Angenommen man reicht jetzt (als freiwillig Versicherter) bei einer gesetzl. Krankenversicherung die EkSt-Bescheide 2014 und 2015 ein.
Bisher wurden in den Jahren 2014 bis jetzt die KV-Beiträge aufgrund von Schätzungen berechnet.
Das tatsächliche Einkommen in 2014 (gem.EkSt-Bescheid) ist nun höher als das damals geschätzte Einkommen.
Das tatsächliche Einkommen in 2015 (gem.EkSt-Bescheid) ist nun niedriger als das damals geschätzte Einkommen.
Muss man jetzt KV Beiträge (für welchen Zeitraum ?) nachentrichten?
Bekommt man jetzt zuviel gezahlte KV-Beiträge (für welchen Zeitraum) zurück erstattet?
Welche Angaben sind nun für die KV-Beitragsberechnung ab 01.2017 massgebend:
Die aus der Einkommensschätzung für 2017 oder die aus dem letzten, verfügbaren EkSt-bescheid 2015?
Peter
Wie (Nach)BerechnGKV-Beiträge für frühere Jahre für freiw.V?
Moderator: Czauderna