Wie Krankenversichern lassen trotz 4.000€ Schulden?
Moderator: Czauderna
Wie Krankenversichern lassen trotz 4.000€ Schulden?
Hallo liebe Mitglieder,
ich hoffe, dass mir hier bei meinem schwerwiegenden Problem geholfen werden kann.
Ich bin seit genau 2 Jahren nicht mehr krankenversichert und habe dadurch einen theoretischen Schuldenberg von mindestens 4.000€ angehäuft, falls die Säumniszuschläge/Zinsen nicht mitberechnet werden.
Nun zum Sachverhalt:
Ich war 3 Jahre wegen einer schweren Depression - mit zeitweiliger stationären Behandlung - arbeitslos und habe bis März 2011 Arbeitslosengeld 2 bekommen. Zusätzlich war ich über das Amt bei der AOK krankenversichert.
Ich habe am 01.04.2011 mein Studium als 31 Jähriger aufgenommen und studiere erfolgreich. Allerdings fällt man als ü30 Student aus dem Studententarif raus, so dass man sich selbst freiwillig versichern muss. Das Amt hatte mich aus der gesetzlichen Krankenversicherung abgemeldet, woraufhin sich die AOK kurz darauf bei mir meldete und mir das Angebot der freiwilligen Versicherung anbot. Ich konnte das Angebot nicht annehmen, da ich kein Einkommensnachweis hatte.
Wie gehe ich am besten vor, um die Rückzahlungen zu umgehen, die seit dem ersten April 2011 bestehen. Meine Schwester hatte nachsehen mit mir und will mich bei der gesetzlichen Krankenkasse zum freiwilligen Tarif versichern. Daraus ergeben sich konkret diese Fragen:
1. Muss ich eine Rückzahlung der entstandenen theoretischen Monatseiträge zahlen, obwohl ich nicht versichert war? Laut Gesetz bin ich dazu verpflichtet, allerdings habe ich hier nicht konkretisierte Ansätze gelesen, dass man sich sozialversicherungspflichtig ( 450,01€ - Gleitzone) beschäftigen lassen kann. Für diesen Fall würde man wieder bei „Null“ bei einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung starten. Liege ich mit dieser Annahme richtig?
2. Sind bei der alten Krankenkasse mir gegenüber Ansprüche/Forderungen entstanden oder geschieht das nur, wenn man dort versichert ist und die Beiträge nicht bezahlt? Und gelten die Versäumniszuschläge nur für nicht zahlende versicherte oder auch für neu versicherte, die rückwirkend die anstehenden Monatsbeiträge zahlen müssen?
3. Was würde passieren, wenn ich mit einer Semesterbescheinigung zu einer studentenfreundlichen Kasse gehen würde und mich dort freiwillig versichern liesse. Würden sie mich aufnehmen oder erst fragen, wo ich zuletzt bis wann versichert war?
4. Notfalls müsste ich die 4.000€ bezahlen müssen. Allerdings habe ich gelesen, dass man einen Forderungserlass aushandeln kann, wenn man glaubhaft machen kann, nicht wegen ärztlicher Behandlung sich krankenversichern zu lassen und auf Ansprüche, die sich eventuell zu dieser Zeit ergeben haben könnten - Bsp Beinbruchbehandlung, was privat 4. gezahlt wurde und rückwirkend der Kasse in Rechnung gestellt werden würde, verzichten würde.
ich hoffe, dass mir hier bei meinem schwerwiegenden Problem geholfen werden kann.
Ich bin seit genau 2 Jahren nicht mehr krankenversichert und habe dadurch einen theoretischen Schuldenberg von mindestens 4.000€ angehäuft, falls die Säumniszuschläge/Zinsen nicht mitberechnet werden.
Nun zum Sachverhalt:
Ich war 3 Jahre wegen einer schweren Depression - mit zeitweiliger stationären Behandlung - arbeitslos und habe bis März 2011 Arbeitslosengeld 2 bekommen. Zusätzlich war ich über das Amt bei der AOK krankenversichert.
Ich habe am 01.04.2011 mein Studium als 31 Jähriger aufgenommen und studiere erfolgreich. Allerdings fällt man als ü30 Student aus dem Studententarif raus, so dass man sich selbst freiwillig versichern muss. Das Amt hatte mich aus der gesetzlichen Krankenversicherung abgemeldet, woraufhin sich die AOK kurz darauf bei mir meldete und mir das Angebot der freiwilligen Versicherung anbot. Ich konnte das Angebot nicht annehmen, da ich kein Einkommensnachweis hatte.
Wie gehe ich am besten vor, um die Rückzahlungen zu umgehen, die seit dem ersten April 2011 bestehen. Meine Schwester hatte nachsehen mit mir und will mich bei der gesetzlichen Krankenkasse zum freiwilligen Tarif versichern. Daraus ergeben sich konkret diese Fragen:
1. Muss ich eine Rückzahlung der entstandenen theoretischen Monatseiträge zahlen, obwohl ich nicht versichert war? Laut Gesetz bin ich dazu verpflichtet, allerdings habe ich hier nicht konkretisierte Ansätze gelesen, dass man sich sozialversicherungspflichtig ( 450,01€ - Gleitzone) beschäftigen lassen kann. Für diesen Fall würde man wieder bei „Null“ bei einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung starten. Liege ich mit dieser Annahme richtig?
2. Sind bei der alten Krankenkasse mir gegenüber Ansprüche/Forderungen entstanden oder geschieht das nur, wenn man dort versichert ist und die Beiträge nicht bezahlt? Und gelten die Versäumniszuschläge nur für nicht zahlende versicherte oder auch für neu versicherte, die rückwirkend die anstehenden Monatsbeiträge zahlen müssen?
