Hallo,
ich habe zum 31.12.11 die Kündigung erhalten, beziehe seit 13.12.11 Krankengeld.
Wie ist mein versicherungsstatus?
wie ist mein Versicherungsstatus
Moderator: Czauderna
Hallo!
Das isr ja schon ein ganzes Stück her! Werde dir deine Frage dennoch gerne beantworten:
Du warst bis zum 31.12.11 nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V als Arbeitnehmer versicherungspflichtig beschäftigt.
Da du Anspruch auf Krankengeld hast, setzt sich deine Mitgliedschaft gemäß § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V solange fort, wie der Anspruch auf das Krankengeld besteht.
Also alles i. O. bei dir, krankenversicherungstechnisch.
Das isr ja schon ein ganzes Stück her! Werde dir deine Frage dennoch gerne beantworten:
Du warst bis zum 31.12.11 nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V als Arbeitnehmer versicherungspflichtig beschäftigt.
Da du Anspruch auf Krankengeld hast, setzt sich deine Mitgliedschaft gemäß § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V solange fort, wie der Anspruch auf das Krankengeld besteht.
Also alles i. O. bei dir, krankenversicherungstechnisch.