Hallo,
ich würde euch gerne noch einmal eine Frage stellen.
Mir wurde im April in der Probezeit gekündigt. Angestellt bei der Firma war ich bis 30.04.2019.
Im Mai 2019 war ich arbeitslos und auf Arbeitsuche. Während dieser Zeit hatte ich keinerlei Einnahmen, da keinen Anspruch.
Einen neuen Job habe ich kurz darauf gefunden und bin dort seit dem 03.06.2019 angestellt.
Meine Krankenkasse will jetzt, dass ich für diesen Monat Mai mich nachträglich privat bei ihnen versichere bzw. einen
entsprechenden Betrag dafür zahle.
Mir wurde mal bei einem Gespräch beim Arbeitsamt gesagt, dass man einen Monat nach der Kündigung weiterhin krankenversichert ist.
Ich bin jetzt unsicher, weil der Arbeitsbeginn am 03.06.2019 quasi 1 Monat + 3 Tage wären.
Könnt ihr mir sagen, ob die Krankenkasse Recht hat mit ihrer Forderung?
Vielen Dank im voraus,
Reuca
Wie lange krankenversichert nach Kündigung / bzw. Pflichtprivatversicherung ab wann?
Moderator: Czauderna
Re: Wie lange krankenversichert nach Kündigung / bzw. Pflichtprivatversicherung ab wann?
Hallo,
ja, hat sie - nur wenn weniger als 30 Tage zwischen zwei krankenversicherungspflichtigen Versicherungsverhältnissen liegen fällt keine Beitragspflicht für den Zwischenzeitraum an.
Gruss
Czauderna
ja, hat sie - nur wenn weniger als 30 Tage zwischen zwei krankenversicherungspflichtigen Versicherungsverhältnissen liegen fällt keine Beitragspflicht für den Zwischenzeitraum an.
Gruss
Czauderna
Re: Wie lange krankenversichert nach Kündigung / bzw. Pflichtprivatversicherung ab wann?
Danke Czauderna für deine Info!
Liebe Grüße
Reuca
Liebe Grüße
Reuca