wie kann ich mich versichern wenn ich kein geld habe
Moderator: Czauderna
wie kann ich mich versichern wenn ich kein geld habe
ich habe ein großes problem meine freundin bekommt witwen rente und die aok will sie nicht mehr versichern erst wenn sie 1400 euro bezahlt und das kann sie nicht kann mir da jemand weiter helfen
sie kann entweder eine ratenzahlung abschließen.
oder sie gibt die eidesstattliche versicherung ab. dann ist sie amtsbekannt "blank".
da kann dann die aok nicht mehr auf die zahlung der beiträge bestehen. das ist dann solange so, wie die eV läuft (3 jahre).
danach tritt die pflicht zur zahlung der beiträge wieder ein.
oder sie gibt die eidesstattliche versicherung ab. dann ist sie amtsbekannt "blank".
da kann dann die aok nicht mehr auf die zahlung der beiträge bestehen. das ist dann solange so, wie die eV läuft (3 jahre).
danach tritt die pflicht zur zahlung der beiträge wieder ein.
Hallo,
nicht, dass ich dir nicht glauben würde, aber ich halte das für sehr unwahrscheinlich. Es muss doch im Interesse der Kasse sein von dir Beiträge zu bekommen und wenn es heisst nix oder in Raten, dann kann die Antwort nur -
"Ratenzahlungsplan" heissen - allerdings muss der Plan auch nachvollziehbar sein, z.B. eine Sumnme von 1000,00 € in Raten a 10,00 € tilgen zu wollen , das wird eher schwierig. ICh würde da nicht lockerlassen. Am besten mal persönlich hingehen und das Auge in Auge klären bzw. besprechen.
Gruss
Czauderna
nicht, dass ich dir nicht glauben würde, aber ich halte das für sehr unwahrscheinlich. Es muss doch im Interesse der Kasse sein von dir Beiträge zu bekommen und wenn es heisst nix oder in Raten, dann kann die Antwort nur -
"Ratenzahlungsplan" heissen - allerdings muss der Plan auch nachvollziehbar sein, z.B. eine Sumnme von 1000,00 € in Raten a 10,00 € tilgen zu wollen , das wird eher schwierig. ICh würde da nicht lockerlassen. Am besten mal persönlich hingehen und das Auge in Auge klären bzw. besprechen.
Gruss
Czauderna
Hallo,dole hat geschrieben:wir waren schon mehr mals da aber die wollen nicht
deshalb versuche ich ja im netz was raus zu bekommen ob es da was gibt wie eine bürgerversicherung die sie auf jeden fall versichern müssen
vordergründig hat das eine mit dem anderen nichts zu tun.
Du schreibst, dass deine Freundin Witwenrente bezieht, also war sie schon bei der Kasse versichert ??
Warum soll sie dann nicht mehr versichert sein. Seit wann bekommt sie diese Witwenrente und wie war sie vor Beginn der Rente krankenversichert ?
Am besten mal, anhand eines Zeitstrahls den kompletten Fall schildern.
Gruss
Czauderna
sie war bei der aok versichert
dann über ihren lebensgefärten mit über arge und als sie sich getrennt haben
vor 6 monaten kam eine dame von der aok und sagte ihr sie solle 1400 euro bezahlen sie sagte das sie das nicht auf einmal könne und da sagte die dame alles muß auf einmal bezahlt werden und dann könne man sie weiter versichern und sie müsse die vkarte abgeben und seit dem ist sie nicht mehr versichert
dann über ihren lebensgefärten mit über arge und als sie sich getrennt haben
vor 6 monaten kam eine dame von der aok und sagte ihr sie solle 1400 euro bezahlen sie sagte das sie das nicht auf einmal könne und da sagte die dame alles muß auf einmal bezahlt werden und dann könne man sie weiter versichern und sie müsse die vkarte abgeben und seit dem ist sie nicht mehr versichert
[quote="dole"]sie war bei der aok versichert
dann über ihren lebensgefärten mit über arge und als sie sich getrennt haben
vor 6 monaten kam eine dame von der aok und sagte ihr sie solle 1400 euro bezahlen sie sagte das sie das nicht auf einmal könne und da sagte die dame alles muß auf einmal bezahlt werden und dann könne man sie weiter versichern und sie müsse die vkarte abgeben und seit dem ist sie nicht mehr versichert[/quote
Hallo,
mit oder über ihren Lebensgefährten (also nicht Ehemann) über die ARGE versichert, das geht nicht, jedenfalls nicht in der GKV. - Entweder Sie war selbst versichert - entweder als Rentnerin oder als ALG2-Bezieherin. Wenn kein ALG2 mehr bezogen wurde (hier spielt der Lebensgefährte eine bedeutende Rolle), dann wäre die nächste Frage, warum nicht als Witwenrentenbeziehrin selbst pflichtversichert - wahrscheinlich war die Voraussetzung für die Krankenversicherung der Rentner nicht erfüllt, deshalb hat sie sich nach Wegfall
von ALG 2 nicht mehr selbst versichert, was nun zur Nachforderung seitens der Kasse führt. Da es aber in Deutschland eine Pflicht zur Versicherung gibt, kann und darf die AOK die Versicherung nicht verweigern. Was sie kann ist die Leistung einschränken dass nur Notfallbehandlungen bezahlt werden, dies solange, bis der Rückszand getilgt ist - womit wir wieder am Beginn wären.
Fakt bleibt aber, dass die AOK die Versicherung nicht verweigern darf.
Gruss
Czauderna]
dann über ihren lebensgefärten mit über arge und als sie sich getrennt haben
vor 6 monaten kam eine dame von der aok und sagte ihr sie solle 1400 euro bezahlen sie sagte das sie das nicht auf einmal könne und da sagte die dame alles muß auf einmal bezahlt werden und dann könne man sie weiter versichern und sie müsse die vkarte abgeben und seit dem ist sie nicht mehr versichert[/quote
Hallo,
mit oder über ihren Lebensgefährten (also nicht Ehemann) über die ARGE versichert, das geht nicht, jedenfalls nicht in der GKV. - Entweder Sie war selbst versichert - entweder als Rentnerin oder als ALG2-Bezieherin. Wenn kein ALG2 mehr bezogen wurde (hier spielt der Lebensgefährte eine bedeutende Rolle), dann wäre die nächste Frage, warum nicht als Witwenrentenbeziehrin selbst pflichtversichert - wahrscheinlich war die Voraussetzung für die Krankenversicherung der Rentner nicht erfüllt, deshalb hat sie sich nach Wegfall
von ALG 2 nicht mehr selbst versichert, was nun zur Nachforderung seitens der Kasse führt. Da es aber in Deutschland eine Pflicht zur Versicherung gibt, kann und darf die AOK die Versicherung nicht verweigern. Was sie kann ist die Leistung einschränken dass nur Notfallbehandlungen bezahlt werden, dies solange, bis der Rückszand getilgt ist - womit wir wieder am Beginn wären.
Fakt bleibt aber, dass die AOK die Versicherung nicht verweigern darf.
Gruss
Czauderna]