV. bei der GKV-Kasse - Beitrag bei ca. 136,00 €
2. PKV-Versicherung - Beitrag unbekannt - geht nach Alter, gerschlecht und
Gesundheitszustand - Einkommen spielt keine Rolle.
Die angedachte Lösung - Mitversicherung geht aus zwei Gründen nicht - zum ersten geht es nur bei verheirateten Paaaren und zum zweiten wird die Einkommensgrenze für die Familienversicherung überschritten (liegt bei ca. 380,00 €).
Gruß
Czauderna
1. freiwillige KV. bei der GKV-Kasse - Beitrag bei ca. 136,00 €
2. PKV-Versicherung - Beitrag unbekannt - geht nach Alter, gerschlecht und
Gesundheitszustand - Einkommen spielt keine Rolle.
Die angedachte Lösung - Mitversicherung geht aus zwei Gründen nicht - zum ersten geht es nur bei verheirateten Paaaren und zum zweiten wird die Einkommensgrenze für die Familienversicherung überschritten (liegt bei ca. 380,00 €).
Gruß
Czauderna
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wenn dein -dann mann- gesetzlich versichert ist, ändert sich nichts. kinder kannst du kostenfrei mitversichern, sofern sie deine sind und du gesetzlich versichert bleibst. von daher rate ich dir auch zur gesetzlichen, also freiwilligen, versicherung.
eine familienversicherung kommt jedoch - auch nach heirat - für dich nicht zustande, da dein einkommen wenigstens dafür zu hoch ist.
eine familienversicherung kommt jedoch - auch nach heirat - für dich nicht zustande, da dein einkommen wenigstens dafür zu hoch ist.
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Jetzt versteh ich das net mehr;
Ich bin z.b. nicht verheiratet,lebe mit meinem Freund zusammen.
Ich zahle die 136 Euro in die Versicherung.
Angenommen jetzt kommt ein Baby. Ich bleibe bzw. beantrage Elterngeld für 12 Monate. Dann muß ich nichts weiterzahlen und bin die 12 Monate mit Baby befreit ????
Ich bin z.b. nicht verheiratet,lebe mit meinem Freund zusammen.
Ich zahle die 136 Euro in die Versicherung.
Angenommen jetzt kommt ein Baby. Ich bleibe bzw. beantrage Elterngeld für 12 Monate. Dann muß ich nichts weiterzahlen und bin die 12 Monate mit Baby befreit ????
nö. du zahlst weiter beiträge aus deiner unfallrente. auf grund der tatsache, dass du freiwillig versichert und ohne anspruch auf familienversicherung (wegen dieser rente) bist, muss deine freiwillige versicherung bestehen bleiben. beiträge aus dieser versicherung sind jedoch von mindestens 851,67 euro zu erheben. nun erhältst du zusätzlich elterngeld. allein das elterngeld ist beitragsfrei. will heißen, es wird nicht auf deine rente addiert. deine versicherung bleibt aber weiter bestehen. wir trennen also versicherungs- vom beitragsrecht. du kannst versichert sein, ohne beiträge zu zahlen. du kannst aber nie beiträge zahlen, ohne versichert zu sein.
für dich bedeutet das, dass deine beiträge ohne das elterngeld berechnet werden. dein kind darf bis längstens 25 bei dir versichert bleiben, sofern es ein mädchen wird, jungs etwas länger, aber frag uns das in 20 jahren nochmal. grins
für dich bedeutet das, dass deine beiträge ohne das elterngeld berechnet werden. dein kind darf bis längstens 25 bei dir versichert bleiben, sofern es ein mädchen wird, jungs etwas länger, aber frag uns das in 20 jahren nochmal. grins
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elterngeld -> beitragsfrei
kindergeld - > beitragsfrei
private bu -> beitragspflichtig, aber unter 851,67 EUR, beiträge müssen von mindestens 851,67 EUR erhoben werden.
anderes beispiel:
elterngeld 700 eur, kindergeld 184 eur und bu-zahlung 900
elterngeld -> beitragsfrei
kindergeld auch
bu -> beitragspflichtig, aber da über 851,67 eur, beiträge aus 900 euro
nächstes beispiel:
wie oben, nur 300 eur bu-rente
alles beitragsfrei und ab tag der eheschließung anspruch auf familienversicherung
kindergeld - > beitragsfrei
private bu -> beitragspflichtig, aber unter 851,67 EUR, beiträge müssen von mindestens 851,67 EUR erhoben werden.
anderes beispiel:
elterngeld 700 eur, kindergeld 184 eur und bu-zahlung 900
elterngeld -> beitragsfrei
kindergeld auch
bu -> beitragspflichtig, aber da über 851,67 eur, beiträge aus 900 euro
nächstes beispiel:
wie oben, nur 300 eur bu-rente
alles beitragsfrei und ab tag der eheschließung anspruch auf familienversicherung
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