3. Was würde passieren, wenn ich mit einer Semesterbescheinigung zu einer studentenfreundlichen Kasse gehen würde und mich dort freiwillig versichern liesse. Würden sie mich aufnehmen oder erst fragen, wo ich zuletzt bis wann versichert war?
4. Notfalls müsste ich die 4.000€ bezahlen müssen. Allerdings habe ich gelesen, dass man einen Forderungserlass aushandeln kann, wenn man glaubhaft machen kann, nicht wegen ärztlicher Behandlung sich krankenversichern zu lassen und auf Ansprüche, die sich eventuell zu dieser Zeit ergeben haben könnten - Bsp Beinbruchbehandlung, was privat 4. gezahlt wurde und rückwirkend der Kasse in Rechnung gestellt werden würde, verzichten würde.
Was ist damals genau gelaufen?
Zitat:
woraufhin sich die AOK kurz darauf bei mir meldete und mir das Angebot der freiwilligen Versicherung anbot. Ich konnte das Angebot nicht annehmen, da ich kein Einkommensnachweis hatte.
Wusste die AOK, dass Du derzeit nicht versicherst bist und Du das Angebot nicht angenommen hast, weil ein Einkommensnachweis fehlte?
Hat die AOK die Krankenversichertenkarte zurückgefordert?
Zitat:
woraufhin sich die AOK kurz darauf bei mir meldete und mir das Angebot der freiwilligen Versicherung anbot. Ich konnte das Angebot nicht annehmen, da ich kein Einkommensnachweis hatte.
Wusste die AOK, dass Du derzeit nicht versicherst bist und Du das Angebot nicht angenommen hast, weil ein Einkommensnachweis fehlte?
Hat die AOK die Krankenversichertenkarte zurückgefordert?
Hallo,
ich war weder versichert noch habe ich jedwede Leistung in Anspruch genommen.
Ich war bis einschließlich März 2011 über die Bundesagentur für Arbeit bei der AOK versichert. Nach Ablauf der Förderung wurde ich von der Agentur bei der Krankenkasse abgemeldet, die daraufhin sich bei mir meldete und ein Angebot der freiwilligen Versicherungmachte, die ich nicht annahm. Seitdem habe ich nichts mehr von der AOK gehört - geschweige denn, dass ich in Zahlungsrückstand wäre oder ähnliches.
In Anbetracht dieses Sachverhaltes wäre es erfreulich, wenn mir jemand zu meinen 4 gestellten Fragen sich äußern könnte.
ich war weder versichert noch habe ich jedwede Leistung in Anspruch genommen.
Ich war bis einschließlich März 2011 über die Bundesagentur für Arbeit bei der AOK versichert. Nach Ablauf der Förderung wurde ich von der Agentur bei der Krankenkasse abgemeldet, die daraufhin sich bei mir meldete und ein Angebot der freiwilligen Versicherungmachte, die ich nicht annahm. Seitdem habe ich nichts mehr von der AOK gehört - geschweige denn, dass ich in Zahlungsrückstand wäre oder ähnliches.
In Anbetracht dieses Sachverhaltes wäre es erfreulich, wenn mir jemand zu meinen 4 gestellten Fragen sich äußern könnte.
Ja, nachdem ich von der Agentur abgemeldet war, waren sie aus dem Schneider. Die Karte haben sie zurückgefordert.Rossi hat geschrieben:Was ist damals genau gelaufen?
Wusste die AOK, dass Du derzeit nicht versicherst bist und Du das Angebot nicht angenommen hast, weil ein Einkommensnachweis fehlte?
Hat die AOK die Krankenversichertenkarte zurückgefordert?
Okay, ich habe versucht Dir eine sog. Eselsbrücke zu bauen. Es hat nicht funktioniert.
Dann zu Deinen Fragen.
Frage 1:
Ja; Du wirst nachzahlen müssen.
Frage 2:
Ja; die Krankenkasse hat einen Beitragsanspruch; im Gegenzug kannst Du auch rückwirkend Leistungen in Anspruch nehmen.
Frage 3:
Dies wird in der Praxis nicht funktionieren. In der Praxis wirst Du mit Sicherheit von einer anderen Kasse abgelehnt.
Frage 4:
Du kannst bei der alten Kasse einen Antrag gem. § 186 Abs. 11 SGB V i. V. m. § 76 Abs. 2 SGB IV auf Erlass oder Ermäßigung der nachzuzahlenden Beiträge stellen. Wie dieser Antrag entschieden wird, liegt in Gottes Hand.
Dann zu Deinen Fragen.
Frage 1:
Ja; Du wirst nachzahlen müssen.
Frage 2:
Ja; die Krankenkasse hat einen Beitragsanspruch; im Gegenzug kannst Du auch rückwirkend Leistungen in Anspruch nehmen.
Frage 3:
Dies wird in der Praxis nicht funktionieren. In der Praxis wirst Du mit Sicherheit von einer anderen Kasse abgelehnt.
Frage 4:
Du kannst bei der alten Kasse einen Antrag gem. § 186 Abs. 11 SGB V i. V. m. § 76 Abs. 2 SGB IV auf Erlass oder Ermäßigung der nachzuzahlenden Beiträge stellen. Wie dieser Antrag entschieden wird, liegt in Gottes Hand.
Ja, nachdem ich von der Agentur abgemeldet war, waren sie aus dem Schneider. Die Karte haben sie zurückgefordert.Rossi hat geschrieben:Was ist damals genau gelaufen?
Wusste die AOK, dass Du derzeit nicht versicherst bist und Du das Angebot nicht angenommen hast, weil ein Einkommensnachweis fehlte?
Hat die AOK die Krankenversichertenkarte zurückgefordert?